Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Klaus Hedding in Abschnitt Homosexualitaet
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Klage vorm Bundesverfassungsgericht

Ich bin Jura-Laie, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass man beim Bundeserfassungsgericht als Privatperson nur eine Verfassungsbeschwerde gegen Urteile einlegen kann. De jure kann man als Privatperson nicht vorm Bundesverfassungsgericht klagen. Dies sollte noch einmal geprüft werden und bei Bedarf im Text geändert werden.

Meiwes hat ein letztinstanzliches Urteil kassiert (nämlich das vom BGH), gegen das kann er jetzt Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Text so ist korrekt. --Musil Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Musil-2007-08-28T15:36:00.000Z-Klage vorm Bundesverfassungsgericht11

Diverses

"Meiwes sitzt derzeit in der Haftanstalt in Kassel ein und arbeitet dort in der Gefängnisbibliothek. Vor einigen Monaten machte Meiwes erneut Schlagzeilen, da er den Wunsch hegte, ein Kannibalen-Kochbuch zu veröffentlichen." halte ich für unnötig. Wenn es schon dort stehen soll, dann sollte wenigstens eine absolute Zeitangabe her. --Eldred 12:35, 19. Feb 2005


"Noch im Jahr 2004 wird die Entscheidung des Bundesgerichtshofes erwartet." und? BladeRunner99 15:33, 1. Apr 2005 (CEST)

>Hab den Satz mal rausgenommen, da er so im Jahre 2005 wohl keinen Sinn mehr macht. In einer Woche wissen wir mehr: German cannibal seeks review of manslaughter conviction --DavidHansen 12:12, 14. Apr 2005 (CEST)

Ich habe auch einen Satz rausgenommen, nämlich diesen: " Vor längerer Zeit war auch eine Kochserie im Fernsehen mit dem Titel "Das Auge isst man mit" geplant. "
Planen kan man natürlich viel, aber dass Leute ernsthaft erwogen haben, einer Kochserie diesen absonderlichen Titel zu geben - das ist für mich nicht vorstellbar. -- Kerbel 21:38, 22. Apr 2005 (CEST)

habe "(der Meiwes gegenüber allerdings vorgab, erst 36 zu sein)" herausgenommen, da es mir nicht wirklich wichtig erscheint und "Auf die Spur Meiwes kam die Polizei durch den Hinweis eines Innsbrucker Studenten." hinzu gefügt.

Ich halte es für kontraproduktiv, Begriffe ('filmisch', 'dokumentiert' etc.), die einem durschnittlich geblideten Leser bekannt sein dürften und nicht in besonderem Zusammenhang zum Inhalt des Artikels stehen, zu verlinken? Weiterhin bin ich nicht der Ansicht, dass im jeweiligen Kontext der Begriff 'töten' mit 'Mord', 'Tötung' aber mit 'Totschlag' zu assoziieren ist oder "schuldfähig" mit einem Artikel über "Schuld" im moralischen Sinne in Verbindung gebracht werden kann. Ich werde den Artikel dahingehend überarbeiten und dabei die Verwendung des Perfekt stellenweise zum Imperfekt korrigieren und die Sprache etwas straffen. Könnte jemand noch weitere Quellen recherchieren und angeben, insbesondere zu den Urteilen, die hier beide nur sehr stichpunktartig wiedergegeben sind? Kennt jemand das juristisch gebräuchliche Wort, das hier mit "testierunfähig" umschrieben wird?

Geburtsdatum

In der Deutschen und Isländischen Wikipedia ist Armin Meiwes 1962 geboren, in der engischen und niederländischen 1961. Was stimmt denn nu ? --Ixitixel Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Ixitixel-2005-05-06T08:19:00.000Z-Geburtsdatum11

Krankheit des Brandes

Insoweit das Gericht befunden hat, dass der Brandes aber nicht der Meiwes krank (gemeint ist wohl psychisch- oder Verhaltens-gestört, weil es in diesem Bereich (Buch F des ICD-10) ja gar keine Krankheit gibt, so dass das Gericht sich schwerlich auf anerkannte Quellen stützen können wird) gewesen ist, würde mich interessieren, worin diese Störung erkennbar gewesen sein sollte (also weshalb der Meiwes fahrlässig oder gar vorsätzlich fälschlich von einer Einwilligung ausgegangen ist). Zum Hintergrund: Da die Siemens AG es offenbar nicht für nötig hielt, den Brandes zum Arzt zu schicken, wird mir nicht ganz klar, weshalb der Meiwes auf diese Idee hätte kommen sollen (zumal der ja in diesem Wahnsystem um die kannibalistischen Ideen tatsächlich befangen gewesen sein könnte). Ich versteh das alles nicht... *heul!* --213.54.92.190 13:36, 20. Dez 2005 (CET)

