Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2001:16B8:66D8:C600:D0A7:23C0:E757:7E16 in Abschnitt DSGVO nochmal
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Herzlich willkommen in der Wikipedia, O Alemao Do Funk!

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Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

Diskussionsbeiträge sollten immer mit Klick auf diese Schaltfläche unterschrieben werden – Beiträge zu Artikeln hingegen nicht.
  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir J. Lunau (Diskussion) Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-J. Lunau-2018-04-20T12:38:00.000Z-Herzlich willkommen in der Wikipedia, O Alemao Do Funk!11Beantworten

Vandalismusmeldung

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[Wikipedia:Vandalismusmeldung#Benutzer:O Alemao Do Funk11] ..91.36.60.124 Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-91.36.60.124-2018-05-28T07:52:00.000Z-Vandalismusmeldung11Beantworten

Hallo O Alemao Do Funk, da Du noch neu bist, habe ich vorerst nur den Artikel Daniel Haaksman aufgrund des Editwars um das Geburtsjahr der beschriebenen Person unter Schreibschutz gestellt. Sieh aber bitte von weiteren Entfernungen des eindeutig belegten Geburtsjahrs ab, da ansonsten eine Sperre Deines Accounts folgen wird. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-Ra11Beantworten

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt nicht für Wikipedia?

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Ich habe die Änderungen an dem Gebursdatum gemäßt der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgenommen. Solange eine Person nicht mit der Veröffentlichung ihres Geburtsdatums einverstanden ist, darf das Geburtsdatum nicht veröffentlicht werden. Das gilt auch für Wikipedia . Und: Das Argument, es gäbe ein Beleg dafür, zählt nicht. Ohne Genehmigung keine Veröffentlichung. (nicht signierter Beitrag von O Alemao Do Funk (Diskussion | Beiträge) Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-O Alemao Do Funk-2018-05-28T08:49:00.000Z-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt nicht für Wikipedia?11)Beantworten

Hallo O Alemao Do Funk, dann sollte sich die betreffende Person (Daniel Haaksman) besser mit der Deutschen Nationalbibliothek, der Library of Congress und wahrscheinlich noch diversen weiteren Bereitstellern des veröffentlichten Geburtsjahres auseinandersetzen. Wikipedia gibt hier nur wieder, was bereits unabhängig und seriös belegt ist. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-Ra11Beantworten

DSGVO

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Wie gesagt, Wikipedia ist laut DSGVO nicht befugt, persönliche Daten von Personen ohne deren Genehmigung zu veröffentlichen - selbst wenn diese Daten an anderer Stelle bereits veröffentlicht wurden. Wikipedia hat sich auch an Gesetze zu halten.(nicht signierter Beitrag von O Alemao Do Funk (Diskussion | Beiträge) Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-O Alemao Do Funk-2018-05-28T09:19:00.000Z-DSGVO11)Beantworten

Das ist bislang eine Behauptung von Dir. Wir hier bei WP arbeiten grundsätzlich mit Quellen. Daher die Frage: Wo genau steht, dass die "WP laut EU-DSGO nicht befugt ist, persönliche Daten [...] zu veröffentlichen"? In der DSGVO findet ich diesen Satz nicht. Ich finde dort keine Fundstelle "Wikipedia" oder "Wiki" oder "Enzyklopädie". Da Du dich darauf berufst, weißt Du es ja. Ich möchte Dich bitten, mir zu zeigen, wo ich es genau finden kann.
Des weiteren fehlt mir hier der valide und belastbare Beleg, dass die abgebildete Person nicht möchte, dass sein Geburtsdatum angegeben ist. behaupten kann das jeder. Aber (ich sagte es bereits) wir arbeiten hier grundsätzlich mit Quellen. --91.36.60.124 Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-91.36.60.124-2018-05-28T09:53:00.000Z-O Alemao Do Funk-2018-05-28T09:19:00.000Z11Beantworten

DSGVO nochmal

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Glaube kaum, daß Ihr vor Eurer Geburtsdaten-Veröffentlichung eine Einwilligungserklärung erhalten habt?

Hier jedenfalls mehr dazu:

https://www.activemind.de/magazin/einwilligungserklaerung-personenbezogene-daten/

Wer personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen möchte, braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Entweder muss ein Gesetz die Verarbeitung im gegebenen Fall ausdrücklich erlauben bzw. sogar vorschreiben oder es ist vor Beginn der Datenverarbeitung eine Einwilligung der betroffenen Person notwendig. Für eine rechtskonforme Einwilligung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind jedoch einige Feinheiten zu beachten.

Vorschriften der DSGVO zur Einwilligung

In der Praxis entsprechen viele Einwilligungserklärungen nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind daher ungültig. Entsprechend ist die Datenerhebung nicht legitimiert und stellt eine Verletzung des informationellen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben. Hier trifft regelmäßig denjenigen, der die Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt die volle „Beweislast“: Er muss gem. Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen können, dass er trotz gesetzlichen Verbots ausnahmsweise zur Datenverarbeitung befugt ist – nämlich durch die Einwilligung der betroffenen Person.

Wer nicht die Bedingungen für die Einwilligung erfüllt, hat gem. Art. 82 Abs. 5 lit. a) DSGVO mit „Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % des globalen Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres“ zu rechnen.

Vielleicht führt Ihr Euch das mal zu Gemüte?

Lerne endlich, wie man einen Diskussionsbeitrag unterzeichnet (steht oben rechts), dann kannst Du zu einem Rechtsanwalt Deiner Wahl und deines Vertrauens gehen und die Wikipedia verklagen (Kontakt und ladefähige Adresse findest Du unter Wikipedia:Kontakt. Viel Spaß --91.36.60.12 Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-91.36.60.12-2018-05-29T11:31:00.000Z-DSGVO nochmal11Beantworten

Toll, wie verständnisvoll Du bist. Du fändest es also auch ok, wenn man dein Geburtsdatum ohne deine Einwilligung veröffentlicht? (nicht signierter Beitrag von O Alemao Do Funk (Diskussion | Beiträge) Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-O Alemao Do Funk-2018-05-29T12:47:00.000Z-DSGVO nochmal11)Beantworten

Nochmals: Die Wikipedia hat das Gebrutstdatum nicht veröffentlicht, das war die DNB. —Jonaes/Diskussion Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-Jonaes02-2018-05-29T14:57:00.000Z-O Alemao Do Funk-2018-05-29T12:47:00.000Z11Beantworten
Da du dich so gesetzestreu gerierst. Ich finde in der DSGVO nirgends einen Hinweis, der dich legitimiert ohne Vollmacht im Namen Dritter zu handeln.--2001:16B8:66D8:C600:D0A7:23C0:E757:7E16 Benutzer Diskussion:O Alemao Do Funk#c-2001:16B8:66D8:C600:D0A7:23C0:E757:7E16-2018-06-01T00:44:00.000Z-O Alemao Do Funk-2018-05-29T12:47:00.000Z11Beantworten

Löschung der Geburtsdaten

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Hallo zusammen, die Geburtsdaten wurden auf Anfrage der betreffenden Person gelöscht:

Deutsche Bibliothek: http://d-nb.info/gnd/121861635

Library Of Congress: http://id.loc.gov/authorities/names/no0008465

Jetzt, wo die Quellen für diese Angabe gelöscht sind, wäre es doch angebracht, das Geburtsdatum der betreffenden Person auch auf Wikipedia zu löschen?