Dies ist eine Reproduktion einer W%C3%A4hrung11 aus Lettland. Nach lettischem Urheberrechtsgesetz 1993 und Urheberrechtsgesetz 2000 sind alle Währungseinheiten, die zum 1. Mai 2004 nicht mehr in Gebrauch waren, gemeinfrei. Nach den Gesetzeszusätzen 2004 des Lettischen Urheberrechts, Kapitel IV, Sektion 171 sind wirtschaftliche Rechte für Währungen nicht anwendbar, jedoch sind Reproduktionen nur erlaubt, wenn entweder 1.) eine schriftliche Zustimmung eingeholt wird, oder 2.) wenn die durch die emittierende Nationalbank oder das Land hierfür festgesetzten Kriterien erfüllt werden. Nach der Urheberrechts-Stellungnahme der Bank von Lettland müssen Reproduktionen lettischer Lats-Banknoten die folgenden Bedingungen erfüllen:
Für Banknoten
nach Abschnitt 4:
Das Wort SPECIMEN ist auf der Vorder- und Rückseite diagonal auf der Reproduktion aufgedruckt. Die Länge des Wortes muss mindestens 75 % der Länge der Reproduktion betragen und die Höhe muss mindestens 15 % der Breite der Reproduktion ausmachen. Das Wort SPECIMEN kann nicht transparent sein.
Die Auflösung darf 72 dpi nicht übersteigen.
Bitte stelle vor dem Hochladen sicher, dass das Bild die Kriterien erfüllt.
Latvian banknote//commons.wikimedia.org/wiki/File:Divdesmit_Lati_1936.jpgfalse
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.