Diskussion:Amtsgericht Osterhofen

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Letzter Kommentar: vor 13 Stunden von 2001:A61:43B:F501:7443:D3FC:2819:E9AF in Abschnitt Ein zweites Amtsgericht in einem Bezirksamt
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Ein zweites Amtsgericht in einem Bezirksamt

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...eine "Anomalie" ?

Keineswegs, im Gegenteil. "Insgesamt entstanden 142 Bezirksämter [1862], von denen 41 aus einem Landgerichtsbezirk bestanden; 94 Bezirksämter umfaßten zwei Landgerichte; 7 Bezirksämter waren aus je drei Gerichtssprengeln zusammengesetzt" (zit. nach W. Volkert, Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte, München 1983, S. 45).

Landkreise, in denen mehrere Amtsgerichte zuständig waren, gab es bis zur Reform der AG-Bezirke 1973. --2001:A61:43B:F501:7443:D3FC:2819:E9AF Diskussion:Amtsgericht Osterhofen#c-2001:A61:43B:F501:7443:D3FC:2819:E9AF-20240912172500-Ein zweites Amtsgericht in einem Bezirksamt11Beantworten