Man kann es so sehen: Wer von einem anderen verlangt, getötet zu werden, muß einfach psychisch krank sein (es sei denn er ist körperlich schwer krank). --2006-01-23 12:21:40 195.37.205.11
Das ist unrichtig. In der Revision hat der BGH festgestellt, dass B. nicht die Tötung "verlangt" hat, sondern sich mit M. höchstens darauf geeinigt hat und überdies ein gewisser Überredungseinfluss seitens M. auf B. der Fall gewesen sein muss. D.h. M. hatte bereits vorher Interesse und Absicht zu töten. Bei einer genuinen "Tötung auf Verlangen" hat der Tötende primär keine eigene Motivation zu töten, sondern wird vom Sterbewilligen dazu "bestimmt". --<|> Pygmalion <|> Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Pygmalion-2007-06-17T20:55:00.000Z-Krankheit des Brandes11
Zwei Kommentare:
  • "Tötung auf Verlangen" benötigt laut Gesetz "ehrenwerte Motive". Die sind hier wohl nicht gegeben.
  • Gemäss juristischem Dogma kann ein Mensch niemals in seinen eigenen Tod einwilligen.
--128.95.61.125 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-128.95.61.125-2008-07-30T19:21:00.000Z-Pygmalion-2007-06-17T20:55:00.000Z11
Wieso sollte der Arbeitgeber Brandes zum Arzt schicken? Wer hätte denn das veranlassen sollen? Sein direkter Vorgesetzter? Auf welcher Grundlage? Meinst du, Brandes ist mit seiner Veranlagung hausieren gegangen? Mir ist außerdem nicht ganz klar worauf du hinaus willst? --subsonic68 00:24, 6. Feb 2006 (CET)
Dem Arbeitgeber wäre es sicherlich recht früh aufgefallen, wenn der Brandes nicht fähig ist seinen Willen vernünftig zu äußern. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich eine derartig schwere psychische Störung -wie sie das Gericht dem Toten nachsagt- ausgerechnet nur im direkten Zusammenhang mit der Greultat zeigen soll. Mal ins Blaue geraten: Wenn der Brandes also seinem Vorgesetzen gegenüber sagt "Ist eben dummgelaufen, Sie können mir ja den Schniepel abschneiden. Peng!", dann hätte ich es schon gerne gesehen, wenn der dann am selben Tag noch den Betriebsarzt sieht. Es ist jedoch sicherlich möglich, dass der Brandes seine psychische Störung nur selektiv raushängen ließ... --Der Chef 11:52, 2. Apr 2006 (CEST)

Rolle des Brandes

Gibt es genauere Informationen über die Rolle des Brandes bei dieser Katastrophe? Mir persönlich sind diverse Ingenieure durch ganz perfide Psychotechniken (zwar ohne Taschenuhr aber immerhin!) und abstruse Gedankengebäude (die nicht nur zum Einsturz verurteilt waren sondern auch einen ganz schön erfahrenen Architekten zu haben schienen; mir is heute noch ganz schwindelig) aufgefallen. Damit will ich aber sicherlich nicht ausdrücken, dass der Meiwes freizulassen ist, weil es ja noch so viele andere Ingenieure gibt, so dass der wohl besser in stiller Abgeschiedenheit unter staatlicher Aufsicht aufgehoben ist. --213.54.92.190 13:44, 20. Dez 2005 (CET)

"Der Meiwes"

Was ist das denn?! Hier gehört ja wohl kein Artikel hin, oder?!

Das habe ich mich auch gefragt, ich glaube nicht das dies so richtig ist. Es klingt für mich zumindest sehr holprig. --212.99.204.166 15:51, 9. Jan 2006 (CET)
Es is eben "der" gemeint und nich n anderer... --213.54.184.177 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.184.177-2007-01-20T14:48:00.000Z-"Der Meiwes"11
Ist Juristendeutsch. Ob's so in einen WP-Artikel gehört, ist allerdings tatsächlich fraglich. --128.95.61.125 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-128.95.61.125-2008-07-30T19:23:00.000Z-213.54.184.177-2007-01-20T14:48:00.000Z11

Information zur Entdeckung der Geschehnisse

Irgendwie fehlt mir hier noch die Information, wodurch überhaupt die ganze Geschichte aufgeflogen ist und der Grund warum die Polizei Recherchen anstellte. --134.58.253.130 17:19, 2. Feb 2006 (CET)

Keine Lust auf Mikado vielleicht... Oder? --213.54.47.84 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.47.84-2007-05-05T16:05:00.000Z-Information zur Entdeckung der Geschehnisse11

Wozu die Änderungen!?

  1. Wenn einer den Sinn der Datums-Links nicht versteht, dann reicht dieses noch nicht, um die zu entfernen. Ich habe sie daher wieder hergestellt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass jemand gerne die Ereignisse eines Jahres durchstöbern möchte... --213.54.68.123 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.68.123-2006-05-17T13:01:00.000Z-Wozu die Änderungen!?11
  2. Der Penis ist schwer zu ektomieren für einen Laien, daher bitte korrekt formulieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, es habe dort ein tiefergehendes Geprökel gegeben. --213.54.68.123 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.68.123-2006-05-17T13:01:00.000Z-Wozu die Änderungen!?-111
  3. Ein kurzer Lebenslauf des Brandes ist sicherlich angebracht, auch wenn das Gericht ihn später als einen dahergelaufenen Geisteskranken darstellen will. --213.54.68.123 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.68.123-2006-05-17T13:01:00.000Z-Wozu die Änderungen!?-211

Fetischismus?

Im Artikel Sexueller Fetischismus#Auslöser für Verbrechen steht: „Beispielsweise im Verfahren gegen den als "Kannibalen von Rotenburg" bekannten Armin Meiwes wurde sein Verlangen, jemanden zu verspeisen, durch Gutachter als Drang interpretiert, seinen Fetisch (in diesem Fall also die Überbleibsel eines anderen Menschen) zu "verinnerlichen", zu inkorporieren.“ Kann das jemand auf Richtigkeit überprüfen und eine Quellenangabe dazu liefern? --Fußfetischist 14:54, 21. Aug 2006 (CEST)

In der Psychiatrie ist eben alles das gleiche: Psychose, Neurose, gesund, schizophren, ... --213.54.184.177 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.184.177-2007-01-20T14:49:00.000Z-Fetischismus?11

Beschwerde gegen lebenslange Haft

Der Potsdamer Strafrechtsprofessor Wolfgang Mitsch legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, weil die Verurteilung zu lebenslanger Haft unverhältnismäßig sei und gegen die Grundrechte verstoßen soll.
Gefunden in der Focus Nr 12 vom 19. März 2007, Seite 12. --77.176.26.50 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-77.176.26.50-2007-03-23T21:55:00.000Z-Beschwerde gegen lebenslange Haft11

Ich hab es mal eingefügt... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2007-07-31T08:38:00.000Z-77.176.26.50-2007-03-23T21:55:00.000Z11

Was soll das???

