Benutzer Diskussion:Michael.ballweg

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Michael.ballweg in Abschnitt Problem mit dem Benutzernamen
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Problem mit dem Benutzernamen

[Quelltext bearbeiten]

Hallo „Michael.ballweg“,

da bei der Anmeldung keine Identitätsprüfung stattfindet, ist nicht nachvollziehbar, welche Person sich mit welchem Namen anmeldet. Jedermann kann sich erstmal mit einem beliebigen Namen anmelden und somit ggf. einen falschen Eindruck erwecken. Deshalb werden Benutzer mit Benutzernamen, die bekannten Personen zuzuordnen sind, gebeten, einfach kurz von einem nachvollziehbaren E-Mail-Konto aus eine Mail an das Support-Team (info-de-v@wikimedia.org) zu senden, um Namensmissbrauch zu verhindern.

Nachvollziehbar ist ein Mail-Konto, wenn die Domain eindeutig einem Personennamen, Künstlernamen oder dem Namen einer Personenfirma entspricht, z. B. @max-mustermann.de oder @kuenstleragentur-mustermann.de. Nicht nachvollziehbar und darum leider nicht verifizierbar sind Konten bei Internetanbietern oder Freemail-Konten, z. B. @aon.at, @bluewin.ch, @gmx.de, @web.de, @gmail.com, @t-online.de oder @outlook.com. Weitere Informationen stehen unter Wikipedia:Benutzerverifizierung.

Falls du nicht mit der bekannten Person identisch bist, kannst du deinen Benutzernamen ändern lassen und auf der Seite Wikipedia:Benutzernamen ändern alles Notwendige in die Wege leiten.

Viele Grüße und auf gute Zusammenarbeit! Lutheraner (Diskussion) Benutzer Diskussion:Michael.ballweg#c-Lutheraner-20240603000900-Problem mit dem Benutzernamen11Beantworten


 Benutzerkonto verifiziert--Seewolf (Diskussion) Benutzer Diskussion:Michael.ballweg#c-Seewolf-20240603152300-Lutheraner-2024060300090011Beantworten
Lieber Seewolf,
vielen Dank für die Freischaltung. Ich habe in dem Artikel über mich eine falsche Passage korrigiert ("Als die Stadtverwaltung Stuttgart die dritte Kundgebung verbot, erreichte Ballweg die Aufhebung des Verbots mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.") und auf das entsprechende Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 17.04.20202 verlinkt.
Änderung:
Im April 2020 gab es in Baden-Württemberg mehrere Versammlungsverbote und -beschränkungen aufgrund der Corona-Verordnung, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erlassen wurden. Allgemeines Versammlungsverbot: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Versammlungen wurden grundsätzlich untersagt. Dies betraf sowohl größere als auch kleinere Zusammenkünfte von Personen.
Michael Ballweg, Gründer der Querdenken-Bewegung, reichte im April 2020 eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das allgemeine Versammlungsverbot in Baden-Württemberg ein. Die Klage wurde von der Rechtsanwaltskanzlei S. vertreten. Am 17. April 2020 entschied die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Vizepräsident Harbarth sowie den Richtern Britz und Radtke gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG zugunsten von Ballweg (1 BvQ 37/20).
Diese Korrektur wurde von Benutzer:Emergency doc11 nach 2 Minuten kommentarlos gelöscht.
Warum ist das so?
Herzliche Grüße
Michael --Michael.ballweg (Diskussion) Benutzer Diskussion:Michael.ballweg#c-Michael.ballweg-20240603213100-Seewolf-2024060315230011Beantworten