Benutzer Diskussion:Zweimot/Wikipedia:Meinungsbilder/Sanktionen gegen Foto-Abmahner

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Chianti in Abschnitt Anmerkungen
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Anmerkungen

[Quelltext bearbeiten]
  • die Rufschädigung der Wikipedia entsteht durch mehrere unterschiedliche Vorgehensweisen:
A. Fotograf verschickt keine Abmahnung, sondern ein Forderungsschreiben mit Hinweis auf lizenzwidrig unterlassene Namensnennung sowie Strafbarkeit der Lizenz- bzw. Urheberrechtsverletzung mit Strafrahmen (Beispiel) und fordert "Lizenzgebühr" nach seiner Preisliste.
  • Unterfall 1: Fotograf fordert max. 100 Euro
  • Unterfall 2: Fotograf fordert über 100 Euro, ist aber kein Profi
  • Unterfall 3: professioneller Fotograf fordert über 100 Euro
B. Abmahnungen, die eine (lizenzwidrig unterlassene) Namensnennung fordern.
  • Unterfall 4: Fotograf fordert keinen Schadensersatz nach "Lizenzanalogie", sondern lediglich der Anwalt seine Kosten nach § 97a UrhG aus 1000 Euro Streitwert bei Privatpersonen (ca. 160 Euro inkl. MwSt.). Mir ist kein derartiger Fall bekannt.
  • Unterfall 5: Fotograf fordert Schadensersatz und Anwaltskosten aus höherem Streitwert, ist aber kein Profi
  • Unterfall 6: professioneller Fotograf fordert Schadensersatz nach Lizenzanalogie von Privatpersonen in Höhe von max. 100 Euro, zusätzlich der Anwalt die o.g. 160 Euro.
  • Unterfall 7: professioneller Fotograf fordert über 100 Euro und Anwaltskosten
In einer Diskussion über das MB werden die Fotografen, die es betrifft, versuchen, für die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit ihrer Abmahnungen und Forderungen zu argumentieren (Vorgeschmack). Es könnte dazu führen, dass für alle o.a. Unterfälle unterschiedliche Lösungen bzw. Prozesse verlangt werden, da einzelne Gerichte in verschiedenen Fällen einen "Lizenzschaden" von 100 Euro zuerkannt haben.
  • selbst wenn das MB durchgeht und die Fotografen, die vorgehen wie oben genannt, korrekt WP-Benutzern zugeordnet werden können und gesperrt werden, gibt es genügend andere Benutzer (Socken oder nicht), die die Bilder (wieder) einfügen [1][2][3][4], sei es aus Unwissenheit oder Absicht. Ein solches Verhalten würde vom MB nicht erfasst bzw. verboten werden und mithin das Problem nicht lösen.
  • das MB sollte sich darum mMn damit befassen, dass es in Einzelfällen zulässig ist,
  • Fotos aus WP-Artikeln zu entfernen (insbesondere bei gemäß WP:AI unterwünschter assoziativer Bebilderung),
  • Fotos solcher Fotografen durch andere zu ersetzen oder sie woanders im Artikel zu platzieren (insbesondere weniger prominent, d.h. z.B. woanders als in der Infobox) und
  • dass eine per Abstimmung auf Commons erlangte Auszeichnung bezüglich technischer Qualität ("Qualitätsbild") kein Kriterium für eine Bebilderung ist. Erläuterung dazu: es gibt auf Commons "Qualitätsbilder" und es gibt "wertvolle Bilder" (Valued images, die besten in einer bestimmten Kategorie, Beispiel).

Soweit erstmal von mir, falls du Urteile zur Angemessenheit von "Lizenzschaden" brauchst, kann ich welche raussuchen. Und bitte vorsichtig mit dem Formulieren sein: manche Admins sind empfindlich bzgl. Pauschalbezeichnungen wie "Abmahner", siehe Wikipedia:Sperrprüfung/Archiv/2021/September#Benutzer:A.Savin_(erl.).--Chianti (Diskussion) Benutzer Diskussion:Zweimot/Wikipedia:Meinungsbilder/Sanktionen gegen Foto-Abmahner#c-Chianti-2021-09-13T16:09:00.000Z-Anmerkungen11Beantworten