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Benutzer:Zieglhar/Werwölfe im Landkreis Lörrach

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Vorschlag für "Schon gewußt?"

Gedenkstein für drei am 25. April 1945 durch Werwolf-Jugendliche ermordete Zwangsarbeiter auf der Gemarkung Steinen-Hägelberg.

Die Werwölfe im Landkreis Lörrach waren im Frühjahr 1945 aktiv in der Vorbereitung eines Partisanenkrieges gegen die vorrückenden französischen Truppen.

Werwolf

Beim Bau von Unterständen wurden neben jugendlichen Werwölfen auch 10 osteuropäische Zwangsarbeiter eingesetzt. Um den Standort der Unterstände geheim zu halten, sollten die Zwangsarbeiter letztlich ermordet werden. Während zweien die Flucht gelang wurden bei Steinen-Hägelberg drei und in Elbenschwand in der heutigen Gemeinde Kleines Wiesental fünf Zwangsarbeiter durch die Jugendlichen ermordet. Endphaseverbrechen

Chronik der Bemühungen um Gerechtigkeit oder der lange Weg zur Ungerechtigkeit

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Gerichte der Alliierten in Deutschland#Französische Zone

Nachdem die französischen Behörden die Ermittlungen aufgenommen hatten wurde vom 25. Juli 1949 bis 9. September 1949 Rahäuser in britische Auslieferungshaft genommen.


Am 8. Mai 1964 klagte die Staatsanwaltschaft Waldshut Rahäuser wegen Mordes an.

Nachdem das Landgericht Oldenburg am 14. September 1964 in einem ähnlich gelagerten Fall (Sonderlager „Feste Goeben“) das Verfahren unter Bezug auf den Überleitungsvertrag einstellte, legte der dort zuständige Staatsanwalt Revision ein. Die Staatsanwaltschaft Waldshut verfolgte daraufhin das Verfahren gegen Rahäuser zunächst nicht weiter und wartete den Entscheid des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren ab. Der Große Senat für Strafsachen entschied am 14. Februar 1966, dass aufgrund des Überleitungsvertrages[2] die Verfolgung einer Straftat, die bereits durch ein Besatzungsgericht oder ein Gericht im Land eines Besatzungsstaates abgeurteilt wurde, durch ein deutsches Gericht nicht nochmals aufgenommen werden durfte, auch wenn das Urteil in Abwesenheit fiel und nie vollstreckt wurde.[3] Der BGH wies den politisch Verantwortlichen einen Weg auf um auch in solchen Fällen der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen: „… weil Art.3 Abs.2 ÜV die Möglichkeit offen lässt, den Ausschluss der deutschen Gerichtsbarkeit durch eine besondere Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen der drei Mächte oder der betreffenden Macht jederzeit aufzuheben und damit dem ungeschmälert fortbestehenden deutschen Strafklagerecht (vgl. BGHSt. 6, 176) freien Lauf zu geben. Mit der Möglichkeit einer solchen Vereinbarung hat der Vertrag für alle, also insbesondere auch für die einer Abgabe an deutsche Gerichte gemäss Art.4 ÜV nicht zugänglichen Fälle es letztlich in die Hand der drei Mächte gelegt, dem Bedürfnis gerechter Sühne überall dort den Weg freizumachen, wo ihre eigenen Gerichte nicht zu einer vollstreckungsfähigen Verurteilung gelangen konnten.“[4] 1968 wurde dann ein solcher Gerichtsbarkeitsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich verhandelt.[5] Eine Revision des Überleitungsvertrages verschleppte das Auswärtige Amt bis 1975.[6]

15. April 1975 1968 Gerichtsbarkeitsvertrag wird verhandelt[7] Eine Revision des Überleitungsvertrages verschleppte das Auswärtige Amt bis 1975[8]

Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 23, ausgegeben am 15.04.1975, Seite 431 Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen vom 09.04.1975

Landgericht Waldshut-Tiengen

Prozess 1985 mit Staatsanwalt Wolfgang Uchmann[9] und Verteidiger Rudolf Straub.[10]

