BeschreibungStreuwagen - Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr, TGL 10629, Anlage A 2 StVO DDR 1969.svg
Am 01. April 1969 trat in der DDR die Ordnung über die Beschilderung von Verkehrsraumeinschränkungen und Sicherung von Instandhaltungsarbeiten auf den Autobahnen in Kraft. Dies geschah nach Abstimmung mit der Hauptabteilung Verkehrspolizei des Ministeriums des Innern und der Hauptverwaltung Straßenwesen des Ministerium für Verkehrswesen. In den Anlagen A 1 und A 2 wurden die dazu eingeführten zusätzlichen Hinweiszeichen zu den bereits 1967 erschienenen Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr. Verkehrszeichen. nach TGL 10629 vorgestellt.
Datum
Quelle
Ordnung über die Beschilderung von Verkehrsraumeinschränkungen und Sicherung von Instandhaltungsarbeiten auf den Autobahnen, 1969, Anlage A 1, gezeichnet von Mediatus
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape11 erstellt, oder mit was ganz anderem.
Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file.Mediatus
Lizenz
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.enCC0Creative Commons Zero, Public Domain Dedicationfalsefalse
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist Gemeinfreiheit11. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 Gesetz %C3%BCber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte11).
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.