Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2022/Dezember

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Benatrevqre in Abschnitt Polnische Reparationsforderungen
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Polnische Reparationsforderungen

Hallo, Benatrevque! Zu deiner Revertierung der von mir als "Quatsch" bezeichneten Jahreszahl 1990: Die deutschen Ostgebiete wurden 1990 nicht an Polen abgetreten, sondern 1990 wurde die Übernahme der Ostgebiete durch die Bundesrepublik Deutschland letztlich auch völkerrechtlich anerkannt, nachdem der von Willy Brandt ausgehandelte Warschauer Vertrag von 1970 bereits die faktische, wenn auch nicht rechtliche Anerkennung beinhaltete. Abgetreten wurden sie nie deutscherseits, es war bekanntlich eine Entscheidung der Siegermächte in Potsdam, dass die Ostgebiete "unter polnische Verwaltung" kamen. Also: 1990 ist nicht nur Quatsch, sondern an dieser Stelle sogar falsch. Und deshalb stellt die Entfernung der hier falschen Jahreszahl eine Verbesserung des Artikels dar. Gesegnete Feiertage Pravdist (Diskussion) Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2022/Dezember#c-Pravdist-20221223162500-Polnische Reparationsforderungen11

Das stimmt nicht, deiner Argumentation kann ich nicht folgen. Einen Rechtsakt, wie du ihn bezeichnest, gibt es so m.E. auch nicht, eine entsprechende Anerkennung gab es deutscherseits deswegen vor 1990 nicht. Und zwar aus folgenden Gründen: Tatsächlich spricht die einschlägige Völkerrechts- und Staatsrechtsliteratur hinsichtlich der abschließenden Regelung(!) durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag überwiegend von einer Abtretung bzw. Zession der dt. Ostgebiete durch das nunmehr vereinte Deutschland mit Wirksamwerden des Beitritts der DDR und demzufolge der Herstellung der Einheit Deutschlands. Hiernach gab es keine anderen Teile Deutschlands mehr (vgl. Art 23 Satz 2 GG a.F.), die noch hätten beitreten können, wodurch nach dem GG auch ein Verzicht auf die Oder-Neiße-Gebiete infrage kommen bzw. hätte artikuliert werden können. Siehe auch Eckart Klein in NJW 1990; Joachim Bentzien, Die völkerrechtlichen Schranken der nationalen Souveränität im 21. Jahrhundert, Lang, 2007, S. 68 f.; Helmut Quaritsch in Isensee/Kirchhof, HdStR XI, § 229, Rn. 90. Ich will nicht verschweigen, dass es mit J.A. Frowein in VVDStRL, Heft 49 oder G. Gornig in ROW 1991 (er schreibt eben von Dereliktion, also einem Verzicht Deutschlands) auch a.A. gibt, aber die sehe ich angesichts der Sekundärliteratur eher als Mindermeinungen. Der Warschauer Vertrag von 1970 konnte in der Grenzfrage Gesamtdeutschlands insbesondere nicht maßgebend sein, das gab er ja sogar selbst in Art. IV zum Ausdruck, ebenso nachdrücklich eine Gemeinsame Entschließung des Bundestages – hiernach wurde mit den Ostverträgen „nicht die völkerrechtliche Abtretung der Ostgebiete des Deutschen Reiches vollzogen“! Die politische Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze 1970 war daher keine völkerrechtliche (siehe etwa hier). Und nein, die Siegermächte entschieden es auch nicht, das entspricht nicht der Auslegung nach der h.L., vor allem taten sie es dann nicht allein (der Sprachregelung unter fremder Verwaltung, wie sie 1945–1990 Einzug hielt, ließ sich ausdrücklich keine Übertragung der territorialen Souveränität ableiten; deshalb ist auch immer nur von einer vorläufig bestimmten Oder-Neiße-Linie die Rede), vielmehr wurde die Gebietsregelung mit einverständlicher Beteiligung Deutschlands getroffen (es gab mithin keinen solchen Gebietsübergang etwa per Adjudikation), sondern sie unterstellten den Wechsel der territorialen Souveränität stets einem Friedensvertragsvorbehalt; eine endgültige Lösung setzte also eine Friedensregelung voraus. Diese gab es schließlich 1990 (siehe etwa deutlich Marcel Kau in: Graf Vitzthum/Proelß, Völkerrecht, 7. Aufl. 2016, Rn. 145, 220; ebenso David Bergius, Der Übergang der deutschen Ostgebiete an Polen und die Sowjetunion, in: Horn/Gornig (2016) hier: Bergius „… verdeutlicht, dass die Ostgebiete bis zur Wiedervereinigung 1990 noch der territorialen Souveränität von Deutschland als Ganzem unterstanden, das aber dort keine Gebietshoheit besaß. Die Gebietshoheit lag bei Polen und der Sowjetunion, wobei die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Gebietshoheit umstritten ist“).
Diese Diskussion gehört außerdem bitte auf die Artikeldisk, nicht hierher, weil es ja um den Artikel geht. Grüße und frohes Fest. --Benatrevqre …?! Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2022/Dezember#c-Benatrevqre-20221224120500-Pravdist-2022122316250011