Benutzer:Zsasz/Exzerpte (Pfeifer)

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  • Landgericht Stuttgart: Urteil
  • In der Strafsache...[heynau, marr, Rabe, Döffinger] 4) den Schriftsteller Pfeifer; sämtliche in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Stuttgart I, wegen Betrugs u.a. hat die große Strafkammer IV des Landgerichts Stuttgart in der Sitzung vom 27. Juni bis 6. August 32 an der teilgenommen haben Landgerichtsdirektor Hahn als vorsitzender, Landgerichtsrat Bohn, Amtsrichter hoffmeister als beisitzende Richter
  • S. 2: ...für Recht erkannt: Es werden verurteilt....
  • S. 3: Der Angeklagte Pfeifer wegen eines fortgesetzten Vergehen des Betrugs zu der Gefängnisstrafe von acht Monaten
  • Die gegen die Angeklagten Pfeifer und Döffinger erkannten Strafen sind durch die erlittene Untersuchungshaft verbüsst.
  • S. 9: Komplex Du Vinage
  • Als der Angeklagte P die Witwe des 1927 verstorbenen frz. Konsuls in Berlin, die Ärztin Dr. med Amelie du Vinage, im November 1930 kennen lernte, befand sich diese, obwohl früher eine Frau von mehreren hundertausend Mark Besitz, in sehr schlechten Vermögensverhältnissen. Eine grosse Hypothek die sie in Höhe von 65000M auf dem Haus Kommandantenstraße 83 in Berlin stehen hatte, war bei der Zwangsversteigerung dieses Hauses kurz vorher bis auf einen Betrag vom 6000 M ausgefallen, der aber dann auch sehr bald verbraucht war, weil die Frau Di Vinae für sich und ihre 5köpfige Familie sehr grosse Ansprüche an das Leben zu stellen pflegte. Ein weiterer grosser Betrag der sich mit Zinsen auf über 50.000 M belief, war bei der Ende 1930 insolvent gewordenen Maklerfirma schulze und Tüchler festgelegt und uneinbringlich. bei einem Bankier malok, der 1930 dem Offenbarungseid geleistet hat, standen weitere 18000 M auf verlorenen Konto. Die Bankguthaben bei der Deutschen Bank Diskontogesellschaft (Dedibank) und bei der Bankfirma Rott & Schünemann waren sehr zusammengeschrumpft und aus ihrer nur ganz geringen ärztlichen Praxis, die sie in einer abgelegenen gegenD ausübte, sprangen für die frau Vinage nur magere Einkünfte heraus. Als beinahe einzigen Besitz hatte sie schleisslich noch ein Haus kuglerstr 9 in Berlin hoch oben im Norden der Stadt, das trotz der armeleutegend um die Jahreswende 30/31 mit rund 100 000 m Wert zu veranschlagen war, das aber eine hypothekarische Belastung von 31000 m aufwies und weil viele Mietsparteien die Miete nicht bezahlen konnten, statt der festgesetzten Jahresmiete von 8500 M kaum die Hälfte einbrachte.
  • S. 10:
  • Es ist nun dem A. Pfeifer durchaus zu glauben, dass er ernstlich gewillt war, der Frau, mit der er als junger Mensch trotz des Altersunterschieds von beinahe 30 Jahren ein Liebesverhältnis einging, finanziell aufzuhelfen, und dass er nur aus diesem Grunde teils allein teils mit anderen zusammen sich in Sachen einliess, die der Hilfeleistung dienen sollten, die aber dann gegen seinen Willen im Endergebnis doch zum Schaden der Frau DU Vinage ausfielen und die noch mit 26-27000 M Schulden beschwert haben. Dass Pfeifer bei seinen Geschäften seine eigenen Geldinteressen in den Vordergrund gestellt habe, wie die Anklage annimmt, ist nicht erweisen, es ist ihm im Gegenteil zu glauben, dass er nicht etwa au der Liebe ein Geschäft machen wollte, sondern dass er nur für den Fall, dass die Frau Du Vinage aus den eingeleiteten Transaktionen erhebliche geldliche Vorteile erlangt haben wird, e auch für sich seinen Teil abbekommen wollte. So hat die Hauptverhandlung, wie auch zum Schlusse die Staatsanwaltschaft selbst annahm, keinerlei Beweis für eine Veruntreuung des Pfeifer von Vermögensstücken der Frau Du Vinage erbracht. Es muss vielmehr angenommen werden, dass die Beträge, die Pfeifer aus seinen Geschäften gezogen hat, im Sinne der frau du vinage von ihm verwendet worden sind und nur deshalb ein so schnelles ende nahmen, weil für ihm grosse Spesen anlässlich der notwendigen Geschäftsreisen entstanden, namentlich aber auch deshalb weil die frau du vinage eine ausserordentlich verwöhnte und anspruchsvolle Frau ist, die kostspielig Vergnügungsreisen und ein feudales auftreten, auch von ihrem Geliebten Pfeifer, wünschte und die für ihre eigene person einen monatlichen Gelzuschuss von 1500 m zu ihren normalen Einkünften von Pfeifer verlangen zu dürfen geglaubt hat.
  • S. 11:
    • So kam es, dass Pfeifer, wie er selbst einsieht, auf Kosten der frau du vinage, allzu grossspurig und verschwenderisch gelebt und dadurch in leichtsinngier weise deren vermögen mit vermindert hat, es kann aber nicht aufrecht erhalten werden, dass er absichtlich zum Nachteil seiner Auftraggeberin über deren Besitztümer verfügt habe. Es ist ihm der ein unverbesserlicher optimist ist, vielmehr zu glauben, dass er an den Erfolg der für die du vinage eingeleiteten Finanzgeschäfte bis zuletzt geglaubt hat, als ihm dann die genannte, nachdem der gerichtsvollzieh in ihr Haus gekommen war, die erteilte Generalvollmacht am 1. Mai 31 entzogen hat. es ist ihm ferner zu glauben, dass er es nicht darauf abgesehen hatte, die Geschäftsleute mit denen er es zu tun hatte, dauernd zu schädige, sondern dass er durchaus die Absicht hatte, diese nach Gelingen seiner grosszügigen Pläne is auf den letzten pfennig zu bezahlen.
  • S. 47:
  • Der Angeschuldigte Pfeifer wurde am 23. Juli 31 9 Uhr 15 min abends in Berlin in Haft genommen. Auf seinen Antrag vom 1. August 31
  • S. 48:
    • fand am 20. August 1931 mündliche Verhandlung über die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft statt in der für den noch nicht nach Stuttgart verschutbe Angesch gem 115d stopp Referendar bilfigner als Offizialverteidiger antrat. Durch beschuss des Herrn Untersuchungsrichters i vom gleichen tage wurde der Haftbefehl aufrechterhalten.
    • Die von dem Angesch. am 25 Juli 31 eingelegte Haftbeschwerde ist durch Beschluss der Ferienstrafkammer IV vom 1. August 31 verworfen worden. Am 25. August 31 wurde Pfeifer in das Gerichtsgefängnis Stuttgart I überführt. Im ersten Haftprüfungsverfahren gem 115a abs 2 stopp wurde der Haftbefehl durch Beschluss der Strafkammer IV vom 21. Oktober 31 aufrechterhalten und nächst Haftprüfungstermin auf 1. Dezember 31 bestimmt
  • S. 51:
    • Der A. Pfeifer ist dem Charakter nach wohl der anständigste unter den Angeklagten. Er ist ein unverbesserlicher Optimist, der sicher anfangs voll guten Willens und hilfsbereit, wenn auch nicht uneigennützig, sich der Frau Du vinage zur Verfügung stellte. Bald aber bekam er, der sich als Kommunist ausgibt, eine Freude an dem Wohlleben, das sich ihm durch seine Beziehungen zu der Genannten bot und begann grosspurig und, was die Wahrheit im Geschäftsleben anlangt, skrupellos aufzutreten. Er hat die Frau Du Vinage, wenn auch nicht vorsätzlich, so doch frevelhaft leichtsinnig in Schulden hineingeritten und hat auch sonst im Geschäftsleben nicht unerheblichen Schaden angerichtet. Anzuerkennen ist, dass er, als ihm ein licht darüber aufging, wie die Lage schließlich geworden war, sich jeder weiteren Beteiligung an den Geschäften enthalten, namentlich auch sich an den Vollmachtsentzug sofort gekehrt hat und dass er, so gut er es
  • S. 52:
    • verstand, versucht hat, den Schaden wieder gutzumachen. Den hauptschaden kann er freilich nicht ersetzen. Immerhin hat das Gericht zu ihm das Zutrauen, dass er, wenn er sich auf schriftstellerischen oder anderen Gebiet wieder hochgearbeitet haben wird, auch bestrebt sein wird, den Geschädigten kleinen Handelsleuten nach und nach den angerichteten Schaden wieder zu ersetzen und dass er in Zukunft sich mühe geben wird, straffrei zu leben. Da er auch nicht vorbestraft ist, hielt man für seine Verfehlungen im Komplex DU Vinage - sonst ist er ja nicht beteiligt - eine Gefängnisstrafe von acht Monate für eine genügende Sühne und sich dabei stets anständig geführt hat, die Strafe als durch die erlittene Untersuchungshaft verbüsst erachtet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr, verbüsst durch die Untersuchungshaft, beantragt.
    • Döffinger ist ein Mann von grosser Intelligenz, von untadeligen Umgangsformen und einer erstaunlichen Beredsamkeit; die es erklärlich macht, warum gerade auch auf seine Überredungskunst die Leute immer wieder hereingefallen sind.
  • S. 57:
    • Nach dem gerichtsärztlichen Gutachten ist Marr "als intellektuell und musikalisch hochstehender, in allen anderen [sic!] aber als minderwertiger Psychopath zu beurteilen, der nicht geisteskrank ist, nicht generell unzurechnungsfähig ist und Lüge und Wahrheit genau zu unterscheiden weiß, auch nicht generell unglaubwürdig ist, immerhin aber in seinen Aussagen etwas vorsichtig zu bewerten ist, soweit sie nicht objektiv nachgeprüft werden können."
  • S. 61:
    • Rabe selbst ist nach dem Gutachten des Gerichtsarztes "ein querulatorisch und pseudologistisch eingestellter Psychopath". Er stellt sich kränker, als er ist. Während seiner Haftzeit im gegenwärtigen Verfahren wandte er sich an das RJM, an die Liga für Menschenrechte und an andere Stellen und beklagte sich über das ihm angbelich widerfahrene Unrecht, genau so, wie er sich seinerzeit in der Strafanstalt Sonnenburg ungerecht behandelt glaubte. Er versucht, seinen kf zuerst durch massive Angriffe auf alle möglichen Anordnungen durchzusetzen, merkt er, dass er damit nicht durchdringt verlegt er sich auf Schmeicheln und wenn dies nicht hilft, schreckt er auch nicht vor versteckten Drohungen und unberechtigten Vorwürfen zurück.
    • Trotz alledem muss aber zugeben, dass er sich verfehlt hat und er sagt von sich selber ich will güßen und hoffe auf die Gnade der Richter.
  • S. 62:
    • P ist noch nicht vorbestraft. Er ist in Frankfurt aufgewachsen und kam nach Besuch der Realschule in eine kaufmännische Lehre. Nach Abschluss dieser Lehre war er als kaufmännischer Angestellter 4,5 Jahre lang im Ausland tätig. Im Jahre 27 kehrte er nach dt zurück, fand aber in seinem beruf keine Stellung u verdiente isch seinen Lebensunterhalt durch musizieren in wirtschaften und als gelegentlicher Mitarbeiter an Tageszeitungen. Im Jahre 28 siedelte er nach berlin über und betätigte sich seitdem im wesentlichen als Schriftsteller.
