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![]() Richtlinie 2014/55/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
e-Invoicing-Richtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Steuerrecht |
Grundlage: | AEUV, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2 |
Anzuwenden ab: | 26. Mai 2014 |
Fundstelle: | OJ L 133, 6.5.2014, S. 1–11 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (Englische Kurzform: e-Invoicing Directive) ist eine 2014 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat erlassene Richtlinie, die von den EU-Mitgliedsländern in nationales Recht überführt wird.
Die Richtlinie hat zwei wesentliche Ziele: Erstens sollen Geschäftsprozesse im Rechnungs- und Zahlungswesen durch Digitalisierung und Automatisierung effizienter werden. Zweitens soll Steuerhinterziehung und -betrug bekämpft werden, insbesondere bei der Mehrwertsteuer (Verhinderung von Karussellgeschäften).
Die Richtlinie schreibt im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern (B2G) die Verwendung von elektronischen Rechnungen vor. Dazu sollen alle Rechnungen elektronisch und maschinenlesbar erstellt, übertragen und verarbeitet werden. Dazu sind strukturierte Daten notwendig, deren Standardisierung ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie bildet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Richtlinie 2010/45/EU
Richtlinie 2014/55/EU
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Umsetzung in nationales Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Großbritannien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Technische Standards
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Länderübersicht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Land | Gesetz | Jahr | P | Nationaler Standard | ↔/→ | Portal |
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AT | IKTKonG[1] | 2014 | Ja | ebInterface[2] | B ↔ G | Unternehmensserviceportal (USP) |
BE | Gesetz vom 7. April 2019[3] | 2019 | Ja | Nein | B ↔ G | Mercurius[4] |
DE | EGovG | 2020 | Ja | ZUGFeRD | B → G | Zentraler Rechnungseingang (ZRE), multiple Instanzen |
IT | Diverse[5] | 2014 | Nein | FatturaPA[6] | B ↔ G | Sistema di Interscambio (SdI) |
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Österreichische Rechtsgrundlage: IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG), Gesetzestext in RIS
- ↑ ebInterface, entwickelt vom Verein AUSTRIAPRO
- ↑ Belgische Rechtsgrundlage: Diverse Gesetze und Verordnungen auf der Website der Connecting Europe Facility (CEF)
- ↑ Mercurius-Plattform in Belgien
- ↑ Italienische Rechtsgrundlage: Diverse Gesetze und Verordnungen auf der Website der Connecting Europe Facility (CEF)
- ↑ FatturaPA auf der offiziellen Website der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate)
Kategorie:Verordnung (EU)
Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)
Kategorie:Zahlungsverkehr
Kategorie:Steuerrecht (Europäische Union)