Die Täter, Gehilfen, Befehlsgeber und -überbringer

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  • Hugo Grüner; NSDAP-Kreisleiter und Kreisverteidigungskommissar; in diesem Fall nie zur Verantwortung gezogen
  • Ernst Glatt; Oberleutnant und Kreisstabsführer; Volkssturmführer in Lörrach; in diesem Fall nie zur Verantwortung gezogen
  • Kurt Günter Friedrich Rahäuser (* 14.November 1916); Oberleutnant, kommissarischer Hitlerjugend Bannführer; 3 Jahre Freiheitsstrafe


  • Eugen Walz
  • Johann Schaufelberger
  • Hans-Peter Homberger
  • Herbert Huber


Nicht bei der Erschießung anwesend waren Georg Kapfer, Albert Schmidt und Max Kut.

dritten Gruppe (Hägelberg), deren Kern schon aus den älteren SS-Leuten Georg Kapfer, nicht dabei Eugen Wa. = Eugen Walz Erschießungskommando Johann Schaufelberger Erschießungskommando, sehr jung HJ-Hilfsausbilder Hans-Peter Hom., = Hans-Peter Homberger Erschießungskommando Herbert Hub., = Herbert Huber Erschießungskommando Albert Sch. = Albert Schmidt nicht dabei Max Kut. nicht dabei

406/978 SCHMIDT Heinz 31.10.50 DS 4079/33 en cours d’exécution de peine HOMBERGER Hans WALZ Eugene HUBER Herbert KRAZER Bernhard VOLZ Günther KALTENTHALER Andreas

Tribunal Supérieur de RASTATT[11]

a) Affaires jugées du 29.10.48 au 16.12.55


II. Tribunal supérieur Affaires jugées du 29.1.48 au 2.5.52

1AJ/6592 47 AFFAIRE WEHRWOLF 406/978 SCHMIDT Heinz 31.10.50 HOMBERGER Hans Peter WALZ Eugen HUBER Herbert KRAZER Bernhard VOLZ Cünther KALTENTHALER Andreas


Als der Bunker bei Hägelberg zu einem nicht mehr genauer feststellbaren Zeitpunkt kurz vor dem 25.4.1945 fertiggestellt war, wurde von Wa. ein Erschiessungskommando, bestehend aus Wa., Schaufelberger, Hom. und Hub. gebildet, während Albert Sch. und Max Kut. dazu eingeteilt wurden, Verpflegung zu beschaffen bzw. in der Umgebung Wache zu stehen. Kapfer hatte schon einige Tage zuvor die Stellung verlassen. Den drei Arbeitern wurde erklärt, sie hätten eine Grube für Waffen und Munition auszuheben. Als die Arbeiten fortgeschritten waren, trat das Erschiessungskommando in die Nähe der Arbeitsstelle. Auf ein Zeichen von Wa. hin wurden die drei Arbeiter erschossen. Von wem in diesem Fall die Erschiessung befohlen wurde, konnte nicht mit ausreichender Sicherheit aufgeklärt werden.

Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 26. April 1985 führt die Namen der betroffenen Zwangsarbeiter wie folgt auf:[12]

  1. Sislaw Jablonowski, geb. 13.10.1907
  2. Stanislaw Grotus, geb. 23.8.1914
  3. Ceslaw Kinezki, geb. 11.5.1916
  4. Peter Lukjanow, geb. 3.6.1924
  5. Eduard Jussis, geb. 13.6.1925
  6. Anton Tschaplinski, geb. 17.4.1926
  7. Alfons Ryngucki, geb. 28.12.1927
  8. Nikolai Subanow, geboren im Jahr 1930

Im Urteil des Landgerichts bleibt unklar woher die Zwangsarbeiter kamen. Es wird von den „damals als "Russen" und später als "Fremdarbeiter" bezeichneten“ Personen gesprochen, während in späteren Darstellungen auch von

Das Landgericht klärte nicht auf, wer an welchem Ort (Hägelberg oder Elbenschwand) und an welchem Tag (25. oder 26. April 1945) genau erschossen wurde. Da eine Anzahl von Teilnehmern an den drei Werwolfgruppen vernommen wurden und dabei auch von einem guten Einvernehmen zwischen Werwölfen und Zwangsarbeitern berichtet wurde, ist es nicht stimmig, dass man den Getöteten der drei Tatorte (1 x Hägelberg und 2 x Elbenschwand) keine Namen zuordnen konnte.