    • In der Zeit vor seiner Verhaftung lebte er zusammen mit seiner Braut, der früheren Ehefrau des Photographen Arthur lichde von Berlin Neuköln, der Frau Helen lichde, geb. Wolf im Haushalt seiner ledigen Schwester Margarete Pfeifer, die etwas bresthaft ist und ein uneheliches Kind bei sich hat. Ausgangs 1930 ist frau Lichde niedergekommen; das Kind soll von Pfeifer stammen. Frau Lichde hat neuerdings eine Stelle als Redaktionssekretärin bei der Zeitung Berlin am Morgen erhalten.
  • Bezeichnend für Pfeifer ist die Auskunft, die er am 23.3.31 an die Auskunftei Schimmelpfennig über sich selbst erteilte. (Verweis auf Bew Fasz I k7)


  • S. 1:
    • Eröffnugnsbeschluss in der Straffsache gegen Erich Heynau u. gen wegen Betruges u.a.
    • Württembergisches Landgericht Stuttgart Strafkammer IV.
    • Landgericht Stuttgart 4. Strafkammer Beschluss vom 2. Mai 32
    • Auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Pfeifer u.a. sämtliche in Untersuchungshaft im Gerichtgefängnis Stuttgart I, gem 4 1 des Kapitels i des sechsten tiel der dritten Verordnung des RP zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen usw. vom 6. Oktober 31 (rgbl. S 536) unter Ablehnung weiteren Beweiseinzugs vor der Hauptverhandlung und der sonst gestellten Anträge des Angeklagten und ihrer Verteidiger das Hauptverfahren vor der gossen Strafkammer IV des Landgerichts Stuttgart, die zuständig ist eröffnet und zwar gegen
  • S. 3: Pfeifer wegen eines fortgesetzten, teils in Mittäterschaft begangenen Vergehens der erschwerten untreue, teilweise in Tateinheit stehend mit einem fortgesetzten, zum Teil gemeinschaftlich begangenen Vergehen des teils vollendeten, teils versuchten Betrugs und zum Teil in Tateinheit mit einem fortgesetzten Vergehen der Unterschlagung i.S. der §§ 266 abs. 1 ziff 2 und abs 2, 263, 73 sthn
  • S. 5:
  • Pfeifer in der Zeit von Dezember 30 bis Mai 31 zu Berlin, Stuttgart und anderen orten des dt Reiches in einer fortgesetzten Tat in der Absicht, sich und anderen Vermögensvorteile zu verschaffen, als Bevollmächtigter über Vermögenstücke seines Auftraggebers absichtlich zu dessen Nachteil verfügt und in Tateinheit hiermit in der Absicht sich u dritten rechtwidrige vermögensvorteile zu verschaffen, das vas vermögen anderer Personen durch irrtumserregung mittels Vorspiegelung flascher und Unterdrückung wahrer Tatsachen beschädigt;
  • S. 1: Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart an die iv Strafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 29.3.32 gegen Erich Heynau, Gottlieb marr, Gerhard c rabe, Heinrich Pfeifer, ernst döffinger
  • S. 3: Pfeifer wegen eines fortgesetzten, teils in Mittäterschaft begangenen vorgheewns der Untreue, teilweise in Tateinheit stehend mit einem fortgesetzten, zum Teil gemeinschaftlich begangenen vergehen des teils vollendeten, teils versuchten Betrugs und zum teil in Tateinheit mit einem fortgesetzten vergehen der Unterschlagung i.S. der §§ 266 abs. 1 ziff. 2 und bas 2, 263, 246, (2. Fall) , 47, 73 st GB
  • S. 44:
    • Beschluss Untersuchungsrichter 23.7.31 erging Haftbefehl gegen Heynau, marr, weingold, Rabe, Döffinger und Pfeifer wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr, und zwar wegen…Pfeifer wegen der Betrügereien zum Nachteil verschiedener Möbelfabrikanten
  • S. 62:
    • Pfei in Frankfurt aufgewachsen; besuch Realschule u kaufmännische Lehre; Abschluss kaufmännischer Angestellter 4,5 Jahre im Ausland; 27 zurück nach dt, fand beruf keine Stellung u verdiente sich Lebensunterhalt durch musizieren in Wirtschaften u als mtiarb Tageszeitungen, 28 siedelte er nach Berlin über u seitdem wes Schriftsteller
    • Zeit vor Verhaftung lebte mit braut, früheren Ehefrau photorgaphen Arthur lichde Neukölln Helene lichde geb Wolf im Haushalt Schwester Margarete Pfeifer, bresthaft ist, Ausgang 30 lich niedergekommen, kidn pf stammen, stelle Redaktionssekretärin bei Zeitung Berlin am morgne erhalten
  • S. 127:
    • 30-31 nahm P Wohnung im Hotel Westfalia in Berlin; wurde durch Dagmar Carola Nitka geb Gräfin bernstoff mit Dr. med. Amelie du vinage geb skpnik bekannt; übernahm Bereinigung Vermögensangelegenheit der Witwe, Konsuls Witwe; 4 Töchter; übernahm es in geschäftliche dingen unerfahren frau Ratschläge zu geben; zuvor verschiedentlich Geld eingebüßt; viel Geld eingebüsst; prekäre Lage
  • S. 128:
    • intime Beziehungen zwischen Pfeifer u frau duvinage ende Dezember 30 bis anfangs April 31, ohne gegenseitige Zuneigung; nur Geschäft, Theater;
  • S. 129:
    • ende 29 Familie Lichde kennen gelernt und zwängte sich regelrecht in ehe hinein; zur selben Zeit wo er in intimen Beziehungen zu Frau du vinage stand, unterhielt er mit frau lichde ein Liebesverhältnis,
    • Beschaffte sich auf Kosten frau duvnage unter missbrauch ihres blinden Vertrauens Geld
  • S. 150:
    • März 31 kündigte Pfeifer als Generalbevollmächtigter der Frau du vinage die Verwaltung und übertrug diese dem Photographen Lichde dem er auch sonst Sonderaufträge erteilte
  • S. 175:
    • P. scheute auch nicht davor zurück von der Firma Bamberger, Leroi & Co. gmbH in berlin bei der er früher als kaufmännischer Angestellter zuerst im Frankfurter haus der Firma und später bei deren Mailänder Zweigniederlassung tätig war, einige Objekte als Musterstücke sich zu erbitten um sie seinen Kunden vorlegen zu können. Er versprach die Sachen in Bälde wieder zurückzubringen. Dabei brachte er vor, eine Firma Heinrich Pfeifer u co. gegründet zu haben, die sich mit Innenausstattungen, die das geschäftsgebiet der Firma Bamberger, leroi & co sind, abgebe. Pfeifer gibt zu die Musterstücke (Toiletteneinrichtung, Spültisch, Waschtische, Gasbadeofen u.a. Gesamtwert rund 430 rm) an eine Siedlungsgenossenschaft, deren Name ihm angeblich nicht mehr bekannt ist, weitergeliefert zu haben, er habe von dieser Genossenschaft einen großen Auftrag in Aussicht gehabt, nach dessen Ausführung er die Firma Bamberg habe bezahlen wollen, die Rückgabe der Sachen habe er nicht versprochen. Gibt zu keine barmittel zur Bezahlung verfügte dass ihm Eigentum Firma bamberger Nebensache war u dass er auch hier darauf ausging unter allen Umständen für sich persönlich einen Vorteil zu erzielen.


  • Oberstaatsanwalt bei LG Stuttgart 2.3.35
  • Es ist richtig ausgangs April l934 von 2 Beamten des Gestapa – o die Beamten Stein und Pospi hießen kann nicht mehr festgestellt werden, da die Personalakten zur Zeit im Strafgefängnis Plötzensee sind ein Geldbetrag in Höhe von 10 RM als Zehrgeld für einen abgegeben wurde.
  • Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Stuttgart 28.2.35 an die Landesstrafanstaltsverwaltung Ludwigsburg Zweigstelle Hohenasperg ersucht um Mitteilung ob augn April 34 von 2 Beamten des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin namens Stein und Pospischill für Rabe ein Geldbetrag als Zehrgeld bei der Verwaltung in Hohenapserg o drei Ludwigsburg einbezahlt wurde und auf welche Summe sich dieser Geldbetrag belief.
  • Raum 157 Polizeipräsidium

Gottlieb Marr, genannr Ary Marr (* 1897/1898)


Orb: Machtrausch

  • S. 109:
    • Deutschland. Dass sich Harald Siewert so intensiv mit Nachrichtenlieferung befasste, hatte einem guten Grund: Er war im Welkrieg von 1914 Nachrichtenoffizer in einem russisch-zaristischen Armeekorps, das gegen deutschland kämpfte, geewesen.
    • Ein getreuer Adlatus und Schüler Harald Siewerts ist während Jahrzehnten ein gewisser Ernst Doeffinger gewesen, der im Jahre 1932 eine "HandelSAuskunftei" im Auftrage Siewerts eröffnete und die Mittelperson nicht nur zu Kommunisten und italienischen Faschisten, sondern auch zum französischen "Deuxieme Bureau" darstellte. Dank der guten Freunschaft Siewerts zu dem großen Philosophen Alfred Rosenberg konnte die Vergangenheit der Siewer-Doeffinger zugedeckt werden. Sie wurden eifrige Nationalsozialisten. harald siewet verfertigte für alfred Rosenberg einen dumm-dreisten Bericht, in welchem Kurt Daluege scharf angegriffen wurde. Dieser Bericht wurde im Februar 1933 von Alfred Rosenberg dem Leiter der Partei und Stellvertreter des Führers "Rudolf Heß übergeben. Daluge wurde beschuldigt, sich mit einem dunklen Indiviuum namens Ary Marr, einem gerichtsnotorischen Betrüger und Schwindler eingelassen zu haben, der für kriminelle Delikte nicht weniger als acht oder zehn Vorstrafen auf dem Kerbholz hatte. Dieser Ary Marr sei von Daluege - zwar inoffiziell - ins Preußische Innenministerium berufen worden, um durch Denunziation und Bespitzelung alte Beamte des Ministeriums aus ihrer Stellung zu vertreiben und bei der "Reorganisation", mit welcher Daluege beauftragt war, entscheidend mitzuwirken. Was Harald Siewert und Rosenberg in ihrem Bericht verschwiegen, war die Tatsache, daß der Intimus Siewerts, Ernst Doeffinger, ein alter Freund Ary Marrs war, der manches dunkle Geschäft mit diesem gemeinsam getätigt hatte. Marr hatte bei Doeffinger ob seiner »Berufung« ins Innenministerium wichtig getan, sich selber über die Massen gelobt und in Positur gesetzt, vielleicht auch ein bißchen erpresserisch gedroht und nicht nur den Neid und die Mißgunst Doeffingers, sondern auch die Angst der beiden Kumpane Siewere-Doeffinger aufgestachelt. Natürlich war es einem Verbrecher wie Marr ein leichtes gewesen, "Belastungsmaterial" gegen hohe und höchste Staatsbeamte zu fabrizieren, es Daluege in die Hände zu spielen und ihm willkommene Dienste zu leisten, Der wirklichkeitsferne "Philosoph Rosenberg aber, der unter Parteigrößen [Ende]
  • S. 110
    • damals noch für unbestechlich galt, hatte allen Ernstes geglaubt, mit solchen Argumenten, wie "Umgang mit gerichtsnotorischen Verbrechern" gegen Kurt Daluege etwas bei "seinem Führer Adolf Hitler" ausrichten zu können.