Der Artikel ist eine einzigste Katastrophe. Z.B. Sätze wie dieser: Meiwes verpflichtete sich als Soldat auf Zeit und schloss seinen Dienst mit dem Rang Oberfeldwebel nach zwölf Jahren offenbar ohne nennenswerte Probleme ab, da er im Anschluss noch für die Raiffeisenbank tätig sein konnte. Sollte mal dringend überarbeitet werden. --(nicht signierter Beitrag von 62.216.199.141 (Diskussion) 19:43, 11. Apr. 2007)

Aber wieso denn? Das detsche Strafrecht sollte mal überarbeitet werden... --213.54.47.84 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-213.54.47.84-2007-05-05T16:01:00.000Z-Was soll das???11

'ohne nennenswerte Probleme' in Zusammenhang mit seinen Neigungen oder was? Und der Satz steht — auch in der jetzigen Form — ziemlich alleine da am Anfang des ARtikels. Vorher wäre vlt. eine kleine Einführung gut: wo und wann geboren, welche Schulen hat er besucht? (nicht signierter Beitrag von 93.228.190.191 (Diskussion) 11:09, 21. Jul 2011 (CEST))

Hab dieses Rumgeholper entfernt bzw. umformuliert.[1] Was "ohne nennenswerte Probleme" uns sagen soll, ist mir auch nicht klar. ThomasStahlfresser Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Stahlfresser-2011-07-21T09:34:00.000Z-Was soll das???11

Beweislage

Ich finde den Artikel etwas frustrierend in diesem Punkt. Es sieht einerseits so aus, als habe man für die angeblich geäußerten Wünsche mehr nur die Aussage von Meiwes und von Prostituierten und einen Film als Anhaltspunkte. Nun ist es aber so, dass der Film auch durch Erpressung zustande gekommen sein könnte, und dass diese Prostituierten sich vielleicht verhört (oder so) haben könnten (auch mehrfach). Auch finde ich es erstaunlich, dass das Gericht ausgerechnet dem Meiwes zutraut, eine schlimme Geisteskrankheit bei dem Brandes zu erkennen. In einer niederländischen Zeitung habe ich gelesen, dass der Brandes schon wieder auf dem Weg zum Bahnhof gewesen ist, und dass er es sich unter dem Einfluss des Meiwes wieder anders überlegt habe... Gibt es dazu etwas mehr Info? --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2007-07-31T08:44:00.000Z-Beweislage11

Zu Überarbeiten

Zur Zeit ist das folgende Zitat im Text:

"Wolfgang Mitsch, der einen Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Potsdam hat, klagt gegen diese lebenslange Haftstrafe zu dem Bundesgerichtshof, da er die in diesem speziellen Fall persönlich nicht verantworten mag.[1]"

Die Aussage ist so nicht richtig und wird von der Quelle auch nicht gestützt. Der Bundesgerichtshof hat schon entschieden, damit ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beendet.

Im USA Today-Artikel ist die Rede davon, dass nunmehr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht begehrt wird. Vermutlich hat Prof. Nitsch zu Gunsten von Meiwes Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BGH eingelegt. Das wäre jedenfalls das einzige (außerordentliche) Rechtsmittel, das Meiwes noch bleiben würde, jedenfalls auf nationaler Ebene.

Außerdem entspricht der Satz nicht juristischem Sprachgebrauch.

Ich werde die Sache in ein paar Tagen korrigieren, wen ich sonst nix mehr höre (P.S. Bin selbst Anwalt und habe auch einen Wiki-Acoount, bin aber zu faul, mich jetzt anzumelden)212.29.15.138 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-212.29.15.138-2007-08-02T16:19:00.000Z-Zu Überarbeiten11

Ich bin kein Jurist und habe das einfach nur übersetzt (dabei kann es natürlich sein, dass ich nicht ganz die richtigen Wörter getroffen habe; so war mir bis eben zum Beispiel nicht klar, dass das Bundesverfassungsgericht organisatorisch irgendwie neben dem Bundesgerichtshof anzusiedeln ist). Ändern kann das jeder, auch wenn er/sie nicht angemeldet ist... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2007-08-03T00:46:00.000Z-212.29.15.138-2007-08-02T16:19:00.000Z11

Hustensaft?

In der Doku auf RTL heute wurde soeben erwähnt, dass Brandes unmittelbar vor der Tat Schlafmittel und Hustensaft (!) zu sich genommen hat. Könnte es möglich sein, dass es sich hier um DXM-haltigen Hustensaft gehandelt hat, der getrunken wurde, um einen Rauschzustand, Analgese und Dissoziation hervorzurufen? --(nicht signierter Beitrag von 84.174.188.245 (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-84.174.188.245-2007-10-15T21:57:00.000Z-Hustensaft?11)

muß wohl etwas in der art gewesen sein... --Spiros Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Spiros-2008-03-21T10:35:00.000Z-Hustensaft?11

Kannibale als Kriminalbeamter?

Könnte man da außer der Bild-Zeitung noch ne seriöse Quelle anführen, zumal im Artikel das Wort "angeblich" aufgeführt wird. Dann kann man das auch komplett streichen. --77.2.233.116 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-77.2.233.116-2008-05-05T20:46:00.000Z-Kannibale als Kriminalbeamter?11

Quellen für Einwilligung statt Wunsch

Im Artikel steht:

Meiwes gab wiederholt und ohne sich selbst zu widersprechen an, Brandes habe in das Abtrennen des äußeren Teiles seines Penis, in das anschließende, gemeinsame Verspeisen desselben durch beide, in die darauf folgende Tötung Brandes und in das vollständige Verspeisen durch Meiwes eingewilligt.

