Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Saloa in Abschnitt LK
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Mord

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Benutzer:Olag/Mord: mehr mach ich nicht, auch wenn es sicher imperfekt, methodisch "unsauber" und unvollständig ist. Wenns Du trotzdem als Provisorium akzeptieren könntest, frag bitte Perrak, ob er Tötungsdelikt für die Verschiebung des bisherigen Mord-Artikels freigibt. Mein Mord könnte dann bei Lemma Mord reinkopiert werden. Angesichts anderer Arbeitsberge und offener Baustellen schaff ich nichts besseres. Viele Grüße--olag disk 2cv Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Olag-2012-03-16T10:51:00.000Z-Mord11Beantworten

Hallo Olag, ich finde dein "Provisorium" insbesondere aufgrund der sehr klaren Aussagen in der Einleitung super! Muss Perrak denn überhaupt irgendetwas freigeben, d.h. ist einer der Artikel gesperrt? M.W. nicht, aber ich frage ihn gern, ob er etwas gegen deinen/unseren Umsetzungsvorschlag hat. Gruß und nochmal Kompliment, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-03-16T11:07:00.000Z-Olag-2012-03-16T10:51:00.000Z11Beantworten
Lieber Gnom, das technische Problem ist, dass vor Verschiebung auf Lemma Tötungsdelikt (oder Tötungsdelikte) eine Löschung erforderlich wäre, die Adminrechte erfordert. Übrigens hätte ich auch nichts dagegen, wenn ihr das zum Stub macht, dh nur Einleitung und Verweise auf "Rechtsvergleichung" und den etwas zusammengestoppelten und wahrscheinlich zu anderen Artikeln redundanten Rest löschen.--olag disk 2cv Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Olag-2012-03-16T14:28:00.000Z-Gnom-2012-03-16T11:07:00.000Z11Beantworten
Ich verstehe. Dazu stellen wir am besten einfach einen SLA, sobald Perrak grünes Licht gibt. Oder gerne auch gleich. --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-03-16T14:39:00.000Z-Olag-2012-03-16T14:28:00.000Z11Beantworten
Es wäre ganz sinnvoll, mal ein bis zwei Tage zu warten, ob sich Perrak - stellvertretend für einige andere damalige Verschiebungsgegner - noch meldet. Ein paar kleine Änderungen habe ich nun doch noch angebracht, falls Du noch mal drüberschauen willst...--olag disk 2cv 16:10, 16. Mär. 2012 (CET) PS: [1], magst Du den SLA stellen? Gruß--olag disk 2cv Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Olag-2012-03-16T15:10:00.000Z-Gnom-2012-03-16T14:39:00.000Z11Beantworten
So, ich habe das Karussel mal in Gang gesetzt. Wahrscheinlich muss jetzt noch eine Menge aufgeräumt werden... Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-03-17T00:01:00.000Z-Olag-2012-03-16T15:10:00.000Z11Beantworten
Vielen herzlichen Dank! Das ist doch schon mal gut, dass das "Wasser jetzt nicht länger auf die falschen Mühlen läuft", die restlichen Rinnsale und Pfützen etc können wir dann auch noch nach und nach umlenken und austrocknen.--olag disk 2cv Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Olag-2012-03-17T07:20:00.000Z-Gnom-2012-03-17T00:01:00.000Z11Beantworten


Benutzer Seewolf

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kannst Du Dir mal die Aktivitäten des Wikipedia-Hojjatoleslam Seewolf im Artikel Abdolfattah Soltani angucken. Besten Dank. Aridemodel (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Aridemodel-2012-06-14T08:57:00.000Z-Benutzer Seewolf11Beantworten

Habe

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auf meiner Disk geantwortet--Mischa004 (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Mischa004-2012-06-22T08:32:00.000Z-Habe11Beantworten

Beweispflicht

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Hallo Jurist ! Magst Du mal auf der Seite Wikipedia:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen vorbeischauen oder mitdiskutieren? Ist das Meinungsbild schon schon abstimmungsreif, oder soll ich noch irgendwas ergänzen? Gruß vom --Ohrnwuzler (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Ohrnwuzler-2012-06-29T22:44:00.000Z-Beweispflicht11Beantworten

TL;DR. Bitte gib mir einen genauen Auftrag, was ich mir anschauen soll. Vor allem verstehe ich nicht, was ein Meinungsbild mit Jura zutun haben soll. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-07-01T19:51:00.000Z-Ohrnwuzler-2012-06-29T22:44:00.000Z11Beantworten

Vielen Dank !

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Portal Diskussion:Recht#Zirkumzision11 Sehr interessant; das hilft dem Artikel sehr weiter (und schlichtet / versachlicht die dortige Diskussion, was denn nun die hM ist). engagierte Grüße :-) --Neun-x (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Neun-x-2012-07-04T13:55:00.000Z-Vielen Dank !11Beantworten

Gerne. Kann ich noch etwas für euch tun? Übrigens: Der "Fischer" hieß davor "Tröndle/Fischer" und davor "Tröndle". Will sagen: Der Kommentar ist von der Richterperson unabhängig und den gibt's schon ewig. Nur, weil ich auf der Zirk-Disk was anderes gelesen hatte. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-07-05T06:53:00.000Z-Neun-x-2012-07-04T13:55:00.000Z11Beantworten

Revert

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Sicher das du dich da nicht vertan hast und eventuell das Einfügen der Weblinks revertieren wolltest? "Tumoren" ist in jedem Fall richtig. Grüße, --Paramecium (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Paramecium-2012-07-29T22:25:00.000Z-Revert11Beantworten

Logisch, ich bitte um Verzeihung. Im Frettchen-Artikel, ich bitte den Kalauer zu entschuldigen, 'wuchert' sehr viel Hobbyismus, da drücke ich ständig ohne viel Nachdenken auf "zurücksetzen". --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-07-29T22:33:00.000Z-Paramecium-2012-07-29T22:25:00.000Z11Beantworten

Rechtsanwalt

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Der Abschnitt Literatur erschien mir - gerade in Bezug auf haftungsrechtliche Literatur (Borgmann/Jungk/Grams und Vollkommer/Heinemann) - nicht durchgehend einschlägig. Da ich aber nicht löschen wollte, habe ich nur ein (zweifellos) einschlägiges aktuelles Buch hinzugefügt. Dass ich es geschrieben habe, hatte ich nicht als problematisch angesehen. Alternativ würde ich dann den Hartung/Römermann, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage München 2008, Verlag C.H. Beck,, ISBN 978-3-406-57797-0, empfehlen. Gruß --Lewinski 22:07, 8.8.2012

Bildvorschlag

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Moin Gnom, lange nicht gesehen und gelesen. Da mir das über den Weg lief, dachte ich an dich, obwohl du dich wohl eher weniger für Bahnen interesssierst. Vielleicht kannst du das für deine Benutzerseite gebrauchen? --Jom Klönsnack? Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Jom-2012-08-12T17:23:00.000Z-Bildvorschlag11Beantworten

Hallo Jom, schön, von dir zu hören! Danke für den Tipp. Hier auf Wikipedia finden sich ja jede Menge Spitzwegs auf den Hilfeseiten etcetera, aber den Gnom kannte ich noch nicht, er hat ja sogar einen Artikel! Findest du denn meinen aktuelles Alter Ego auf der Benutzerseite doof? Zugegebenermaßen ist der hier immerhin in Farbe... Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-08-13T08:17:00.000Z-Jom-2012-08-12T17:23:00.000Z11Beantworten

Also, ich finde den vorhandenen ok. War nur so: Als ich den vom Spitzweg fand, meinte ich dich darauf aufmerksam machen zu müssen ;-) und ein weiteres Bild auf der Benutzerseite schadet ja nicht. --Jom Klönsnack? Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Jom-2012-08-13T17:22:00.000Z-Bildvorschlag11Beantworten

Surrogat

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Hallo! Höre bitte mit diesen unbegründeten Verschiebungen auf! Ich habe die QS extra angemeldet, damit die diversen betroffenen Fachbereiche gemeinsam eine Lösung finden können. Deine Aktionen vernichten nur Informationen, ohne ein einziges Problem zu lösen. Nutze darum vieleicht besser erstmal die Artikeldiskussion, oder die bei WP:QS, um Deine Vorschläge zu äußern.Oliver S.Y. (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Oliver S.Y.-2012-08-14T13:15:00.000Z-Surrogat11Beantworten

Ich bin etwas verärgert, weil du mich meine Arbeit nicht einmal hast fertig stellen lassen. Ich habe dir eine E-Mail geschrieben. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-08-14T13:18:00.000Z-Oliver S.Y.-2012-08-14T13:15:00.000Z11Beantworten
Ich hab gerade geantwortet, und ich bin verärgert, weil Du hier unbegründet, und in meinen Augen falsch Veränderungen vornimmst. Beispiel, die Kategorie:Lebensmittelersatz wurde gestern durch Wheeke angelegt, auch ohne Absprache. Du legst nun den Artikel unter Lebensmittelimitat an. Da sieht man einen Gesprächsbedarf schon klar. Und wenn Du mir erklärst, es gäbe keine Schöpfungshöhe bei einem Datenvolumen von 2388 Byte, muß ich mich sehr wundern. Vor allem, da Du die diversen Interwikis von Surrogat ebenso übernommen hast, wie den eigenwilligen Hinweis aufs Kakaogesetz], der eigentlich überhaupt nichts belegt. Was da daran Dein Werk ist, entgeht mir.Oliver S.Y. (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Oliver S.Y.-2012-08-14T13:28:00.000Z-Gnom-2012-08-14T13:18:00.000Z11Beantworten

Wikistudie

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Hallo Gnom,

ich bin Student der TU Berlin und ich erarbeite in Rahmen einer Vorlesung, eine neuartige Plattform für Open Education. Da Du Dich auf Wikipedia engagierst, wäre für mich interessant zu wissen, was Dich dazu motiviert.

Ich würde mich sehr über eine Antwort an wikistudie@gmx.de freuen.

Viele Grüße

--WikiStudie (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Nershl-2012-09-11T14:10:00.000Z-Wikistudie11Beantworten

Einladung zum Treffen Recht

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Hallo. Vielen Dank für Deine Einladung. Ich bin leider nur ganz selten hier, weswegen ich gar nicht mitbekommen habe, dass Du was auf meine Disku geschrieben hast. Sorry deswegen.--ıpɐɥns Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Suhadi Sadono-2012-10-07T14:26:00.000Z-Einladung zum Treffen Recht11Beantworten

Kein Problem! Aber: Kommst du denn? --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-10-07T14:58:00.000Z-Suhadi Sadono-2012-10-07T14:26:00.000Z11Beantworten
Keine Ahnung... Ich mache fast nichts mehr für Wikipedia. Mir fehlt immoment irgendwie der Draht dazu. Und diese ganze festgefahrende Diskussionkultur, gerade was rechtliche Fragen anbelangt, stört doch etwas. --ıpɐɥns Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Suhadi Sadono-2012-10-09T12:11:00.000Z-Gnom-2012-10-07T14:58:00.000Z11Beantworten
Eben um das zu ändern, gibt es das Treffen. Wenn man sich mal persönlich getroffen hat, geht man ganz anders miteinander um. Habe die Erfahrung schon oft gemacht und bin deshalb von einem Erfolg des Termins in Frankfurt überzeugt - je mehr kommen, desto besser. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-10-09T12:58:00.000Z-Suhadi Sadono-2012-10-09T12:11:00.000Z11Beantworten

Angebot (Recht)

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Version vom 27.Oktober wurde am 29. Oktober rückgängig gemacht. Aktuelle Version "Das Zusenden unbestellter Ware oder das Erbringen unbestellter Dienstleistungen ist gemäß § 241a BGB, in der Schweiz nach Artikel 6a Obligationenrecht, ebenfalls kein Antrag" => ist nach § 241a BGB falsch.

Zusendung einer unbestellten Ware ist ein Angebot, das der Empfänger annehmen kann. Nimmt er es nicht an oder schweigt er, dann hat der Versender keine Ansprüche gegen den Empfänger, z.B. keinen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB oder Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB. => Wortlaut des § 241a BGB "..wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet", gemeint sind u.a. die oben genannten gesetzlichen Ansprüche.

Nach Schweizer Recht ist die Zusendung kein Angebot (Wortlaut, Artikel 6a Obligationenrecht)

Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert. Wegen der eingefügten Links, die meiner Meinung nach den Artikel nicht weiterbringen, hatte ich mir den neuen Text gar nicht so genau angeschaut. Entschuldigung. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2012-11-03T21:26:00.000Z-Angebot (Recht)11Beantworten

Einstandsrecht

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hallo gnom, jetzt habe ich mal versucht, mein wissen über das einstandsrecht für einen wiki-artikel zusammenzufassen. ob du mal einen blick auf meine baustelle [Benutzer:Herzemann/Baustelle111] wirfst? danke, --Herzemann (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Herzemann-2012-11-19T15:59:00.000Z-Einstandsrecht11Beantworten

Rechtsanwaltszwang, Diskussion in Frankfurt von vor einer Woche.