    • Der Erfolg des Rosenbergschen Vorstoßes war, daß Ary Marr schließlich ins Konzentrationslager wanderte, daß der Adjutant Dalueges, Hauptmann a.D. Gourdet, wegen allzu großer Dummheitheit und Leichgläubigkeit seine kaum errungene Amtsstellung im Ministerium verlor UND DASS die Zuträger Alfred Rosenbergs, die Herren Siewet und Doeffinger - noch auf Betreiben Ary Marrs sofort inhaftiert und in die Folterkammer der Feldpolizei in der General Pape-Straße eingeliefert wurden.
    • Bereits vor Hitlers Machtergreifung hatte sich Hermann Göring als Beauftragter der NSDAP in Berlin eine eigene Leibgarde geschaffen, die sogenannte Feldpolizei, die nichts mit der später wiedererstandenen Feldpolizei der Wehrmacht zu tun hatte.

Zeitungsportal

  • Marr + Heynau + Pfeifer (25 Treffer)


  • (1) "Prozessbeginn Heynau und Genossen vor der großen Strafkammer", in: Stutgarter Neues Tagblatt vom 27. Juni 1932 (1)
    • Nach fünfvierteljähriger, in Stuttgart und Berlin geführter Voruntersuchung beginnt am heutigen Monatg vor der Großen Strafkammer die Hauptverhanldung gegen den früheren Stuttgarter Rechtsanwalt Heynau und fünf Genossen wegen Untreue, Betrugs und anderem. Auf Grund des amtlich erhobenen reichen Materials - die Anklageschrift umfasst 300 Seiten - darf bei Beginn der Hauptverhandlung der Eindruck wohl vorweg genommen werden, dass der Angeklagte Heynau zu Unrecht zu dem zweifelhafen Vorzug gekommmen ist, für den ausgedehnten Straftatenkomplex dieses Prozesses mit seinem Namen herhalten zu müssen. Ohne das Maß seiner Verfehlungen verkleinern oder dem Gang der Verhandlung vorgreifen zu wollen, darf doch wohl gesagt werden, dass Heynau meist nicht die treibende Kraft, sondern der Geschobene und Vorgeschobene gewesen ist, und dass seine Willensschwäche, zum Teil vielleicht auch seine Gutgläubigkeit, von seinen Mitangeklagten missbraucht wurden.
    • Angeklagte sind neben dem 43jährigen verheirateten früherer Rechtsanwalt Erich Heynau als einzigem Württemberger der 34jährige geschiedene Musiker Ary Marr von Rohrbronn, Kreis Erfurt, der 41jährige verheiratete Kaufmann Gerhard Rabe von Cottbus, der 27jährige ledige Schriftsteller Heinrich Pfeifer von Franfkurt a.M. und der 32jährige verheiratete Kaufmann Ernst Döffinger von Karlsruhe. Die drei letztgenannten haben ihren Wohnsitz in Berlin. Dazu kommt noch der lange Zeit flüchtig gewesene Kaufmann Eugen Weißgold, dessen Verhaftung erst in den letzten Wochen erfolgte. Marr und Rabe sind Rückfallbetrüger.
    • Was zunächst Heynau anbetrifft, so sind diesem zehn strafbare Handlungen zur Last gelegt, nämlich fünf Fälle des teils einfachen, teils fortgesetzten Betrugs, drei der erschwerten untreue und zwei der Unterschlagung. Bei den letzteren handelt es sich um einen ihm als Faustpfand für ein Darleben übergebenen Familienschmuck, von dem er ein Stück widerrechtlich für sich verwertet haben soll und den er außerdem später unberechtigterweise im eigenen Interesse an einen Dritten gegen ein Darlehen verpfändete. Der erschwerten Untreue machte sich Heynau zunächst gegenüber seiner eigenen Mutter schuldig, die ihm zwecks Aufnahme und hypothekarischer Sicherstellung eines Darlehens von 10.000 Reichsmark auf ihrem grund und Boden General- udn Spezialvollamcht erteilt hatte. Er benützte diese Vollmacht dann noch ohne Wissen seiner Mutter zur Eintragung einer Eigntümgrundschuld udn eienr Briefhypthek im Gesamrbetrag von 50.000 RM, um sich dadurch geld zu verschaffen. Erschwerte Untreue wird Heynau ferner gegenüber einem Reutlinger Metzgermeister zur Last gelegt, der ihm eine Kaution von 2000 RM, zu treuen Händen übergeben hatte, worauf Heyau über das Geld im eigenen Interesse verfügt haben soll. Das gleiche wird ihm bezüglich Grundschuld von 20.000 RW zur Last gelegt, die er als Generalbevollmächtigter eines Stuttgarter Kaufmanns in dessen Interesse zu Geld machen sollte.
    • Von untergeordneter Bedeutung sind zwei Fälle des Betrugs, die Heynau ohne fremde Mithilfe beging, indem er ein ihm kurzfristig gewährtes Darlehen von 450 RM nicht zurückzahlte und ferner eine Brauerei-Gesellschaft durch Hingabe eines ungedeckten Schecks schädigte. In diese Kategorie fällt dann noch ein weiterer Betrug, den Heynau im Verein mit Marr und Weigold gegenüber einem Stuttgarter Caféhausbesitzer beging. Es handelte sich dabei um den Kauf eines von diesem vertriebenen Abreissfahrplans, wobei Marr als Käufer auftrat, Heynau 75 rw als Honorar für die Anfertigung des Kaufvertrags und Weißgold eine Vermittlerprovision in Höhe von 1800 RM einsteckte, ohne dass die drei Angeklagten im Ernst an den Kauf dachten.
    • Der Schwerpunkt der zur Aburteilung stehenden Strftaten liegt in umfangreichen Wechselbetrügereien und sogenannten Stoßgeschäften, bei, denen die Angeklagten Pfeifer, Rabe und Döffinger die Hauptakteure und triebenden Kräfte waren, während Heynau das Gelingen der Straftaten hauptsächlich mit dem Ansehen seines Standes untersüttze Pfeifer brachte dabei als Generalbevollmächtigter der Konsulwitwe Du Vinage in Berlin seine Auftrgagberin um ihr gesamtes beträchtliches Vermögen, während Rabe, die, wie er wusste, faulen Wechsel des Landgerichtsdirketors Baron v Wedel-Parlow und des Rittergutsbeistzers Richter zu betrügerischen Zwecken von Berlin nach Stuttgart brachte. Die unter dne DU-Vinage-Komplex fallenden Straftaten begannen im März 1931 mit der von Pfeifer bewirktn Eintragung einer Grundschuld über 30.000 Rm auf dem Frau du Vinage gehörenden Berliner Grundstück. Heynau trat sodann als unterbevollmächtigter des Pfeifer diese Grundschuld zur Sicherung für ein Darlehen von 6000 Reichsmark an einen Bankier in Stuttgart ab, worauf er und Pfeifer das Geld für sich verbrauchten.
    • In der Folge ließ sich Pfeifer noch eine ganze Reihe Veurntreuungen gegenüber seiner Mandantin und von Betrügereien gegenüber Berliner Geschäftsleuten zuschulden kommen, wodurch er einen Schaden von üebr 10000 Reichsmark anrichtete. Der Angeklagte Marr, der von Döffinger mehrere von der Hand Pfeifers stammende Du-Vinage-Akzepte erhalten hatte, ließ diese in Stuttgart diskontieren und schädigte dadurch drei Personen um insgesamt 800 RW. Von dieser Summe gab er 150 RM an Rabe und Heynau ab. Im Verein mit Döffinger verübte Pfeiffer weitere Betrügereien in Berlin mit nicht mehr einlösbaren Du Vina-Akzepten.
    • In der Absicht, die unter dem Schein ordnungsmässigen Kaufs erworbenen Waren alsbald zu Schleuderpreisen zu verkaufen, lockten Heynau und Rabe einem Pforzheimer Kaufmann gegen faule Wechsel für über 3000 RM. Uhren heraus, die dann mit DÖffinger und Marr geteilt wurdne. In der gleichen Weise wurden drei Möbelfabrikanten in Stuttgart, Haiterbach und Murrhardt um Zimmereinrichtungen im Gesamtwert von 8700 rm BETROGEN, und eine Schufabrik in Weilimdorf um 170 Paar Schuhe.
    • Mit den von Rabe nach Stuttgart gebrachten faulen wEDEL- UND rICHTER-wECHSELN WURDEN im Zusammenwirken von Heynau, Rabe und Döffinger eine Reihe Groß-Stuttgarter Geschäftsleute betrogen, darunter eine Möbelfirma in Zuffenhausen um 9000 RM ein Stuttgarter Autohändler um 3900 RM, ein Fahrradhändler um 60 Fahrrädeer und eine Cannstatter Fimra um 30 Staubsauger.
    • Die Hauptverhandlung, zu der 79 Zeugen geladen sind, soll 4 Wochen dauern.
  • (2) "Die Strafanträge im Heynau-Prozess", in: Süddeutsche Zeitung ovm 5. August 1932
    • Am Donnerstag nachmittag beantragte Staatsanwalt Dr. Fuchs nach etwa fünfstündigem Plädoyer im Heynau-Prozess die folgenden Strafen: Gegen den Angeklagten Heynau wegen einfachen und fortgesetzten Betrugs, Untreue und Unterschlagung eine Gesamtstrafe von einem Jahr vier Moanten Gefängnis unter Freisprechung in drei besonderen und verschidenen weiteren Einzelfällen und unter Anrechnung von einem Jahr Untersuchungshaft Heynau befindet sich seit 23. Juli 1931 in Haft); gegen den Angeklagten Marr wegen fortgesetzten Betrugs und Hehlerei ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung von acht Monaten Untersuchungshaft. Marr befindet sich seit 28. November 1931 in Haft); gegen den Angeklagten Pfeifer wegen fortgesetzten Betrugsund Untersuchungshaft Pfeifer ist seit 23. Juli 1931 in Haft); gegen den Angeklagten Rabe wegen fortgesetzten Betrugs ein Jahr sechs Monate Gefängnis unter Anrechnung von nur sechs Monaten Untersuchugnshaft mit der Begründung, dass Rabe sich nicht in die Ordnung gefügt und zwei Monate im Krankenhaus zugebracht habe, was nicht als Haft zu betrachten sei (Rabe befindet sich seit 14. August 1931 in Haft) gegen den Angeklagten Döffinger wegen fortgesetzten Betrugs und Hehlerei ein Jahr Gefängnis abzüglich zehn Monate Untersuchungshaft (Döffinger befindet sich sei 24. Juli 1931 in Haft, hat jedoch inzwischen etwa zwei Monate einer anderen Strafe verbüsst).
