Deutsch: Gendun Chophel in Indien 1936. Zusammen mit einem Brief an seine Mutter von 1936 sandte Gendin Chophel eine Fotografie von sich selbst. Auf der Rückseite stehen folgende Worte in seiner Handschrift: "Von Gendun Choephel, Foto aufgenommen in Bengalen im Alter von 34 Jahren, im Jahr 1936. Das ist das Foto, dass ich auf das Cover des Buchs "Dentam NAwai Chuelen" getan habe."
English: Gendun Chophel in India 1936. Together with a letter to his mother dated 1936, Gendun Chophel had sent a photograph of himself. On the backside of it were following words in his own handwriting: 'From Gendun Choephel, photo taken in Bengal at the age of 34, in the year of 1936. This is the photo that I have put in the cover of the book 'Dentam Nawai Chuelen'.'
Diese Datei ist in Indien11Gemeinfreiheit11, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich11 nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte11! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
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Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten Gemeinfreiheit11, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
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