Mir liegt eine Gegenbehauptung vor, nach der die Abtrennung ausschließlich Herr Brandes Wunsch gewesen sei und nur er das Geschlechtsteil verspeisen wollte. Gibt es für die anderslautende Aussage im Artikel eine Quelle? sebmol ? ! Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Sebmol-2009-01-09T10:59:00.000Z-Quellen für Einwilligung statt Wunsch11

weiß nich... wie ist denn die widersprechende quelle? nich gut nach WP:Q? wenn doch, dann änder es doch einfach... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-09T13:41:00.000Z-Sebmol-2009-01-09T10:59:00.000Z11
Die Quelle ist ein Schreiben einer beteiligten Partei. sebmol ? ! Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Sebmol-2009-01-09T17:31:00.000Z-Heimschützenverein-2009-01-09T13:41:00.000Z11
hört sich nich sonderlich nachprüfbar an... was steht denn im urteil? --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-09T17:36:00.000Z-Sebmol-2009-01-09T17:31:00.000Z11
Gibt es das irgendwo online? sebmol ? ! Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Sebmol-2009-01-09T17:52:00.000Z-Heimschützenverein-2009-01-09T17:36:00.000Z11
ja: http://lexetius.com/2005,786 - vom bgh - sieht so aus als hättest du recht... da haben sich wohl die beiden störungen gegenseitig ergänzt... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-09T18:41:00.000Z-Sebmol-2009-01-09T17:52:00.000Z11
Wenn dem so ist, wärst du so gut und änderst den Text im Artikel? sebmol ? ! Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Sebmol-2009-01-12T16:58:00.000Z-Heimschützenverein-2009-01-09T18:41:00.000Z11
ich hab es mal etwas gekürzt... ich hoffe, dass ich es richtig verstanden habe... hab ich? --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-13T23:06:00.000Z-Sebmol-2009-01-12T16:58:00.000Z11

Wir könnten doch nach dem BHG-Beschluss durchaus im "Urteilsstil" schreiben, wie es war:

Für Brandes stand das Abtrennen seines Penis im Mittelpunkt seiner sexuellen Wünsche, dem Meiwes nachkam, woraufhin beide den Penis zum Teil zu sich nahmen. Schließlich tötete Meiwes sein Opfer und verzehrte zur Befriedigung seiner sexuellen Phantasie Teile dessen Körpers in der Folgezeit.

Das ist kurz und knapp die Form, in es laut Urteil stattgefunden hat. Mehr braucht es zum Ablauf der Tat wohl nicht.--schreibvieh muuuhhhh Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Schreibvieh-2009-01-09T19:57:00.000Z-Quellen für Einwilligung statt Wunsch11

die version ist besser durch quellen gestützt... kannst du so ändern von mir aus... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-09T20:04:00.000Z-Schreibvieh-2009-01-09T19:57:00.000Z11
Nachdem ich nochmals nachgedacht habe: Ist diese detaillierte Schilderung wirklich nötig? Warum ist es für den Artikel wichtig, wer welche Phantasien hatte und wer was zu sich genommen hat? Vielleicht sollten wir eher die äusseren Umstände der Tat (wann sich die beiden kennenlernten, wo die Tat stattfand, etc.) darlegen und die Details der Durchführung ganz rauslassen? Dann würde der Satz lauten:
Meiwes tötete sein Opfer, nachdem es zuvor zu massiven Verstümmelungen auf Wunsch des Opfers gekommen war, und verzehrte Teile des Körpers in der Folgezeit.
Wäre das vielleicht nicht besser?--schreibvieh muuuhhhh Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Schreibvieh-2009-01-09T22:33:00.000Z-Heimschützenverein-2009-01-09T20:04:00.000Z11
hm - och nö - "auf wunsch" hört sich so an, als sei der brandes noch bei trost gewesen, was er aber nach meinung des gerichts nicht war... ich finde die jetzige version doch nicht mehr so schlecht, da ja der brandes nach meinung des gerichts seinen tod als weniger bedeutsam erachtet hatte, da wahnhaft die idee mit dem penis im vordergrund stand, und da ja über den willen des meiwes gar nichts gesagt wird... also: wir lassen es lieba wie es ist... :-) *wankelmütig sei* --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-09T22:59:00.000Z-Schreibvieh-2009-01-09T22:33:00.000Z11
Die Frage, ob das Opfer noch "bei Trost" gewesen ist oder nicht steht doch gar nicht zur Debatte. Meiwes hat B. verstümmelt (auf dessen Wunsch, was nicht ganz unwichtig ist, da darauf die erste Verurteilung zu 8 1/2 Jahren beruhte) und Meiwes hat danach B. getötet, um seine eigenen sexuellen Phantasien zu befriedigen, wozu auch das teilweise Verzehren gehört. Auch der Punkt ist wichtig, da mit der Erfüllung der sexuellen Phantasien die Grundlage für die Verurteilung wegen Mordes gelegt war. Mehr Details braucht es aber m. E. nicht. Daher nun mein neuer Vorschlag:
Meiwes tötete und verzehrte Teile seines Opfer zur Befriedigung seiner sexuellen Phantasien, nachdem es zuvor zu massiven Verstümmelungen auf Wunsch des B. gekommen war.
Und gleich nocheines: Warum wird der Name des Opfers eigentlich ausgeschrieben? Dies ist ausgesprochen unüblich und m.E. für das Verständnis der Tat und des Hergangs auch keineswegs notwendig. Ich weiss, man findet den Namen einfach per Google, das allein kann aber noch kein Argument sein. Wenn es keine Notwendigkeit für die Nenennung gibt, sollten wir es auch nicht tun.--schreibvieh muuuhhhh Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Schreibvieh-2009-01-10T09:23:00.000Z-Heimschützenverein-2009-01-09T22:59:00.000Z11
1. name des opfers: brandes wollte angeblich "verschwinden", was ja mit dem vergessen des namens anfängt... 2. ein wunsch setzt einen freien willen voraus, den der brandes aber krankheits-bedingt gerade diesbezüglich nicht mehr hatte... 3. wo sagt der artikel denn eigentlich was wesentlich anderes? --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-10T09:34:00.000Z-Schreibvieh-2009-01-10T09:23:00.000Z11
Den Punkt 1. empfinde ich als ziemlich zynisch. Wenn Du keinen besseren Grund dafür hast, dass wir die Privatspähre des Opfers nicht achten, dann kürzen wir den Namen im Artikel ab. Die Formulierung mit dem Wunsch macht klar, dass er einwilligte in das Geschehen, und ausserdem war es Grundlage für die erste Verurteilung wg. Tötung auf Verlangen / Totschlag. Und last but not least: Die Formulierung ist kürzer und lässt ein paar Details aus. Aber wenn es für Dich keinen Unterschied macht, bestens, dann kann meine Formulierung ja rein. Ich würde aber trotzdem noch gerne auf Sebmol warten, was der dazu sagt.--schreibvieh muuuhhhh Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Schreibvieh-2009-01-10T17:37:00.000Z-Heimschützenverein-2009-01-10T09:34:00.000Z11
1. find ich nich... selbst das veröffentlichte urteil dürfte den namen ausschreiben... 2. nach aussage des meiwes(!) willigte der brandes ein, _aber_ diese einwilligung war ja gar keine... und das erste urteil war doch gerade in diesem punkt falsch! warum beziehst du dich noch drauf? 3. von sebmol möchte ich gern wissen, was genau an der jetzigen formulierung änderungswürdig sein soll, da die doch das aktuelle urteil ordentlich und in aller kürze wiedergibt... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-10T17:45:00.000Z-Schreibvieh-2009-01-10T17:37:00.000Z11