    • Zur Frage des Strafmaßes hatte der Staatsanwalt vorher unter anderem ausgeführt: es sei ihm heute noch schleirhaft, wie sich der Angeklagte Heynau in diese Sache hinreißen lassen konnte. Er habe eine gute Prais besessen, sei von Haus aus begütert gewesen, habe zwei Autos gehabt und sich in den glänzendsten finanziellen Verhältnissen befunden. Erst seit 1930 sei es mit seinen Verhältnissen bergab gegangen, aber durch seine eigene Schuld, weil er sich verspekuliert und Wechsel unterzeichnet habe usw. Heynau habe teilweise sien Pflichten als Rechtsanwalt gröblichst verletzt. Bei seiner Vorbildung und seinem Stand habe man ein anderes Verhalten von ihm erwarten dürfen. Es seien ihm deshalb, obwohl er nicht vorbestraft sei, keine mildernden Umständen zuzubilligen. Der Angeklagte Marr sei, außer im ersten Fall von 1926, rückfällig. Aber er sei nach dem Gutachten des Gerichtsarztes ein Mensch von höchst anormaler Seelenstruktur, ein Psychopath, dem mildernde Umstände zuzubilligen seien, zumal er sich in Not befunden habe. Der Angekalgte Rabe sei am meisten belastet, er habe auch schon schwere Strafen, darunter Zuchthaus, hinter sich. Er sei immer wieder die Triebfeder für strafbare Handlungen gewesen trotzdem könnten ihm mildernde Umstände zugebilligt werden, weil er finanziell schwer bedrängt gewesen sei und von der ganzen Sache verhältnismäßig wenig gehabt habe. Der nicht vorbestrafte Angeklagte Pfeifer habe ebenfalls in schlechten Verhältnisse gelebt. Aber er seit es, der die Wechsel herausgegeben und dadurch die furchtbare Schuldenlast von Frau du Vintage und Frau Nitka verursacht habe. Wegen dieses äußerst frevelhaften Verhaltens müssten ihm mildernde Umstände versagt werden, während solche dem Angekalgten Döffinger zugebiligt werden könnten.
    • Zur Frage der Haftentlassung führte der Staatsanwalt aus, dass nach der Verkündung des Urteils keine Verdunkelungsgefahr mehr vorliege, da nur noch Revisionsmöglichkeit gegeben sei. Bei den Angekalgten Heynau, Pfeifer und Döffinger bestehe auch keien Fluchtgefahr mehr, weshalb diese nach der Urteilsverkündugn auf freien Fuss zu setzen seien, wogegen die Angekalgten Rabe und Marr wegen Fluchtgefahr weiter in Haft zu behalten seien.
  • (3) "Von der Gerichten", in: Schwäbischer Merkur von 28. Juni 1932
    • 27. Juni Vor der großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Hahn begann heute morgen nach fündvierteljähriger Voruntersuchung der Prozess gegen den 43jährigen, verheiratete früehren Rechtsanwalt Erich Heynau von Stuttgart und fünf Mitangeklagte. Die Verhandlung findet im Schwurgerichtssaal statt. Sie wird voraussichtlich vier +Wochen dauern, da nicht weniger als 79 Zeugen geladen sind.
    • Außer Heynau dem fünf Fälle des Betrugs, drei Fälle der erschwerten Untreue und zwei der Unterschlagung zur Last geelgt sind, stehen unter Anklage: der 34jährige Musiker Ary Marx aus Rohrbonn im Kreis Erfuhrt wegen einfachen Betrugs und fortgesetzten Betrugs im Rückfall, erschwerter Untreue und Hehlerei: der 41jährige Kaufmann Gerhard Rabe von Kottbus wegen zweier fortgesetzter Verbrechen des Betrugs im Rückfall; der 27jährige ledige Schriftsteller Heinrich Pfeifer von Frnakfurt aM wegen erschwerter Untreue und Betrugs; der 32jährige Kaufmann Ernst Döffinger von Karlsruhe wgeen mehrfachen betrusg und Hehlerei, endlich als sechster Angeklagter der 40jährige Kaufmann Eugen Weigold aus Kappelrodeck in Baden wegen Betrugs. Weigold war lange flüchtig gewesen und hatte erst vor ein paar Wochen verhaftet werden können. Nicht vorbestraft sind nur Heynau und Pfeifer. Döffinger und Weigold sind unwesentlich. Marr und Rabe recht erheblich vorbestraft die beiden letzten sind rückfällige Betrüger. Annähernd eine Stunde nahm die Verlesung des 28 Seiten umfassenden Eröffnungsbeschlusses - die Anklageeschrift war 300 Seiten lang! - in Anspruch. Es ist unmöglich, im Rahmen eines Berichtes die zahllosen Tabestände auch nur zu streifen. Der Voristzende selbst gliedert den Prozesstoff in drei große Gruppen: 1. die weiter zruückleigenden FÄlle zum Teil noch aus dem Jahr 1926, 2. der Du-Vinage-Komplex, 3. der Komplex Wedel-Parlow und Richter.
    • Als erster Fall wird dann der im Oktober 1926 zum Nachteil eines Stuttgarter Caféhausbesitzers verübte Betrug durchgesprochen. Der Cafetier besass die Erfindung eines Reklamearbreissfahrplans, die er um 7000 Mark erworben hatte. als nun marr von Heynau und Weigold als tüchtiger und vermögender Geschäftsmann geschildert, den Abreissfahrplan um 18000 Mk kaufen wollte, sagte der Cafetier im hinblick auf den zu erwartenden Gewinn von 11000 Mk durchaus nicht nein. er zahlte heynau 75 mk als Honorar für die Anfertigung des Kaufvertrages und Weigold 17000 m als Vermittlerprovision - aber von dem Käufer marr bekam er nie einen Pfennig. Marr behaupet nun die Sache sei von vornherein ein Betrugstheater gewesen; man habe nachher in einer Wirtschaft den ieg feiert und die erschwindelte Provision zu gleichen Teilen geteilt. Marr lächelt fortwährend, scheinbar sehr vergnügt, udn ruft als ihm seine führeren aussagen vorgehalten werden, in den Saal: "Was ist whahreit?". Heynau bestreitet Marrs Schilderung. Er habe die Sache für ein ernstes Geschäft gehalten. die Versprechung dieses falles zieht sich längere Zeit hin.
  • (4) "Die Strafanträge im Heynau-Prozess", in: Schwäbischer Merker vom 6. August 1932
    • Am Donnerstag nachmittag beantragte Staatanswalt dr. fuchs
    • [wie (2)]
    • Im Heynau-Prozess wurde am Freitag die Beweisaufnahme noch einmal kurz eröffnet und die Mutter der Angekalgten Heynau auf Antrag von Heynaus Verteidiger als zeugin vernommen. Sie hatte seinerzeit ihrem Sohn Vollmacht zur Aufnahme eines Darlehens von 10000 Mk und dessen hypothekarischer Sicherstellung auf ihrem Grund und boden erteilt. Heynau hatte die Vollmacht dann ohne Wissen seiner Mutter zur Eintragung einer Eigentümergrundschuld und einer Briefhypothek im Gesamtbetrag von 50000 Mk benützt, so dass das Anwesen schliesslich nicht zu halten war. In einem gewissen Gegensatz zu ihren Angaben in der Voruntersuchung bekundete jetzt Heynaus Mutter, wenn sie gewusst hätte, dass beruf und Ehre ihres Sohnes auf dem Spiel ständen, hätte sie sein finanzielles Gabren jederzeit gebilligt. Sie würde ihr Letztes für ihren Sohn tun und sei vollkommen damit einverstanden, wie er ihre Vollmacht benützt habe. Durch dieses Zeungis ist Heynau so entfaltet, dass der betreffende Punkte der Anklage - erschwerte Untreue - hinfällig wird.
  • (5) "Der Heynau-Prozess", in: Schwäbischer Merkur vom 2. Juli 1932
    • Am Donnerstag nachmittag hatte sich der Angeklagte Marr wegen eines Falles von erschwerter Untreue in Tateinheit mit Unterschlagugn zu verantworten. Am 25. November 1930 hatte Marr mit dem Hinweis auf seine angeblichen guten Beziehungen von einem Stuttgarter Akademieprofessor zwei Ölgemälde im Gesamtwert von etwa 2000 Mk erhalten, um sie an den Mann zu bringen. Nach vergeblichen Bemühugnen gab er die Bilder nicht an den Eigentümer zurück, sondern überließ das eine dem Angeklagten Heynau zur Abdeckung einer Schuld und verkaufte das andere um 180 Mark an die Süddeutsche Rundfunk AG. Das Geld vebrauchte er für sich. Marr war in diesem Punkt geständig, und Heynau der hier nicht angeklagt war, verpflichtete sich, das Bild unentgeltlich an den Eigentümer herauszugeben.
    • Am Freitag begann die Strafkammer mit der Verhandlung des sog. "Du-Vinage-Komplexes", eines der wichtigsten Teile der ganzen Anklage. Zunächst wurden die Angeklagten Pfeifer und Döffinger ausführlich über diese Angelenheit und ihre Vorgeschichte vernommen. Beide bestritten, sich in bezug auf die Zeugin Du Vinage eines Betrugs oder einer anderen strafbaren Handlung schuldig gemacht zu haben, sie hätten höchstens "Fehler" gemacht, die sie heute bedauern. Pfeifer lernte im November 1930 in einem literarischen Cafe in Berlin die 26jährige Frau Nitka kennen und trat bald in enge Beziehung zu ihr, ebenso auch zu der mehr als 50jährigen Konsulswitwe du vinage, die er durch frau nitka kenneglernt hatte. Frau du vinage klagte über ihre misslichen Vermögensverhältnisse, die Pfeifer in Ordnung zu bringen versprach. Im märz 1931 erteilte frau du vinage dem Pfeifer eine notarielle Generalvollmacht mit der Befugnis, Unterbevollmächtgite aufzustellen. Als solche stellte Pfeifer tatsächlich Heynau, Döffinger und den Berliner photographen Lichte auf, mit dessen Frau er ebenfalls in engen Beziehungen stand. Statt ihr die schlechte Vermögenslage klar zu machen, verleitete Pfeifer Frau du Vinage, die auf großem Fuss zu leben gewohnt war, zu weiteren Ausgaben und Pfeifer stellte in ihrem namen auf leben udn Tod Wechsel aus, beschaffte sich dadurch geld für sich und seine Untervertreter und ruinierte auf diese Weise in kurzer Zeit nicht bloss Frau du Vinage, sondern betrog auch eine Reihe von Leuten, die derartige Wechsel diskontiert hatten. Am Montag sollen Frau du Vinage und Frau Nitka als Zeuginnen vernommen werden.
  • (6) "Einen Halben Zentner Akten", in: Süddeutsche Zeitung vom 13. August 1931
    • Die wechsel-Ritter aus Berlin
    • Der Umfang der Betrugsaffäre Marr und Genossen ist noch nicht zu übersehen.
    • Wir haben gestern mitgeteilt, dass die Betrugsaffäre Marr, Heynau und Genossen immer größere Ausmaße annehme. Bis heute wiess man nur einiges über die Hauptgeschäfte dieser Wechselrittergesellschaft, die ihr Tätigkeitsfeld nur deshalb von Berlin nach Stuttgart verlegte, weil man in diesen Kreisen in Berlin der Ansicht ist, dass in Stuttgart noch Geld vorhanden sei. Also auch die Berliner Unterwelt denkt, dass man in Stuttgart noch reich ist. Von den zahllosen "kleinen" Betrugsafällen weiss man noch herzlich wenig. Auch in der gestrigen Pressebesprechung konnte nicht angegeben werden, um welche Summen die Geschädigten betrogen wurden.
