Benutzer Diskussion:MeyerSven

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von MeyerSven
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Hallo, bitte vermeide in Zukunft unbedingt, Weblinks auf Shops oder Marketing-Seiten zu setzen. Sie sind in der Wikipedia absolut unerwünscht. Der Versuch, solche Links in die Wikipedia zu tragen, wird oftmals als Spamming verstanden und führen meist zum Entzug der Schreibrechte in der Wikipedia. --109.41.67.236 Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-109.41.67.236-2021-03-24T14:11:00.000Z11Beantworten

Das mag vielleicht naiv klingen, ich habe die Artikel der Seite überprüft und als relevant für den Kontext meiner Änderungen gesehen. Bitte um Rückmeldung. Ich wurde bereits für das Vandalismusverzeichnis vorgeschlagen, bevor ich überhaupt auf die Diskussion reagieren konnte. Bei den vorgeschlagenen Seiten handelt es sich meiner Meinung nach nicht um Spam. Die Entscheidung ist unverhältnismäßig da in selbigen Seiten bereits Blog- oder Ratgeberartikel als Belege aufgeführt wurden ähnlich denen, die ich vorschlagen würde. --MeyerSven (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-MeyerSven-2021-03-24T14:44:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T14:11:00.000Z11Beantworten
nun wurden auch weitere meiner bereits genehmigten Referenzen entfernt. Bitte um Klärung, auch hier ist die Bearbeitungs unverhältnismäßig, da eindeutig Produktseiten von Herstellern bereits auf diesen Seiten geführt sind und die informationalen (nicht transaktionalen) Artikel entfernt wurden--MeyerSven (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-MeyerSven-2021-03-24T14:56:00.000Z-MeyerSven-2021-03-24T14:44:00.000Z11Beantworten

Die Sache ist sehr einfach: Stelle keine Links auf Shops oder Werbung ein. Unter keinen Umständen. Egal, was sonst im Artikel steht. Mehr gibt es nicht zu erklären. Und das hatte ich bereits getan. --109.41.67.236 Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-109.41.67.236-2021-03-24T14:59:00.000Z11Beantworten

Wie kann es sein, dass dann auf der Nadellager-Seite trotzdem zwei Shops verlinkt bleiben und auch auf der Pergola Seite Blogs bestehen? Laut Wikipedia erkenne ich keine Regel zur Nichtbelegung durch private Seiten Bei Informationen aus dem Internet ist besondere Sorgfalt angebracht (siehe Wikipedia:Weblinks). Die Mehrzahl privater Internetseiten liefert keine im Sinne unserer Qualitätsanforderungen reputablen Belege. Dies gilt auch bei kommerziellen Quellen – insbesondere wenn sie dem Verkauf und der Werbung dienen. Hier gibt es in der Regel bessere Quellen der Informationsbeschaffung. Darüber hinaus ist bei tagesaktueller Berichterstattung die Zuverlässigkeit mitunter nur schwer einschätzbar (siehe hierzu Wikipedia:Neuigkeiten). (zitiert von Wikipedia:Belege11) Mir sind keine besseren Quellen zu dem Thema bekannt, die beiden Seiten aus dem technischen Bereich wurden mir direkt von meinem Dozenten empfohlen, da die Informationen dort sehr zuverlässig und vor allem verständlich und alternativlos zusammengefasst wurden.--MeyerSven (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-MeyerSven-2021-03-24T15:04:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T14:59:00.000Z11Beantworten

Was genau hast du an dem Hinweis:"Stelle keine Links auf Shops oder Werbung ein. Unter keinen Umständen." nicht verstanden? --109.41.67.236 Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-109.41.67.236-2021-03-24T15:06:00.000Z11Beantworten

Bitte könntest du mir einen offiziellen Link zu dieser Regel schicken? Ich würde es gerne in Zukunft vermeiden, die falschen Links anzugeben, mir ist nur aktuell nicht klar, welche privaten Seiten dann zugelassen sind, wenn ich doch auf sehr vielen Wiki-Einträgen aus dem technischen Bereich Shops und deren PDFs oder Blogartikel als Nachweise verlinkt sehe und meine Links bereits von anderen Administratoren gesichtet und veröffentlicht wurden. Gerne möchte ich mich weiter an Wikipedia beteiligen, ohne jedoch mit der Absicht hier Spam zu verteilen.--MeyerSven (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-MeyerSven-2021-03-24T15:16:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T15:06:00.000Z11Beantworten
WP:WEB, WP:Q etc. Ich habe meine Meldung auf VM vorerst zurückgezogen. Mach dich mit diesen und allen weiteren Essentials in der WP vor deinem nächsten Edit gründlich vertraut. Man sieht sich. --109.41.67.236 Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-109.41.67.236-2021-03-24T15:21:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T15:06:00.000Z11Beantworten
Danke, aber was ist unter einem reinen Webshop zu verstehen? Wenn die private Seite Informationen in Form von Blogs und Ratgebern führt, ist es dann trotzdem Werbung? Dann müssten die Wiki-Seiten doch grundsätzlich aufgeräumt werden oder? Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht. Reine Webshops verbieten sich per se, während Websites ohne oder mit nur wenig Werbung bevorzugt werden sollten. (Zitiert von WP:WEB) Sofern wenig Werbung und das Informationsangebot im Vordergrund steht, ist ein Beleg mit dieser Seite doch vollkommen legitim oder?--MeyerSven (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-MeyerSven-2021-03-24T15:27:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T15:21:00.000Z11Beantworten
Vielleicht sollte ich die VM doch wieder öffnen... --109.41.67.236 Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-109.41.67.236-2021-03-24T15:28:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T15:06:00.000Z11Beantworten
Direkt am konkreten Beispiel [1]: Eine Website, die direkt oben rechts einen großen Button für unverbindliche Angebote hat, hat klaren kommerziellen Charakter. Generell ist zu bezweifeln, dass eine solche Website wirklich unabhängig-neutrale Informationen bietet und somit gem. WP:Q geeignet wäre. Nutze bitte einfach Fachliteratur für eine Ergänzungen. --Johannnes89 (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-Johannnes89-2021-03-24T16:32:00.000Z-109.41.67.236-2021-03-24T15:28:00.000Z11Beantworten
Danke, das ist mir nun endlich einleuchtend - ich bin kein Experte auf dem Gebiet "User Experience" und komme aus dem handwerklichen/industriellen. Vielleicht sollten diese Charakteristiken genauer in den Regeln definiert werden, da eine "pure Kommerzialisierung" meiner Meinung nach sich teils sehr schwer abgrenzen lässt. Zu bestimmten Gebieten der Kugelherstellung beispielsweise habe ich keine Fachliteratur die veröffentlicht werden dürfte, zu denen es nach der Definition lediglich Webartikel von Unternehmen wie KGM gibt - dann muss ich auf ein Belegen in dem Zusammenhang verzichten oder kann ich solche Seiten überhaupt zur Prüfung einreichen, wenn nicht genug belegt wurde?--MeyerSven (Diskussion) Benutzer Diskussion:MeyerSven#c-MeyerSven-2021-03-25T09:22:00.000Z-Johannnes89-2021-03-24T16:32:00.000Z11Beantworten