Diskussion:Anamnese (Pflege)

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von CommanderKefir in Abschnitt Rechtliche Grundlagen
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Rechtliche Grundlagen

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"Ebenfalls ergibt sich eine Verpflichtung zur Pflegeanamnese aus den Qualitätsprüfrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)."

Seit der Neufirmierung des MD durch das MDK-Reformgesetz ist die Pflegeanamnese zumindest nicht mehr wörtlich Inhalt der Qualitätsprüfungsrichtlinien, sodass dieser Absatz überarbeitet werden sollte. --CommanderKefir (Diskussion) Diskussion:Anamnese (Pflege)#c-CommanderKefir-20240218110500-Rechtliche Grundlagen11Beantworten