    • Überhaupt hat die gestrige Pressebesprechung kaum neue Gesichtspunkte gebracht. Auch das ist verständlich, denn die Berliner Akten, die jetzt nach Stuttgart gebracht wurden, wiegen schon einen halben Zehnter. Die Untersuchung wird deshalb auch nicht so rasch zu Ende geführt werden können, auch wenn noch ein weiterer Untersuchungsrichter mit diesem Fall betraut wird. Es fehlt immer noch der einem Berliner Ringverein angehörende Raabe, der eine sehr wichtige Rolle in der ganzen Angelegnehet spielt. Die Untersuchungsbehörde ist der Ansicht, dass deshalb die Summe der erschwindelten Summen nicht genau angegeben werden könne, weil die Laufzeit der Wechsel durch die Notverordnung teilweise hinausgeschoben worden sei.
    • Die Hauptgeschädigte ist, wie berits gemeldet, eine Berliner Ärztin Frau du Vinage, die ihr ganzes Vermögen verlor. Es soll aber bei weitem nicht 2,5 Millionen betrage haben. Die Ärztin fiel einem bisher noch nich genannten Betrüger des Konsortiums zum Opfer, dem Kaufmann Pfeifer, der ihr Generalbevollmächtigtr war. Er setzte ohne das Wissen der Frau du Vinage AKzepte in die Welt, die ihr ganzes Vermögen aufzehrten. Pfeifer wurde verhaftet, ebenso ein weiterer Berliner namens Deffinger. Es scheint, dass diese die Hauptnutznießer der Betrügereien waren. Die Wechsel des Konsortiums sollten vorzugsweise in Stuttgart umgesetzt werden. Dazu war offenbar Marr ausersehen. Ob und inwieweit Rechtsanwalt Heynau wissentlich in die Betrügereien mit eingriff, gab der Unteruschungsrichter bei dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens keine Auskunft. Die Untersuchung wird nach längere Zeit in Anspruch nehmen, da der Betrugskomplex ungeheuer groß ist und sich erst in jüngster Zeit abgespielt hat. Auf die Frage des Verteidigers von Rechtsanwlat Heynau, der an der Besprechung teilnahm, ob die bsihrigen Untersuchungen ergeben hätten, dass Rechtsanwalt Heynau Klientengelder unterschlagen habe, gab der Untersuchungsrichter zur Antwort, dass dies bezügliche Verdachtsmomente bestünden. Der Haftbefehl gegen Heynau wurde wegen Betrugs ausgegeben. Der Staatsanwalt stellte bezüglich der Täterschaft Marrs noch fest, dass das Gericht keinesfalls die Verfolgung von Betrügereien Marrs die sich auf 100 und mehr Mark belaufen eingestellt habe; nicht verfolgt werden nur eine Reihe von Zechprellerieen kleineren Umfanges. Zusammen mit Marr, der wegen anderer Straftaten in München eine Freiheitsstrafe verbüßte, befinden sich nunmehr vier Personen in Haft. Eine fünfte, der Berliner Raabe ist flüchtig.
  • (7) "Anklageschrift mit 300 Seiten", in: Süddeutsche Zeitung für deutsche Poltik vom 27. Juni 1932
    • Prozess Heynau hat begonnen
    • Vor der Großen Strafkammer, unter dem Vorsitz von Landgerichtsdirektor Hahn, begann heute morgen nach fünfvierteljähriger Voruntersuchung, der Proezss gegen den 43jährigen verheirateten früheren Rechtsanwalt Erich Heynau von Stuttgart und fünf Mitangeklagte. Die Verhandlung findet im Schwurgerichtssaal statt. Sie wird voraussichtlich vier Wochen dauern, da nicht weniger als Zeugen geladen sind. Der Andrang des Publikums ist bis jetzt obwohl doch das aus der Voruntersuchung bekanntgewordene Treiben der Angeklagten wahrlich genug Aufsehen erregt hat, viel gerigner als etwa bei einer beliebigen Schwurgerichtsverhandlung. Allerdings mit Recht, denn die ersten Stunden eines so umfangreichen Prozesses sind gewöhnlich recht langweilig.
    • Allein die Vernehmung der Angeklagten über ihre Personalien und ihren Bildungsgang nahm fast eine Stunde in Anspruch. Außer Heynau, dem fünf Fälle des Betrugs, drei Fälle der erschwerten Untreue und zwei der Unterschlagung zur Last geelgt sind, stehen unter Anklage: der 34jährige geschiedene Musiker Ary Marr aus Rohrbonn im Kreis Erfurt wegen einfachen Betrugs und fortgesetzten Betrugs im Rückfall, erschwerter Untreue und Hehlerei; der 41jährige verheiratete Kaufmann Gerhard Rabe von Cottbus wegen fortgesetzter Verbrechern des Betrugs im Rückfall; der 27jährige ledige Schriftsteller Heinrich Pfeifer von Frankfurt am Mai wegen erschwerter Untreue und Betrugs; der 32jährig veheiratete Kaufmann Ernst Döffinger von Karlsruhe wegen mehrfachen Betrugs und Hehlerei, endlich als sechster Angeklagter der 40jährige, in zweiter Ehe verheiratete Kaufmann Eugen Weigold aus Kappelrodeck in Baden wegen Betrugs, Weigold war lange flüchtig gewesen und hatte erst vor ein paar Wochen verhaftet werden können.
    • Nicht vorbestraft sind nur Heynau und Pfeifer Dörffinger und Weigold sind unwesentlich, Marr und Rabe recht erheblich vorbestraft; die beiden letzten sind rückfällige Betrüger.
    • Annähernd noch einmal eine Stunde nahm die Verlesung des 28 Seiten umfassenden Eröffnungsbeschlusse - die Anklageschrift war 300 Seiten lang! - in Anspruch. Es ist unmöglich, im Rahmen eines Berichtes die zahllosen Tatbestände auch nur zu streifen. Wir werden deshalb auf die Einzelheiten so eingehend, wie sie im Lauf der Verhandlung zur Sprache kommen werden: Der Vorsitzende selbst gliedert den Prozessstoff in drei große Gruppen: 1. Die weiter zurückliegenden Fälle, zum Teil noch aus dem Jahr 1926; 2. der Du-Vinage-Komplex; 3. der Komplex Wedel-Parlow und Richter.
    • Als erster Fall wird dann der im Oktober 1926 zum Nachteil eines Stuttagrter Cafßehausebsitzers verübte Betrug durchegsprochen. Der Cafétier besass die Erfindung eines Reklame-Abreissfahrplans, die er um 7000 Mark erworben hatte. Als nun Marr, von Heynau und Weigold als tüchtiger und vermögender Geschäftsmann geschildert den Abreissfahrplan um 18000 Mark kaufen wollte, sagte der Cafétier im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn von 11.000 Mark durchaus nicht nein. Er zahlte Heynau 75 Mark als Honorar für die Anfertigung des Kaufvertrages und Weigold 1800 Mark als Vemrittlerprovision - aber von dem "Käufer" Marr bekam er nie einen Pfennig.
    • Marr behauptet nun, die Sache sei von vornherein ein Betrugstheater gewesen; man habe nachaher in einer Wirtschaft den "Sieg" gefeiert und die erschwindelte Provision zu gleichen Teilen geteilt. Marr lächelt fortwährend, scheinabr sehr vergnügt, und ruft, als ihm seine früheren Aussagen vorgehalten werden, in den Saal: "Was ist Wahrheit?" Heynau bestreitet, Marrs Schilderung; er habe die Sache für ein ernstes Geschäft gehalten. Die Besprechung dieses Falls zieht sich noch längere Zeit hin.
  • (8) "Mildes Urteil im Heynau-Prozess", in: Süddeutsche Zeitung vom 6. August 1932
    • Im Heynau-Prozess gab es am Freitag, als die Plädoyers schon beinahe zu Ende waren, noch eine kleine Snesation. Die Mutter des Angeklagten Heynau wurde auf Antrag von Heynaus Verteidiger persönlich als Zeugin vernommen, während bisher in der Hauptverhandlung nur das Porotokoll über ihre kommissarische Vernehmung verlesen worden war. Ein wichtiger Punkt der Anklage gegen Heynau lautet bekannt auf erschwerte Untreue zum Nachteil seiner Mutter. Sie hatte ihm zur Aufnahme und hypothekarischen Sicherstellung eines Darlehens von 10.000 Vollmacht erteilt, und Heynau hatte diese Vollmacht dazu benützt, eine Eigentümergrundschuld und eine Briefhypothek im Gesambetrag von 50000 Mark ohne Wissen seiner Mutter eintragen zulassen, um sich Geldmittel zu verschaffen. In einem gewissen Gegensatz zu ihren früheren kommissarischen Angaben suchte Heynaus Mutter jetzt vor der Strafkammer ihren Sohn in viel stärkerem Maß zu entlasten. Sie gab unter anderem an, dass sie die Geldgeschäfte ihres Sohnes jederzeit gebilligt hätte, wenn ihr bekannt gewesen wäre, dass Ehre und Beruf ihres Sohnes auf dem Spiel stehen. Sie würde ihr Letztes für ihren Sohn tun und sei vollkommen damit einverstanden, dass Heynau ihre Vollmacht in de genannten Weise verwendet habe. Der Staatsanwalt stellte isch auf den Standpunkt dass diese Aussage nachträglich zurechgelegt sei, und beharrte auf seinem Strafantrag wegen der erschwerten Untreue. Heynau war übrigens während der Vernehmung seiner mutter nicht im Sitzungssaal anwesend doch wurde ihm nachher in Gegenwart seiner Mutter eröffnet, was diese bekudnet hatte. Nachdem dann noch einige Formalien erledigt und ein Zwischenfall zwischen Staatsanwalt und verteidiger beigelegt war, wurde die Verkündung des Urteils auf Samstag vormittag festgesetzt.
    • Am Samstag vormittag, nach genau sechswöchiger Verhandlungsdauer, verkündete der Vorsitzende Landgerichsdirketor Hahn, das Urteil der großen Strafkammer im Heynau-Prozess Verurteilt wurden der Angeklagte Heynau zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis abzüglich 1 Jahr Untersuchungshaft wegen zwei Vergehen des fortgesetzten Betrugs, eines Vergehens der Beihilfe zum Betrug, eines Vergehens, der erschwerten Untreue und eines Vergehens der Unterschlagung; der Angeklagte Marr zu 10 Monaten Gefängnis abzüglich 8 Monate Untersuchungshaft wegen je eines Vergehens des Betrugs, der Unterschlagung, und eines Verbrechens des Betrugs im Rückfall; der Angeklagte Rabe zu 1 Jahr 6 Mon. Gefängnis abzügl. 8 Mon. Untersuchungshaft wegen zweier fortgesetzten Verbrechen des Betrugs im Rückfall und eines Vergeens der Unterschlagugn; der Angeklagte Pfeifer zu 8 Monaten Gefängnis, verbüßt durch die Untersuchunghaft, wegene eines fortgesetzen Vergehens des Betrugs; endlich der Angeklagte Döffinger zu 10 Monaten Gefängnis, ebenfalls verbüßt durch die Untersuchungshaft, wegen eines fortgesetzten Vergehens des Betrugs und zwei Vergehen der Hehlerei.
    • In einer Reihe von Fällen wurden die einzelnen Angeklagten freigesprochen, beziehungsweise, wenn eine fortgesetzte Handlung angenommen wurde, nicht verurteilt. Die Begründung des Urteils schloss sich in der Hauptsache den Ausführungen des Staatsanwalts an. Nach Verlesung der Urteilsbegründung, die anderthalb Stunden in Anspruch nahm, verkündete der Vorsitzende den Beschluss der Strafkammer, dass sämtliche Haftbefehle aufgehoben seien. Alle Angeklagten außer Rabe, der noch mit seinem Berliner Verteidiger Rücksprache nehmen will, erklärten sich mit dem Urteil einverstanden. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtete, wurden die Urteile gegen Heynau, Marr, Pfeifer und Döffinger sofort rechtskräftig.
