Benutzer Diskussion:Alex.X2002
Hallo Alex.X2002!
Die von dir angelegte Seite GermanXia wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.
Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.
Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.
Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.
Grüße, Xqbot (Diskussion) Benutzer Diskussion:Alex.X2002#c-Xqbot-2021-02-09T21:09:00.000Z-GermanXia11 (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)
- Ich würde dich bitten deinen Interessenkonflikt entsprechend unserer Nutzungsbedingungen klar zu kennzeichnen. Ansonsten wird das Konto gesperrt werden. --O.Koslowski Kontakt Benutzer Diskussion:Alex.X2002#c-O.Koslowski-2021-02-12T09:31:00.000Z-Xqbot-2021-02-09T21:09:00.000Z11
Wirtschaftsunternehmen
Als relevant für einen enzyklopädischen Eintrag gelten Unternehmen, die:
mindestens 1000 Vollzeitmitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro (umrechnen) vorweisen oder an einer deutschen Börse im regulierten Markt, an der Wiener Börse in den Marktsegmenten prime market oder standard market oder in einem gleichwertigen Börsensegment in anderen Staaten gehandelt werden oder mindestens 20 Betriebsstätten im Sinne von Art. 5 OECD-MA DBA (Onlineversion, pdf, 237 kB) besitzen (damit sind eigene Zweigniederlassungen, Produktionsstandorte, Filialen, Ladengeschäfte eingeschlossen, nicht jedoch unabhängige Handelsvertreter oder Vertriebspartner) und dabei (als Gesamtunternehmen) wenigstens einer Großen Kapitalgesellschaft entsprechen (etwa im Sinne § 267 dHGB, § 221 öUGB) oder bei einer relevanten Produktgruppe oder Dienstleistung eine marktbeherrschende Stellung oder innovative Vorreiterrolle haben (unabhängige Quelle erforderlich) oder eines dieser Kriterien historisch erfüllten.
MfG --Doc.Heintz IDTG (Diskussion) Benutzer Diskussion:Alex.X2002#c-IDTG-2021-02-15T12:35:00.000Z-WP:RK#U11