Diskussion:Anrainer

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Eigentlich in Abschnitt "juristisch zutreffend"
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Das ist vielleicht ein bißchen trivial:

Anrainerstaaten von Binnenmeeren, Hochgebirgen oder Naturparks sorgen sich um den Umweltschutz - oder vernachlässigen ihn.

Die Anwohner und Betroffenen von Flughäfen, Flüssen, Hochwasser- oder Schutzgebieten werden oft Anrainer genannt.

Wenn kein schwerwiegender Einspruch der Anrainer erfolgt, erhält der Bauherr für das Gebäude (Nebengebäude, Dachausbau...) oder das sonstige Bauwerk (Bundesstraße, Flugplatz, Kraftwerk, Vergnügungspark etc.) die Baubewilligung. Sie gilt (theoretisch) nur für den eingereichten Bauplan.

"juristisch zutreffend"

[Quelltext bearbeiten]

Die von Gert.mj ins Spiel gebrachte Überlegung, daß das Wort "Anlieger" auch eine Bezeichnung sein könnte für jemanden, der "ein Anliegen hat", scheint mir, obwohl mittlerweile drei weitere Benutzer es gesichtet bzw. umformuliert haben, ein rechter Unfug zu sein. Ich habe den Satz entfernt; falls jemand ein Wörterbuch weiß, in dem das Wort "Anlieger" auch in der Gert.mj'schen Bedeutung verzeichnet ist, bitte ich um Entschuldigung. --Eigentlich Diskussion:Anrainer#c-Eigentlich-2009-08-16T20:01:00.000Z-"juristisch zutreffend"11Beantworten