Benutzer Diskussion:Mariof

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Du hast bei GmbH die Grenze für die obligatorische Einrichtung eines Aufsichtsrats mit 500 Arbeitnehmern angegeben. Beträgt die Grenze jetzt nicht gem. § 1 Nr. 2 MitbestG 2.000 - oder gibt es noch andere gesetzliche Grundlagen? --Andrsvoss 09:58, 10. Apr 2004 (CEST)

Beginne eine Diskussion mit Mariof

Eine Diskussion beginnen