  • (9) Anzeiger vom Oberland vom 6. August 1932
    • 5. Aug. (Strafanträge im Heyau-Prozess). Als am Donnerstag nachmittag der Staatsanwalt im Heynau-Prozess zu den Strafanträgen überging, stellte er fest, dass durch die Betrügereien der Angeklagten durchweg kleine Existenzen vernichtet wurden. Bei Heynau sei es ihm heute noch schleierhaft, wie er sich in diese Dinge als Rechtsanwalt überhaupt einlassen konnte. Mildernde Umstände könne er ihm nicht zubilligen. Der Angeklagte Marr gehöre ins Zuchthaus. Es sei aber immerhin möglich, dass er als Künstler in einem anderen Denken und FÜhlen gelebt habe. Außerdem habe er für sich selbst wenig erbeutet, weshalb man ihm auch mildernde Umstände zubilligen können. Der Angeklagte Raabe sei ein Mann, der genau wisse, was er wolle. Wenn Raabe jetzt zusamemngebrochen sei und einen erbarmungswürdigen Eindruck mache, so dies seine eigene Schuld. Raabe habe durch Verzicht auf sein Essen eine Haftunfähigkeit herbeiführen wollen, was ihm aber nicht gelungen sei. Das Essen in Württemberg sei gut und wenn der Angekalgte behautpete, "Das saure Fressen der Schwaben könne er nicht essen", so habe er damit lediglich seinen Dickschäde durchsetzen wollen. Mildernde Umstände seien unangebracht, ebenso bei dem Angeklagten Pfeifer, der die Hand zu dem furchtbaren finanziellen Zusammenbruch der Frau Konsul du Vinage geboten habe. Besonders verwerflich sei das Verhalten des Angeklagten Döffinger, da dieser sich weder in Not befunden noch sonst irgendeien Veranlassung gehabt habe, sich auf schiefe Bahnen zu begeben. Sodann wurden die Strafanträge gestellt: Gegen Heynau 1 Jahr 4 Monate Gefängnis abzüglich 1 Jahr Untersuchungshaft, gegen Raabe 1 Jahr 6 Monate Gefängnis abzüglich 6 Moante Untersuchungshaft; gegen Marr und Döffinger 1 Jahr Gefängnis abzüglich 8 und 10 Monate Untersuchungshaft; gegen Pfeifer 11 Monate Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüsst sind. Der Staatsanwalt beantraate außerdem die Aufhebung der Haftbefehle gegen heynau, Pfeifer und döffinger nach Verkündigung des Urteils.
  • 10) "Das Urteil im Prozess Heynau", in: Rottumbote vom 8. August 1932
    • Ehe sich am Freitag das Gericht...Notlage befand und ein raffinierter Mensch sei.
  • 11) "Das Urteil im Prozess Heynau", in: Anzeiger vom Oberland vom 8. August 1932.
    • [wie 18] ehe sich am Freitag das gericht...wurden aufgehoben
    • beide m Angeklagten Heynau nahm das Gericht an, dass er in dem großen Fehler verfallen ist, sich zu sehr mit seinen Mandanten einzulassen und dass dies den anlass gegeben habe, dass er in sein Fahrwasser geraten sei. Dem Angeklagten Pfeiffer ist zugute zu halten, dass er nicht geglaubt hatte, Frau Konsul du Vinage zu schädigen, aber er sei ein großer Optimist und habe mit frevelhaftem Leichstinn gehandelt. Marr wurde als ein gottbegnadeter Künstler bezeichnet, der aber moralisch minderwertig sei. Dem Angeklagten Rabe kam zugute, dass er schwer krank sei und dass für ihn ein Zuchthausurteil eine Todesurteil gleich käme, weshalb ihm trotz seiere Vorstrafen mildernde umstände zugebillig wurden. Bei Döffinger komme erschwerend in Betracht, dass er sich in keiner Notlage befand und ein raffinierter Mensch sei.
  • (12) "Heynau-Prozess. Die Strafanträge des Staatsanwalts", in: Stuttgarter neues Tagblatt vom 5. August 1932
    • Am Donnerstag nachmittag setzte Staatsanwalt Dr. Fuchs sein Plädoyer mit der Frage nach der Strafzumessung dort.
    • er nicht vorbestrafte Angeklagte Heynau der an seinem Abstieg aus glänzendsten Verhältnissen infolge seiner Spekulationssucht selbst die Schuld trage, habe sich zum Teil schofel benommen und seine Anwaltspflicht aufs gröblichste verletzt. Bei seinem Stand udn Bildungsgrad sei die Zubilligung mildernder Umstände nicht angebracht. Marr der eine höchst anormale Seelenstruktur aufweise, habe trotz seiner Eigenschaft als Rückfallbetrüger in Anbetracht seiner psychopathischen Veranlagung und seiner Notlage einen gewissen Anspruch auf Zubilligung mildernder Umstände. Ebenso Rabe, der durch Vorstrafen am meisten belastet sei und immer wieder die teibender für die Begehung strafbarer Handlungen gebildet habe, aber immerhin in schwerer finanzieller Betrügereien hatte. Pfeifer dagegen beantragte der Staatsanwalt trotz seiner bisherigen Unbescholtenheit mildernde Umstände zu versagen, weil dieser Angeklagte Frau Duvinage durch Herausgabe der vielen Wechsel eine furchtbare Schuldenlast aufgebürdet und äußerst frevelhaft gehandelt habe. Auch für Döffinger hält der Staatsanwalt mildernde Umstände für angezeigt.
    • Seine Strafanträge lauteten:
    • Gegen Heynau auf 1 Jahr 4 Moanten Gefängnis, abzüglich 1 Jahr für erlittene Untersuchugnshaft: in 3 Fälle wurde Freisprechung beantragt;
    • gegen Marr 1 Jahr Gefängnis, wovon 8 Monate für Untersuchungshaft abgehen;
    • gegen Rabe 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, abzüglich 6 Moante für Untersuchungshaft
    • gegen Pfeifer 11 Moante Gefängnis, verbüsst durch die Untersuchungshaft;
    • gegen Döffinger 1 Jahr Gefängnis, abzüglich 10 Monaten für Untersuchungshaft.
    • Ferner beantragte der Staatsanalt, die Angekalgten Heynau Pfeifer und Döffinger nach der Urteilsverkündung aus der Haft zu entlassen, gegen Marr und Rabe jedoch den Haftbefehl wegen Fluchtgefahr aufrecht zu erhalten.
    • Nach dem Staatsanwalt ergriff zuerst der Verteidiger Heynaus, Rechtsanwalt Nagel, das Wort.
  • (13) "Strafanträge im Heynau-Proezss", in: Der Rottumbote vom 6. August 1932
    • [wie (9)
  • (14) Laupheimer verkündiger 6. August 1932
    • "Die Strafanträge im Heynau-Prozess. Am Donnerstagnachmittag beantrgae Staatsanwalt Dr. Fuchs ach etwa fünfstündigem Plädyer im Heynau-Proezss die folgenden Strafen: Gegen den Angeklagten Heynau wegen einfachen und fortgeesetzten Betrugs, wegen Untreue und Unterschlagugn eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 4 Monaten Gefängnis unter Freisprechung in drei besonderen und verschiedneen weiteren Einzelfällen und utner Anrechnung von einem Jahr Untersuchugnshaft (Heynau) befindet sich seit 23. Juli 1931 in Haft): gegen den Angeklagten Marr wegen fortgesetzen Betrugs und Hehlerei 1 Jahr Gefännis unter Anrechnung von acht Monaten Untersuchungshaft (Marr befindet sich seit 28. November 1931 in Haft) gegen den Angeklagten Pfeifer wegen fortgesetzten Betrugs und Unterschlagung 11 Monate Gefängnis, verbüsst durch die Untersuchungshaft (Pfeifer ist seit 23. Juli 1931 in Haft) gegen den Angeklagten Rabe wegen fortgesetzten Betrugs 1 Jahr 6 Monate Gefänis unter Anrechnung von nur sechs Monaten Untersuchungshaftm it der Begründung, dass Rabe sich ncht in Ordnung gefügt und zwei Monate im Krankenhaus zugberacht habe, was nicht als Haft zu betrachten sei (Rabe befinet sich seit 14.)
  • (15) Das Urteil im Heynau-Prozess", in: Stuttgarter neues Tagblatt vom 6. August 1932
    • Nach 6wöchiger Verhandlungsdauer wurde am Samstag vormittag vom Vorsitzenden der Großen Strafkammer, Landgerichtsdirektor Hahn, das Urteil im Prozess Heynau und Genossen verkündet. Es wurden verurteilt:
    • Heynau wegen zwei fortgesetzten vergehen des Betrugs, 1. Vergehens der Beihilfe zum Betrug, 1 Vergehens der erschwerten untreue und 1 Vergehens der Unterschlagung zu 1 Jahr 2 Moanten Gefängnis, abzüglich 1 Jahr für erlittene Untersuchungshaft;
    • Rabe wegen eines fortgesetzten Verbrechens des Betrugs i.R: und eines Vergehens der Untrschlagung zu 1 Jahr 6 Moanten Gefängnis, abzüglich 8 Moante für Untersuchungshaft;
    • Pfeifer wegen eines fortgesetzten Vergehens des Betrugs zu 8 Monaten Gefängnis, verbüsst durch Untersuchugnshaft;
    • Döffinger wegen eines fortgesetzten Vergehens des Betrugs und 2 Vergehens der Hehlerei zu zehn Monaten Gefängnis, verbüßt durch Untersuchungshaft.
    • Sämtliche Angeklagte wurden aus der Haft entlassen. Außer Rabe, der noch mit seinem Berliner Verteidiger Rücksprache nehmen will, nahmen sämtliche Angekalgte das Urteil an.
    • In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende etwa aus:
    • Das Ergebnis der durch sensationelle Aufpeitschung und Klatsch aller Art äußerst erschwerten Wahrheitserforschung in diesem großen Prozess sei nicht da gewesen, was sensationslüsterne Leute erwartet haben. Bei den betrügereien habe es sich nicht um Millionenbeträge, immerhin aber um recht erhebliche Summen gehandelt, die vergeudet, und wobei auch kleine Geschäftsleute in gewissenloser Weise betrogen worden seine. Freilich habe man sich auch zum Teil an die Angeklagten herangedrägnt, um mit ihnen Geschäfte zu machen.
    • Das Gericht veranschlagte den von den Angeklagten verursachten Gesamtschaden auf 72000 RM umgerechnet die 50000 RM zum Nachteil der Mutter Heynaus. Doch ist von diesme Schaden ein erheblicher Teil ersetzt worden und von Heynau seien noch weitere Ersatzleistungen zu erwarten. Im Fall der unberechtigten Beifügung Heynaus zum Nachteil seiner Mutter sowie in drei weiteren Fällen erfolgte dessen Freisprechung.
    • Zum Strafmaß führte der Vorsitzende über die Persönlichkeit des Angeklagten aus: Heynau als Beamter und Offizier glänzend qualifiziert, habe es als Rechtsanwalt, vom Drang nach Gelderwerb verleitet, nicht verstanden, Distanz von seinen Mandanten zu halten, so dass er schließlich selbst keinen Anstand mehr an der Art ihrer Geschäfte genommen habe und zum Gehilfen und Mittäter geworden sei. Freilich habe er bei all seinen Verfehlungen sich selbst am schwersten geschädigt; die Untersuchungshaft habe indes bei ihm sichtlich gut gewirkt, so dass zu erwarten stehe, dass er wieder auf den rechten Weg zurückfinden werde.