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Hallo "Gnom", war kurz Gast bei eurem Treffen. Mein Anliegen war der Anwaltszwang und die Beachtung des europäischen Rechtes. Würde diesbzgl. gerne eure Regeln mal zugesandt bekommen. Mein Hinweis, dass die Verlage keine Monopolstellung mehr haben, dürfte auch entscheidend sein. Richtig ist zwar: "Wer schreibt, der bleibt." (Und wird beachtet.) Jedoch gilt dies auch für das Internet. Fraglich ist nämlich, was öfter gelesen wird, ein gedrucktes Buch in geringer Auflage, oder aber z.B. ein Eintrag in www.jurawiki.de (http://www.jurawiki.de/AnwaltsZwang)? Entscheidend dürfte auch sein, was das höchste Gericht in Europa festgestellt hat, denn Deutschland ist ja in Europa. Bzgl. des Anwaltszwanges fällt es auch nicht unter die "Solange-Rechtsprechung" des BVerfG. Bitte um Kontaktaufnahme, siehe Visitenkarte. Vielen Dank. MfG Andreas Jaeger

Einladung

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Hallo Gnom, vielen Dank für die Einladung. Ich habe sie leider erst jetzt gesehen, hätte es aber auch nach Frankfurt zeitlich nicht geschafft. Falls Ihr Euch mal in Berlin treffen solltet.. :) --Kobschaetzki (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Kobschaetzki-2013-01-16T09:21:00.000Z-Einladung11Beantworten

Über bezahlte Artikel reden

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Hallo Gnom,

wie Du vielleicht mitbekommen hast, werde ich dank CPB das nächste Jahr über bezahlte Artikel reden. An sich freue ich mich natürlich über Jeden, der mit mir redet oder über das Projekt schimpft. Aber bei Dir würde ich mich ganz besonders freuen, weil ich Dich auch noch mal persönlich einladen wollte. Auch wenn Du zu schnell für mich warst, und meine Disk schon gefunden hast. Diskussionen, Fragen, Anregungen finden bisher vor allem auf meiner Diskussionsseite statt. In nächster Zeit würde ich auch gerne ein Wikipedia:Portal:Interessenkonflikt zur weiteren Diskussion starten. Hast Du Lust? Hältst Du das überhaupt für eine brauchbare Idee? Sollte ich lieber was anderes machen? Möchtest Du was anderes? -- lg Dirk Franke (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Dirk Franke-2013-01-21T16:23:00.000Z-Über bezahlte Artikel reden11Beantworten

Ja, ich habe Lust und ja, ich halte das für eine brauchbare Idee. Anregungen habe ich dir ja schon geschrieben. ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-01-21T19:31:00.000Z-Dirk Franke-2013-01-21T16:23:00.000Z11Beantworten
Und um auf deine Frage zu antworten ("Streß, Ärger, Anfeindungen wegen der Auftragsarbeiten?"): Geht so, bei Auftragsarbeiten ist halt die Relevanzhürde ein Problem. Einmal wurde mir innerhalb einer solchen Löschdiskussion vorgeworfen, weil es eine Auftragsarbeit sei, sei sie ja per se irrelevant. Das ist das einzige, woran ich mich erinnern kann. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-01-21T20:02:00.000Z-Gnom-2013-01-21T19:31:00.000Z11Beantworten
Danke. -- Dirk Franke (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Dirk Franke-2013-01-22T13:49:00.000Z-Gnom-2013-01-21T20:02:00.000Z11Beantworten

Als Hinweis. Du bist auf der Test-Liste gelandet. Wenn's stört, trag' Dich wieder aus. Noch besser: wenn Du Kommentare zur Liste hast. -- Dirk Franke (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Dirk Franke-2013-01-22T18:25:00.000Z-Über bezahlte Artikel reden11Beantworten

Okay! (Nur zum Verständnis: Meine "Auftragsarbeiten" habe ich allesamt für Freunde und ohne eine Gegenleistung geschrieben; in einem Fall habe ich nach getaner Arbeit unaufgefordert einen zehn-Euro-Büchergutschein erhalten, den ich dann auch nicht zurückgewiesen habe.) In dem Zusammenhang: Ich kenne mich gut mit den Mitarbeitern großer deutscher Rechtsanwaltskanzleien aus, die ihre Artikel bearbeiten. Magst du da eine Zusammenstellung haben? Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-01-23T15:10:00.000Z-Dirk Franke-2013-01-22T18:25:00.000Z11Beantworten

Respekt vor Deiner Leistung. Doch die Abschnitts-Löschung bei EUR-Lex bitte noch mal überdenken.

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Du hast den Absatz EUR-Lex#Weitere Artikel zu Demokratie und Recht in der EU komplett wieder raus genommen. Ich möchte Dich bitten, Deine Entscheidung noch einmal zu überdenken! Aufgrund der Diskussion dort hatte ich bereits Änderungen an dem Abschnitt durchgeführt. Was spricht dagegen, den Leser_innen weitere sinnvolle Optionen anzubieten? EUR-Lex ist doch sowohl eine Suchmaschine zu Rechts- und Vertragsthemen in der EU, deswegen macht auch ein Hinweis auf den Überblicksartikel Rechtsinformationssysteme Sinn. Ob unbedingt zusätzlich auch auf juris verwiesen werden sollte, kann tatsächlich ein Link zuviel sein. EUR-Lex ist darüber hinaus ein Instrument, bürokratische Entscheidungen transparenter zu machen, also kann auch hier von einem Interesse der Leser ausgegangen werden. Die Leser eines Suchmaschinen-Artikels auf die Suche in den Wikipedia-Kategorien hinzuweisen, ist doch so falsch auch nicht! Zumal ich dort auch die Themengebiete angeführt hatte, die in den Kategorien dieses Artikels zu finden sind (durch Wikipedia-Autoren) aufbereitet. Von EUR-Lex aus kann also auf Original-Vertrags-/Richtlinien-Texte, wie auch auf WP-Artikel zu eben diesen Texten zugegriffen werden. Darauf wollte ich hinweisen. Warum muss mein Beitrag also gleich wieder weg? Den relativ knappen Artikel mit 7 weiteren Zeilen zu ergänzen, kann eine Überladung auch nicht sein. Ohne Links und ohne Hintergrundwissen gibt es für Leser_innen auch keine wahlweise Option; wollen wir diese nicht bestehen lassen? Ich hätte wenigstens eine Beteiligung an der Diskussion erwartet. Der englischsprachige Artikel benötigt übrigens dringlich eine Erweiterung. Möchtest Du helfen? --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-LudwigSebastianMicheler-2013-01-23T06:08:00.000Z-Respekt vor Deiner Leistung. Doch die Abschnitts-Löschung bei EUR-Lex bitte noc11Beantworten

Vielen Dank für deinen Beitrag und den bemerkenswert höflichen Diskussionsstil, den man hier leider so selten findet. Bitte fasse dich in Zukunft jedoch etwas kürzer, falls dir das möglich ist. Es tut mir leid, dass ich mich an der Diskussion auf der Diskussionsseite des Artikels nicht beteiligt hatte, ich hatte sie übersehen und hielt das Thema für bereits im Portal Recht abgearbeitet. Leider kann ich deiner Bitte nicht nachkommen. Die Zulässigkeit eines solchen Abschnitts, wie du ihn vorschlägst, ist auf Wikipedia:Assoziative Verweise abschließend geregelt: Grundsätzlich sind assoziative Verweise unzulässig, und hier liegt kein Ausnahmefall vor (es handelt sich, im Jargon gesprochen, um einen "Assoziationsblaster", also lediglich unerwünschte "andere (nach Ansicht Ludwig Sebastian Michelers!) lesenswerte Artikel im weiteren Zusammenhang dieses Themenkreises"). Warum das so ist? Ganz einfach: Wir schreiben hier eine wissenschaftliche Enzyklopädie (!), kein Lehrbuch und keinen Ratgeber. Anders als zum Beispiel noch in der ersten Encyclopédie Denis Diderots der Fall war, verfolgen wir keinen staatsbürgerlich-aufklärerischen Ansatz, sondern wollen absolut neutral sein (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt). Abschließend sei anzumerken, dass ich zu den Wikipedia-Benutzern gehöre, die die verlinkte Regel eher strenger sehen als andere. Außerdem solltest du wissen, dass ich auch jetzt deine Diskussionsbeiträge nur grob überfliege, weil sie ganz offensichtlich am Thema vorbeigehen: Du unterliegst wie gesagt der falschen Annahme, Wikipedia sei ein Ort der staatsbürgerlichen Aufklärung. Dem ist wie ebenfalls bereits gesagt nicht so, im Gegenteil! Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-01-23T15:26:00.000Z-LudwigSebastianMicheler-2013-01-23T06:08:00.000Z11Beantworten

Bezahlschreibumzug

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Hallo Gnom. Du hattest Dich an der Auftaktdiskussion zum Thema bezahltes Schreiben in der Wikipedia beteiligt. Dafür danke ich Dir. Und spannend, dass sich anscheinend immer noch niemand bei Dir über die Auftragsarbeiten beschwerte. Eines der vorläufigen Diskussionsergebnisse ist, dass es jetzt ein Wikipedia:Projekt Umgang mit bezahltem Schreiben (WP:UBZ) gibt, und die Diskussion dort weitergeht. es wäre fesch Dich dort wiederzusehen und ich freu mich von Dir zu hören. -- Dirk Franke (Diskussion), Umgang mit bezahltem Schreiben Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Dirk Franke-2013-01-28T10:42:00.000Z-Bezahlschreibumzug11Beantworten

In Ordnung. Ich wüsste aber gerade nicht, was ich konkret beizutragen hätte. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-01-28T15:55:00.000Z-Dirk Franke-2013-01-28T10:42:00.000Z11Beantworten
Hauptsache Du musst nicht in der Irrnis wandeln, sollte Dich ein konkreter Beitragsimpuls überfallen :-) -- Dirk Franke (Diskussion), Umgang mit bezahltem Schreiben Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Dirk Franke-2013-01-28T16:33:00.000Z-Gnom-2013-01-28T15:55:00.000Z11Beantworten

Cool

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Glückwunsch. -- southpark Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Southpark-2013-02-23T14:55:00.000Z-Cool11Beantworten

Danke! --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-02-23T14:57:00.000Z-Southpark-2013-02-23T14:55:00.000Z11Beantworten

*-Dur und so...

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... sind jetzt alle ohne Kat dank deiner Edits! (schau mal Spezial:Nicht kategorisierte Seiten11) Auskommentieren geht mit "< !--" & "-->" und nicht mit "< !--" & "--!> --Jmv (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Jmv-2013-03-04T14:19:00.000Z-*-Dur und so...11Beantworten

Wuppsa, und ich hatte überall noch auf "Vorschau" geklickt, war aber wohl betriebsblind. Ich mach mich dran! Tut mir leid. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-03-04T14:40:00.000Z-Jmv-2013-03-04T14:19:00.000Z11Beantworten

„laut“ mit Dativ/Genitiv

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Hallo Gnom, zu deiner Änderung in Abmahnung: Die These, „laut“ stehe vor bekleidetem Hauptwort mit Genitiv, vor unbekleidetem Hauptwort mit Dativ, scheint mir eine Privatmeinung von Herrn Sick zu sein -- der Duden sieht das anders: laut. Von daher erscheint es mir nicht unbedingt notwendig, das zu ändern. Freundlichen Gruß --Jossi (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Jossi-2013-03-27T11:12:00.000Z-„laut“ mit Dativ/Genitiv11Beantworten

Lieber Jossi, ich darf deine Quelle zitieren: „Präposition mit Dativ, auch mit Genitiv“ - was soll diese ganz offensichtlich unwahre Aussage, der Duden sehe das anders? Es handelt sich ganz offensichtlich nicht um eine Privatmeinung, sondern eine zulässige Alternative, die ich anders als die Dudenredaktion für die vorzugswürdige halte; bisher war ich auch vom Genitiv als allein richtigen Fall überzeugt, daher Danke für die Aufklärung. Ich habe also unbewusst gegen die Regel verstoßen, dass alternativ zulässige Schreibweisen nicht verändert werden dürfen. Genau diese Regel wird nun wohl dafür sorgen, dass es jetzt beim (zumindest auch korrekten) Status quo bleibt. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-03-27T11:23:00.000Z-Jossi-2013-03-27T11:12:00.000Z11Beantworten
Lieber Gnom, genau deshalb (weil es sich um eine sprachlich richtige Alternative handelt) habe ich ja auch nichts geändert (und werde das auch nicht tun). Den Unterschied zwischen Sick und Duden sehe ich darin, dass Sick eine feste Regel aufstellt (mit Begleiter Genitiv, ohne Begleiter Dativ), während der Duden in allen Fällen Dativ und Genitiv für zulässig erklärt. Freundlichen Gruß --Jossi (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Jossi-2013-03-27T11:51:00.000Z-Gnom-2013-03-27T11:23:00.000Z11Beantworten

PPP

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Hallo Gnom, das ist aber nicht Dein Ernst, meine Ergänzungen, vor allem die Partei zunächst als o.k. zu sichten und dann aber zu reverten...Den Grund dafür wüsste ich schon gerne...Gruß -- 217.224.249.93 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-217.224.249.93-2013-05-05T16:13:00.000Z-PPP11Beantworten

Liebe IP, vielen Dank für deine Nachricht. Dein Beitrag war "kein offensichtlicher Vandalismus", deswegen babe ich ihn gesichtet, so sehen das die Richtlinien vor. Dann habe ich ihn jedoch zurückgesetzt, weil er den Artikel nicht verbesserte: Die Partei wird im Abschnitt "Politische Parteien" bereits erwähnt und die Äußerungen zu dem Hotel hielt ich für unbelegt und nicht objektiv. Deshalb: Ja, es war mein voller Ernst. Habe ich vielleicht etwas übersehen? Gruß, --89.204.135.143 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.204.135.143-2013-05-05T16:22:00.000Z-217.224.249.93-2013-05-05T16:13:00.000Z11Beantworten

O.k., den Abschnitt "Politische Parteien" habe ich tatsächlich übersehen, sorry, da hast Du gut aufgepasst. Aber das "unbelegt" trifft nicht zu, denn Du musst nur das Hotel anklicken und dort ist das zu lesen...Gruß -- 217.224.249.93 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-217.224.249.93-2013-05-05T16:33:00.000Z-PPP11Beantworten

Meinetwegen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-05-10T09:39:00.000Z-217.224.249.93-2013-05-05T16:33:00.000Z11Beantworten

Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe

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Hi, ich habe dich über das Portal:Recht gefunden. Ich habe gesehen, daß es einige Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe gibt (vgl. Diskussion). Es wäre nett, wenn du dir das auch mal anschauen könntest. Danke--134.99.136.28 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-134.99.136.28-2013-05-14T10:32:00.000Z-Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe11Beantworten

Hallo, Danke für deine Nachricht. Welche der vielen Diskussionspunkte meinst du genau? Ich kann mich leider gerade nicht konkret darum kümmern, weil ich in ein paar Tagen mein zweites Staatsexamen schreibe, aber in den nächsten Monaten kann ich mir das sicher mal anschauen. Übrigens ein lustiger Zufall, weil ich neulich "Die lebenslange Freiheitsstrafe" von Gabriele Kett-Straub in der Hand hatte. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-05-14T12:35:00.000Z-134.99.136.28-2013-05-14T10:32:00.000Z11Beantworten

Schlampige Sichtung

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Hallo Benutzer Gnom, bitte etwas weniger schlampig sichten [4]. Incarus Klick mich hart! Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Incarus-2013-05-20T12:21:00.000Z-Schlampige Sichtung11Beantworten

Hallo Incarus, vielen Dank für deine Nachricht. Du hast natürlich Recht. Ich bitte daher einerseits um Verzeihung, andererseits in Zukunft aber um einen etwas freundlicheren Ton. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-05-20T13:13:00.000Z-Incarus-2013-05-20T12:21:00.000Z11Beantworten

Jura-Redaktion

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Hi, kannst du mir sagen wie man mitmachen kann? -- von: Der am Quirinus tanzt um Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:16:00.000Z-Jura-Redaktion11Beantworten