Es hat dieses erste Urteil aber gegeben, und um zu verstehen, wieso die Richter zu diesem Schluss gekommen sind, ist der Hinweis auf den Wunsch vonnöten. Ausserdem wird dadurch die komplexe Beziehung zwischen den beiden Beteiligten zumindest angedeutet.
Der Name des Opfers steht nicht im Urteil, zumindest nicht in der oben verlinkten Fassung. Aber selbst wenn er dort stände: Dies ist kein Urteil, sondern ein Enzyklopädieartikel. Und da finde ich noch keinen guten Grund, warum wir den Namen des Opfers ausschreiben sollten. Und ohne guten Grund wird der Name nicht ausgeschrieben werden, denn im Zweifel lieber etwas zu viel Privatsphäre und Opferschutz als etwas zu wenig.--schreibvieh muuuhhhh Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Schreibvieh-2009-01-10T18:49:00.000Z-Quellen für Einwilligung statt Wunsch11

naja... 1. der name kann auch abgekürzt werden von mir aus... 2. die irrungen der richter müssen im artikel auch als solche gekennzeichnet werden... 3. und die unerforschten, extrem komplizierten abläufe haben schon gleich gar nix hier verloren... --Heimschützenverein Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Heimschützenverein-2009-01-10T22:24:00.000Z-Schreibvieh-2009-01-10T18:49:00.000Z11

Ermordung statt Tötung

Ich schlage vor, den ersten Satz des Artikels dahingehend zu verändern, dass es sich um die "Ermordung" und nicht die "Tötung" eines Menschen handelte. Dies entspricht, wie weiter unten im Artikel richtigerweise festgestellt, der rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung. Die Änderung bezweckt, bereits am Anfang des Artikels die juristische Würdigung und damit das Ausmaß der Tragik des Geschehens korrekt darzustellen. Gibt es gegen den Änderungsvorschlag Einwände? --88.74.247.208 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-88.74.247.208-2009-05-26T16:51:00.000Z-Ermordung statt Tötung11

Aufführung des Filmes Kannibale von Rotenburg

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. Mai 2009 hat Meiwes Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt und gleichzeitig eine einstweilige Anordnung dortselbst beantragt.

Nach seiner Auffassung verreisse der Film sein Leben, seine Tat, und stelle unberechtigt seine Identität in Bild und Handlung dar.

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung wurde nun vorweg abschlägig beschlossen. Ohne in dem Beschluss vom 17.6.2009 (1 BvQ 26/09) die Frage der Rechte an dem eigenen Bild und seiner Persönlichkeit in Abwägung zur Freiheit der Kunst und dem öffentlichen Interesse an der Aufführung derselben hier schon abschließend zu beurteilen, waren die Verfassungsrichter einstimmig der Auffassung, dass Gründe für einstweiligen Rechtsschutz schon deswegen nicht vorlägen, weil schwere Nachteile für Meiwes nicht zu erwarten seien. Seine Tat als solches sei noch frisch genug im öffentl. Interesse, es werde also nichts gesondert wieder hochgekocht, seine Identität werde also nicht aus dem schutzwürdigen Bereich des Privaten gerissen. Die von Meiwes kritisierten Abweichungen des Filmes zu den tatsächlichen Fakten der Tat seien unwesentlich und rechtlich unerheblich. Auch sei der Einsatz genre-typischer filmerischer Mittel, die den Film in die Nähe eines Horrorfilmes bringen würden, nicht zu kritisieren, da bereits ein neutraler Bericht über die Tat schon geeignet sei, den Meiwes als monströse, furchteinflößende Person zu empfinden.

