Benutzer Diskussion:Noddy93/Archiv/2012/Jul

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Bildfreigabe bei Verstorbenen allgemein

Hallo Noddy93, ich kenne dich hier aus sehr sachlichen Diskussionen und deshalb möchte ich mich mal mit einer allgemeinen Frage an dich wenden. Wie sieht das mit den Bildrechten aus, wenn ich zu einer bereits verstorbenen Person hier in Wikipedia ein Passfoto zufügen möchte, das mir von den Kindern des Verstorbenen zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurde? Die gleiche Frage ergibt sich allerdings auch bei lebenden Personen. Wen muss ich in diesem Falle beim Hochladen als Verfasser angeben? Die abgebildete Person kann bei einem Passbild ja nicht der Urheber sein, andererseits ist doch wohl bei einem bezahlten Foto das Fotostudio nicht mehr anzugeben, da die Bildrechte ja wohl übergegangen sind. --Klein R. (Diskussion) Benutzer Diskussion:Noddy93/Archiv/2012/Jul#c-Klein R.-2012-07-14T14:30:00.000Z-Bildfreigabe bei Verstorbenen allgemein11

Hallo Klein R.,
bei Passfotos besteht grundsätzlich das Problem, dass das Recht zu Veröffentlichung nicht automatisch auf den Käufer übergeht, dies muss extra vereinbart werden (siehe z.B. hier). -- der Ersatz-Noddy93 Benutzer Diskussion:Noddy93/Archiv/2012/Jul#c-Isderion-2012-07-14T21:52:00.000Z-Klein R.-2012-07-14T14:30:00.000Z11
Danke, aber das hilft mir jetzt natürlich nur insoweit weiter, dass ich jetzt weiß, dass ich ein Problem habe ;-) Bei Politikern, um einen solchen geht es bei meiner Frage, lagen die Veröffentlichungsrechte sicherlich vor, aber auch das kann ich nicht belegen.
Aber wie sieht es denn bei anderen Fotos des Verstorbenen aus, bei denen die Bildrechte zweifelsfrei in der Familie liegen? Kann ich als Verfasser eine dritte Person angeben oder wird das Foto dann auch wieder gelöscht?!?--Klein R. (Diskussion) Benutzer Diskussion:Noddy93/Archiv/2012/Jul#c-Klein R.-2012-07-16T13:22:00.000Z-Isderion-2012-07-14T21:52:00.000Z11
Wenn ein Urheber bekannt ist, sollte man diesen aus Gründen der Transparent und Nachvollziehbarkeit meiner Meinung nach angegeben. Wenn man Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Bild ist, muss man dies jedoch nicht. Ein Beispiel dafür ist File:Bundesarchiv Bild 144-400-08, Koblenz, Bundesarchiv, Hauptgebäude, Lesesaal.jpg. Wenn man der Rechteinhaber ist oder von ihm autorisiert wurde darf man das entsprechende Bild hochladen. Allerdings sollte es glaubwürdig sein, dass man über die entsprechenden Rechte verfügt. -- der Ersatz-Noddy93 Benutzer Diskussion:Noddy93/Archiv/2012/Jul#c-Isderion-2012-07-16T21:35:00.000Z-Klein R.-2012-07-16T13:22:00.000Z11