Hallo Felix, danke für deine Frage. Die Tätigkeit der Redaktion Recht findet zum allergrößten Teil auf der Seite Portal Diskussion:Recht statt - schau einfach dort vorbei! Und natürlich darfst du dich gern unter Wikipedia:Redaktion Recht als Mitglied eintragen. Ich habe gerade gesehen, dass du den anderen Redaktionsmitgliedern auch schon geschrieben hast, damit ist dir unsere ungeteilte Aufmerksamkeit natürlich sicher ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-05-31T19:36:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:16:00.000Z11Beantworten
Ich wollte auch nummer sicher gehen. :) Also dort dann einfach eintragen?-- von: Der am Quirinus tanzt um Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:43:00.000Z-Gnom-2013-05-31T19:36:00.000Z11Beantworten
Sei mutig! --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-05-31T19:53:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:43:00.000Z11Beantworten
Schon gemacht. :) -- von: Der am Quirinus tanzt um Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:56:00.000Z-Gnom-2013-05-31T19:53:00.000Z11Beantworten

Glockenturm von Schwarzenbach

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Hi, danke dass du meine Version gesichtet hast.-- von: Der am Quirinus tanzt um Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:43:00.000Z-Glockenturm von Schwarzenbach11Beantworten

Gern! --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-05-31T19:53:00.000Z-Der am Quirinus tanzt-2013-05-31T19:43:00.000Z-111Beantworten

Sichtung GG

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Hallo Gnom, du hast vorhin dies hier gesichtet. Ich hatte schonmal auf der Disk Diskussion:Grundgesetz f%C3%BCr die Bundesrepublik Deutschland#heutige Bearbeitung11 dargelegt, weshalb dieser Link aus meiner Sicht ungeeignet ist. Das gilt alles unverändert. Was macht diesen Link ohne neue Informationen so wertvoll, dass er neben den bereits vorhandenen, die alle diesselben Informationen bieten - ohne technische Beschränkung - hier zusätzlich erforderlich ist? Es ist eine nette Spielerei, die aber keine verlässlichen Informationen bietet. Die Betreiber selbst geben übrigens auf ihrer Seite an, nicht einmal den Anspruch zu erheben, die Informationen seien korrekt. --Philposite (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Philposite-2013-06-08T14:31:00.000Z-Sichtung GG11Beantworten

Hallo Philposite, danke für deinen höflichen Hinweis. Ich habe dem nichts entgegenzusetzen. Wertvoll ist höchstens, dass die Seite "open" und "interaktiv" ist - dadurch wird sie aber natürlich nicht "vom Feinsten". Gruß, --Gnom (Diskussion)

Sichtung TK

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Moin Gnom, du hast gestern und heute die Änderung einer IP aus der TK gesichtet. Möglich, dass diese Angabe als nicht relevant angesehn wird, aber dazu äußert sich die IP nicht. Der Beleg für die Bildungszentren sollte aber auf jeden Fall drin bleiben. Ich habe mir gestern rinmal die Zeit genommen, den Chef eines der Bildungszentren (Salzhausen) anzurufen und und lt. seiner Aussage werden diese weiterhin auch an Nicht-TK-Mitarbeiter vermietet. VG --an-d (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-An-d-2013-06-12T07:32:00.000Z-Sichtung TK11Beantworten

Okay. Ich fand das nicht besonders relevant, aber egal. Jedenfalls war die Löschung des Satzes kein Vandalismus, also musste ich sie sichten, nicht wahr? Und nur, um sicher zu gehen: Telefonate sind keine Belege, aber das weißt du sicher. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-06-12T07:40:00.000Z-An-d-2013-06-12T07:32:00.000Z11Beantworten
Ja weiss ich, die Seite TK.de, auf die verwiesen wird sehe ich aber als Beleg und nur für den Fall, dass diese nicht mehr aktuell ist habe ich nachgefragt. Den Beleg für die Bildungszentren insgesamt zu entfernen war aber sicht nicht zielführend. Warten wir mal ab, ob die IP sich noch äußert. Vieleicht weiss sie ja mehr als wir beide (und kann das belegen ;-) Dir einen schönen Tag --an-d (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-An-d-2013-06-12T07:44:00.000Z-Gnom-2013-06-12T07:40:00.000Z11Beantworten

Podcasting: Mathematikunterricht

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Hallo Gnom! Ich bin ganz neu in diesem Geschäft und hatte den Beitrag technisch nicht gut gestaltet. Pm hat mich auf einiges hingewiesen. Ich kam aber nicht mehr zum Ändern, weil Du den Bereich gelöscht hast. Mir schien das eine passende Ergänzung nach dem Beitrag zum Fremdsprachenuntericht, weil es ja speziell zur Mathematik auch Formen von Podcasts gibt. "Zu speziell" schien mir das dann nicht. Wäre aus Deiner Sicht eine kürzere Fassung meines Beitrages passend? Natürlich würde ich das auch technisch besser machen. Finde das hier richtig interessant, wusste nicht, was hinter den Beiträgen so alles steckt! --ChristofKarl (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-ChristofKarl-2013-07-05T21:32:00.000Z-Podcasting: Mathematikunterricht11Beantworten

Hallo ChristofKarl, danke für deinen Beitrag auf meiner Diskussionsseite. Ich bin ehrlich gesagt im Podcast-Artikel nicht besonders tief drin, sondern habe nur beim allgemeinen "Unkraut jäten" damit zu tun. Bitte entschuldige, dass ich deine ausführliche Erweiterung so ohne große Erläuterung komplett entfernt habe. Jedoch müssen wir uns das genau anschauen: Der Artikel "Podcasting" befasst sich mit Podcasting als solchem. Geht man in der logisch optimalen Artikelstruktur weiter vor, so findet sich dein Beitrag in der folgenden Hierarchie wieder: 1. Podcasting - 1.1. Podcasts - 1.1.1. Einsatz von Podcasts - 1.1.1.1. Einsatz vom Podcasts im Unterricht - 1.1.1.1.1 Einsatz von Podcasts im Fremdsprachenunterricht / 1.1.1.1.2. Einsatz von Podcasts im Mathematikunterricht. Wir müssen also darüber nachdenken, an welcher Stelle dein Beitrag sinnvollerweise stehen sollte. (Übrigens: Das Argument "aber der Fremdsprachenunterricht steht da auch einfach so drin", ist zwar naheliegend, aber nicht zulässig, denn bei Wikipedia gilt die Regel: "Nur weil andere gegen die Regeln verstoßen, darfst du das noch lang nicht!", juristisch ausgedrückt "keine Gleichheit im Unrecht") Zur (inhaltlichen) Sache: Dein Beitrag war geradezu gespickt von Wörtern, die in einer Enzyklopädie eigentlich nichts zu suchen haben ('gerade', 'vielversprechend', 'anspruchsvoll', 'Prof. Dr.' (akademische Titel sind verboten), 'verschiedene', 'Impuls', 'denkbar', nochmal 'gerade', 'zentral', 'kann', 'vorteilhaft', 'dienen', und ganz besonders 'gibt es auch die Idee'). Diese Wörter haben mich ehrlich gesagt von einer eingehenden Prüfung abgeschreckt, ich bitte um Entschuldigung. Bitte beachte, dass jede(!) Aussage deiner Beiträge belegt oder zumindest belegbar sein muss, und das gilt ganz besonders für die oben aufgeführten, überaus wertenden Begriffe. Ich benutze immer das Beispiel vom Geografen im 15. Kapitel von "Der kleine Prinz", nachzulesen hier: Neue Wikipedianer begegnen alten Wikipedianern oft wie der kleine Prinz dem Geografen; der neue Wikipedianer schreibt begeistert von der Rose, der alte Wikipedianer will nur Berge und Flüsse verzeichnen. Ich denke aber, dass du das sicher hinbekommst! Im Zuge dessen sollte auch der Abschnitt zum Fremdsprachenunterricht zumindest verschoben werden, an seiner derzeitigen Position hat er sicher nichts zu suchen. Gruß und nochmal herzlich willkommen bei Wikipedia, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-07-05T22:24:00.000Z-ChristofKarl-2013-07-05T21:32:00.000Z11Beantworten
Hallo Gnom! Danke! Werde das mit etwas Zeit umsetzen und halte mich dann an Deine Hinweise. Das liegt ja eigentlich auf der Hand. Dabei kann ich dann ja auch den Einsatz im Fremdsprachenunterricht verschieben. Alle Hinweise von Pm werde ich auch berücksichtigen. Der kleine Prinz hat mich schon seit vielen Jahren fasziniert. Schöner Vergleich! In Kürze gehe ich wieder ran an den Artikel. --ChristofKarl (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-ChristofKarl-2013-07-07T15:25:00.000Z-Gnom-2013-07-05T22:24:00.000Z11Beantworten

Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen

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ich habe das Wort ständig entfernt, bitte gegenlesen --Smartbyte (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Smartbyte-2013-07-07T14:45:00.000Z-Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen11Beantworten

BLS

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Moin Gnom, Antwort auf meiner Disk ;-) Grüße --Bürgerlicher Humanist Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Bürgerlicher Humanist-2013-07-12T07:54:00.000Z-BLS11Beantworten


Recht am Bild der eigenen Sache

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Hallo Gnom,

Du hast meine Ergänzung bei „Recht am Bild der eigenen Sache“, Version vom 5. August 2013, 18:37 mit der Bemerkung „eben nicht“ wieder rausgenommen.

Der meiner Ergänzung vorangehende Text bezog sich auf BGH V ZR 45/10 mit der Aussage, dass auch bei öffentlich zugänglichem Privatgelände die gewerbliche Verwertung dort gefertigte Fotos (von Objekten auf dem Gelände) zustimmungspflichtig ist - daher dürften genehmigungslos fotografierte Bilder von Privatgrundstücke etc. kommerziell verwendet werden, solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus (Panoramafreiheit) erfolgen.

Die textliche Grundaussage und die daraus resultierende Schlussfolgerung (deren Folgerichtigkeit mal dahingestellt) entspringen der Rechtsprechung zu § 1004 Abs. 1 BGB und den dort postulierten Rechten des Grundstückseigentümers. Hingegen setzt das Urheberrecht weitere Maßstäbe, die keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfen. Deshalb meine Ergänzung:

„Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei Werken der Baukunst weitere Einschränkungen aus dem Urheberrecht des Schöpfers (im Zweifel des Architekten) erfolgen.“

Hierzu gehören vor allem die bekannten Urheberpersönlichkeitsrechte wie §§ 13, 14, 62, 63 UrhG, welche bei Eingreifen des Urheberrechts zu beachten sind.

Ich möchte das hier nicht weiter vertiefen, halte es aber für angebracht, zumindest diese grundlegenden Dinge zu berücksichtigen.

Ich widerhole also meine Bearbeitung, am besten mit meinem vorstehend erklärenden Zusatz und möchte Dich bitten, diese zeitnah zu sichten und zu bestätigen.

Danke für Deine Mühe --Goniatit (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Goniatit-2013-08-06T17:26:00.000Z-Recht am Bild der eigenen Sache11Beantworten

Ich verstehe deinen Edit so, dass ein Architekt trotz Panoramafreiheit aus § 13 UrhG ein Recht auf Namensnennung hat, wenn ich in einem Buch ein Foto von seinem Gebäude veröffentliche. Habe ich deinen Edit richtig verstanden und ist das denn so? Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-06T18:41:00.000Z-Goniatit-2013-08-06T17:26:00.000Z11Beantworten
Hallo Gnom, nein, so ist es nicht. Es geht hier um "Werke" der Baukunst i.S.d. Urheberrechts, d.h., Architektur, die eine herausgehobenere Schöpfungshöhe hat. Diese Werke der Baukunst sind ja auch in § 59 UrhG extra benannt. Ich habe die Diskussion leider falsch auf Deiner Seite begonnen (sorry, ich bin noch nicht so vertraut mit den Wiki-Regeln), führe sie aber nun mit anderen auf der Artikelseite weiter. Wenn Du dort schauen möchtest und eventuell die Diskussion weiterführen willst, wäre das für mich einfacher - ich hoffe, das ist o.k. so für Dich.

--Goniatit (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Goniatit-2013-08-07T10:43:00.000Z-Recht am Bild der eigenen Sache11Beantworten

seite liberales forum

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sehr geehrter gnom, ich habe die letzten beiden tage stunden damit verbracht den text auf der seite liberales forum neu zu gliedern, siehe: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liberales_Forum&direction=prev&oldid=121240033 anscheinend haben Sie die änderungen gesichtet und dann beschlossen alles beim alten zu lassen. mit welcher begründung???

mfg christian moritz benutzer: chmoritz

Hallo und vielen Dank für deine Nachricht. Bitte beachte, dass Wikipedia-Artikel von einem neutralen Standpunkt aus geschrieben sein müssen und wir es sehr ungern sehen, wenn Parteimitglieder oder Parteimitarbeiter über die eigene Partei schreiben. Mehr dazu findest du auf den Seiten Neutraler Standpunkt und Interessenkonflikt. Dann müsstest du nachvollziehen können, dass deine Bearbeitungen zumindest auf den ersten Blick nicht für Wikipedia geeignet waren. Falls du das anders siehst, können wir gerne darüber sprechen, ich habe deine Bearbeitungen ehrlich gesagt nicht im Detail durchgelesen, sondern nur überflogen. Bitte informiere dich auch dringend über die Vorschaufunktion und nutze sie bei jeder Bearbeitung! Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-06T20:22:00.000Z-seite liberales forum11Beantworten

verstehe. den interessenkonflikt kann ich nachvollziehen, da ich tatsächlich im kommunikationsteam der kleinpartei bin. allerdings sehe ich es nicht als meine aufgabe fakten zu verschleiern oder etwas schön zu schreiben. was wurde verändert: kapitel 2 zu den wahlen habe ich in kapitel 1 zur geschichte integriert, da hier doppelt gemoppelt wurde, dafür eine neues kapitel 2 mit "themen und inhalten" angelegt. auch die im kapitel "Wahl 2008" erwähnte kritische eurofighter/eads geschichte im 2. absatz habe ich nicht verschleiert oder gestrichen...soweit zu meiner verteidigung, dass ich aus redlichen motiven handle ;-) auch bin ich noch nicht mit den externen quellenangeben fertig. was nun? l. gruß, chmoritz

Hallo nochmal. Ich würde dir empfehlen, erst einmal Änderungen auf der Diskussionsseite des Artikels vorzuschlagen. Auf keinen Fall kannst du Überschriften anlegen und die entsprechenden Abschnitte mit der Bemerkung "nhalt folgt" leer lassen. --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-10T01:19:00.000Z-seite liberales forum11Beantworten

Deine Anfrage nach Livestreams

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http://new.livestream.com/socreclive/wikimania Denis Barthel (WMDE) (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Denis Barthel (WMDE)-2013-08-09T02:03:00.000Z-Deine Anfrage nach Livestreams11Beantworten

Just rechtzeitig für Jimmys Rede, danke! Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-09T02:48:00.000Z-Denis Barthel (WMDE)-2013-08-09T02:03:00.000Z11Beantworten

