Benutzer Diskussion:Der1eurojobber

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Noclador
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Keine Sorge, so anonym ist das Internet nicht. Anzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) folgt. --Carstenwilms Benutzer Diskussion:Der1eurojobber#c-Carstenwilms-2007-12-29T15:46:00.000Z11Beantworten

und eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 Absatz 1 StGB) kriegst Du auch noch. --Noclador Benutzer Diskussion:Der1eurojobber#c-Noclador-2007-12-29T16:34:00.000Z-Carstenwilms-2007-12-29T15:46:00.000Z11Beantworten