Benutzer:Wilhelm Zimmerling PAR/Stoffrecht

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Der Begriff Stoffrecht wird umgangssprachlich im umfassenden Sinn verstanden, in der Fachsprache findet sich neben dem entsprechenden Stoffrecht im weiteren Sinne sehr verbreitet der Gebrauch des Begriffs im engeren Sinne.[1] Der Begriff Stoffrecht wird auch wegen der geschichtlichen Entwicklung in Staaten, Wirtschaftsregionen und Rechtssystemen verschieden gesehen und daher hier aus deutscher Sicht betrachtet.

Stoffrecht im engeren Sinne

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Stoffrecht im engeren Sinne erfasst Chemikalienrecht[2] und Gefahrstoffrecht. In dieser Sichtweise steht es neben dem Umweltrecht (Wasserrecht, Emissionsschutzrecht, Bodenschutz), Transportrecht, Verbraucherschutz und weiteren Rechtsgebieten. In Deutschland ist dies Regelungsbereich des Chemikaliengesetzes und dessen Verordnungen sowie einschlägiger EG-Regelungen. Ziel ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen bei Herstellung, Handel, Verarbeitung und Gebrauch, geregelt werden Inverkehrbringen und Umgang. Anzumerken ist, dass die Rechtsvorschriften auch stoffunspezifische Gefahren und Eigenschaften betreffen wie Druckgase, Stäube und Partikelgröße (Nanomaterialien haben andere Eigenschaften und Wirkungen).

Stoffrecht im weiteren Sinne

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Stoffrecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus Regelungen zu Stoffen im medialen Umweltrecht (Grenzwerte in der Luft, im Wasser, im Grundwasser, im Boden), im Gefahrgutrecht (Regelungen des Transports gefährlicher Güter), im Verbraucherschutz (Grenzwerte von Stoffen in Trinkwasser, in Nahrungsmitteln, in Raumluft, in Lebensmittelverpackungen, in Textilien, in Kinderspielzeugen). Erwogen werden auch Verwendungsverbote oder Ächtungen in komplexen Erzeugungsprozessen über alle Vor- und Zwischenprodukte.[3] Hintergrund der umfassenden Betrachtungsweise ist, dass alle diese Regelungen letztlich den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Wirkungen von Stoffen haben, wobei das Fachrecht jeweils nur einen Sektor regelt. Diese Betrachtungsweise findet sich in einer einschlägigen „Zeitschrift für Stoffrecht[4] und auch in Universitäts- oder Hochschul-Lehrplänen[5].

Einzelnachweise

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  1. § 19 Stoffrecht in: Michael Kloepfer Umweltrecht. S. 1676–1756; 4. Auflage 2019, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-68847-8, abgerufen am 6. Februar 2021
  2. Chemikalienrecht Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgerufen am 24. September 2018
  3. Chemikalienmanagement und Umweltschutz in der textilen Kette Tagungsband bei: Universität Stuttgart, abgerufen am 6. Februar 2021
  4. StoffR – Zeitschrift für Stoffrecht bei: Lexxion, abgerufen am 6. Februar 2021
  5. Stoffrecht bei: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, abgerufen am 6. Februar 2021

Kategorie:Chemie und Recht