Benutzer Diskussion:Sheperd

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Sheperd
Zur Navigation springen Zur Suche springen

@Sheperd Du hattest am 19.12.2006 im Artikel "Führerscheintourismus" die letzten beiden Absätze gelöscht. Deine Begründung kann ich zwar nachvollziehen, ich bin aber der Meinung, dass diese Änderung das Neutralitätsprinzip des Artikels arg ins Ungleichgewicht bringt. Damit wird im Ergebnis der Eindruck erweckt, als wenn der EuGH, durch seine Rechtssprechung gegen Deutschland, direkt für Verkehrstote verantwortlich wäre. Dem kann ich mich aber nicht anschließen! Dabei ist mir nur ein Fall bekannt, wo es 2006 einen Verkehrstoten gab. So eine reißerische Pressemeldung eines Verkehrstoten wird ganz gerne dazu benutzt gegen Tausende EU-Führerscheininhaber Druck auszuüben und sie in der öffentlichen Meinung du diskreditieren. Wenn man also Statistiken über Verkehrstote wegen der EU-Rechtssprechung anführt, sollte man auch fairer Weise Statistiken über Verkehrstote nach bestandener MPU aufstellen. Außerdem sollte man dann gleich Statistiken über Verkehrstote allgemein aufstellen, um zu sehen, ob bei den so genannten "Führerscheintouristen" diese Statistiken überdurchschnittlich hoch wären. Ich kann nicht unbedingt einen zwingenden Zusammenhang erkennen, dass ein schwerer Verkehrsunfall nur wegen dem EU-Führerschein passiert sein musste. Hätte solch ein Todesfahrer die MPU vorher bestanden, dann wäre ja auch nicht die MPU an dem Verkehrstoten Schuld gewesen.

Außerdem ruft solch ein neutralitätsfremde Formulierung irgendwelche Spinner auf den Plan, die dann versuchen den Gesamtbeitrag durch unqualifizierte Bemerkungen zu verwässern.

Schlussendlich unterliegen Statistiken einer so großen Manipulationsgefahr, sodass diese Statistiken ohne Gegengewicht komplett raus genommen werden sollten.

(nicht signierter Beitrag von Dissident~dewiki (Diskussion | Beiträge) 01:12, 25. Dez. 2006‎)


Hallo Dissident, gut dass du in die Diskussion gehst. Du stellst hier die entscheidenden Fragen: Stehen Verkehrstote (resp. Verletzte...) in kausalem Zusammenhang mit dem Führerscheintourismus? Ist der EuGH somit direkt verantwortlich für Verkehrstote? Geht es bei den Unfallberichten um Einzelfälle? Ist das Risiko bei Führerscheintouristen, Unfälle zu verursachen, überhaupt höher als bei "Nichttouristen"?

  • Zunächst: Allen Statistiken zu misstrauen, ist Quatsch. Sonst könnte man auch leugnen, dass Leute mit 2 Promille ein höheres Unfallrisiko haben, als nüchterne Fahrer. Schließlich führt nicht jede Fahrt mit 2 Promille zu einem Unfall, im Gegenteil: Man kann 600 mal alkoholisier fahren, ohne dass etwas passiert (sog. Dunkelziffer). Ist der eine Kracher dann ein ´Einzelfall´, der nichts über das Risiko aussagt, mit 2 Promille einen Unfall zu bauen? Dann müsste das Fahren unter Alkoholeinfluss vom Gesetzgeber sofort freigegeben werden. Alles andere wäre eine Diskriminierung alkoholisierter Autofahrer.
  • Dann: Wer sind Führerscheintouristen? Es gibt viele, die einfach ins Ausland ziehen und sich dort einen Führerschein besorgen oder ihren Wohnsitz ummelden. Hier gilt das Prinzip der Freizügigkeit. Sie dürfen durch den Umzug nicht behindert und unnötiger Bürokratieaufwand muss vermieden werden. Das ist der logische Hintergrund für die sinnvolle gegenseitige Anerkennung rechtmäßig erworbener Fahrerlaubnisse in der Führerscheinrichtlinie.
  • Als ´Führerscheintouristen´ bezeichnet man Leute, die nur deshalb ins Ausland gehen, weil sie nach deutschen Gesetzen keine Fahrerlaubnis bekommen. Nun könnte man nun argumentieren: Dann ist eben die deutsche Rechtsprechung falsch. Es ist aber anders: Wer 599 mal ´erfolgreich´ alkoholisiert fährt - also ohne einen Unfall zu bauen - wird auch in Zukunft keinen Grund sehen, trinken und fahren zu trennen (warum auch: einmal ´auf die heiße Herdplatte gelangt´). Wer mit 2 Promille fährt - auch ohne einen Unfall zu bauen - ist gewaltige Alkoholmengen gewöhnt. Wer sich so an Alkohol gewöhnt hat, und nichts dagegen unternimmt, ist ein Risikofaktor - ganz egal, ob er auf deutschen oder anderen Straßen fährt, mit deutscher oder anderer Lizenz. (Gewohnheitstrinker spüren bekanntlich bei geringen Alkoholmengen keine Wirkung. Sie müssen viel trinken, um den Alkohol zu spüren. Sie fühlen sich oft noch bei 2 Promille - rund 10 Halbe - völlig fit und fahrtüchtig).
  • Die meisten Autofahrer fahren nicht alkoholisiert, auch nicht in Ausnahmesituationen. Es geht um eine kleine Minderheit, die dieses große Risiko eingeht.
  • Durch Abwarten (Sperrfrist) allein werden solche Probleme in der Regel nicht gelöst. Sollten da nicht eher andere europäische Länder ihre Gesetzgebung überprüfen? (Sie tun es bereits!).
  • Welches Verkehrsrisiko wollen wir uns als Gesellschaft zumuten? Das "Grundrisiko" - ein Verkehrstoter auf 10.000 Kraftfahrer - ist von der Gruppe der Führerscheintouristen längst ausgeschöpft (vgl. [[1]] - ein tödlicher Unfall, der durch die Presse ging). Es gehört wenig Phantasie und Sachverstand zu der Vorhersage, dass sich in diesem ´Realexperiment mit Verletzten und Toten´ die Dinge genau so entwickeln werden, wie von der Fachwissenschaft erwartet.
  • Die EU will die Zahl der Verkehrstoten bekanntlich halbieren. Sie hat dazu - bei 50.000 Verkehrstoten pro Jahr - auch allen Grund. Wie passt dazu nun eine Rechtsprechung des EuGH, die das Recht auf Freizügigkeit höher wertet als das Recht auf Leben? Die unsere Rechtsprechung massiv behindert, die lediglich das Ziel verfolgt, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer vor einer Hochrisikogruppe im Straßenverkehr zu schützen?

Sheperd Benutzer Diskussion:Sheperd#c-Sheperd-2006-12-25T13:05:00.000Z11Beantworten