Auch seine Resozialisierung sei somit nicht gefährdet, zumal bis zu einer - wenn auch kaum denkbaren - Entlassung noch Jahre vergehen müssten. --Verve Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Verve-2009-07-28T12:04:00.000Z-Aufführung des Filmes Kannibale von Rotenburg11

(Un)Taten

Warum wird in der deutschen Wikipedia der genaue Tatablauf nicht beschrieben wie es zB in der englischen Wikipedia der Fall ist? Ich erinnere mich daß damals sogar in der Tagesschau (die seriöseste Sendung der Welt) gesagt wurde daß Brandes und er den Penis essen wollten, aber nicht konnten, weil er zu zäh war. Und auch kochen daran nichts ändern konnte. Ich meine es ist wichtig das zu erwähnen. Vor allem weil es zeigt wie saublöd die beiden sind. Wieso wohl ist Tierpenis keine Spezialität wie zB Zunge(so schuhsohlenzäh daß man sie in ganz dünne Scheiben schneiden muss)? Und warum gibt man Ochsenziemer Hunden als Kauspielzeug?--TeakHoken91.33.23.188 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-91.33.23.188-2010-01-21T21:25:00.000Z-(Un)Taten11

1. "saublöd" war wohl keiner von denen (bei den berufen, die ja beide noch ausübten)... 2. einem wird ganz übel davon... 3. es mangelt an wissen: z b ob jeder von beiden etwas selbst essen wollte oder lieber von dem anderen essen _lassen_ wollte oder überhaupt irgendsoetwas wollte, wär mir unklar... 4. dass das essen von menschen-proteinen zu schlimmen hirnschäden führt, hört man nur in "csi:las vegas", weil die Tagesschau... zu "seriös" ist (bei denen isses nämlich "gesund"...)... danke... --Heimschützenzentrum (?) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Homer Landskirty-2010-01-22T08:44:00.000Z-91.33.23.188-2010-01-21T21:25:00.000Z11
1. Berufe sagen nichts über die Intelligenz aus. Absolut nicht. Da bin ich mir total sicher, wenn ich mir meine Kollegen so angucke. Ausserdem hab ich das eher darauf bezogen daß sie unwissend waren und nichts dagegen unternommen haben. ZB hätten sie nachforschen können welche Körperteile "Wilde" Kannibalen denn so essen und liegenlassen. 2. Was dich zum kotzen bringt ist POV. Manche Leute ekeln sich vor Spinnen. Trotzdem gibts einen Wikipedia-Artikel über die Viecher. (Ich hab nichts gegen Spinnen. Ist nur ein Beispiel.) 3. Ja das kann stimmen. Die Intentionen sind nicht bekannt. Aber es gibt ja das Video. Zumindest die physikalischen Vorgänge sind eindeutig beweisbar. 4. Gibt es denn Studien darüber? Interessant. Aber als Erklärungsversuch taugt die Theorie nichts. Wie kann man sich, ohne ein geisteskranker Kannibale zu sein, durch Menschenproteine in einen verwandeln? Da beißt sich die Katze in den Schwanz, bzw. der Meiwes in dem Brandes seinen... 5. Gern geschehen und Waidmanns Heil! 6. Ich wollte noch ein zwei Dinge loswerden: Meiner Meinung verleiht das nicht-essen-können dem ganzen Fall eine dermaßene Komik (OK, Monty Python Humor der schwärzesten Sorte, gebe ich zu), daß möglichst viele Leute den Witz hören sollten. 7. Und zum zweiten empfinde ich die Tatsache daß man den Penis nicht abgebissen bekommen kann als ungemein beruhigend. Das mit den Hoden macht mir allerdings Sorgen.--TeakHoken91.33.52.43 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-91.33.52.43-2010-02-06T23:15:00.000Z-Homer Landskirty-2010-01-22T08:44:00.000Z11
1. doch - der normale intelligenz begriff meint sowas (also ob man morgens noch das nutella aufs brot schmiert und nicht ins waschbecken oder so)... 2. nee - das ist nun wirklich objektiv zu viel des widerlichen (die beamten mussten sogar psychologisch betreut werden - biste psychologe? das würd auch das mit den kollegen erklären)... 3. der film ist geheim... 4. klar - wer sein gehirn mit menschen eiweiß zerstören will, muss vorher schon krank sein (natürlich nich unbedingt genauso wie hinterher - man kann ja auch 2 krankheiten haben)... 5.-7.: WP ist kein witzheftchen... --Heimschützenzentrum (?) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Homer Landskirty-2010-02-07T07:54:00.000Z-91.33.52.43-2010-02-06T23:15:00.000Z11
2 Nee, ich bin auch Diplom-Ingenieur 5-7 Sorry. Ich vergesse das immer wieder. Ausserdem hast du damit angefangen. 3 Die englische Wikipedia hat da als Quelle eine Fernsehserie namens "Body Shock" (heißt eigentlich "Bodyshock") (die wohl hauptsächlich so Sensationszeug ausstrahlt). Woher die ihre Infos haben, tja... schwer rauszufinden (Auf denen ihrer Website finde ich nix, und der Video von der Folge ist wohl nicht mehr auf der Site). Den Homevideo haben sie bestimmt nicht gesehen, und in deutsche Polizeiakten bestimmt auch keine Einsicht gehabt. Bleibt noch meine Erinnerung an die Tagesschau damals, die allerdings eben nur eine Erinnerung ist. Auf Tagesschau.de finde ich blos viel detailärmere Berichte. Woher die Tagesschau ihre Infos hatte? Frag sie mal. Die sagen dir im allerbesten Fall von der Presseargentur Dings. Wenn du die fragst sagen sie, wenn man wirklich Glück hat, das war unser Journalist Bums. Und woher kann der die Infos gehabt haben??? Kann man Quellen wirklich schlüssig angeben? Und wird die Information dadurch wahrer/richtiger als vorher? Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna? Nein. Angesichts dessen gebe ich dir recht. Man sollte es nicht in den Artikel schreiben. Abgesehen davon muss ich mir wirklich mal überlegen, ob man denn dann überhaupt irgendwas in die Wikipedia schreiben sollte, weil man weiß ja nie so genau wie vertrauenswürdig irgendeine Quelle ist. Vielleicht sollte man auch garnichts mehr sagen, ausser Sachen, die man sich selbst ausgedacht hat. Bis ich das rausgefunden habe lese ich weiter die englische Wikipedia, da steht einfach mehr drin.--TeakHoken91.33.14.206 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-91.33.14.206-2010-02-14T20:52:00.000Z-Homer Landskirty-2010-02-07T07:54:00.000Z11
Um mal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: der genaue Tatablauf wird nicht beschrieben, weil sich bislang niemand dazu berufen gefühlt hat. Auch hier gilt: Mitmachen! Wer den Tatverlauf im Artikel haben will, mag das gerne schreiben, ich persönlich halte das aber auch nicht für dringend erforderlich. Gruß von --Musil Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Musil-2010-02-15T15:11:00.000Z-91.33.23.188-2010-01-21T21:25:00.000Z11