Justizbeitreibungsordnung

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Sie haben am 11.08.2013, 8:35 Uhr, im Artikel die Eingangsformel der JBeitrO und somit das wesentliche Fundament der JBeitrO sowie des Artikels gestrichen. Ihre Begründung ist: "Die Eingangsformel verweist auf nicht mehr bestehende Gesetze und ist deshalb hier wenig hilfreich.". Angesichts der Tatsache, dass die Einführungsgesetze zur JBeitrO deren Rechtsgrundlage gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG sind, somit offiziell veröffentlichter Bestandteil der JBeitrO, ist es mehr als verwunderlich, dass – im Hinblick auf die Diskussion zum Artikel, in dem es eben um die Einfügung der Ungültigkeit dieser Einführungsgesetze geht – diese Information nicht eingefügt wird, sondern die Grundlage der Einfügung, die Einführungsgesetze, von Ihnen einfach unterschlagen werden. So werden dem rechtsunkundigen Leser wichtige Informationen zur JBeitrO ohne Grund und Not vorenthalten. Ich bitte dazu um Ihre Stellungnahme als Verursacher. --89.247.42.97 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.42.97-2013-08-11T16:12:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung11Beantworten

Hallo IP, danke für deine Nachricht. Bei vorkonstitutionellen Gesetzen gilt Art. 80 Abs. 1 GG nicht: Das nachträgliche Erlöschen einer Ermächtigungsgrundlage lässt die Wirksamkeit einer zuvor ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung unberührt, sie bleibt nach Art. 123 Abs. 1 GG bestehen, sofern sie nicht selbst der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht (BVerfGE 9, 3, 12 = NJW 1959, 91; BVerfGE 28, 119, 143 = NJW 1970, 1363; BVerfGE 52, 1, 17 = NJW 1980, 98; BVerfGE 78, 179, 198 = NJW 1988, 2290). Selbst wenn die JBeitrO wie von dir behauptet aufgrund des Wegfalls ihrer Ermächtigungsvorschriften nichtig wäre, hätte ihr Inhalt mittlerweile als Gewohnheitsrecht materielle Gesetzeskraft erlangt, da alle Teilnehmer des Rechtskreises seit jeher (sog. longa consuetudo) von ihrer Gültigkeit ausgehen (sog. opinio iuris). Daher ist meine Begründung voll zutreffend. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-11T17:53:00.000Z-89.247.42.97-2013-08-11T16:12:00.000Z11Beantworten
Hallo Gnom, zunächst ist Ihre Behauptung zur Ungültigkeit der JBeitrO aus verschiedensten Gründen unzutreffend und würde in jeder Klausur entsprechend bewertet werden, aber darum geht es hier nicht. Auch Art. 123 GG gibt nur bei Mangel eines Widerspruchs mit dem GG eine Rechtskraft vorkonstitutionellen Rechts her. Diesbzgl. haben die Gesetzgebungsverfahren das letzte Wort und nicht Ihre Private Theoriefindung.
Hier geht es jedoch ausschließlich um die in der Eingangsformel als Rechtsgrundlage der JBeitrO zitierten Ermächtigungsgesetze und deren Ungültigkeit. Das ist bewiesene und relevante Tatsache und in den Artikel zu übernehmen. Eine Ungültigkeit der JBeitrO ist hier also nicht das Thema, sondern ausschließlich die Tatsache der Ungültigkeit der Einführungsgesetze zur JBeitrO. Bitte ändern Sie das den Tatsachen entsprechend, wenn Sie wirklich, wie weiter o.a. den Standpunkt vertreten: "Wir schreiben hier eine wissenschaftliche Enzyklopädie (!), kein Lehrbuch und keinen Ratgeber.". Unwissenschaftlich in jedem Fall ist die Unterdrückung von Tatsachen. MfG, --89.247.98.224 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.98.224-2013-08-11T18:10:00.000Z-Gnom-2013-08-11T17:53:00.000Z11Beantworten
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Leider verstehe ich sie nicht. Die JBeitrO hat keine Einführungsgesetze, sondern nur Verordnungsermächtigungen. Und ich glaube wir stimmen darin überein, dass die Verordnungsermächtigungen der JBeitrO erloschen sind, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-11T18:16:00.000Z-89.247.98.224-2013-08-11T18:10:00.000Z11Beantworten
Den Begriff Einführungsgesetze verwende/te ich aufgrund ihrer Zitierung in der Eingangsformel. Nennen wir sie nun korrekt Verordnungsermächtigungen und stimmen beide darüber überein, dass die Verordnungsermächtigungen der JBeitrO erloschen sind. Warum ist es nun ein Problem der gefühlten vollständigen Belegschaft, diesen Fakt in den Artikel zu übernehmen? Sie stehen in der Eingangsformel, diese ist veröffentlicht, also gehört diese Tatsache in den Artikel. Mehr nicht. --89.247.116.177 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.116.177-2013-08-11T19:00:00.000Z-Gnom-2013-08-11T18:16:00.000Z11Beantworten

Siehe die Diskussionseite zur JBeitrO. Der dauerhaft gesperrte Benutzer:Ninxit verfolgt da weiterhin hartnäckig seine Privattheorien, inzwischen halt mit diversen IPs. --Wdd (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Wahldresdner-2013-08-11T18:29:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung11Beantworten

Spökenkiekerei. Frag einen Checkuser. Diesen Ninxit hast Du wohl gar nicht lieb? Paranoides Wahnsystem (… wenn das der Dr. Leipziger erfährt!)? Alles Ninxit oder was? --89.247.116.177 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.116.177-2013-08-11T19:00:00.000Z-Wahldresdner-2013-08-11T18:29:00.000Z11Beantworten
Wer hier wer ist, ist doch egal, solange alle sachlich diskutieren. Eine vorkonstitutionelle Verordnung ist ja schon etwas relativ seltenes, da kann man ruhig ein paar Worte zu im Artikel verlieren. Ist die aktuelle Version denn schon konsensfähig? Ich habe ja jetzt einen Satz zu den "verlorenen" Verordnungsermächtigungen eingefügt. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-11T20:20:00.000Z-89.247.116.177-2013-08-11T19:00:00.000Z11Beantworten
Entschuldigt bitte, dass ich mich einmische, aber handelt es sich hier nicht um kodifiziertes Recht aus der Zeit des NS-Terrorregimes der Jahre 1933 bis 1945? Was hat das mit vorkonstitutionell heute noch zu tun? Einen Gruß verkneife ich mir denn auch.--91.63.69.181 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-91.63.69.181-2013-08-12T11:47:00.000Z-89.247.116.177-2013-08-11T19:00:00.000Z11Beantworten
In Bezug auf folgende Behauptungen: Satz 2: "Sie gilt als vorkonstitutionelles Recht nach Art. 123 Grundgesetz bis heute fort." und Satz 3 Halbsatz 2: "… was ihre Gültigkeit jedoch nicht berührt."erweckt die angegebene Quelle den Eindruck, als würden diese Formulierungen zur JBeitrO in der Quelle enthalten sein und zitiert werden. Sie ist jedoch nicht für jedermann erreichbar, da es sich um einen kostenpflichtigen Zugang handelt. Es besteht also für keinen regulären Benutzer die Möglichkeit der Kontrolle auf Übereinstimmung der Behauptungen Gnoms mit dem Inhalt der angegebenen Quelle. Sie ist daher kein (wiss.) Beleg, sondern ebenfalls Behauptung. Es müsste also einem anonymen Benutzer (Gnom) geglaubt werden, dass die Belege für seine Behauptungen korrekt zitiert sind – ein bisschen viel Vorschusslorbeeren. Entweder wird der entsprechende Abschnitt hier zitiert, sofern er nachprüfbare Angaben zur JBeitrO enthält, oder die Quelle ist nicht zulässig und die entsprechenden Behauptungen Gnomes private Theoriefindung. Weiterhin ist die Angabe bloß einer Quelle für die Art der Behauptung ein wenig dünn, zumal es sich bei einem Kommentar lediglich um die ebenfalls (durch privatwirtschaftliche Unternehmen veröffentlichte) private Theoriefindung eines Autoren handelt – für ihre Unabhängigkeit im wissenschaftlichen Sinne nicht wirklich reputabel. Da müssen schon ein paar mehr (öffentliche und nachprüfbare) unabhängige wissenschaftliche Quellen hinzutreten. Ich empfehle daher die Streichung der o.a. zitierten Behauptungen; auch schon aus dem Grund, dass es gar nicht um die Gültigkeit der JBeitrO ging, sondern ausschließlich um die Ungültigkeit ihrer Verordnungsermächtigungen. Die Gültigkeit der JBeitrO muss also gar nicht thematisiert werden. Und – dem Tenor der diversen Diskussionen folgend – ist dies auch nicht die Aufgabe der WP. Und BTW: Für die Behauptung: "Ihre Ermächtigungsgrundlagen, […] sind erloschen" wurde im Übrigen kein nachprüfbarer Beleg angeführt. Dies ist demnach nachzuholen oder diese Behauptung ist (leider) gemäß dem Grundsatz "patere legem quam ipse fecisti" mangels Belegen zu löschen. --89.247.49.240 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.49.240-2013-08-12T09:07:00.000Z-91.63.69.181-2013-08-12T11:47:00.000Z11Beantworten
So, jetzt diskutiere ich also mit zwei IPs! Dann wollen wir mal:
Vorab: Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, habe ich meinen Formulierungsvorschlag konkretisiert.
Ad 1 ("handelt es sich hier nicht um kodifiziertes Recht aus der Zeit des NS-Terrorregimes der Jahre 1933 bis 1945? Was hat das mit vorkonstitutionell heute noch zu tun?"): Ja, es handelt sich um "kodifiziertes Recht aus der NS-Zeit". Man bezeichnet es deshalb als "vorkonstitutionell", weil es vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 erlassen wurde und weiter fortgilt.
Ad 2: Erstens: Nein, "Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg." Das steht wörtlich so auf WP:Q. Um dich zu beruhigen: Du scheinst (zumindest lässt deine IP diesen Schluss zu) aus dem Raum Berlin zu kommen. Dort kannst du kostenfrei auf die von mir angegebene Quelle zugreifen, und zwar zum Beispiel in der Staatsbibliothek oder einer der vielen Universitätsbibliotheken. Die ISBN der gedruckten Version ist ISBN 3406591701. Für den Fall, dass du dort nicht hingehen möchtest, habe ich dir hier die entsprechende Stelle zitiert (Einfügung von mir):
"Das Erlöschen [einer Verordnungsermächtigung] betrifft die Ermächtigung als solche, nicht aber die vorkonstitutionell erlassenen Staatsakte, die sich auf seinerzeit gültige, jedoch nun nach Art 129 Abs 3 GG erloschene Ermächtigungen stützen (BVerfGE 9, 3, 12 = NJW 1959, 91; BVerfGE 28, 119, 143 = NJW 1970, 1363; BVerfGE 52, 1, 17 = NJW 1980, 98; BVerfGE 78, 179, 198 = NJW 1988, 2290; S-B/H/H/Hofmann GG Art 129 Rn 6). Deren Fortgeltung bestimmt sich, soweit aufgrund der Ermächtigungen Rechtsvorschriften erlassen worden sind, nach Art 123 Abs 1 GG (Sachs/ders GG Art 129 Rn 13; vgl. auch BGHZ 93, 177, 179 = NJW 1985, 3018; hierzu zuletzt Saller, VersR 2010, 1249, 1249 und 1253)."
In diesem Zitat findest du zwar keine Äußerung zur JBeitrO selbst. Deswegen habe ich aber in meiner Fußnote auch "Vgl." hingeschrieben. Jedenfalls wird die Äußerung des Kommentators, der übrigens Ordinarius an der TU Dresden ist, von ihm durch vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und einen weiteren Kommentar gestützt. Auf Wunsch kann ich das Zitat auch verlängern, das hier ist aber die Stelle, die ich zitiert habe.
Zweitens: Du schreibst, "Die Gültigkeit der JBeitrO muss also gar nicht thematisiert werden.". Ich hatte das Gefühl, dass die Gültigkeit der JBeitrO in der Vergangenheit angezweifelt wurde. Deswegen war es mir wichtig, diesen Punkt aufzunehmen.
Drittens: Du forderst einen Beleg für das Erlöschen des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935? Dann darf ich auf diese Argumentation hinweisen, die ich ziemlich überzeugend finde. Wenn du magst, füge ich die dort angegebenen Belege in den Artikel ein.
Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-12T18:17:00.000Z-89.247.49.240-2013-08-12T09:07:00.000Z11Beantworten
Folgender Vorschlag für eine Zwischenlösung: 1. Wir stellen die neue Thematik der allg. Gültigkeitsfrage der JBeitrO für den Moment beiseite und klären das ordnungsgemäß in einem eigenen Thread; gern hier auf der Seite, damit nicht sofort die Autorenschaft am Rad dreht, obwohl kaum jemand etwas konstruktives beizutragen hat außer Behauptungen und persönlichen Angriffen. Dazu gehört auch die Entfernung der Behauptung der Gültigkeit mitsamt Quelle. Wenn sich die Gültigkeit der JBeitrO zweifelsfrei erweist, dann kann es wieder rein, aber wie vorgeschlagen, bitte erst nach eindeutiger Abklärung. Ich habe dazu diverse Materialien aus reputablen Quellen; diese können wir dann mit den Ihren vergleichen. Kommentare helfen hier wenig, es gilt zuvörderst der Gesetzestext (hier GG) und unter Umständen die Protokolle des Parl. Rates.2. Wir nehmen die Informationen zu den erloschenen Verordnungsermächtigungen auf mit der von mir angegebenen Quelle des BMJ, welche absolut integer ist. Was halten Sie davon? Gruß retour, --89.247.40.178 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.40.178-2013-08-12T18:50:00.000Z-Gnom-2013-08-12T18:17:00.000Z11Beantworten
Das klingt gut. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe. Kannst du konkrete Vorschläge machen? Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-12T20:05:00.000Z-Wahldresdner-2013-08-11T18:29:00.000Z11Beantworten
Vorschlag: Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11. März 1937 ist eine Rechtsverordnung des Reichsministers der Justiz und trat am 1. April 1937 in Kraft. Ihre Ermächtigungsgrundlagen, Art. 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) sind in der Bundesrepublik Deutschland kein geltendes Recht.[1]
  1. Rechtlicher Hinweis des Bundesministeriums für Justiz vom 15.07.2013 (RB1-AR-2D-21 494/2010)
  2. --89.247.98.60 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.98.60-2013-08-12T20:14:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung11Beantworten

