Benutzer:Tönjes/I

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Nach der Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1269 bestand der Besitz der Lüneburger Fürsten aus einer Vielzahl von Herrschaftsrechten in der Region zwischen Celle und Lüneburg. Neben den Herzögen zählten im 13. und 14. Jahrhundert das Bistum Verden, die Stifte Minden, Hildesheim und Gandersheim, die Grafen von Schwerin, die Herzöge von Sachsen-Lauenburg und die Grafen von Hoya zu den wichtigsten Grundbesitzern. Ein Teil dieser Ländereien befand sich bereits im Lehensbesitz der Celler Herzöge, andere wurden hingegen von ihren Eigentümern selbst verwaltet.[1] Erst durch den Erwerb weiterer Grafschaften, Vogteien und Gerechtigkeiten gelang die Herausbildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches. Nach einer erneuten Aufteilung der Fürstentümer Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg zwischen den welfischen Herzögen im Jahre 1428 war die territoriale Entwicklung des Landes weitgehend abgeschlossen. Das Fürstentum Lüneburg umfasste zu dieser Zeit das Gebiet der heutigen Landkreise Harburg, Lüneburg, Uelzen, Heidekreis, Celle, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Burgdorf und war ca. 12.500 km² groß. In den folgenden Jahrhunderten kam es nur noch zu kleineren Gebietsveränderungen. Die im 16. Jahrhundert an die Lüneburger Fürsten gefallenen Grafschaften Hoya und Diepholz behielten ihre territoriale Eigenständigkeit, ebenso im 17. Jahrhundert das Fürstentum Grubenhagen. Die abgeteilten Herrschaften in Gifhorn, Dannenberg und Harburg erlangten hingegen keine vollständige Souveränität und blieben Teile des Fürstentums.[2]

Die Herzöge waren auch nach der Vergabe von Land als Lehen an ihre Ministerialen die größten Grundbesitzer im Fürstentum geblieben und die Einkünfte aus den grundherrlichen Berrechtigungen bildeten noch im 14. Jahrhundert den Mittelpunkt der Finanzwirtschaft.[3] Dort wo der Herzog im Besitz der Gerichtsherrschaft war, standen ihm außerdem die Gerichtsgefälle zu. Weitere Einnahmequellen waren die Zölle, das Salzregal, das Geleitrecht und das Judenregal.

Da diese Einnahmen nicht ausreichten, um die, unter anderem durch häufige Fehden, Landkäufe im Rahmen des Landausbaus und hohe Repräsentationskosten, deutlich gestiegenen Ausgaben zu finanzieren, waren die Herzöge auf die Erschliessung neuer Einnahmequellen angewiesen. Zum Beispiel nahmen die Herzöge Kredite beim landlässigen Adel und der Stadt Lüneburg auf. Als Sicherheit wurden die landesherrlichen Ämter als Pfand überlassen. Da die Einnahmen der Ämter während der Verpfändung dem Pfandnehmer zustanden, führte diese Praxis durch den Verlust der regulären Einnahmen allerdings mittelfristig zu einer Verschärfung der herzoglichen Finanznot.

Zunehmende Bedeutung gewannen im Mittelalter die Beden. Allerdings konnten die Herzöge aus eigenem Recht lediglich ihre eigenen Hintersassen mit zusätzlichen Abgaben belegen. Um die Hintersassen des Adels, der Prälatur und der Städte zu besteuern, bedurfte es der Zustimmung der Stände. Auf Landtagen traten die Herzöge mit deren Vertretern in Verhandlung und ließen sich die Erhebung genehmigen. Obwohl die Herzöge bei jeder neuen Bede zusicherten, dass es sich um eine einmahlige Bede handeln würde und daraus kein Anspruch auf zukünftige Zahlungen abgeleitet werden würde, stieg die Anzahl der genehmigten Beden stetig an. Lagen Mitte des 15. Jahrhunderts noch mehrere Jahre zwischen einzelnen Bedeforderungen, hatte sich Ende des 15. Jahrhunderts bereits eine kontinuierliche Bewilligung ergeben und die Beden stellten zu dieser Zeit eine regelmäßige Einnahmequelle der Herzöge dar.[4]

Beden wurden in unterschiedlicher Form erhoben: 1450 wurde zum Beispiel eine Grundsteuer erhoben, bei der je nach Größe des Hofes eine bzw. zwei Mark zu zahlen waren, bei einer 1451 erhobenen Bede waren es je nach Hofgröße 12 lüb. Schillinge, sechs lüb. Schillinge oder drei lüb. Schillinge. 1517 wurden eine Bede erlassen, die aus Abgaben auf den Viehbestand, fremdes Bier und Wein bestand, außerdem aus einer Einkommensteuer in Höhe von 5% auf den Verdienst von Amts- und Handwerkerleuten. Des weiteren wurden Abgaben auf die Verkaufserlöse von Holz und Kohlen erhoben. 1518 folgte wieder eine Bede in Form einer Grundsteuer.[5]

