Benutzer:Thumpbeans/Selekton(Bildung)

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Die schulische Selektion bzw. Allokation bezeichnet die routinierte Einteilung von Kindern und Jugendlichen in separative Leistungsniveaus. Üblicherweise geschieht das im deutschsprachigen Raum erstmals beim Übertritt in die Oberstufe. Der Selektion liegt das Leistungsprinzip zugrunde, die moralische Vorstellung, dass bessere (Schul-)Leistungen zu besserer Bildung und besseren sozialen Positionen berechtigen soll. Die Praxis der Selektion steht damit im Einklang mit einer meritokratischen Gesellschaftsordnung.

In der Schweiz wird seit dem HarmoS-Konkordat einheitlich nach der 6. Klasse selektioniert. Dabei ist es von Kanton zu Kanton und Teilweise sogar von Ort zu Ort unterschiedlich, welche Optionen den Lehrpersonen für ihre Empfehlungen offen stehen. Üblicherweise sind dies mindestens die Niveaus Real- und Sekundarschule, wobei die Sekundarschule das anspruchsvollere und meist auch prestigeträchtigere Niveau ist. Einige Kantone kennen noch die Kleinklassen für besonders schwache Lernende und das Langzeitgymnasium für besonders starke Schülerinnen und Schüler. In Kantonen ohne Langzeitgymnasium wechseln Schülerinnen und Schüler üblicherweise nach der zweiten oder dritten Sekundarschule ins Gymnasium oder die Kantonsschule. Dieser Wechsel kann entweder mit einer Empfehlung der Lehrperson oder nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung erfolgen. Nur das Gymnasium berechtigt später zum direkten Übertritt ins Studium an einer Universität.

Das Fürstentum Liechtenstein kennt ein ähnliches Selektionsverfahren wie die Schweiz. Jedoch findet dieses bereits nach der 5. Klasse statt. Hier empfiehlt die Lehrperson ein Kind für die Oberschule, die Realschule oder das Langzeitgymnasium. Dabei ist die Oberschule das tiefste, die Realschule das mittlere und das Langzeitgymnasium das höchste Leistungsniveau. Nur ein gymnasialer Abschluss berechtigt später zum direkten Übertritt ins Studium an einer Universität.