    Grundsätzlich bin ich einverstanden. Folgende Anmerkungen hätte ich:
    1. Die Wörter "in der Bundesrepublik Deutschland" würde ich weglassen, denn das klingt so, als seien diese Normen anderswo sehr wohl noch geltendes Recht.
    2. "Ich finde meine Formulierung "sind erloschen" nicht perfekt, aber präziser als "sind kein geltendes Recht", da sie eine zeitliche Information transportiert, nämlich, dass diese Rechtsnormen mal geltendes Recht waren. Was hältst du von "sind außer Kraft getreten"?
    3. Die Bezeichnung des Briefs als "Rechtlicher Hinweis" finde ich nicht so gut, wärst du mit "rechtliche Auskunft" oder "Rechtsauskunft" einverstanden?
    4. Glaubst du, dass der Brief zulässige Quelle im Sinne von WP:Q ist? Es handelt sich ja nicht um eine (vom Verfasser) veröffentlichte Schrift. Aber ich will mich hier nicht quer stellen.
    Gruß von einem, der selbst mal Praktikant im Bundesjustizministerium war und für das Refererat III A 2 (Gesellschaftsrecht) ähnliche Bürgeranfragen beantwortet hat. --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-12T20:25:00.000Z-89.247.98.60-2013-08-12T20:14:00.000Z11Beantworten
    1. In Ordnung. 2. Der Satz ist aus dem Schreiben zitiert, insoweit Originaltext, und enthält die grundsätzliche Information; letztendlich ist die Formulierung jedoch unerheblich. 3. Auch in Ordnung. 4. Da a) die Stellungnahme direkt aus dem Bundesministerium der Justiz stammt und als Antwort auf eine offizielle Anfrage insoweit eine offizielle und zitierfähige Auskunft ist, weiterhin der Link auf eine Kopie des Originals verweist; c) die Ungültigkeit derartiger Gesetze auch zur Genüge in Frage gestellt wird, ein Nachweis also nicht unerheblich ist, sollte sie als Quelle angeführt werden. Anm.z.4.: … wobei davon auszugehen ist, dass demnächst wieder ein hoffnungsvoller Hobbyjurist alles ändert, weil ihm die Quelle des Links derart Grauen bereitet, dass er einen solchen Verweis unbedingt löschen muss. Ich weiß ja, dass die Grundrechte so manchem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, von denen hier eine Menge vertreten sind, einen Schauer über den Rücken jagen, und eine Partei, welche diese im Namen trägt, also höchst suspekt erscheinen muss, aber Quelle ist Quelle und nicht der Bote steht hier zur Debatte, sondern die Nachricht. Hätte die CDU, so Gott wollte, eine solche Anfrage gestellt, wäre die an sie gerichtete Antwort ebenfalls eine zulässige Quelle. Im Übrigen hat die Anfrage kein Praktikant beantwortet, sondern ein echter MR Dr. ;-) Gruß retour, --89.247.98.216 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.98.216-2013-08-13T07:32:00.000Z-Gnom-2013-08-12T20:25:00.000Z11Beantworten

    Einfügung der untenstehenden Bemerkungen von Gnome und der IP:

    Ich denke, dass die meisten der Diskussionsbeiträge hier nicht für mich bestimmt sind und ich werde daher nicht auf sie eingehen, es sei denn, dies ist gewünscht. Ansonsten antworte ich der IP oben vom 13. August, 9:32 Uhr: Ich habe die Änderungen so umgesetzt. Bist du einverstanden? Können wir jetzt über den nächsten Satz sprechen? Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T17:05:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung11Beantworten
    Können wir diesen Abschnitt oben in die Disk. einfügen, der besseren Übersichtlichkeit wegen? Ich habe im Übrigen den hier oben stehenden Text nicht geschrieben, das nur als Anmerkung. Den Rest würde ich gern am Donnerstag besprechen, wenn es zu meinem obigen Anmerkungen noch Fragen gibt. Wenn wir grob im Konsens sind, ändern Sie es bitte nach Gutdünken. Ich würde gern auch am Donnerstag gemeinsam mit Ihnen ein Raster für die Ausarbeitung der Gültigkeitsfrage entwerfen. Ich bin jetzt noch ca. 2 Stunden erreichbar. Vielleicht können wir bis dahin noch Nötiges absprechen. Vielen Dank. --89.247.105.195 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.105.195-2013-08-13T17:44:00.000Z-Gnom-2013-08-13T17:05:00.000Z11Beantworten
    So, ich habe die Diskussion jetzt wieder geordnet. Ich habe schon vermutet, dass meine Antwort von 19:44 Uhr untergegangen ist, im Gewirr der Rechtsansichten. Meine Antwort von 19:44 ist also die letzte und steht nach wie vor zur Debatte. Ich bitte darum, dass wir unsere Diskussion hier weiterführen und alle anderen bitte ich darum, ihre Ansichten weiter unten einzufügen. Vielen Dank.--89.247.52.226 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.52.226-2013-08-13T19:28:00.000Z-Gnom-2013-08-13T17:05:00.000Z11Beantworten

    Unterbrechung der Diskussion

    [Quelltext bearbeiten]
    Da bist du auf dem Holzweg, liebe IP. Niemand hat je bestritten, dass die Verordnungsermaechtigungen erloschen seien. Es ging nur darum, dass es sich um eine grob verzerrende Darstellung handelt, wenn erwaehnt wird, dass die Verordnungsermaechtigungen erloschen seien und nicht gleichzeitig erwaehnt wird, dass die Justizbeitreibungsordnung trotzdem weiter gilt. Das Problem ist, dass damit suggeriert wird, dass der Entfall der Verordnungsermaechtigungen zum Entfall der Verordnung fuehrt.
    Wenn man sich hier die Posts der IPs aus Range 89.247.*.* ansieht, sieht man, dass diese Meinung auch von der IP 89.247.79.43 vertreten wurde.
    Daher war die Streichung der Off-Topic-Aussage betrefend das Ausserkrafttreten der Verordnungsermaechtigungen sicher sinnvoll! --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-13T10:40:00.000Z-Unterbrechung der Diskussion11Beantworten
    Und solche Auswuerfe, wie "Ich weiß ja, dass die Grundrechte so manchem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, von denen hier eine Menge vertreten sind, einen Schauer über den Rücken jagen..." kannst du gerne verzichten, die bringen wirklich nichts! --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-13T10:40:00.000Z-Unterbrechung der Diskussion-111Beantworten
    Bitte haben Sie so viel Respekt vor einer sich im Gange befindlichen Diskussion zwischen Gnom und mir, indem Sie den laufenden Thread nicht durch persönliche Anwürfe unterbrechen. Das sich hier abzeichende Ergebnis im Artikel können Sie kraft Adminverwaltungsrechten jederzeit revertieren. Im Moment sind wir aber dabei, ein den Tatsachen entsprechendes Zwischenergebnis zu finden (siehe weiter oben), deshalb bitte ich nochmals um etwas Zurückhaltung oder die Eröffnung einer neuen Diskussion, sollten Sie sich durch meine sarkastische Bemerkung persönlich angegriffen fühlen. Vielen Dank. --89.247.98.216 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.98.216-2013-08-13T11:11:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T10:40:00.000Z11Beantworten
    Persoenliche Anfuerfe - ich?? Aminrechte?? Das wird ja immer bunter!! Mir gehts nur darum, dass da im Artikel keine Suggestivtaktik verwendet wird. Genau das scheinen Sie aber vorzuhaben, wenn Sie schreiben "Wir stellen die neue Thematik der allg. Gültigkeitsfrage der JBeitrO für den Moment beiseite und klären das ordnungsgemäß in einem eigenen Thread". Die Fragen nach der Geltung der JBeitrO und nach der Geltung der Verordnungsermaechtigungen sind unzertrennlich! --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-13T12:04:00.000Z-89.247.98.216-2013-08-13T11:11:00.000Z11Beantworten
    Nein, Sie haben keinen Respekt, nicht einmal vor der Diskussionsseite eines Benutzers. Gnome und ich sind bei der Erarbeitung einer Zwischenlösung – an einer solchen scheinen Sie nicht interessiert. Ich gehe davon aus, dass Sie als Österreicher nicht über die fachliche Kompetenz zur Beurteilung rechtlicher Sachverhalte in Deutschland verfügen. Also gedulden Sie sich bitte, regen sich nicht so auf, und warten doch einfach ab, was bei dem gemeinsamen Versuch von Gnom und mir herauskommt. Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, dann benutzen Sie für die entsprechende Kritik bitte die Diskussion:Justizbeitreibungsordnung. Vielen Dank. --89.247.98.216 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.98.216-2013-08-13T12:25:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T12:04:00.000Z11Beantworten

    Justizbeitreibungsordnung

    [Quelltext bearbeiten]

    Es ist unglaublich, da erhebt sich ein sogenannter Administrator und streicht Posts, um dann später eingestehen zu müssen, daß die Justizbeitreibungsordnung ungültig ist, diese ist tatsächlich mit Aufhebung des subjektiv sein sollenden Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933 und damit aller darauf gründenden subjektiv sein sollender Gesetze eher "Führerbefehle" explodiert / untergegangen, ungültig geworden.

    Das wurde in der Diskussion von anderen Teilnehmern trefflich vorgetragen und sehr konsequent und rechtlich logisch begründet.

    Daß diese grundgesetzkonformen eindeutigen Aussagen von einem Administrator bei Wikipedia als "unzulässig" behandelt werden und die entsprechenden grundgesetzkonform argumentierenden Menschen zensiert werden, ist ein Skandal. Der Administrator verbreitet nationalsozialistisches Gedankengut. Er benutzt seine "Machtstellung", um grundgesetzkonforme Argumentation aufzuheben. Klar und deutlich, er nutzt seine Position um die Verfassungsmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu beschädigen. Seine Verhaltensweise gipfelt in der Konsequenz, "bist Du nicht meiner Meinung, dann schmeiße ich Dich raus." Gerade eine Enzyklopädie muß jedoch zu dem richtigen Ergebnis kommen, richtig im Sinne von nach wissenschaftlichen Grundlagen zu beurteilenden Faktoren, die sich zusammengesetzt zu einem logisch erkennbaren Ergebnis verdichten.

    Die Frage betreffend die Gültigkeit von Gesetzen ist sehr speziell, bedarf also einer sehr intensiven Beschäftigung mit grundgesetzlichen Themen. Daß bei Wikipedia ein Administrator eingesetzt worden ist, der diese Materie offensichtlich nicht beherrscht schadet Wikipedia enorm. Die Objektivität einer freien Enzyklopädie, die ja als Wissenspool beurteilt und auch benutzt werden soll, verliert deutlich, weil der Administrator schlichtweg eine subjektive Meinung vertritt, die mit den Worten, "es kann nicht sein, was nicht sein darf", umschrieben werden muß. Genau das kann und darf nicht Ziel einer Enzyklopädie sein, die richtig der falsch eben nicht auf Grund von subjektiven Meinungen ermittelt.

    Der in den gesperrten Posts dargestellte juristische Vortrag läßt sich gleichsam einer mathematischen Gleichung bestätigen. In Kurzform: Jede Verordnung bedarf einer gesetzlichen und damit verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage. Im Rahmen dieser verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage darf der Verordnungsgeber diese ausarbeiten. Damit sind 2 Grenzen zu beachten, 1. die Verfassung und 2. das darunter erstellte verfassungskonforme Gesetz, welches dem Fachminister aufträgt, die Verordnung auszuarbeiten. Fehlt dieses Gesetz oder verfällt dieses Gesetz der Ungültigkeit, dann stirbt im gleichen Moment die sich darauf begründet habende Verordnung. Der Fachminister ist der ausführenden Gewalt zuzuordnen und kann und darf nur auf Grund einer klaren Anweisung durch den Gesetzgeber tätig werden. Genau dies formuliert der Auftrag, daß die ausführende Gewalt an Gesttz und Recht gebunden ist. Wo diesbezüglich eine "Diskussionsspielraum" verbleibt verschließt sich jedem objektiv lernenden Menschen. Da die beteiligten Personen unter Bewertung ihrer Argumentation einen ausgeprägten juristischen Hintergrund haben müssen, kann ein grundsätzlich juristische Rechtsprinzipien nicht erkennender Administrator nicht ermächtigt werden, Posts zu löschen und damit ein Gedankengut zu verbreiten, was dem heute längst unzulässigen Führerprinzip nachhängt.

    Es besteht der dringende Verdacht, daß hier nationalsozialistische Tendenzen in Wikipedia einfließen.

