Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Deutschland11 wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).
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2009-09-16 08:49 User:Ekkehart baals11 904×1321× (648492 bytes) {{Information |Beschreibung = v.Rundstedt bei Hitler anlässlich seiner Ernennung zum Chef des Infanterieregiments 18 in Bielefeld am 4. November 1938 |Quelle = Festschrift "Die Übergabe des Infanterieregiments 18 an seinen Chef Generaloberst von Rundste
Kurzbeschreibungen
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{{Information |Description={{de|v.Rundstedt bei Hitler in der Reichskanzlei anlässlich seiner Ernennung zum Chef des Infanterieregiments 18 in Bielefeld am 4. November 1938}} |Source=Transferred from [http://de.wikipedia.org de.wikipedia]; transfer wa...
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