Diskussion:Alnatura

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Letzter Kommentar: vor 5 Stunden von Wahldresdner in Abschnitt Rechtsverstoß bei Aufsichtsratsstruktur
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Branche Biolebensmittel

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Im Subtext ganz oben, wird angegeben, dass Alnatura in der Branche der Biolebensmittel tätig ist. Das ist sehr einseitig und stimmt nur erheblich bedingt. Viele von Alnatura vertriebenen Lebensmittel sind nicht aus biologischer Landwirtschaft. Eine Mixtur aus konventionellem Massenanbau und teilweise nach lockeren "Bio"-Richtlinien Produziertem wird höchstwahrscheinlich die Norm sein. Mit tiefen Produktpreisen kann keine konsequente Umsetzung der komplexen biologischen Richlinien in der Landwirschaft realisiert werden. Das kostet entsprechend. - Wer mit Landwirtschaft nichts zu tun hat, dem wird ein realistisches Bild nur sehr bedingt möglich. --178.197.230.22 Diskussion:Alnatura#c-178.197.230.22-2020-02-06T11:29:00.000Z-Branche Biolebensmittel11Beantworten


Alle Lebensmittel bei Alnatura,bis auf ein oder zwei Ausnahmen, sind Bio-Lebensmittel. --2003:C3:2F2F:4A49:BD2B:8146:9B6C:EC48 Diskussion:Alnatura#c-2003:C3:2F2F:4A49:BD2B:8146:9B6C:EC48-2020-05-09T11:07:00.000Z-Branche Biolebensmittel11Beantworten

Rechtsverstoß bei Aufsichtsratsstruktur

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Am 21.7. löschte Benutzer:Millbart mit der Begründung "bitte anhand der Rezeption darstellen wer da was "kritisiert" hat, siehe auch WP:Belege und WP:WWNI" hat, siehe auch WP:Belege und WP:WWNI" die folgende Aussage:

Im Juni 2024 wurde bekannt, dass Alnatura, obwohl das Unternehmen aufgrund von Größe und Rechtsform gesetzlich verpflichtet ist, einen paritätisch bestimmten Aufsichtsrat einzurichten, diese Vorgabe rechtswidrig ignoriert.<ref>{{Literatur |Autor=Sebastian Sick |Hrsg=[[Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung]] (I.M.U.) der [[Hans-Böckler-Stiftung]] |Titel=Erosion der Unternehmensmitbestimmung |WerkErg=Zur Mitbestimmung und Mitbestimmungsvermeidung in Deutschland |Reihe=I.M.U. Mitbestimmungsreport |BandReihe=Nr. 81 |Verlag= |Ort=Düsseldorf |Datum=2024-06 |ISSN=2364-0413 |Online=https://www.imu-boeckler.de/fpdf/HBS-008879/p_mbf_report_2024_81.pdf}}</ref>

Die Hans-Böckler-Stiftung ist die Stiftung der Gewerkschaften und als solche eine seriöse Quelle. Ich betrachte den beschriebenen Rechtsverstoß durchaus als lexikalisch relevant - unabhängig von einer etwaigen Rezeption. Die konkrete Formulierung kann man ändern, aber eine korrekt bequellte Aussage einfach zu löschen, macht mich ein wenig misstrauisch, welche Motive dahinter stehen. --Bernd Bergmann (Diskussion) Diskussion:Alnatura#c-Bernd Bergmann-20240802210500-Rechtsverstoß bei Aufsichtsratsstruktur11Beantworten

Hat das irgend jemanden interessiert?--Tohma (Diskussion) Diskussion:Alnatura#c-Tohma-20240802210900-Bernd Bergmann-2024080221050011Beantworten
Moin, wichtig ist vor allem erstmal, dass Du über die Motive eines Benutzers spekulierst anstatt die Begründung verstehend zu lesen... Du hast den zitierten Beitrag unter den Abschnitt "Kritik" platziert. Meine Frage lautete "Wer hat da wo was kritisiert?" Daneben hast Du Deine Ergänzung mit Primärliteratur belegt, die dieses Lemma beiläufig in einer Aufzählung erwähnt. Weder ist dieses Lemma Gegenstand der genannten Primärliteratur noch wurde dargelegt wen diese Veröffentlichung jemals in Zusammenhang mit diesem Lemma interessiert hat. Ich habe die entsprechenden Richtlinien in der ZuQ verlinkt und ergänze noch WP:KTF. Grüße --Millbart talk Diskussion:Alnatura#c-Millbart-20240802211400-Bernd Bergmann-2024080221050011Beantworten

3M Die Formulierung „rechtswidrig“ impliziert, dass ein Rechtsverstoß festgestellt wurde. Die Feststellung kann aber nur ein Gericht treffen. Die (gewerkschaftsnahe) Stifung stellt erst mal nur eine Behauptung auf. Die Formulierung kann deshalb so auf gar keinen Fall in den Artikel. Solange die Behauptung in den Medien nicht breit rezipiert wird, sollte sie ganz draußen bleiben. Die Wikipedia ist kein Pranger… --Vertigo Man-iac (Diskussion) Diskussion:Alnatura#c-Vertigo Man-iac-20240804163800-3M11Beantworten

3M Ohne Rezeption ist das als Auswertung einer Primärquelle nicht zulässig. Und, um das gleich mit zu erledigen, das gilt für die anderen Lemmata, wo das als Masseneinfügung durchgeführt wurde, ebenso.--Tohma (Diskussion) Diskussion:Alnatura#c-Tohma-20240804165400-3M11Beantworten

3M Die Studie, die hier als Beleg angeführt wird, ist ziemlich sicher keine Primärliteratur, das zumindest trägt nicht als Begründung. Wir haben an Sekundärliteratur nicht die Anforderung, dass diese zwingend bereits anderswo rezipiert werden muss, dem Kollegen Tohma muss ich da widersprechen. In der vorgeschlagenen Formulierung halte ich die Ergänzung aber dennoch nicht für geeignet. Zum einen kann erst von "wurde bekannt" gesprochen werden, wenn die Studie irgendwo extern medial oder durch andere Wissenschaftlicher rezipiert wurde. Zum anderen hat der Kollege Vertigo Man-iac zutreffend darauf hingewiesen, dass hier kein bewiesener Rechtsverstoß vorliegt. Wenn, dann wäre als Formulierung "In einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung wurde kritisiert, dass Alnatura (wie auch diverse andere Unternehmen) keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat habe, obwohl das Unternehmen aufgrund von Größe und Rechtsform dazu gesetzlich verpflichtet sei." geeignet. Aber ohne externe Rezeption dieser Studienergebnisse sehe ich auch nicht wirklich die zwingende Notwendigkeit, dies hier aufzunehmen. Anstatt das bei den einzelnen Unternehmen einzutragen, wäre es m.E. sinnvoller, diese Kritik unter Aufsichtsrat#Kritische Diskussion in angemessener Form zu ergänzen. Gruß, --Wdd. 🇺🇦 🇮🇱 (Diskussion) Diskussion:Alnatura#c-Wahldresdner-20240805094100-3M11Beantworten