Die beiden Zwangsarbeiter die noch fliehen konnten waren:

  1. Kasimir Ska.,[13] geb. 10.6.1912
  2. Stefan Schmitt, geb. 13.12.1912

Die Flucht der beiden Zwangsarbeiter wurde vom Landgericht so gedeutet, dass es am Mordmerkmal der Heimtücke fehle, da die Zwangsarbeiter nicht mehr arglos waren. Nach dieser Interpretation fiel die Strafe für Rahäuser sehr milde aus.

Die vom Gericht angegebenen Geburtsdaten der Opfer zeigen, dass lediglich die Hälfte der Opfer im gleichen Alter wie die Jugendlichen einer Gruppe der Hitlerjugend des Jahrgangs 1928 waren. Das Gericht hielt auch fest, dass die Zwangsarbeiter „Ska. und Sch. deutsch verstanden.“[14] Daraus ist abzuleiten, dass die übrigen kaum deutsch verstanden, womit die Aussagen über das kameradschaftliche Zusammenleben zwischen Werwölfen und Zwangsarbeitern relativiert werden.

WERWOLFMORDE IM ELBENSCHWANDER UND HÄGELBERGER WALD

Benutzer:Zieglhar/Kurt Rahäuser Kurt Rahäuser (* 8. Dezember 1899)[15] oder 17. Mai 1896[16] Staatsarchiv Freiburg D 180/2 Nr. 144858 ; Staatsarchiv Freiburg D 180/2 Nr. 92404

Bannführer der Hitlerjugend

SS-Unterscharführer Eugen Walz (* 6. Juli 1877)[17]

Gefängnis Wittlich Der SS-Mann Eugen Walz, 1950 zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt, war an der Erschießung von acht polnischen Zwangsarbeitern beteiligt, wobei er 14- bis 15-jährige Hitlerjungen in die Hinrichtungsaktion einbezogen hatte. Nach fünf Jahren war Walz wieder auf freiem Fuß.[18]

Am 22./24. April 1945 wurden in Lörrach-Stetten vier polnische Zwangsarbeiter von der Gestapo erschossen.[19]

In der Zeit von 1933 bis 1945 waren insgesamt 691 Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Brombach untergebracht. Das Einzelschicksal des polnischen Kriegsgefangenen Stanislaus Zasada wurde im Film Eine Liebe in Deutschland (1983) von Andrzej Wajda nach einer Romanvorlage von Rolf Hochhuth filmisch aufgearbeitet. Zasada verliebte sich in eine Brombacherin. Das Liebesverhältnis kam wegen Denunziation an die Öffentlichkeit und führte am 16. Oktober 1941 zur Hinrichtung des Kriegsgefangenen durch den Strang.

Lörrach geht weiter auf dem Weg, die Vergangenheit aufzuarbeiten. In: Badische Zeitung vom 4. Mai 2022.

verschlüsselte Koordinaten Hösler Steinbruch

Mahnmal zur Erinnerung an die Erschießung von 5 Zwangsarbeitern am 26. April 1945 im Wald von Elbenschwand beim Hirschkopf.

An den Tatorten Hägelberg und Elbenschwand wurden erst viel später Gedenksteine aufgestellt (Hägelberg 1996; Elbenschwand 2015).