Bis zur Mitte des 15. Jahrhundert wurden Beden von den Hintersassen der Herzöge bzw. den Hintersassen der Stände gesondert erhoben. 1462 wurde erstmals eine allgemeine Landbede erlassen, die von allen steuerpflichtigen Einwohnern des Fürstentums zu zahlen war. Hierdurch entstand ein einheitliches Steuergebiet, welches als Schritt zu Ausbildung eines Untertanenverbandes betrachtet wird. Auch die Terminologie wandelte sich: Wurden die Abgaben im Spätmittelalter als Beden bezeichnet, wird im 16. Jahrhundert erstmals die Bezeichnung Steuer verwendet.[6]

Zusätzlich zu den auf Landtagen bewilligten Beden waren die Städte auch zu regelmäßigen Zahlungen, zur sogenannten Stadtbede, verpflichtet. So zahlte zum Beispiel Hannover[7] 1241 eine jährliche Bede von 20 Mark, weitere Stadtbeden sind für Uelzen, Bleckede und Celle belegt.[8] Lüneburg war ebenfalls zu regelmäßigen Bedezahlungen verpflichtet, errang im 15. Jahrhundert jedoch eine weitgehende Unabhängigkeit und verweigerte sich von da an bis ins 16. Jahrhundert jeder Steuerzahlung. Dennoch trug Lüneburg auch während dieser Zeit, zum Teil durch hohe Einmalzahlungen an die Herzöge, zum Teil auch durch den Erlass alter Schulden, zur Finanzierung des Landeshaushaltes bei, ohne gleichzeitig von seiner Forderung nach Steuerfreiheit abzuweichen. Erst als 1542 die Türkensteuer erhoben wurde, wurde Lüneburg erstmals wieder in die reguläre Steuererhebung im Fürstentum eingebunden.[9][10]

Neben der Landessteuern wurden seit dem 15. Jahrhundert auch durch das Reich Steuern erhoben. 1495 wurde in Form des gemeinen Pfennings erstmals eine allgemeine Reichsteuer erlassen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese Steuer nicht bezahlt wurde, da sich in den Quellen keine Hinweise über deren Erhebung oder Zahlung finden. Erst die 1542 erlassene Türkensteuer wurde von den Einwohnern tasächlich erhoben und an den Kaiser bezahlt.[11]

Bis in die frühe Neuzeit existierte weder eine zentrale Finanzverwaltung, noch eine zentrale Kasse. Einnahmen verblieben meist bei der lokalen Erhebungsstelle, in der Regel den herzoglichen Vogteien, und wurden von dort aus meist unmittelbar zur Tilgung herzoglicher Schulden verwendet. Erst im 16. Jahrhundert bildete sich mit der Zentralverwanltung auch eine zentrale Finanzverwaltung heraus. Genaue Kenntnisse über den Umfang der Einnahmen und Ausgaben, also den Gesamthaushalt des Fürstentums im Mittelalter, liegen nicht vor. Auch die überlieferten Rechnungsbücher lassen keine belastbaren Rückschlüsse zu, da nur für einzelne Zeiträume und einzelne Ämter Quellen zur Rechnungsführung vorhanden sind.[12]

  1. Siehe Jürgens
  2. Zur Entwicklung des Territoriums nach 1409 siehe: Günther Franz: Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg, Bremen 1955, S. 5–11.
    Zur Entwicklung des Territoriums siehe: Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band 1: 1500–1806, hrsgg. v. Brage bei der Wieden, Hannover 2004, S. 135, ISBN 3-7752-6016-1.
    Zur Arrondierung des herzoglichen Besitzes und zur territorialen Entwicklung siehe: Ernst Schubert (Hrsg.), in: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; hier: S. 730–736.
  3. Siehe hierzu Otto Jürgens Landeshoheit im Fürstentum Lüneburg bei Beginn des Erbfolgekrieges (1371), 1886, S. 72
  4. Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Landstände im Fürstentum Lüneburg zwischen 1430 und 1546, Bielefeld 2001, ISBN 3-89534-394-3, S. 36-59
  5. Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Landstände im Fürstentum Lüneburg zwischen 1430 und 1546, Bielefeld 2001, ISBN 3-89534-394-3, S. 41-42
  6. Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Landstände im Fürstentum Lüneburg zwischen 1430 und 1546, Bielefeld 2001, ISBN 3-89534-394-3, S. 56-57
  7. Hannover gehörte bis 1409 zum Fürstentum Lüneburg
  8. Siehe hierzu Otto Jürgens Landeshoheit im Fürstentum Lüneburg bei Beginn des Erbfolgekrieges (1371), 1886, S. 72
  9. Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Landstände im Fürstentum Lüneburg zwischen 1430 und 1546, Bielefeld 2001, ISBN 3-89534-394-3, S. 100
  10. Zu den städtischen Beden siehe: Hugo Sonnenkalb: Die Steuer im Fürstentum Lüneburg im Mittelalter, 1908
  11. Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Landstände im Fürstentum Lüneburg zwischen 1430 und 1546, Bielefeld 2001, ISBN 3-89534-394-3, S. 143-145
  12. Dormeier / Von der Ohe