    • Marr sei zwar, so sagte der Vorsitzende wörtlich, ein gottbegnadeter Künstler und ein hochintelligenter Mensch, aber eine moralisch minderwertige Persönlichekit ohne Hemmungen in Hass und Liebe. Für ihn wäre, soltle er nicht von neuem rückfällig werden, ein Vermögensverwalter dringend angezeigt,
    • Rabe sei ein minderwertiger Psychopath und ein nicht ungefährlicher Rückfallbetrüger. Er habe zwar aus Not gehandelt, aber doch auch stark in Betätigung seiner egoistischen Zwecke. Seit er doch ein Mann, der lieber auf fremde Kosten gut leben, als selsbt abreiten wolle.
    • Pfeifer sei ein Optimist und hilfsbereiter Mann aber zugleich eigensinnig und gorßspurig sowie nicht voll wahrheitsliebend
    • Döffinger, ein raffinierter und darum nicht ungefährlicher Mensch, habe nicht in Notlage gehandelt, sodnern im Drang sich selbständig zu machen und zu Geld zu kommen. Er müsse seine Geschäftsgrundsätze einer gründlichen Revision unterziehen, um mit dem gesetz nich mehr in Konflikt zu geraten.
    • Kleiner Epilog
    • Seit 27. Juni hat nun dieser Prozess Richter, Staatsanwälte, Schöffen, Rechtsanwälte und Zeugen, zum teil auch, allerdings in sehr vermindertem Maße, die Öffentlichketi beschäftigt. Das ist aber nur der eigentliche Prozess. Eine ungeheure Arbeit musste im Ermittlungsverfahren durch die Polizei sowie vor allem durch die Voruntersuchung geleistet werden. Für einen Statistiker wäre es eine lohnende und interesssante Aufgabe, einmal feszustellen, wieviel Arbeitstage und demnach wieviel Kosten auf einen solchen Prozess verwendet werden. Wahrscheinlich würde man zu einem erstaunlichen Ergebnis kommen. Und das Ergebnis wäre auch erschreckend, denn erst dann würde man in dürren Zahlen sehen, welcher Aufwand mit öffentlichen Mitteln getrieben werden muss, um in einem solchen Fall die Schuldfrage und noch mehr, um das Strafmass mit der die deutsche Justiz auszeichnenden Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu erforschen und festzustellen.
    • Es fragte sich, ob solche Gründlichkeit, gemessen an der Bedeutung des Strafobjekts, sich immer lohnt, dass heisst, ob der Aufwand an Zeit und Geld in einem angemessenen Verhältnis steht zu dem staatlichen und soziales Bedürfnis, den Gesellschaftskörper von Parasitärenzu befriene und zu reinigen. Es fragt sich, ob dieser unbestreitbare Anspruch nicht auch auf eine einfachere und wengier kostspielige Weise befriedigt werden könne. Ansätze dazu sind ja in den durch Notverordnung eingeführten kleinen Reformen der Strafrechtspflege geschaffen worden.
    • Aber das ist nicht genug. Die Gerichte haben zu wenig Bewegungsfreiheit um im einzelnen Fall anch ihrem Ermessen die Beweisaufnahme auf einige wenige für die Beurteilung der Schuldfrage sowie des Strafmaßes charakteristische und ausreichende Fälle zu beschränken. Mindestens ist es ein Unding, zuerst durch die Voruntersuchung des ganzen Fall bis in alle Einzelheiten aufhellen zu wollen und dann in der Hauptverhandlung das gesamte Material abermals durchzunehmen. Wenn man schon an der Voruntersuchung festhalten will, so müsste sie, darauf hat erst kürzlich ein bedeutender Strafrechtslehrer hingewiesen, in eine anderen Weise und so geführt werden, dass ihre Ergebnisse mehr oder weniger unverändert in der Hauptverhandlung benützt werden köntnen.
    • Vom Laienstandpunkt aus ist zu sagen, dass die Öffentlichkeit an solchen Riesenprozessen gar kein Interesse hat und, dass es ihr völlig gleichgültig ist, ob der Angeklagte X wegen fünf oder wegen 25 ihm nachgewiesenen Betrügereien bestraft wird, zumal, da sich das Strafmass durchaus nicht entsprechend der Zahl der einzelnen Delikte erhöht, sondernvim Gericht mehr oder weniger nach freiem Ermessen und nach der Lage des Falles bestimmt wird.
    • Das in dem Prozess der jetzt sein Ende gefunden hat, in bezug auf Gründlichkeit des Verfahrens, vor allem in der Hauptverhandlung selbst, alles mögliche geleistet wurde, wird wohl niemand bezweifeln. dem Gericht, das sich an die bestehenden Vorschriften zu halten hat, ist deshalb selbstverständlich kein Vorwurf zu machen. Dass man aber auch in diesem Kreise Gefühl gehabt hat; eine Sisyphus-Arbeit zu leisten, konnte man deutlich daran merken, dass selbst dem Vorsitzenden, dessen loyale und humane Verhandlugnsführung durchaus für ihn spricht gelegentlich einmal "der Gaul durhzugehen" drohte. Man sollte da weniger als ein übrgiens sehr begreiliches momentanes Versagen der Nerven, sondern als eine für das System der Monstre-Prozesse besonders charakteristische Erscheinung deuten und werten.

  • (16) Gerichtssaal. Strafanträge im Proezss Heynau", in: Marbacher Zeitung vom 5. August 1932 (16)
    • Stuttgart 4 Aug. Nach fünfeinhalbwöchiger Verhandlung konnte dem Dienstag die Beweisaufnahme im Prozess Heynau abgeschlossen werden. Am Donnerstag wurde daher mit den Plädoyers begonnen. Staatswalt Fuchs führte aus: Von mehr als einem jahre habe sich die Staatsanwaltschaft veranlasst gesehen, gegen die jetzt unter Anklage stehenden fünf Angeklagten das Ermittlugnsverfahren wegen Betrugs und anderem einzuleiten. Rund sechs Monate habe die Vorutnersuchung gedauert. Übergehend zu den Einzelfällen, unterzog Staatsanwalt Fuchs das Verhalten der Angeklagten einer eingehenden juristischen Betrachtung mit dem Ergebnis, ob und inwieweit eine strafbare Handlung vorliegt. In den Hauptfällen hielt der Staatsanwalt auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme den Schuldbeweis für erbracht. Der eigentliche Ursprung zu den zweifelhaften Geschäften, die der Staatsanwalt als typische Schieber und Inflationsgeschäfte bezeichente, sei in der ewigen Geldkalamität zu suchen, in der sich die Angeklagten stets befunden hätten. Weiter stellte er fest, dass durch die Betrügereien der Angeklagten durchweg kleien Existenzen vernichtet wurden. Er benatragte gegen Heynau ein Jahr vier Monate Gefängnis abzüglich ein Jahr Untersuchungshaft; gegen Raabe ein Jahr sechs Monate Gefängnis abzüglich sechs Monaten Untersuchungshaft; gegen Marr und Döffinger je ein Jahr Gefängnis abzüglich acht und zehn Monaten Untersuchungshaft; gegen Pfeifer elf Monate Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüsst sind. Der Staatsanwalt beantragte außerdem die Aufhebung der Haftbefehle gegen Heyau, Pfeifer und Döffinger nach Verkündigung des Urteils.
  • (17) "Hauptverfahren Heynau eröffnet. Rasche Arbeit der Strafkammer", in: NS-Kureir vom 6. Mai 1934 [1932!]
    • wie Artikel unten
  • (18) "Urteil im Prozess Heynau", in: Marbacher Zeitung vom 9. August 1932
    • Stuttgart 7. Aug. Ehe sich am Freitag das Gericht zur Beratung zurückziehen konnte, kam es nochmals zu einer scharfen Zuspitzung durch einen vom Staatsanwalt hervorgerufenen Zwischenfall. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Fuchs, erhob gegen die Verteidigung des Angeklagten Heynau den Vorwurf, er habe die Mutter des Angeklagten, die am Freitag noch vernommen wurde, zu beeinflussen versucht. Auf diesen Vorwurf hin legte der Verteidiger sofort sein Mandat nieder und verliess unter Protest den Saal. Er kam erst wieder, als der Vorsitzende die Erklärung abgab, dass ein solcher Vorwurf nicht gerechtfertigt sei. Es kam zur Verurteilung sämtlicher Angekalgter. Rechtsanwalt Heynau erhielt eine Gefänisstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, abzüglich 1 Jahr Untersuchungshaft, Raabe 1 Jahr 6 Monate Gefänngis, abzüglich 8 Monate Untersuchungshaft. Die Angeklagten Döffinger und Marr erhielten je 10 Monate Gefängnis, die bei Döffinger durch die Untersuchungshaft für verbüsst erklärt wurden, während bei dem Angeklagten Marr 8 Moanten der erlittenen untersuchungshaft angerechnet werden. Der Angeklagte Pfeiffer wurde zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, die ebenfalls durch die Untersuchungshaft verbüsst sind. Die Haftbefehle gegen sämtliche Angeklagten wurden aufgehoben.
  • (19) "Hauptverfahren im Prozess Heynau eröffnet", in: Süddeutsche zeitung 6. Mai 1932 (19) (identisch mit 20 und NS-Kurier 6. Mai 1932)
  • (20) "Hauptverfahren Heynmann eröffnet. Rasche Arbei der Strafkammer", in: Laupheimer Verkündiger vom 7. Mai 1932 (20) (identisch NS-Kurier 6 Mai 1932)
  • (21) "Aus dem Gerichtssaal", in: Laupheimer Verkündiger vom 8. August 1932
    • Stuttgart 6. Aug. Das Urteil im Prozess Heynau. Am Freitag kam das Gericht zur Verurteilung sämtlicher Angeklagter. Rechtsanwalt Heynau erhielt eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, abzüglich 1 Jahr Untersuchungshaft, Raabe 1 Jahr 6 Monate Gefängnis abzüglich 8 Monate Untersuchungshaft. Die Angeklagte Döffinger und Marr erhielten je 10 Monate Gefängnis, die bei Döffinger durch die Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wurde, während bei dem Angeklagten Marr 8 Monate der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet werden. Der Angeklagte Pfeifer wurde zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt, die ebenfalls durch die Untersuchungshaft verbüßt sind. Die Haftbefehle gegen sämtliche Angeklagten wurden aufgehoben. Bei dem Angeklagten Heynau nahm des Gericht an, dass er in den großen Fehler verfallen ist, sich zu sehr mit seinem Mandanten einzulassen und dass dies den Anlass gegeben habe, dass er in sein Fahrwasser geraten sei. Dem Angeklagten Pfeifer ist zugute zu halten, dass er nicht geglaubt hatte, Frau Konsul du Vinage zu schädigen, aber er sei ein großer Optimist und habe mit frevelhaftem Leichtsinn gehandelt. Marr wurde als ein gottbegnadeter Künstler bezeichnet, der aber moralisch minderwertig sei. Dem Angeklagten Raabe kam zugute, dass er schwer krank sei und dass für ihn ein Zuchthausurteil einem Todesurteil gleich könne, weshalb ihm trotz seiner Vorstrafen mildernde Umstände zugebilligt wurden. Bei Döffinger komme erschwerend in Betracht, daß er sich in keiner Notlage befand und ein raffinierter Mensch sei.
