Diskussion:Arbeitsgericht Rastenburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Karsten11 in Abschnitt "Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig"

[Quelltext bearbeiten]

Das ist missverständlich formuliert. Vielleicht: "Diese waren nur in der ersten Instanz eigene Gerichte." --Malabon (Diskussion) Diskussion:Arbeitsgericht Rastenburg#c-Malabon-20240418171700-"Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig"11Beantworten

In § 14 I Arbeitsgerichtsgesetz werden die Arbeitsgerichte (erster Instanz) als „selbständige Gerichte“ bezeichnet. Das wäre der bessere Begriff. --Malabon (Diskussion) Diskussion:Arbeitsgericht Rastenburg#c-Malabon-20240419193800-Malabon-2024041817170011Beantworten
Gemeint ist "organisatorisch (von den Amtsgerichten) unabhängig". Ich könnte mir vorstellen "Diese waren nur in der ersten Instanz eigeständige Gerichte." oder "Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte." wobei mir die zweite Formulierung besser gefällt.-Karsten11 (Diskussion) Diskussion:Arbeitsgericht Rastenburg#c-Karsten11-20240420091800-Malabon-2024041919380011Beantworten