Dieses in Jugoslawien11 erstveröffentlichte Werk ist Gemeinfreiheit11, weil seine Urheberrechte nach dem jugoslawischen Urheberrechtsgesetz von 1978, das eine urheberrechtliche Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin und für Fotographien oder Werke der angewandten Kunst von 25 Jahren vorsah, abgelaufen sind. Dies gilt für Werke, die vor der Jugoslawienkriege11 der Sozialistische F%C3%B6derative Republik Jugoslawien11 im Jahr 1991 veröffentlicht wurden.
Die Werk erfüllt eines der folgenden Kriterien:
a) Werk eines bekannten Urhebers, der vor dem 1. Januar 1941 verstarb
b) Werk eines unbekannten Urhebers, das vor dem 1. Januar 1941 veröffentlicht wurde
c) Fotographie oder Werk der angewandten Kunst, das vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurde
Es muss eine Quelle angegeben sein, damit der Status überprüft werden kann.