    Lieber Gnom, in Bezug auf die von Dir eingefuegte neue Quelle moechte ich deine Aufmerksamkeit ausdruecklich nocmals auf diese Seite lenken: http://grundrechtepartei.de/Justizbeitreibungsordnung Danke. --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-13T17:24:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung 211Beantworten
    Hallo Taste1at, danke für den Hinweis. Von der Gültigkeit der JBeitrO bin ich nach wie vor überzeugt. Aber ich finde es schon relevant, auf den Wegfall der Verordnungsermächtigungen hinzuweisen. Bist du denn mit der momentanen Fassung im Artikel einverstanden? Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T17:40:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T17:24:00.000Z11Beantworten
    Noch eine Anekdote für die IP: Die Entwürfe, die ich als studentischer Praktikant im Bundesjustizministerium zur Beantwortung von Bürgeranfragen verfasst habe, wurden vor dem Versand auch von einem "Dr." unterschrieben, nicht von mir ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T17:40:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T17:24:00.000Z-111Beantworten
    Auf den Wegfall der Verordnungsermächtigungen kann man schon hinweisen, das ist richtig - man darf nur damit nicht suggerieren, dass die Verordnung nicht mehr gilt (wie dies in der Vergangenheit versucht wurde). Nur mit der konkrenten Quelle bin ich nicht ganz gluecklich, irgendwie sehe ich das Problem, dass - wenn man nach einer Quelle zitiert, die doch sehr abstruses behauptet - dann auch an einem selbst etwas kleben bleibt; auch wenn die urspruengliche Quelle ja voellig unproblematisch ist. Das ist meine Befuerchtung.
    Ausserdem suggeriert es eine besondere Leistung der Grundrechtspartei, dass diese das Erloeschen der Verordnungsermächtigungen quasi aufgedeckt hat. Diese Leistung haben sie nicht erbracht; der Wegfall der Verordnungsermächtigungen folgt direkt aus dem Gesetz ueber den Abschluss der Sammlung des Bundesrechts und wurde nie bestritten. --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-13T17:52:00.000Z-Gnom-2013-08-13T17:40:00.000Z11Beantworten
    Angst essen Verstand auf? Sie tun ja gerade so, als handele es sich bei der verlinkten Webseite um eine Österreich heim ins Reich holen wollende pro faschistische Organisation. Sie ist jedoch keine Grund-rechts-partei, sondern die Grundrechtepartei, welche zwar kritisch, aber juristisch korrekt darlegt, dass die Bundesrepublik Deutschland den Nationalsozialismus in der öffentlichen Gewalt noch lange nicht hinter sich gelassen hat (so, wie die Führerstadt Linz auch). Also bleiben Sie bitte auf dem Teppich und suggerieren nicht derart auffällig, es handele sich um quasi einen Verein der abscheulichsten Widerlinge der Welt. Das wirkt ein wenig lächerlich. Verhältnismäßigkeit ist hier das Gebot der Stunde. --89.247.24.229 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.24.229-2013-08-13T18:37:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T17:52:00.000Z11Beantworten
    Liebe IP, ich bitte darum, streng von oben nach unten zu diskutieren und nichts einzufügen oder zu verschieben. So ist es auf Wikipedia üblich. Hast du meine letzte Änderung gesehen? Hast du dazu etwas anzumerken? --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T18:40:00.000Z-89.247.24.229-2013-08-13T18:37:00.000Z11Beantworten
    Siehe oben am Ende der ursprünglichen Diskussion.--89.247.52.226 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.52.226-2013-08-13T19:28:00.000Z-Gnom-2013-08-13T18:40:00.000Z11Beantworten
    Taste1at, ich kann deine Bedenken nachvollziehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T18:40:00.000Z-89.247.24.229-2013-08-13T18:37:00.000Z-111Beantworten
    Ich bin der Meinung, ein Hinweis auf Wegfall der Ermächtigungsgrundlage ist unnötig. Ich würde grob schätzen, dass bei 50% der heute geltenden Verordnungen die zitierte Ermächtigungsgrundlage mittlerweile entfallen ist - entweder weil die entsprechenden Gesetze komplett neu gefasst oder wenigstens die ursprunglichen Ermächtigungsgrundlagen umformuliert wurden, so dass die zitierte Ermächtigungsgrundlage heute so nicht mehr existiert. Dass Verordnungen danach trotzdem weiter gelten, kann ausführlich in Rechtsverordnung abgehandelt werden - gern mit der JBeitrO als Beispiel. Aber in den einzelnen Lemmas zu Verordnungen hat es nach meiner Meinung wenig zu tun. Wie Taste1at schon erwähnt, die Grundrechtepartei verfolgt recht fragwürdige Ziele. Auch darf nicht vergessen werden, dass die Intension nachweislich der bisherigen Argumentation ursprünglich dahin ging, dass die JBeitrO nicht mehr gelte. Ich vermute nach diesem Teilsieg - ihre Thema ist im Artikel -, wird es in kleinen Schritten immer weiter gehen, bis sie da sind, wohin sie den Artikel eigentlich haben wollten - wo auch immer das ist. Man sollte kurz erwähnen, dass die Verordnung aus der Nazizeit stammt und dass sie als vorkonstitutionelles Recht fortgilt, per Verlinkung kann jeder, der sich interessiert dort weiterlesen. Alles andere ist hier, in diesem Artikel, eine Überbetonung von in dem Fall Nebensächlichkeiten. --Nippymast (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Nippymast-2013-08-13T18:45:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T17:52:00.000Z11Beantworten
    Hallo Nippymast, danke für deine Nachricht. Das mit der Zahl von 50% glaube ich nicht, ich denke vielmehr, die Zahl ist deutlich unter 1%, vielleicht sogar unter 0,1%. Und wenn man die rechtswissenschaftliche Literatur nachschlägt, gibt es sogar Stimmen, die der Argumentation der Grundrechtepartei ein Stück weit folgen. Nicht hinsichtlich der JBeitrO, aber hinsichtlich anderer, mittlerweile abgeschaffter Verordnungen. Das ist also tatsächlich ein relevantes Thema. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T18:51:00.000Z-Taste1at-2013-08-13T17:24:00.000Z11Beantworten
    Hallo Gnom, also ich meine wirklich die exakte Ermächtigungsgrundlage, so wie sie üblicherweise detailliert zitiert wird oder eben neu gefasste Gesetze. Nur als Beispiel das anstelle des GPSG neu geschaffene ProdSG. Die Verordnungen des GPSG gelten praktisch alle weiter, die wurden ein wenig angepasst, aber nicht mehr. Von den ca. 3500 Verordnungen, die der entsprechende Artikel erwähnt, sind 1% nur 35. Die schafft so fast schon dieses Beispiel. Ich kenne mich einigermaßen aus, gerade auch was Statistiken im Normenbereich betrifft, 50% mag zu hoch sein, deutlich zweistellig ganz sicher. Das Ermächtigungsgrundlagen ersatzlos gestrichen werden, weil sie völlig daneben sind, ist natürlich die Ausnahme. --Nippymast (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Nippymast-2013-08-13T19:06:00.000Z-Gnom-2013-08-13T18:51:00.000Z11Beantworten

    Auch wenn Wikipedia kein deutsches Produkt ist, so haben verfassungsfeindliche / verfassungswidrige Darstellungen mit Blick auf das NS-Terrorregime zu unterbleiben, denn es geht damit gleichzeitig eine Verherrlichung des Holocaust einher. Für den Holocaust waren nämlich die Schreibtischtäter des NS-Terrorregimes verantwortlich und ohne des Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 wäre das alles in der dokumentierten Form nur schwer möglich gewesen. Mit dem Verabschieden des Ermächtigungsgesetzes am 23.03.1933 ist kein Gesetz und keine Verordnung mehr in einem verfassungsmäßigen Gesetz- und / oder Verordnungsverfahren zwischen dem 05.03.1933 und dem 09.05.1945 zustande gekommen. Wer gegenteiliges behauptet, der klittert die dokumentierte Geschichte. Und mit "vorkonstitutionell" haben die Naziverbrecher mit dem Start des Grundgesetzes den bis heute wohl erfolgreichen Versuch unternommen, die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland systematisch auszuhebeln. Doch was ersatzlos untergegangen ist und zwar mit dem Tod des Massenmörders faktisch, kann später nicht aus der Versenkung wieder auftauchen und Gültigkeit erlangen. Einmal untergegangenes Gesetz ist und bleibt futsch. Da ändert auch eine Wikipedia nichts, selbst wenn sie angetreten ist, dass Wissen der Welt zu fälschen und / oder zu löschen.--91.63.64.229 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-91.63.64.229-2013-08-13T20:13:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung 211Beantworten

    Justizbeitreibungsordnung III

    [Quelltext bearbeiten]

    Es tut mir leid. Ich bin nicht bereit, meine Diskussionsbeiträge an einen anderen Ort anzufügen als an das Ende der Seite, darum werde ich es weiter tun. Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, von welcher Seite derzeit Kritik an der aktuellen Fassung geäußert wird. Ich bitte daher, gegebenenfalls den eigenen Standpunkt hier zu wiederholen. Auch bitte ich weiterhin um konstruktive, konkrete Vorschläge. Die Position, den Satz zu den Verordnungsermächtigungen ganz zu entfernen, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich kann sie gut nachvollziehen, folge ihr aber nicht. Wie soll es jetzt also weiter gehen? Auf Diskussionsbeiträge, die Godwin’s law erfüllen, werde ich übrigens weiterhin nicht eingehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-13T20:46:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung III11Beantworten

    Schade, dass die Diskussion nun kurz vor Abschluss einer Zwischenlösung völlig aus der Reihe läuft. Meine letzte Antwort steht hier und ich bitte um Kenntnisnahme. Danke, --89.247.67.29 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.67.29-2013-08-14T06:55:00.000Z-Gnom-2013-08-13T20:46:00.000Z11Beantworten
    @Gnom: Der Wegfall der Verordnungsermächtigungen kann ruhig erwähnt werden, das ist zwar sicher nicht zwingend nötig, aber sachlich keineswegs falsch. Deine Formulierung dazu fand ich völlig korrekt und angemessen. Zu deiner Frage, welche Seite da Kritik äußert. Hier versucht leider weiterhin ausschließlich der Benutzer Ninxit als wechselnde IP seine persönliche Theoriefindung unterzubringen, mit dem Wegfall der Ermächtigungen sei auch die ganze Justizbeitreibungsordnung nichtig. Das wird garniert mit wiederholten und an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen rechtsextremer Gesinnung, wie sie auch sattsam auf der Diskussion:Justizbeitreibungsordnung zu finden sind (Stichwort "brauner Freund"). Der Benutzer wurde daher schon vor Monaten dauerhaft gesperrt. Auf den gelinde gesagt obskuren Parteihintergrund hat der Kollege Taste1at ja schon hingewiesen. Angesichts der hanebüchenen Vorwürfe und wiederholten Verstöße gegen KPA, die hier von den wechselnden IPs geäußert wurden, bewundere ich übrigens deine Geduld in der Diskussion. --Wdd (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Wahldresdner-2013-08-14T08:47:00.000Z-89.247.67.29-2013-08-14T06:55:00.000Z11Beantworten
    @Wahldresdner (Admin): 1. Sie haben offenbar die Diskussion nicht gelesen. Also bitte tun Sie das, bevor Sie hier persönliche Angriffe starten und Unterstellungen in die Welt setzen. Weiterhin sollten Sie eine Checkuseranfrage stellen zur Prüfung der verschiedenen IP oder kontrollieren diese selbst mittels eines entsprechenden Online-Dienstes. 2. Weiterhin würden Sie, wenn Sie die Diskussion aufmerksam verfolgt hätte, festgestellt haben, dass ich hier ausschließlich auf die Aufnahme der nun sattsam bekannten Tatsache der Ungültigkeit der Verordnungsermächtigungen der JBetrO abstelle. Die von Ihnen behauptete Aufnahme einer Ungültigkeit der JBeitrO ist hier überhaupt kein Thema (siehe Disk.). Diesbzgl. ist mit dem Benutzer Gnom eine zwischen ihm und mir geführte Ausarbeitung zum Thema geplant. Wie deren Ergebnis ausschaut und ob dieses Ergebnis letztendlich den Artikel bereichern wird, steht in den Sternen. Sie wird auf jeden Fall auf wissenschaftlicher Grundlage und nicht mittels Spökenkiekerei geführt. Ich weiß also nicht, welches Problem Sie plagt, aber das ist Gott sei Dank auch nicht mein Problem. 3. Ich finde es unerhört, hier eine Diskussion zu stören, welche einen Konsens im Sinne der Kriterien der WP beinhaltet. Dies ist nicht nur eine eklatante Missachtung meiner Ihnen wohl äußerst unwerten Person, sondern auch des Teilnehmers Gnom. 4. Was Sie weiterhin für ein Problem mit der Grundrechtepartei haben, erschließt sich wohl nur Ihnen, aber auch das ist weder mein Problem noch ist es relevant für den angegebenen Beleg oder dessen Quelle. Wäre die Quelle die Piratenpartei, würden Sie hier wohl nicht so einen Zirkus veranstalten.
    Wenn Sie im Übrigen Probleme mit den Grundrechten haben, und das erscheint angesichts Ihres nur mäßig verhüllten Hasses zum Thema offensichtlich, dann wenden Sie sich diesbzgl. bitte an Ihren Arzt, Bundestagsabgeordneten oder Verfassungsschützer. Vielleicht sollten Sie sich fragen, inwieweit Sie hier noch zu einem neutralen Standpunkt fähig sind. Weiterhin werde ich mir hier einen Benutzernamen zulegen, um dem von Ihnen geäußerten Vorwurf wechselnder IP an verschiedenen Orten im Lande die Grundlage zu entziehen und in der Diskussion mit Gnom erkennbar zu sein unter den vielen IP. Sollten Sie oder ein anderer Admin diesen Account sperren, so würde das beweisen, dass Sie keine Mitarbeit an der WP im Sinne haben, sondern Gesinnungsselektion betreiben. In diesem Falle sollten Sie überdenken, ob nicht die Gründung einer Diktatur anzudenken ist. Ich bedanke mich weiterhin ebenfalls bei Gnom für die Geduld. Offenbar ist er der Einzige, welcher in der Lage zu sein scheint, die rechtlichen Aspekte der JBetrO sowohl formell als auch materiell korrekt und mit dem gebührenden persönlichen Abstand zu betrachten. Ich hoffe diese Fähigkeit bleibt ihm erhalten im weiteren Berufsleben. --89.247.49.137 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.49.137-2013-08-14T11:51:00.000Z-Wahldresdner-2013-08-14T08:47:00.000Z11Beantworten
    Lieber Wahldresdner, vielen Dank für deine freundlichen Hinweise, ich werde sie beherzigen.
    Liebe IP, ich habe dich so verstanden, dass dein letzter Diskussionsbeitrag auszugsweise wie folgt lautete: "Den Rest würde ich gern am Donnerstag besprechen, wenn es zu meinem obigen Anmerkungen noch Fragen gibt. Wenn wir grob im Konsens sind, ändern Sie es bitte nach Gutdünken. Ich würde gern auch am Donnerstag gemeinsam mit Ihnen ein Raster für die Ausarbeitung der Gültigkeitsfrage entwerfen.". Ich habe deine "obigen Anmerkungen" aber bereits im Artikel umgesetzt. Damit will ich sagen, dass ich deinem letzten Diskussionsbeitrag nicht entnehmen kann, wie jetzt es deiner Ansicht nach in der Sache weitergehen soll. Ich bitte dich deshalb darum, es mir gegebenenfalls noch einmal zu erklären, bitte mit konkreten Formulierungsvorschlagen. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T16:26:00.000Z-89.247.49.137-2013-08-14T11:51:00.000Z11Beantworten
    Da wir wohl einig waren, die Frage der Gültigkeit auf den Abschluss der zu erfolgenden Untersuchung zu verschieben, bliebe nunmehr die Entfernung des Abs. 1 Satz 4 "Dies berührt die Gültigkeit der Rechtsverordnung jedoch nicht." und der Start dieser Untersuchung nach wissenschaftlichen Vorgaben. --89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T17:13:00.000Z-Gnom-2013-08-14T16:26:00.000Z11Beantworten
    Ah, jetzt verstehe ich dich. Nein, diesen Satz müssen wir leider stehen lassen, bis du mich vom Gegenteil überzeugst. Wir können aber gerne eine wissenschaftliche Diskussion zu diesem Thema beginnen. Ich bin auf deine Argumente gespannt, meine Meinung habe ich ja schon mit einem ersten Beleg versehen. Gruß, --216.38.130.164 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-216.38.130.164-2013-08-14T17:21:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T17:13:00.000Z11Beantworten
    Soll dies bedeuten, dass Sie Ihre Behauptung nicht zunächst wissenschaftlich beweisen müssen, zumal der von Ihnen angegebene Beleg nichts zur Gültigkeit der JBeitrO aussagt, die Behauptung aber stehen bleiben kann, bis ich Ihnen das Gegenteil beweise? Das erscheint mir eine recht zweifelhafte Grundlage für eine unvoreingenommene Diskussion.--89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T17:33:00.000Z-216.38.130.164-2013-08-14T17:21:00.000Z11Beantworten
    Ich habe meine Behauptung bereits wissenschaftlich bewiesen, indem ich einen Beleg an den umstrittenen Satz angefügt habe. Das ist nicht besonders viel, aber fürs erste reicht es. Ich würde vorschlagen, es wie beim Pingpong zu machen - der Ball ist jetzt bei dir. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T17:58:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T17:33:00.000Z11Beantworten
    Streng genommen müssen wir also den Artikel jedes Mal ändern, wenn jemand eine Beweis erbracht hat, oder wie wollen wir das Dilemma lösen? Am einfachsten wäre wirklich, jede dahingehende Behauptung außen vor zu lassen, bis wir uns auf eine Lösung geeinigt haben. Das Prinzip der Waffengleichheit sollte auch hier die Grundlage sein. --89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T17:40:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T17:33:00.000Z11Beantworten
    Ich möchte an dieser Stelle erneut, wie ich es bereits in diesem Beitrag angedeutet habe, auf weitere Punkte hinweisen, die konkret für die Annahme sprechen, dass die juristische Praxis einhellig von der Geltung der Justizbeitreibungsordnung ausgeht:
    (a) Die Tatsache, dass der Bundestag die JBO mehrfach durch Bundesgesetz geändert hat: das wird er in der Rechtsansicht getan haben, dass sie noch gilt.
    (b) Die Aufnahme der JBO in das BGBl. III: Das wird das BMJ in der Rechtsansicht getan haben, dass die JBO damals noch galt.
    (c) Die Aufnahme in http://www.gesetze-im-internet.de/ dokumentiertim Zweifel auch die Rechtsansicht des BMJ.
    (d) Die Argumentation im Urteil des IX. Zivilsenats des BGH vom 7.3.2013 - IX ZR 123/12 geht auch von der Geltung der JBO aus.
    (e) Auch in den diversen Kodizes wird sie angefüht: das spricht dafür, dass die Literatur von ihrer Geltung ausgeht.
    Grüße--Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-14T17:51:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T17:40:00.000Z11Beantworten
    PS: jede dahingehende Behauptung außen vor zu lassen, bis wir uns auf eine Lösung geeinigt haben [...] Prinzip der Waffengleichheit - und da haben wir sie ja schon wieder: die Suggestivtaktik! --Taste1at (Diskussion) 19:51, 14. Aug. 2013 (CEST) Zitat präzisiert--Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-14T17:51:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T17:40:00.000Z-111Beantworten
    Sie sind selbstverständlich gern eingeladen, auf einer Extraseite zum Thema Ihre Anmerkungen zu hinterlassen. Ich habe bereits einen entsprechenden Entwurf hergestellt, welcher bei Konsens zwischen Gnom und mir dazu verwendet werden kann. BTW: Waffengleichheit ist keine Suggestion, sondern Voraussetzung für Unvoreingenommenheit.--89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T17:58:00.000Z-Taste1at-2013-08-14T17:51:00.000Z11Beantworten
    Sie wissen schon, was ich meine; ich habe das Zitat zur Suggestivtaktik nun präzisiert. --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-14T18:01:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T17:58:00.000Z11 Beantworten
    Haben Sie etwa Angst vor einer wissenschaftlichen Untersuchung? BTW: Das ist eine Suggestivtaktiv, zumal eine berechtigte.--89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T18:04:00.000Z-Taste1at-2013-08-14T18:01:00.000Z11Beantworten
    WP:OR --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-14T18:05:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T18:04:00.000Z11Beantworten
    Zitat Taste1at: "Die Fragen nach der Geltung der JBeitrO und nach der Geltung der Verordnungsermaechtigungen sind unzertrennlich!". Ihre Aussage ist im Übrigen völlig korrekt! Machen Sie doch einfach mit, wie schon bemerkt: Sie sind herzlich eingeladen. Wir finden auch keine Theorie, sondern Beweise!--89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T18:09:00.000Z-Taste1at-2013-08-14T18:05:00.000Z11Beantworten
    Danke für deinen Beitrag, Taste1at. Deine Argumentation unterstützt mich darin, dass wir den Status quo bis zum Ende der hiesigen Diskussion belassen sollten. Außerdem ist sie ein Beweis für die longa consuetudo, falls wir im Rahmen der Diskussion auf Gewohnheitsrecht zu sprechen kommen. Denn, das habe ich ja schon mal gesagt: Falls alle Stricke reißen, ist die JBeitrO mittlerweile Gewohnheitsrecht.
    Als nächstes erwarte ich von der IP einen Beleg dafür, dass die JBeitrO ihrer Ansicht nach nicht mehr gilt und einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für den Artikel. So kann ich ihre Position am besten verstehen und untersuchen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T18:10:00.000Z-Gnom-2013-08-13T20:46:00.000Z11Beantworten
    Wenn alle Stricke reißen, d.h. der Beweis der formellen und materiellen Ungültigkeit der JBeitrO erbracht würde, dann ist die JBeitrO eben mittlerweile Gewohnheitsrecht? Wie wollen Sie unter diesen Umständen wissenschaftlich arbeiten und welchen Sinn hätte eine solche Arbeit? Dann können wir uns die Zeit sparen, wenn das Ergebnis von vornherein für Sie feststeht. Vor einer Formulierung von mir, müsste aber eine wissenschaftliche Untersuchung stattfinden; jedoch eben unvoreingenommen. Was machen wir mit diesem logischen Dilemma, welches Sie aufbringen? Kann es sein, dass Sie nicht wirklich Interesse an einer solchen Untersuchung haben? --89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T18:17:00.000Z-Gnom-2013-08-14T18:10:00.000Z11Beantworten

