Diskussion:Albert Hensel (Widerstandskämpfer)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Anton-Josef in Abschnitt Fortsetzung
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Fortsetzung

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Diskussion:Fritz Schulze11. Vielleicht parkt man es anschließend bei allen Artikeln zu dieser kleinen WG. roka Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Rotkap-2008-11-04T16:50:00.000Z-Fortsetzung11Beantworten

Rotekappe, wo wurde denn Deine Änderung ausgiebig diskutiert? Hier doch wohl kaum und andere Stellen kann ich auch nicht finden. Also lass den Quatsch bitte. -- Anton-Josef Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Anton-Josef-2008-11-04T14:27:00.000Z-Fortsetzung11Beantworten

Das wurde mit Yik... schon vorgestern einvernehmlich geklärt. Also nicht wieder olle Kamellen rausholen. roka Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Rotkap-2008-11-04T15:07:00.000Z-Anton-Josef-2008-11-04T14:27:00.000Z11Beantworten
Wenn hier eine Quellenangabe wäre, würde ich Rotkaps Version für tatsächlich besser weil detaillierter und informativer halten. Zudem wird dieses doofe hingerichtet/ermordet-Spiel vermieden. Gruß --Hozro Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Hozro-2008-11-04T15:31:00.000Z-Rotkap-2008-11-04T15:07:00.000Z11Beantworten
Naja Rotkap, wenn ich noch einharken darf, habe ich dich auch noch gefragt, ob zu dem damaligen Zeitpunkt die Todesstrafe als Strafmaß erlaubt war. Falls ja, könnte man entweder "nach heutigen Maßstäben" bzw. "nach rechtstaatlichen Maßstäben war das Urteil damals ..." schreiben bzw. einfach "Das Urteil wurde ... vollstreckt" (also kurz und knapp, ohne hingerichtet-ermordet)! -- Yikrazuul Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Yikrazuul-2008-11-04T16:17:00.000Z-Rotkap-2008-11-04T15:07:00.000Z11Beantworten
Die Todesstrafe als eine der gesetzlich vorgeseene "Vollzugsmittel" steht hier gar nicht zur Diskussion. Aber der VGH hat zu der Zeit die vom NS-"Gesetzgeber" vorgeschriebenen Verfahrensanforderungen nicht einmal mehr eingehalten, so dass allein schon deshalb nach Einschätzung von Straf- Staatsrechtswissenschaftlern keine "rechtskräftigen" Urteile vorlagen. Als Konsequenz hat der Deutsche Bundestag dann ziemlich einmütig eine Entschließung angenommen, die diesen Tatbestand anerkennt. Ich empfehle dazu die Lektüre der Bundestagsdrucksachen zu der damaligen Debatte. Die liegen für jedermann zugänglich in der Bibliothek. Aber wenn das hier immer wieder zum Debattenanlass wird, sollte das endlich mal ausführlich im VGH-Artikel dargestellt werden. Bis dahin könnte ich auch ganz gut mit der Formulierung Das „Urteil“ wurde am ... im ... vollstreckt leben. Da ist dann alles sachlich relevante enthalten. Und bei Bedarf (v.a. allem wenn auch das noch von den gesetzlichen Vorgaben abwich) kann dazu auch noch die konkrete Mordmethode angegeben werden. roka Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Rotkap-2008-11-04T16:43:00.000Z-Yikrazuul-2008-11-04T16:17:00.000Z11Beantworten

Solange wie z.Bsp. die das Wort Urteil nicht in „Urteil“ ändern, gibt es für die WP auch keine Veranlassung dieses zu tun. -- Anton-Josef Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Anton-Josef-2008-11-05T10:39:00.000Z-Fortsetzung11Beantworten

Die Fachkompetenz liegt hierzu aber bei der Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Konsequenterweise müsste also Benutzer:Anton-Josef noch ergänzen, dass Albert Hensel ermordet wurde. roka Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Rotkap-2008-11-07T20:07:00.000Z-Anton-Josef-2008-11-05T10:39:00.000Z11Beantworten
Aber sicher doch. Die Artikel über die Deutsche Bahn, über VW oder Gaffelkölsch schreiben wir dann aus den Prospekten der Hersteller ab. Die haben ja die Fachkompetenz :-) -- Anton-Josef Diskussion:Albert Hensel (Widerstandsk%C3%A4mpfer)#c-Anton-Josef-2008-11-08T16:41:00.000Z-Rotkap-2008-11-07T20:07:00.000Z11Beantworten