Diskussion:Anwärter (Beamtenrecht)
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 77.87.224.99 in Abschnitt Steuerpflichtigkeit der Anwärterbezüge
Deutschlandlastig
[Quelltext bearbeiten]Beamtenrecht ist eine ziemlich spezifisch deutsche Angelegenheit. Da macht es wenig Sinn, zu kritisieren, dass der Artikel deutschlandlastig ist. Ich empfehle den Hinweis zu entfernen. Reinhard Dietrich 16:18, 25. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe das deutschlandlastig-Bapperl nun aus dem Artikel entfernt. Es würde ja auch keiner vom Artikel zur Stadt München fordern, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Wenn es die Bezeichnung "Anwärter" doch im Beamtenrecht anderer Staaten geben sollte, dann kann der Hinweis ja wieder gesetzt werden, aber dann bitte auch eine Quelle dafür anführen.-- BSI Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-BSI-2009-02-25T14:54:00.000Z-Deutschlandlastig11
- Jedenfalls im österreichischen Recht wird der Begriff ebenfalls verwendet: http://www.jusline.at/index.php?cpid=753043c4d8f07f2727ea0da138b2010e&gesetz=&searchstring=anw%E4rter SchnitteUK Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-SchnitteUK-2011-07-13T09:42:00.000Z-BSI-2009-02-25T14:54:00.000Z11
- Und auch in der Schweiz: http://www.gesetze.ch/sr/172.220.111.343.3/172.220.111.343.3_054.htm SchnitteUK Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-SchnitteUK-2011-07-13T09:45:00.000Z-SchnitteUK-2011-07-13T09:42:00.000Z11
- Und im Europarecht (in der amtlich verbindlichen deutschen taucht der Begriff auf: http://eur-lex.europa.eu/Result.do?arg0=anw%C3%A4rter&arg1=&arg2=&titre=titreettexte&chlang=de&RechType=RECH_mot&idRoot=1&refinecode=LEG*T1%3DV100%3BT2%3DV1%3BT3%3DV1&Submit=Suche sowie im Recht von Liechtenstein: http://lilex3old.ten.ch/Seite1.jsp?q=anw%E4rter&suchauswahl=1 SchnitteUK Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-SchnitteUK-2011-07-13T09:50:00.000Z-SchnitteUK-2011-07-13T09:45:00.000Z11
- Und auch in der Schweiz: http://www.gesetze.ch/sr/172.220.111.343.3/172.220.111.343.3_054.htm SchnitteUK Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-SchnitteUK-2011-07-13T09:45:00.000Z-SchnitteUK-2011-07-13T09:42:00.000Z11
- Jedenfalls im österreichischen Recht wird der Begriff ebenfalls verwendet: http://www.jusline.at/index.php?cpid=753043c4d8f07f2727ea0da138b2010e&gesetz=&searchstring=anw%E4rter SchnitteUK Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-SchnitteUK-2011-07-13T09:42:00.000Z-BSI-2009-02-25T14:54:00.000Z11
Steuerpflichtigkeit der Anwärterbezüge
[Quelltext bearbeiten]Müssen die Anwärterbezüge versteuert werden? wie viel würde dann noch davon übrig bleiben? (nicht signierter Beitrag von 62.154.201.163 (Diskussion | Beiträge) 09:38, 24. Jul 2009 (CEST))
- Vermutlich durch Zeitablauf längst mehr als erledigt, aber dennoch der Vollständigkeit halber: ja, müssen sie. Ausrechnen kann man das beispielsweise mit dem Rechner auf oeffentlicher-dienst.info/. --77.87.224.99 Diskussion:Anw%C3%A4rter (Beamtenrecht)#c-77.87.224.99-2021-05-26T13:13:00.000Z-Steuerpflichtigkeit der Anwärterbezüge11
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