Benutzerin:Ex Auro Rheni/Kölner Zug

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Kölner Zug

Der Kölner Zug ist ein während der Zweiten Kipper- und Wipperzeit in Köln zur Kennzeichnung vollwertiger ausländischer Münzen verwendeter Gegenstempel, der in einem liegenden Oval die ligierten Buchstaben C, O, L und N aufweist.

Während des Dreißigjährigen Krieges, mit einem Höhepunkt zwischen 1620 und 1622, kam es in Mitteleuropa zu einer umfassenden Münzentwertung, da die Wipper in großem Umfang beim Wiegen der Münzen die Waagen manipulierten, und anschließend die übergewichtigen Münzen aussortierten (kippten). Das gewonnene Metall wurde mit unedlem Metall versetzt und wiederum zum Prägen von nur scheinbar vollwertigen Münzen verwendet.

Als zweite oder kleine Kipper- und Wipperzeit wird der Zeitraum zwischen etwa 1675 und 1690 bezeichnet. Während dieser Zeit wurden zum Nachteil der Münzherren anstelle vollgewichtiger Münzen geringwertige ausländische Münzen oder heimlich in Heckenmünzen geschlagene Gulden mit gemindertem Silbergehalt in Umlauf gebracht. Betroffen waren insbesondere Münzen im Wert von 2/3 Taler (einem Gulden). Der Gebrauch von Gegenstempeln, mit denen fremde Münzen mit ihrem tatsächlichen Wert versehen oder als vollwertig markiert wurden, sollte Abhilfe schaffen.

Kölner Gegenstempel

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Nach dem am 22. Mai 1688 durchgeführten Kreis-Probationstags beschloss der Kreistag des niederrheinisch-westfälischen Reichskreises, zu dem auch die Reichsstadt Köln gehörte, die in Umlauf befindlichen und die in das Kreisgebiet gebrachten ausländischen Gulden zu prüfen, und sie je nach Befund mit einem Kreiszeichen für vollwertige Münzen oder mit einer Angabe des tatsächlichen Werts stempeln zu lassen. Auch in Köln wurden strenge Maßnahmen gegen die minderwertigen Münzen ergriffen. Zunächst wurde Reisenden, die in die Stadt kamen, das Gepäck durchsucht. Geringhaltige fremde Münzen wurden wie die mitgeführte Fracht beschlagnahmt, der Besitzer im Stadtgefängnis inhaftiert. Später wurden die Besucher und ihr Gepäck sogar in den Herbergen der Stadt durchsucht, und die Wirte für Verstöße haftbar gemacht.[1][2]

Am 18. März 1693 wurde vom Rat der Stadt Köln durch ein Edikt festgelegt, dass die Gulden (2/3 Taler) der deutschen Kurfürsten und der Fürsten des niederrheinisch-westfälischen Reichskreises zulässig waren. Andere Gulden und halbe Gulden wurden mit ihrem tatsächlichen Wert gekennzeichnet. Dazu wurden Gegenstempel verwendet, die die Form eines Spanischer Schilds oder eines ovalen Schilds hatten. Unter den drei Kronen des Kölner Wappens waren Ziffern für die Wertangabe in Albus angebracht, ganz unten befand sich ein Buchstabe für den prüfenden städtischen Beamten. Es wurden Stempel mit den Wertangaben 50, 48, 46, 44, 43, 40 und 36 Albus verwendet. Bei den Prüferzeichen stand ein P für den Bannerherrn der Goldschmiedezunft und Wardein Johann Post, der auch Generalwardein des Kreises war, und ein N für den städtischen Münzmeister Peter Newers. Das P kommt bei allen Wertstufen vor, der Gegenstempel mit einem N nicht bei den Wertstufen 40 und 48 Albus.[1][3]

Vollwertige Münzen zu 2/3 Taler oder einem Gulden hatten einen Wert von 53 1/3 Albus. Sie erhielten zur Kennzeichnung einen anderen Gegenstempel, der in einem liegenden Oval die ligierten Buchstaben C, O, L und N aufweist. In der Numismatik wird dieser Gegenstempel als Kölner Zug bezeichnet.[3]

Bereits am 4. Juli 1695 beschloss der Probationstag den Verruf aller mit einer Wertangabe gegengestempelten Münzen. Im Protokoll des Probationstags von 1698 ist festgehalten, dass jetzt alle mit Wertangabe gestempelten Stücke eingeschmolzen seien. Wegen der kurzen Zeit der Benutzung dieser Gegenstempel sind sie besonders selten. Nur die mit dem Kölner Zug gekennzeichneten Münzen und genau benannte Münzen der Kurfürsten und der Fürsten des Kreises waren nun in Köln zulässig. Das Protokoll enthält auch den Hinweis, dass der Kölner Zug und Stempel der Münzmeister in betrügerischer Absicht nachgeahmt worden sind.[3]

Die mit dem Kölner Zug gekennzeichneten Münzen waren noch bis 1700, über das Ende der kleinen Kipper- und Wipperzeit hinaus, im Verkehr. Mit einem Edikt vom 19. März 1700 verpflichtete die Stadt ihre Bürger noch einmal, die Gulden mit dem Kölner Zug uneingeschränkt als vollwertig anzuerkennen. Nach dem vom Kreis abgehaltenen außerordentlichen Probationstag Mitte August 1700 wurden die mit dem Kölner Zug gestempelten Münzen zunächst von Jülich-Berg und Kurköln verrufen, die Reichsstadt Köln musste sich anschließen.[4]

Einzelnachweise

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  1. a b Alfred Noss: Die Münzen der Städte Köln und Neuß, Band IV, S. 250-254, Abruf 28. Oktober 2020.
  2. Paul Joseph: Die Münzstempel und Punzen, S. 147.
  3. a b c Paul Joseph: Die Münzstempel und Punzen, S. 148-153.
  4. Alfred Noss: Die Münzen der Städte Köln und Neuß, Band IV, S. 255-259, Abruf 28. Oktober 2020.

Kategorie:Numismatik Kategorie:Geschichte Kölns