    Zum Gewohnheitsrecht folgende Frage an Sie, Gnom, persönlich: Verdrängt das Grundgesetz das Gewohnheitsrecht oder verdrängt Gewohnheitsrecht das Grundgesetz? Ohne Beantwortung dieser Frage durch Sie bedarf es keiner weiteren Diskussion! Grundgesetz > Gewohnheitsrecht? Ja oder Nein?--89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T18:25:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung III11Beantworten

    Oh doch, ich habe sogar großes Interesse daran. Aber als examinierter Jurist habe ich bei einer solchen Untersuchung von vorneherein ein Prüfungsschema im Kopf. Und am Ende des Prüfungsschemas "Formelle Wirksamkeit einer Norm" steht eben, sofern die Wirksamkeit nicht vorher festgestellt werden konnte, der Prüfungspunkt "Gewohnheitsrecht". Und meiner Ansicht nach sind, falls wir zu diesem Prüfungspunkt überhaupt kommen sollten, alle Voraussetzungen für die formelle Wirksamkeit der Norm als Gewohnheitsrecht erfüllt. Dennoch sollten wir unbedingt darüber sprechen, ob wir zu diesem Prüfungspunkt überhaupt kommen müssen, da wir ja zumindest dem ersten Anschein nach ein echtes Gesetz (d.h. eine Rechtsverordnung) vor uns haben. Über die materielle Wirksamkeit, das heißt die inhaltliche Vereinbarkeit der Norm mit höherrangigem Recht (zum Beispiel dem Grundgesetz) sprechen wir doch derzeit noch gar nicht, oder? Zu ihrer Frage: Das Grundgesetz geht davon aus, dass es Gewohnheitsrecht gibt. Aber natürlich muss auch Gewohnheitsrecht in materieller Hinsicht die Anforderungen des Grundgesetzes erfüllen. Bleiben wir jedoch bitte zunächst bei der formellen Wirksamkeit der JBeitrO als vorkonstitutionelle (d.h. vor Erlass des Grundgesetzes in Kraft getretene) Rechtsverordnung.
    Noch einmal zur Klarstellung: Formell gilt: Gewohnheitsrecht > Grundgesetz, d.h. Gewohnheitsrecht kann "an den Regelungen des Grundgesetzes zum Erlass von Rechtssätzen vorbei" entstehen. Materiell gilt: Grundgesetz > Gewohnheitsrecht, d.h. inhaltlich muss Gewohnheitsrecht die Maßstäbe des Grundgesetzes erfüllen, insbesondere das Rechtsstaatsgebot und die Grundrechte wahren. --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T18:31:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T18:25:00.000Z11Beantworten
    Zitat Gnome: "Das Grundgesetz geht davon aus, dass es Gewohnheitsrecht gibt." In welchem Artikel ist diese Vorschrift niedergeschrieben? --89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T18:38:00.000Z-Gnom-2013-08-14T18:31:00.000Z11Beantworten
    Es steht nirgendwo ausdrücklich, aber die Rechtsprechung und die Wissenschaft gehen davon aus, dass das Grundgesetz die Existenz von Gewohnheitsrecht voraussetzt, wenn zum Beispiel in Art. 103 Abs. 2 GG für Strafvorschriften implizit geschriebene Normen gefordert werden. Wenn du willst, kann ich dazu weiter ausholen. Wie gesagt steht es nirgendwo ausdrücklich, aber wenn man das Grundgesetz rechtswissenschaftlich analysiert, kommt man zu dem Schluss, dass das Grundgesetz davon ausgeht, dass es Gewohnheitsrecht gibt. Ansonsten empfehle ich den Artikel Gewohnheitsrecht#Gewohnheitsrecht_in_der_Bundesrepublik_Deutschland. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T18:51:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T18:38:00.000Z11Beantworten
    Zunächst ist also festzuhalten, Ihre Behauptung: "Das Grundgesetz geht davon aus, dass es Gewohnheitsrecht gibt.", ist eindeutig falsch, da es keine entsprechende Vorschrift dafür enthält. Sie stellen jedoch darauf ab, das die Rechtssprechung und Wissenschaft davon ausgeht, dass das Grundgesetz eine solche Befugnis zur Gewohnheitsrechtssetzung voraussetzt. Da sich jedoch keine entsprechende Vorschrift finden lässt, haben wir es also mit Theoriefindung zu tun, denn weder Rechtsprechung noch Wissenschaft verfügen über Gesetzgebungskompetenz. Demzufolge setzt also nicht das Grundgesetz Gewohnheitsrecht voraus, sondern Einzelpersonen ohne Gesetzgebungskompetenz in Abrede des Grundgesetzes und der Normenhierarchie. Dazu folgende Fragen:
    1. Ist eine Rechtssprechung und Wissenschaft, welche nicht davon ausgeht, dass das Grundgesetz die Existenz von Gewohnheitsrecht voraussetzt, ebenso gültig wie die von Ihnen behauptete Schlussfolgerung?
    2. Aus welcher grundgesetzlichen Vorschrift leitet die Rechtssprechung und Wissenschaft im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG ihre Kompetenz zur Setzung von Gewohnheitsrecht ab, welches (zumindest formell) das Grundgesetz verdrängt?--89.247.56.116 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.56.116-2013-08-14T19:09:00.000Z-Gnom-2013-08-14T18:51:00.000Z11Beantworten
    Nein, mein von dir zitierter Satz ist goldrichtig. Vielleicht sollte ich konkretisieren: "Das Grundgesetz geht stillschweigend davon aus, dass es Gewohnheitsrecht gibt." Diese Erkenntnis ergibt sich eben aus dem Zusammenhang. Wenn das Grundgesetz nämlich nicht stillschweigend von der Existenz von Gewohnheitsrecht ausgehen würde, dann hätten die Verfasser den Wortlaut des Art. 103 Abs. 2 anders geschrieben. Dort haben sie nämlich Gewohnheitsrecht für den Bereich des Strafrechts ausgeschlossen. Wenn sie davon ausgegangen wären, dass es unter dem Grundgesetz nur geschriebene Rechtsnormen geben darf, dann hätten sie das hier nicht nochmal extra für das Strafrecht festhalten müssen. Diesen logischen Schluss nennt man Umkehrschluss, er ist Teil der juristischen Auslegungsmethoden. Das Grundgesetz tut nämlich so einiges, ohne es ausdrücklich auszusprechen, deshalb gibt es ja die Rechtswissenschaft und die Gerichte, die sich damit beschäftigen. Wenn die Aussage eines Gesetzes immer so einfach wäre, bräuchten wir keine Richter und keine Juraprofessoren.
    Außerdem muss ich dich weiter korrigieren: Gewohnheitsrecht wird nicht geschaffen, weder von Richtern noch von Rechtswissenschaftlern, sondern es entsteht einfach, nämlich durch langjährige Übung einer bestimmten Rechtsansicht durch alle Beteiligten (opinio iuris und longa consuetudo). Unter "Beteiligte" sind alle Betroffenen einer Rechtsnorm gemeint, also Verwaltungsbeamte, Abgeordnete, Richter und alle Bürger, bei denen die Norm schon mal zur Anwendung kam, weil sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Wenn du so willst, ist die Regel, dass es Gewohnheitsrecht geben kann, selbst Gewohnheitsrecht - es steht nirgendwo ausdrücklich, trotzdem sind alle der einhelligen Meinung, dass es so ist. Dementsprechend zu deiner Frage Nr. 1: "Eine Rechtssprechung und Wissenschaft, welche nicht davon ausgeht, dass das Grundgesetz die Existenz von Gewohnheitsrecht voraussetzt", wäre natürlich gültig, aber sie wäre sehr neu: Du wärst der erste Rechtswissenschaftler, der dieser Meinung ist. Zu deiner Frage Nr. 2: Da Gewohnheitsrecht wie gesagt von niemandem gesetzt wird, sondern von selbst entsteht, ist deine Frage hinfällig. Das ist wie gesagt nicht weiter schlimm, da alle gewohnheitsrechtlichen Normen in materieller Hinsicht am Rechtsstaatsgebot und den Grundrechten zu messen sind. Wenn sie dagegen verstoßen, sind sie ungültig. Aber ich weiß nicht, warum wir uns darüber so ausdrücklich unterhalten, da wir doch eigentlich über die JBeitrO reden wollten, die meiner vorläufigen Auffassung nach eine geschriebene Rechtsverordnung und kein Gewohnheitsrecht ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T19:45:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T19:09:00.000Z11Beantworten
    Zunächst hat der Parl.Rat dem Grundgesetz keine ungeschriebenen Normen verliehen, denn dies hätten die Alliierten nicht genehmigt. Es geht also nicht stillschweigend von etwas aus, sondern von kodifizierten Normen; sonst bedürfte es keines Grundgesetzes. Diese Behauptung des Gewohnheitsrechts ist Unsinn; auch wenn dieser Unsinn gern kolportiert wird, wird er nicht wahrer. Weiterhin spricht auch Art. 103 Abs. 2 GG nicht von Gewohnheitsrecht; zur Kontrolle: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde., sondern von eben gesetzlicher Bestimmung, ergo von geschriebenem Gesetz. Gewohnheitsrecht entsteht auch nicht quasi aus dem Nichts, sondern – wie Sie zutreffend schreiben – wird "durch langjährige Übung einer bestimmten Rechtsansicht durch alle Beteiligten" geschaffen. Meinungen sind schon gar kein Gewohnheitsrecht, sondern Meinungen. Die Beantwortung der Frage, ob eine gegenteilige Schlussfolgerung also auch gültiges Gewohnheitsrecht wäre, wurde selbstverständlich nicht beantwortet, sondern durch die Abrede der Übereinstimmung mit anderen Meinungen als Mindermeinung und damit nicht als Gewohnheitsrecht deklariert. Schlau, wissenschaftlich aber unzulässig mangels Beweis. Wir unterhalten uns darüber, weil Sie weiter oben eindeutig eine wissenschaftliche Untersuchung der Gültigkeit der JBeitrO unter Ablehnung der Waffengleicheit dahingehend für unerheblich erklären, weil selbst wenn wir zu dem Ergebnis kommen müssten, dass sie ungültig zu sein hätte gemessen am Grundgesetz, sie Gewohnheitsrecht wäre und bereits daraus ihre Gültigkeit abzuleiten wäre.
    Festzuhalten ist bisher:
    1. Die JBeitrO ist für Sie mindestens Gewohnheitsrecht, weshalb eine wissenschaftliche Beweiswürdigung letztlich obsolet ist. 2. Gewohnheitsrecht verdrängt das Grundgesetz (formell). 3. Rechtsmeinungen bilden dieses Gewohnheitsrecht.
    Das ergibt in Summe: Die Justizbeitreibungsordnung bedarf weder gültiger Ermächtigungsgesetze, noch muss sie sonstwie die Vorschriften des Grundgesetzes für den Erlass von Verordnungen einhalten, da sie vorkonstitutionell ist. Der dadurch entstehende Widerspruch zu Art. 123 GG wird durch die herrschende Meinung als nicht gegeben definiert, was wiederum zum Gewohnheitsrecht führt.
    Das führt zur Frage: Wenn das alles so selbstverständlich ist, warum müssen Sie dann unbedingt auf die Gültigkeit der JBeitrO hinweisen?
    Feststellung: Ihre ganze (un)wissenschaftliche "Beweisführung" besteht im Grunde in der Repetition von unzutreffenden Behauptungen Ihrer zukünftigen Kollegen. Unzutreffend aus dem Grunde, weil es nicht um die Anwendung des Grundgesetzes geht, sondern um die Herrschaft von Meinungen. --89.247.13.6 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.13.6-2013-08-14T20:25:00.000Z-Gnom-2013-08-14T19:45:00.000Z11Beantworten
    Da kann ich zum guten Schluss nur zustimmen und ich frage hier Gnom welches Rechtsverständnis er hier letztendlich vertritt? Ich kann nicht erkennen, dass Gnom auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes steht, vielmehr erkenne ich signifikante verfassungsfeindliche Tendenzen in bereits pathologischer Ausprägung.--91.63.70.110 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-91.63.70.110-2013-08-14T20:50:00.000Z-89.247.13.6-2013-08-14T20:25:00.000Z11Beantworten
    Die Diskussion ist für mich beendet. So ("signifikante verfassungsfeindliche Tendenzen in bereits pathologischer Ausprägung") lasse ich nicht mit mir umgehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-14T21:10:00.000Z-89.247.56.116-2013-08-14T18:25:00.000Z11Beantworten
    So kann man sich vor einer Beweisführung auch drücken. In Ordnung, dann lassen wir das also. Zu guter Letzt, sind demnach Ansichten bestimmter Lehrer ausschlaggebend und nicht das Grundgesetz. Danke für den Einblick in Ihre Privatschul-Ausbildung. Ich verabschiede mich auch bei der begleitenden geifernden Meute im Wikiversum.--89.247.79.32 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.79.32-2013-08-15T11:56:00.000Z-Gnom-2013-08-14T21:10:00.000Z11Beantworten
    Dass Ninxit eine sehr individuelle Auslegung des GG und anderer Gesetze pflegt und diese privaten Theorien beharrlich in diverse Artikel (bspw. Josefine Mutzenbacher oder Abgabenüberhebung) drücken wollte, garniert mit Verbalinjurien und Beleidigungen gegenüber allen, die nicht seiner Meinung sind, das hat ja auch zu seiner dauerhaften Sperre durch einen anderen Admin geführt. Dieses Verhalten setzt er offensichtlich unverändert fort. Gnom, eine kleine Frage noch zu deiner letzten Änderung im hier diskutierten Artikel. Hältst Du die Webseite einer obskuren Kleinstpartei wirklich für eine geeignete Quelle im Sinne von WP:Belege? Ich habe da ehrlich gesagt meine Zweifel, Du bist allerdings da juristisch näher dran an als ich. Im übrigen schlage ich vor, die Diskussion wenn nötig auf der Diskussion:Justizbeitreibungsordnung fortzusetzen. Da bekommen das andere am Thema interessierte Benutzer doch eher mit. --Wdd (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Wahldresdner-2013-08-15T08:57:00.000Z-Gnom-2013-08-14T21:10:00.000Z11Beantworten

