Benutzer Diskussion:Heimo Ecker-Eckhofen

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Heimo Ecker-Eckhofen in Abschnitt Änderungen nur mit öffentlich zugänglichen Belegen
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Änderungen nur mit öffentlich zugänglichen Belegen

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Auch wenn Sie möglicherweise (aber wie wollte man das prüfen?) der Eigentümer des Basaltsteinbruchs Weitendorf sind: hier sind nur Sachverhalte zulässig, die aus allgemein zugänglichen Quellen belegbar sind (Belegpflicht), z.B. Zeitungsartikel, notfalls Firmenwebsite. Der Beleg betreffend die Stadt Graz und die Fa. Appel wurde 2018 abgerufen. Die derzeit getätigten Aussagen beziehen sich zurecht darauf. Auf der Appel-Firmenwebsite steht Weitendorf in der Tat nicht mehr, und ich erachte es ja durchaus als plausibel, dass das mittlerweile überholt ist (Zeitungsberichte von März 2023 deuten darauf hin, sagen aber nichts Explizites über die Eigentumsverhältnisse aus), aber es bedeutet nicht, dass man ohne weiteren Beleg einfach so (offenbar aufgrund von Insiderinformationen) irgendwas anderes schreiben darf. Also: wenn es einen allgemein zugänglichen Bericht irgendwo gibt, dann gerne aufgrund dessen anpassen. --Kuhni74 (Diskussion) Benutzer Diskussion:Heimo Ecker-Eckhofen#c-Kuhni74-20231018150300-Änderungen nur mit öffentlich zugänglichen Belegen11Beantworten

Danke für den Hinweis! Das Eigentumsrecht lässt sich über das (öffentliche) Grundbuch belegen. Dort ist in der Urkundensammlung übrigens auch der jeweilige Titel zum Eigentumsübergang (hier ein Kaufvertrag) abgelegt und für jeden Interessierten gegen eine geringe Gebühr abrufbar. Das Grundbuch hat Publizitätswirkung, wirkt also konstitutiv und nicht bloß deklaratorisch und ist in der österreichischen Rechtsordnung die verbindlichste zivilrechtliche "Datenbank". Daher frage ich als Jurist den Geologen, welcher Verweis hier angebracht wäre. LG Heimo EE --Heimo Ecker-Eckhofen (Diskussion) Benutzer Diskussion:Heimo Ecker-Eckhofen#c-Heimo Ecker-Eckhofen-20231020133900-Kuhni74-2023101815030011Beantworten
Bin in solchen Spezialfällen auch nicht ganz firm, aber ein Verweis aufs Grundbuch (idealerweise mit Einlagezahl und / oder Grundstücksnummer sowie Datum der Änderung) wäre möglicherweise ausreichend. Schöner wäre natürlich eine noch besser zugängliche Quelle. --Kuhni74 (Diskussion) Benutzer Diskussion:Heimo Ecker-Eckhofen#c-Kuhni74-20231020142300-Heimo Ecker-Eckhofen-2023102013390011Beantworten
Ok, ich verweise aufs Grundbuch. Etwas besseres gibt es nicht und dieses ist als einzige Quelle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht manipulierbar. --Heimo Ecker-Eckhofen (Diskussion) Benutzer Diskussion:Heimo Ecker-Eckhofen#c-Heimo Ecker-Eckhofen-20231020145000-Kuhni74-2023102014230011Beantworten