Diskussion:Artikel (Recht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lechfisch
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Gesetzesartikel" als Lemma ist irgendwie unbefriedigend, da in den meisten Fällen im deutschsprachigen Raum Artikel nicht in Gesetzen, sondern Verfassungen und (völkerrechtlichen) Verträgen, sowei EU-Normen auftauchen. Z.B. EMRK ist kein Gesetz ieS. Mein Vorschlag daher Artikel (Rechtstext) oder man legt einen eigenen Vertragsartikel an - zerrt aber meiner Meinung nach Zusammengehöriges auseinander: und bei Rechtsverordnungen und EU-Verordnungen u Richtlinien, die ja keine Gesetze im formellen Sinne sind, stellt sich dann wieder die Frage, worunter sie fallen.

Übrigens ist dieser WP-Eintrag imho unvollständig solange nicht erklärt wird, wann in dt u österreichischen Gesetzen Artikel und wann Paragraph verwendet wird. Wird doch wahrscheinlich eine rechtsgeschichtl Erklärung geben!?--Olag Diskussion:Artikel (Recht)#c-Olag-2010-02-16T18:57:00.000Z11Beantworten

Mir gefällt das Lemma auch nicht. Wie wäre es alternativ mit Artikel (Recht)? --Haschen nach Wind Diskussion:Artikel (Recht)#c-Haschen nach Wind-2010-06-08T18:23:00.000Z-Olag-2010-02-16T18:57:00.000Z11Beantworten
Danke Häschen, jetzt ham wir wohl lang genug gewartet... Gruß--Olag Diskussion:Artikel (Recht)#c-Olag-2011-03-27T17:11:00.000Z-Haschen nach Wind-2010-06-08T18:23:00.000Z11Beantworten

Könnte man dem Artikel eventuell ein oder zwei Sätze zum Sprachgebrauch bei den übergeordneten und den Untereinheiten hinzufügen; in welchem Verhältnis stehen in Rechtstexten insbesondere die Begriffe 'Abschnitt' und 'Absatz' zum Artikel? Danke! --Lechfisch (Diskussion) Diskussion:Artikel (Recht)#c-Lechfisch-2014-09-30T10:27:00.000Z11Beantworten