Diskussion:Artikel (Recht)
"Gesetzesartikel" als Lemma ist irgendwie unbefriedigend, da in den meisten Fällen im deutschsprachigen Raum Artikel nicht in Gesetzen, sondern Verfassungen und (völkerrechtlichen) Verträgen, sowei EU-Normen auftauchen. Z.B. EMRK ist kein Gesetz ieS. Mein Vorschlag daher Artikel (Rechtstext) oder man legt einen eigenen Vertragsartikel an - zerrt aber meiner Meinung nach Zusammengehöriges auseinander: und bei Rechtsverordnungen und EU-Verordnungen u Richtlinien, die ja keine Gesetze im formellen Sinne sind, stellt sich dann wieder die Frage, worunter sie fallen.
Übrigens ist dieser WP-Eintrag imho unvollständig solange nicht erklärt wird, wann in dt u österreichischen Gesetzen Artikel und wann Paragraph verwendet wird. Wird doch wahrscheinlich eine rechtsgeschichtl Erklärung geben!?--Olag Diskussion:Artikel (Recht)#c-Olag-2010-02-16T18:57:00.000Z11
- Mir gefällt das Lemma auch nicht. Wie wäre es alternativ mit Artikel (Recht)? --Haschen nach Wind Diskussion:Artikel (Recht)#c-Haschen nach Wind-2010-06-08T18:23:00.000Z-Olag-2010-02-16T18:57:00.000Z11
- Danke Häschen, jetzt ham wir wohl lang genug gewartet... Gruß--Olag Diskussion:Artikel (Recht)#c-Olag-2011-03-27T17:11:00.000Z-Haschen nach Wind-2010-06-08T18:23:00.000Z11
Könnte man dem Artikel eventuell ein oder zwei Sätze zum Sprachgebrauch bei den übergeordneten und den Untereinheiten hinzufügen; in welchem Verhältnis stehen in Rechtstexten insbesondere die Begriffe 'Abschnitt' und 'Absatz' zum Artikel? Danke! --Lechfisch (Diskussion) Diskussion:Artikel (Recht)#c-Lechfisch-2014-09-30T10:27:00.000Z11