    Welchen Sinn hätte Artikel 126 GG, wenn es mit Inkrafttreten des GG keine weitergeltenden Vorschriften gegeben hätte? Wir reden bei der JBeitrO nichtmal von Gewohnheitsrecht, alles kodifiziert. Durch mehrfache Stützung von Entscheidungen auf die JBeitrO hat des BVerfG deutlich gemacht, dass es deren Wirksamkeit nicht bezweifelt. Also, liebe IP, welche Belege des BVerfG kannst du anführen, die das Gegenteil belegen würden - die Nichtgeltung der JBeitrO? Gemäß Artikel 126 GG sollten diese Belege vom BVerfG kommen - ganz streng nach dem Grundgesetz. --Nippymast (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Nippymast-2013-08-15T18:57:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung III11Beantworten

    Lieber Nippymast, tu doch die arme IP nicht mit solchen Fragen quälen. Es ist doch ganz klar: wenn das BVerfG sich erdreistet, entgegen der Rechtsansicht der IP von der Geltung der JBeitrO auszugehen, dann liegt das BVerfG wohl „eindeutig falsch”. Das beweist dann automatisch, dass man sogar schon BVerfG selbst „signifikante verfassungsfeindliche Tendenzen in bereits pathologischer Ausprägung” erkennen kann. Und selbst wenn Lehre und Rechtsprechung einhellig eine andere Meinung haben, als die IP, dann „haben wir es also mit Theoriefindung zu tun, denn weder Rechtsprechung noch Wissenschaft verfügen über Gesetzgebungskompetenz.” Das ist ungefähr so, wenn jemand auf der Autobahn fährt und sich beschwert, dass alle anderen Geisterfahrer wären. Aber all das darf natürlich nur nicht hinterfragt werden, weil jeder der die Argumente der IP nicht nachvollziehen kann, damit einfach nur zeigt, dass er „Probleme mit den Grundrechten” hat. Bei Wahldresdner (sorry für die persönliche Nennung!) etwa „erscheint (das) angesichts (seines) nur mäßig verhüllten Hasses zum Thema offensichtlich”, daher rät ihm die IP auch, sich an seinen „Arzt, Bundestagsabgeordneten oder Verfassungsschützer” zu wenden. Daher solle die Wikipedia eben nicht „die Ansichten bestimmter Lehrer” wiedergeben, sondern im Sinne von WP:OR selbst eine „wissenschaftliche(...) Untersuchung” durchführen, weil die IP eben „Beweise” hat, währenddessen Rechtswissenschafter bestenfalls „Theorien” auf die Reihe bringen. Selten solch eine Kombination aus Unvermögen und Selbstüberschätzung gesehen. Grüße, --Taste1at (Diskussion) 22:48, 15. Aug. 2013 (CEST) PS: Wenns hier noch weiter geht mit der Disk sollten wir auf eine andere Seite umziehen, um Gnom nicht zu sehr zu nerven --Taste1at (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Taste1at-2013-08-15T20:48:00.000Z-Nippymast-2013-08-15T18:57:00.000Z11Beantworten

    Ich lade die IP weiterhin ein, ihren Standpunkt darzulegen und zu erläutern - was sie nämlich bisher nicht getan hat, jedenfalls nicht so, dass ich nachvollziehen konnte, warum sie zu dem Schluss gelangt, die JBeitrO sei nichtig. Und das interessiert mich in der Tat sehr. An einer Diskussion beteilige ich mich jedoch nicht, wenn diese weiter derartige persönlichen Angriffe für mich bedeutet. --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-15T22:38:00.000Z-Justizbeitreibungsordnung III11Beantworten

    Ihrer o.a. Diskussion und der Art und Weise deren Führung zufolge sind Sie weder bereit, die JBeitrO einer unvoreingenommenen wissenschaftlichen Untersuchung unter Zugrundelegung von Beweisen zu unterziehen noch dafür zu sorgen, dass sich Ihre Schützengehilfen mit persönlichen Angriffen zurückhalten. Ihr eigenartiges Verständnis der verfassungsrechtlichen Normenhierarchie tut darüber hinaus ein Übriges und beweist den Mangel entweder an Qualität Ihrer Ausbildung i.S.d. Art 5 III 2 GG (Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.) oder Ihres Verständniswillens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Welchen Sinn sollte also eine solche Debatte für die Sache unter derartigen unwissenschaftlichen und verfassungsrechtlich bedenklichen Voraussetzungen haben? --89.247.35.253 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-89.247.35.253-2013-08-19T08:03:00.000Z-Gnom-2013-08-15T22:38:00.000Z11Beantworten
    Das tut mir leid. Es würde mich sehr freuen, wenn du deinen Standpunkt dennoch darlegen und erläutern könntest. Das hast du nämlich bisher nicht getan. Ich würde mich nicht wundern, wenn das der Sache sehr helfen würde. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-08-19T18:44:00.000Z-89.247.35.253-2013-08-19T08:03:00.000Z11Beantworten

    Kaum zu glauben

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    Alles Gute zum Geburtstag

    aber wahr, vorbei ist schon wieder ein ganzes Jahr. An diesem Deinem Wiegenfeste, wünsch' ich Dir nur das Allerbeste. Ich warte mit guten Wünschen auf und packe ein paar virtuelle Geschenke drauf. Mögest Du noch lange Zeiten, der Wikipedia erhalten bleiben. Zum Schluss kommt von mir noch obendrauf, der Bergmannsgruß Glückauf. --Pittimann Glückauf Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Pittimann-2013-09-23T07:18:00.000Z-Kaum zu glauben11Beantworten

    Großkanzleien

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    Hallo, Gnom,

    vielleicht kannst Du als neutraler Vermittler und mit der Sache Vertrauter ja hier etwas zur Diskussion beitragen: Benutzer_Diskussion:Wunschpunkt, Abschnitt "Nochmal danke...". Wäre super! Herzlichen Dank!!! --Communaut (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Communaut-2013-11-07T13:34:00.000Z-Großkanzleien11Beantworten

    Sazes da Beira / Loriga

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    Bitte hör auf zu stören und mach Dich mit den Kategorisierungsregeln vertraut. Danke. -- 79.168.56.35 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-79.168.56.35-2013-11-10T12:32:00.000Z-Sazes da Beira / Loriga11Beantworten

    Liebe IP, tut mir leid - dein Edit kam mir als einfache unbegründete Löschung vor. Zumal die beiden betroffenen portugiesischen Gemeinden sehr oft(!) Ziel von Vandalismus sind. Magst du mir erklären, was du da machst? Geokategorien sind nicht mein Steckenpferd. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-11-10T12:34:00.000Z-79.168.56.35-2013-11-10T12:32:00.000Z11Beantworten
    Erklär doch Du mal, was Du machst. Insbesondere, warum die beiden Orte Deiner Ansicht nach gleichzeitig in die Gemeindekategorie und in die Kreiskategorie eingeordnet werden sollen. -- 79.168.56.35 Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-79.168.56.35-2013-11-10T12:37:00.000Z-Gnom-2013-11-10T12:34:00.000Z11Beantworten
    Was ich da gemacht habe, habe ich schon erklärt. Gerne noch einmal: Ich habe eine unbegründete(!) Löschung einer IP in einem häufig(!) vandalisierten Artikel zurückgesetzt. Ich finde das nicht sooo verwerflich, und entschuldigt habe ich mich ja schon. Wie portugiesische Gemeinden genau sortiert werden, weiß ich nunmal nicht, Geokats sind bekanntermaßen nicht besonders simpel, auch nicht für jemanden wie mich mit langjähriger Erfahrung. Der Edit kam mir halt aus den dargestellten Gründen bei oberflächlicher Betrachtung als offensichtlicher Vandalismus vor. Gruß, --Gnom (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Gnom-2013-11-10T12:43:00.000Z-79.168.56.35-2013-11-10T12:37:00.000Z11Beantworten

    wieder ´ne Relevanzdiskussion?

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    Hi! meine Antwort auf deine Anregung findest Du hier. ---andy- (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-A.Heidemann-2013-11-25T08:59:00.000Z-wieder ´ne Relevanzdiskussion?11Beantworten

    Gefahrengebiet (Polizeirecht)

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    Hallo Gnom!

    Die von dir stark überarbeitete Seite Gefahrengebiet (Polizeirecht) wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

    Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Xqbot-2014-01-13T12:55:00.000Z-Gefahrengebiet (Polizeirecht)11 (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

    Gefahrengebiet (Polizeirecht)

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    Hallo Gnom!

    Die von dir stark überarbeitete Seite Gefahrengebiet (Polizeirecht) wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

    Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Xqbot-2014-01-13T13:37:00.000Z-Gefahrengebiet (Polizeirecht) 211 (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

    Gefahrengebiet (Polizeirecht)

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    Hallo Gnom!

    Die von dir stark überarbeitete Seite Gefahrengebiet (Polizeirecht) wurde zum Löschen vorgeschlagen, bitte lies dazu die Löschregeln. Möglicherweise mangelt es der Seite an Qualität und/oder vielleicht ist – im Falle eines Artikels – die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar oder es gibt andere Löschgründe. Ob die Seite tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der Löschdiskussion entscheiden, wo du den Löschantrag mit den konkreten Löschgründen findest. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär die zur Löschung vorgeschlagene Seite weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

    Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Bitte antworte nicht hier, sondern beteilige dich ggf. an der Löschdiskussion. Grüße, Xqbot (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Xqbot-2014-01-13T19:21:00.000Z-Gefahrengebiet (Polizeirecht) 311 (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

    LK

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    Hallo Gnom,

    danke für deinen Beitrag auf der LD. Du hast sehr gut erfasst, was vor sich geht. Es ist bedauerlich, wenn Benutzer mit gezinkten Karten spielen und sich dann lautstark beschweren, wenn man die VM bemüht. Ich wäre dir verbunden, wenn du mal die Diskussionen von Gefahrengebiet (Polizeirecht) und Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013 aufsuchen würdest. Danke! --Saloa (Diskussion) Benutzer Diskussion:Gnom/Archiv/5#c-Saloa-2014-01-13T20:56:00.000Z-LK11Beantworten