Der Gedenkstein in Hägelberg ist vom Wanderparkplatz Zur schönen Aussicht über den Rütteleweg und den Oberen Hauptweg auf gut ausgebauten ansteigenden Waldwegen nach etwa 3 Kilometern zu erreichen. Der Gedenkstein wurde am 30. April 1997 eingeweiht, wobei der Ortsvorsteher von Hägelberg, Hans-Georg Koger, eine Rede hielt. Beim damaligen Bürgermeister von Steinen, Herbert Stumböck, und beim Gemeinderat war das Projekt der Schülergruppe aus dem Schulzentrum Steinen mit ihrem Religionslehrer Guido Schmitt auf Skepsis gestoßen.[20]

Das Mahnmal bei Elbenschwand ist vom Parkplatz am Wolfsackerweg über die Schutzhütte Wolfsacker in Richtung Hirschkopf auf einem etwa 2 Kilometer langen, stets stark ansteigenden Weg zu erreichen. Im Kleinen Wiesental hatte Hans Viardot mit der Bürgerinitiative KUK - Krone Und Kultur Kleines Wiesental e. V. das Projekt eines Mahnmals vorangetrieben, das dann am 22. November 2015 eingeweiht wurde.[21]


  • Robert Neissen: Lörrach und der Nationalsozialismus – Zwischen Fanatismus und Distanz. Hrsg. Stadt Lörrach, Stadtarchiv, doRi Verlag, Bötzingen 2013, ISBN 978-3-9814362-1-1. (Wissenschaftlicher Begleitband zur gleichnamigen Ausstellung), S. 243–244
  • Karl-Heinz Keldungs: NS-Prozesse 1945-2015 : Eine Bilanz aus juristischer Sicht, Edition Virgines, Düsseldorf 2019, S. 346
  • Hansjörg Noe: Kurt Rahäuser : die Morde im Kleinen Wiesental und der Wunsch nach Vergessen. In: Wolfgang Proske (Herausgeber): Täter Helfer Trittbrettfahrer, Band 6, NS-Belastete aus Südbaden, Gerstetten : Kugelberg Verlag, [2017], S. 235–248

Einzelnachweise

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  1. Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen vom 09.04.1975. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 23, ausgegeben am 15.04.1975, Seite 431–435.
  2. "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" vom 26.Mai 1952 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.März 1955 (BGBl. II, 405), dem sog. Überleitungsvertrag (ÜV)
  3. C.F. Rüter, D.W. de Mildt JUSTIZ UND NS-VERBRECHEN BD.XXXII. VERFAHREN NR.702 - 715 (1969), LFD.NR.705C BGH 14.02.1966 JUNSV BD.XXXII S.180 junsv.nl
  4. Lfd.Nr.705c BGH 14.02.1966 JuNSV Bd.XXXII S.184 junsv.nl
  5. [1]
  6. [2]
  7. [3]
  8. [4]
  9. * 22. November 1924; † 7. Januar 1996; zur Person siehe auch Der Spiegel, Nr. 5/1969) und [https://wirgruenderstudenten.de/wp-content/uploads/2015/08/BSZ_1969_052.pdf Bochumer Studentenzeitung
  10. Siehe Noe S. 245/246
  11. [5]
  12. Sihe Gerichtsurteil S. 229; hier nach Geburtsdatum sortiert. Teilweise finden sich in den Darstellungen etwas andere Schreibweisen z.B. bei Christiane & Hansjürg Baumgartner: Die Werwolfmorde im Elbenschwander Wald. Auf der Homepage von KUK – Krone und Kultur Kleines Wiesental e. V.
  13. Name im Urteil nur unvollständig wiedergegeben.
  14. Urteil S. 243
  15. Staatsarchiv Freiburg D 180/2 Nr. 72666
  16. Staatsarchiv Freiburg D 180/2 Nr. 225764
  17. Staatsarchiv Freiburg D 180/2 Nr. 108258
  18. [6]
  19. Siehe Robert Neissen: Lörrach und der Nationalsozialismus – Zwischen Fanatismus und Distanz. Hrsg. Stadt Lörrach, Stadtarchiv, doRi Verlag, Bötzingen 2013, S. 243–244
  20. Siehe Noé: Kurt Rahäuser : die Morde im Kleinen Wiesental und der Wunsch nach Vergessen. S. 246.
  21. Siehe Noé: Kurt Rahäuser : die Morde im Kleinen Wiesental und der Wunsch nach Vergessen. S. 248.


Kategorie:Endphase des Zweiten Weltkriegs