  • (22) "Hauptverfahren Heynau eröffnet", in: NS-Kurier vom 6. Mai 1932
    • Rasche Arbeit der Strafkammer
    • Der Prozess Heynau ist nun in das entscheiden Stadium eingetreten. Am 2. Mai hat die Strafkammer IV des Landgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hahn das Hauptverfahren gegen Heynau und die anderen vier Beschuldigten eröffnet. Heynau, der bekanntlich seine Zulassung als Rechtsanwalt in der Zwischenzeit aufgegeben hat, wird im Eröffnungsbeschluss der Strafkammer des Betrugs, der Unterschlagung und der erschwerten untreue in einer gnazen Reihe von Fällen, die insgesamt zu 10 Gruppen zusammengefasst sind, beschuldigt der angeklagte Musiker Gottlieb, genannt Ary Marr, in 4 Gruppenfällen des Betrugs und der Betrugs im Rückfall, der erschwerten Untreue und der Hehlerei. Der Berliner Kaufmann Gerhard Rabe ist wegen fortgesetzen Betrugs im Rückfall und Unterschlagung, der Berliner Kaufmann und Schriftsteller Heinrich Pfeifer wegen wegen fortgesetzten Untreue und wegen Betrugs angeklagt, der Berliner Kaufmann Ernst Döffinger wegen fortgesetzen Betrugs und Unterschlagung sowie wegen Hehlerei.
    • Aus der großen Zahl von Einzelfällen, die in der ebenso umfangreichen wie schwierigen Voruntersuchung vom Untersuchugnsrichter geklärt werden mussten, hat die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklageerhebung nur einen Teil unter Anklage gestellt, soweit es sich aber um weniger belangreiche Taten handelt, im Interesse de Kostenersparnis von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, diese Fälle als für die Bemessung der Strafe von untergeordneter Bedeutung nicht anzuklagen. Die Strafkammer hat ihrerseits, um die Aburteilung des Falls zu beschleunigen und die Gerichtskosten auf das Mindestmögliche zu beschränken, noch eine Reihe weiterer Fälle auf diese Weise in Wegfall kommen lassen. So wird die Hauptverhandlung, die auf Grund der Notverordnung vom Oktober 1931 vor der Großen Strafkammer Stuttgart stattfindet noch im Juni unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hahn abgehalten werden können. Trotz der Beschränkungen ist mit einem Zeugenaufgebot von über 100 Personen und einer Verhandlungsdauer von drei Wochen zu rechnen. Der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Zurzeit liegen die umfangreichen Akten beim Berichterstatter, Landgerichtsrat Dr. Bohn, der auch die Vernehmng der zahlreichen auswärtigen, meist in Berlin wohnenden Zeugen, vorher zu erledigen hat, die aus Ersparnisgründen großenteils nicht zur Hauptverhandlung selbst vorgeladen werden. Die Anklage ist von Staatsanwalt Dr. Fuchs ausgearbeitet und wird von ihm auch in der Hauptverhandlung vertreten werden; als Verteidiger der Angeklagten haben sich bis jetzt die Suttgarter Rechtsanwälte Dr. Nagel und Dr. Bisterfeld legimtiert, ersterer für Döffinger. Die Untersuchungshaft hat nach dem Beschluss der Strafkammer bei sämtlichen Angeklagten nach Lage der Sache fortzudauern.
  • (23) "Aus dem Gerichtssaal" in: Bottwartal-Bote vom 14. August 1931
    • Betrugsaffäre Marr-Heynau - Bisher 4 Verhaftungen
    • Stuttgart, 12. Aug. Bezüglich der großen Betrugsaffäre Marr-Heynau und Genossen gewährte der mit dem Verfahren betraute Untersuchungsrichter der Suttgarter Presse eine Unterredung. Danach bestätigt sich nicht, dass die Betrügereien in die Millionen gehen. Andererseits könne der entstandene Schaden, da es sich vorzüglich um Schwindeleien mit Wechseln handelt, deren Laufzeit durch die Notverordnung teilweise hinausgeschoben sein kann, gegenwärtig noch nicht genau festgestellt werden. Die Hauptgeschädigte ist eine Berliner Ärztin Frau du Vinage, die ihr ganzes Vermögen verlor. Die Ärztin fiel einem bisher noch nicht genannten Betrüger des Konsortiums zum Opfer, dem Kaufmann Pfeifer (Berlin), der ihr Generalbevollmächtigter war. Er setzte ohne das Wissen der Frau du Vinago Akzepte in die Welt, die ihr ganzes Vermögen aufzehrten. Pfeifer wurde verhaftet, ebenso ein weiterer Berliner namens Deffinger. Es scheint, dass diese die Hauptnutznießer der Betrügereien waren. Die Wechsel des Konsortiums sollten vorzugsweise in Stuttgart umgesetzt werden. Dazu war offenbar Marr ausersehen. Ob und inwieweit Rechtsanwalt Heynau wissentlich in die Betrügereien mit eingriff, gab der Untersuchungsrichter bei dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens seine Auskunft. Die Untersuchung wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen, da der Betrugskomplex ungeheuer groß ist und sich erst in jüngster Zeit abgespielt hat. Der Haftbefehl gegen Heynau wurde wegen Betrugs ausgegeben. Der Staatsanwalt stellte bezüglich der Täterschaft Marrs noch fest, dass das Gericht keinesfalls die Verfolgung von Betrügereien Marrs die sich auf 100 und mehr Mark belaufen, eingestellt habe; nicht verfolgt werden nur eine Reihe von Zechprellereien kleineren Umfangs. Zusammen mit Marr der wegen anderer Straftaten in München eine Freiheitsstrafe verbüß, befinden sich nunmehr 4 Personen in Haft. Eine fünfte, der Berliner Raabe, ist flüchtig.
  • (24) Der Heynau-Prozess hat begonnen", in:
    • Anklageschrift mit 300 Seiten
    • Nun hat auch Stuttgart seinen Riesenproezss und bleibt im Zeitalter der Rekorde wenigstens nicht allzuweit hinter den anderen Städten zurück. Denn vier Wochen wird es immerhin Tag für Tag im Schwurgerichtssaal, in dem die große Strafkammer tag, weitergehen. Die Anklageschrift ist ein Band von 300 Seiten, und allein der Eröffnungsbeschluss ist 300 Seiten stark. Angeklagt sind: der 43jährige, verheiratete frühere Rechtsanwalt Erich Heynau, der 34jährige Musiker Ary Marr, der 41jährige Kaufmann Gerhard Rabe, der 27jährige Schriftsteller Heinrich Pfeifer und der 32jährige Kaufmann Ernst Döffinger. Der sechste im Bunde ist der lange Zeit flüchtige Kaufmann Ernst Weigold, den man erst in den letzten Wochen fassen konnte.
    • Über die einzelnen Fälle werden wir entsprechend dem Lauf der Verhandlung berichten. Insgesamt sind Heynau zehn strafbare Handlungen zur Last gelegt, nämlich fünf Fälle des einfachen und des fortgesetzten Betrugs, drei der erschwerten Untreue und zwei der Unterschlagung. Marr der als Betrüger bereits rückfällig ist, wurde wegen zwei Betrugsfällen, wegen Untreue und Hehlerei angeklagt; Rabe ebenfalls wegen Betrugs im Rückfall und wegen Unterschlagung. Pfeifer wird sich wegen schwerer Untreue und Betrug, Döffinger wegen Betrugs, Unterschlagung und Hehlerei zu verantworten haben.
    • Über die Laufbahn Heynaus, der bisher ohne Vorstrafen ist, ist folgendes zu sagen: er besuchte ein hiesiges Gymnasium, studierte dann zeitweise in München und kam dann im Jahre 1920 als Hilfsstaatsanwalt nach Stuttgart. 1925 begann er, zusammen mit Rechtsanwalt Diesem, seine Praxis. Marr der schon einige Vorstrafen hat, hat ein Realgymnasium besucht, studierte dann Musik und war zuerst als Organist an der Stuttgarter Markuskieche beschäftigt. Von da aus kam er an das Landestheater, bis er dort abgebaut wurde. Wie kamen Sie zur Kaufmannschaft? Hatten Sie irgendwelche Vorkenntnisse?" fragte ihn der Vorsitzende. Auf diese Fragen musste er, der doch in den ganzen betrügereien eine Führerrolle spielt, mit einem glatten "Nein" antworten. Die Anklageschrift schreibt über seinen Beruf, er habe sich als "Schieber, teils als Orgenspieler teils als Klavierspieler, Dirigent, Konzertgeber, Schriftsteller, Kaufmann und Vertreter" betätigt. Über seinen Geisteszustand heisst es dort, er sei intellektuell und musikalisch hochbegabt, in allem anderen aber ein minderwertiger Psychopath; Rabe wird als "querulatorisch und pseudologistisch eingesellt" bezeichnet. Auch er ist Psychopath. Wegen seiner Behandlung in der Haft beklagt er sich ständig und hat sogar einmal die Liga für Menschenrechte zu seinem Schutz aufgerufen. Döffinger ist zur zeit noch in eine größere Zahl von diesem Fall unabhängige Betrugsaffären verwickelt. Seine Straftaten begannen im Jahr 1929 beim Zusammenbruch der von ihm geleiteten Artam-Werke GmbH.
  • (25) "Die Sichtwechsel im Betrugsprozess Heynau und Genossen", in: Marbacher Zeitung vom 21. Juli 1932
    • Stuttgart 13. Juli Seit Tagen stehen in ermüdenden Verhandlungen die Einzelheiten der Wechselgeschäfte zum Nachteil der Frau Vinage zur Erörterung. In mehr oder weniger großem Umfange sind sämtliche Angeklagten an den Wechselgeschäften beteiligt gewesen, mit denen die Franzosenaufträge finanziert werden sollten. Die Wechsel waren "auf Sicht" ausgestellt und sollten aus den erhofften Millionengewinn eingelöst werden.
    • Bei der Unterbringung der Wechsel hat sich auch Marr stark ins Zeug gelegt. Von der Güte" der Wechsel will er nichts gewusst haben. In wortreichen Erklärungen beteuerte er, es sei unmöglich, dass er betrogen haben könne. Pfeifer der neben seiner Generalvollmacht auch Wechselvollmacht hatte, gab an, dass er durch Döffinger und Heynau auf den Gedanken gebracht wurde, das Franzosengeschäft durch Wechsel in Fluss zu bringen. In Erklärungen hin und der wurde dies indes bestritten.



[art red: to u stil (sach-an,v lei getra); inhal [them]; wor, form]


sitz schemel [grimmig-fies-ohne wohlwollen; missmutig-mürrisch blicken [anlinzen], scannen, kri be], mitschrieben; grau [haar, klei, pullo], filz haar, pull; g

  • disk ni
  • disk ni frag?
  • was get
  • waru beha so?
  • verletz, tut in weh,
  • an leu
  • repsek
  • ohrf
  • [aus, dro]
  • pack, umrei: bod....satt, ni get , kei refer so beh...genu biet... wenn no mal so beherl...einmal ein mal so re s beh gera bhe...mach fertig...i hab ni verlier, i bin bal tot, i bri mi mal um...aber wnen so mal so beh, einz mal, noch ein mal so red resp...komm no mal vorbei bevor umbri...u mach fer, stampf bod, reiss tau, reis einge raus, wick hals u stran...arg....vorshcnell, gesi beiß, nas 10-20 fes bei [1-2] brü], haar bsch raus...gesi spuk...ni mehr so arro-tough-mäch-mäch fühl-mäch tu-herri-sege...klei u erbärm