Sexuelle Dimension

Mir fehlt die sexuelle Dimension der Tat. Das müsste man ausbauen. --Sexologin Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Sexologin-2011-07-22T21:55:00.000Z-Sexuelle Dimension11

Merkwürdiger Artikel

Die Tat wird in kaum einer Zeile beschrieben - die künstlerische Verarbeitung eben dieser Tat nimmt mehr als die Hälfte des gesamten Artikels ein. Was genau wird denn künstlerisch verarbeitet? Wäre es zu offensiv die 5-6 Sätze des amerikanischen Wiki-Artikels zu übersetzen, dass der Artikel nicht ganz so wie ein Eiertanz um das eigentliche Thema aussieht? --80.135.163.93 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-80.135.163.93-2011-08-29T00:02:00.000Z-Merkwürdiger Artikel11

Unrichtige Angabe

Armin Meiwes war zum Zeitpunkt seiner Ergreifung nicht "für eine Raiffeisenbank" tätig, sondern als Servicetechniker für einen IT-Dienstleister für Volks- und Raiffeisenbanken. (nicht signierter Beitrag von 88.69.40.103 (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-88.69.40.103-2011-10-15T10:45:00.000Z-Unrichtige Angabe11)

Meiwes' Kontakte zu Nationalanarchisten

Armin Meiwes hatte Kontakte zu Nationalanarchisten. Deren Ideologie teilt er selbst zwar nicht, hat aber entsprechende Aktivisten in seinem Gutshof übernachten lassen und auch an deren Veranstaltungen teilgenommen. Davon gibt es sogar Fotos: [2], [3]. Deshalb wollte ich euch fragen, ob ihr es für sinnvoll halten würdet, wenn man das in den Artikel aufnimmt.-- Joshua Rosenberg Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Joshua Rosenberg-2012-01-06T19:55:00.000Z-Meiwes11

ich bin für eine Aufnahme

Meiwes & das Querfront Nazi Treffen: ...Dieser Verein führte am 18. August 2001 eine Sitzung in Rotenburg durch, um die Satzung umzuändern. Die Sitzung fand im Zusammenhang eines »Querfront-Treffens« von Peter Töpfer und Mark Schenke statt, das polizeilich aufgelöst wurde, da man von einer Veranstaltung zum Gedenken an Rudolf Hess ausging. Bei dem Querfronttreffen übernachteten die Teilnehmer - die sich unter anderen aus einem Holocaustleugner und dem damaligen APPD-Frontmann Karl Nagel zusammensetzten - nicht nur auf dem Gelände der extrem rechten Protagonisten Gertrud und Friedrich Baunack, sondern auch im Haus seines Nachbarn. Bei diesem Nachbarn, der auch zu den Teilnehmern des Querfronttreffens 2002 zählte, handelte es sich um den als »Kannibalen von Rotenburg« bekannt gewordenen Armin Meiwes. Friedrich Baunack wird diesbezüglich mit den Worten zitiert: » (...) wenn mal was los ist, der ist uns wohlgesonnen…«. Während sich die meisten Teilnehmer im Nachhinein peinlich berührt zeigten, veröffentlichte Töpfer später einen mit Fotos bebilderten Bericht: »Die Querfront und der ‘Kannibale von Rotenburg’«. Ob er sich mit diesen Referenzen auch bei der politischen Führung im Iran vorgestellt hat, ist nicht bekannt. --Über-Blick (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Über-Blick-2012-09-19T23:47:00.000Z-Meiwes11

Ist Meiwes wegen angeblicher Kontakte zu Nazi-Szene bekannt? Dann gehört dies unbedingt, auch in dieser Ausführlichkeit, in diesen Artikel hinein. Ich würde dann auch gleich den Bogen zur Neo-Nazi Szene im allgemeinen, zur NSU und dem Antisemitismus schlagen. ThomasStahlfresser Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Stahlfresser-2012-09-20T07:55:00.000Z-Über-Blick-2012-09-19T23:47:00.000Z11

Dokumente zu Armin Meiwes Nazi Nachbar Friedrich Baunack und dem Querfront Treffen am 18. August 2001

Armin Meiwes befreundeter Nachbar:

--Über-Blick (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Über-Blick-2013-12-09T18:26:00.000Z-Armin Meiwes befreundeter Nachbar:11

Wort fehlt

"Am 17. Juli 2008 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil des Landgerichts Kassel, welches das Inverkehrbringen des Films untersagt und damit im Wesentlichen seinen Entscheid vom 3. März 2006."

Hier fehlt am Schluss ein Wort -- oder noch mehr? --Neitram  Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Neitram-2014-01-30T16:17:00.000Z-Wort fehlt11

"Mord"

"...nachdem er einen Menschen ermordet und Teile der Leiche verspeist hatte."

Sehr gefährlich von einem Mord zu reden, wenn der jeige nur wegen Todschlags verurteilt wurde. Verleumdung ist Starftatbestand und kann Regressforderungen nach sich ziehn. Und das abgesehen davon dass es unethisch ist. (nicht signierter Beitrag von 217.235.11.225 (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-217.235.11.225-2014-02-28T11:57:00.000Z-"Mord"11)

Falsch: Am 9. Mai 2006 wurde Meiwes wegen Mordes verurteilt, wie der Artikel auch darlegt. Dennoch habe ich das Verb in „töten“ geändert, weil im Einleitungssatz von der juristischen Bewertung keine Rede ist und sich über Meiwes' Tat nicht nur streiten lässt, sondern die geplante Überarbeitung des Tatbestandes „Mord“ unter Justizminister Maas darauf hinweist, dass dieser gründlich zu überdenken ist. Meiner Meinung nach ist Meiwes unschuldig: Ein Mann will getötet werden, ein anderer will einen Menschen töten, sie treffen sich und erfüllen einander ihre Wünsche. Was geht das den Rest der Gesellschaft an? Ist irgendjemand zu Schaden gekommen? Töten auf Verlangen muss endlich straffrei werden, solange notariell gesichert ist, dass es sich wirklich um Töten auf Verlangen und nicht um einen als solches getarnten Mord handelt. Alles andere ist geistiges Steckenbleiben in der Antike (Eid des Hippokrates!), während wir heute lebensverlängernde Maßnahmen kennen, denen sich viele Betroffene nicht aussetzen wollen. Gruß, Kasimirflo (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Kasimirflo-2014-07-10T12:04:00.000Z-217.235.11.225-2014-02-28T11:57:00.000Z11
Ist irgendjemand zu Schaden gekommen? Die Rechtsordnung und die guten Sitten.--2001:A60:15A5:F101:7D79:606A:DC05:E167 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-2001:A60:15A5:F101:7D79:606A:DC05:E167-2014-07-24T20:05:00.000Z-Kasimirflo-2014-07-10T12:04:00.000Z11
Rechtsordnung und gute Sitten sind aber nicht „irgendjemand“, sondern abstrakte und glücklicherweise auch veränderliche Dinge. Siehe die Veränderbarkeit der positiven Rechtsordnung unter den Nazis und ihre Re-Demokratisierung nach 1945 (Zitat des Rechtspositivisten Hans Kelsen: „Es kann doch nicht heute Unrecht sein, was damals Recht war!“). Und die „guten Sitten“ haben sich (zu unserem Glück) ebenfalls schon immer gewandelt. Sonst wäre Homosexualität noch heute strafbar, sonst müssten Heiratswillige noch heute ihre Eltern um Erlaubnis fragen, sonst hätten Frauen noch immer ihre Ehemänner als Vormünder: Erst Veränderungen in der öffentlichen Moral, den „guten Sitten“, waren die Grundlage für die Überwindung völlig veralteter Gesetze. Gruß, Kasimirflo (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Kasimirflo-2014-08-01T14:54:00.000Z-2001:A60:15A5:F101:7D79:606A:DC05:E167-2014-07-24T20:05:00.000Z11

„Verwandte Themen“

Die verwandten Themen sollten in den Artikel eingearbeitet werden, damit klar wird, in welchem Zusammenhang sie zum Artikelthema stehen. -- Christian aus Neumünster (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Christian aus Neumünster-2014-07-14T19:40:00.000Z-„Verwandte Themen“11

Ist der Typ nicht jetzt in der Knastgruppe der Grünen Partei aktiv? (nicht signierter Beitrag von 77.189.5.79 (Diskussion) 20:22, 26. Jul 2014 (CEST))

Keine Ahnung Klaus Hedding (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Klaus Hedding-2019-03-04T19:26:00.000Z-„Verwandte Themen“11

Homosexualitaet

Warum wird die im Artikel nicht erwaehnt? --41.151.219.29 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-41.151.219.29-2014-09-04T20:06:00.000Z-Homosexualitaet11

Weil das absolut nichts im Artikel verloren hat. Die Homosexualität war nicht ausschlaggebend für die Tat, höchstens für die Wahl eines Männlichen "Opfers" -84.183.98.82 Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-84.183.98.82-2016-11-21T01:33:00.000Z-41.151.219.29-2014-09-04T20:06:00.000Z11
Das überlassen Sie bitte dem Leser zu beurteilen. Bin auch dafür, dass seine homosexuelle Neigung Erwähnung findet.
Das Buch Serienmord und Kannibalismus in Deutschland: Fallstudien, Psychologie, Profiling schreibt, Meiweis sei bisexuell. (Außerdem steht dort, dass von 420 kannibalistisch interessierten Kontakten Meiweis' 417 heterosexuell und nur 3 homosexuell waren.) Eine Google-Suche nach "Armin Meiwes bisexuell" liefert weitere Treffer. --Neitram  Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Neitram-2017-08-11T10:15:00.000Z-84.183.98.82-2016-11-21T01:33:00.000Z11

Er hat sein Opfer nicht durch einen Stich in den Hals getötet, sondern aufgeschlitzt und in seiner Badewanne verbluten lassen. Klaus Hedding (Diskussion) Diskussion:Armin Meiwes/Archiv/1#c-Klaus Hedding-2019-03-04T19:29:00.000Z-Homosexualitaet11