Benutzer:Stefan Johnsen/Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS)

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Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS)

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Die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS) ist ein 2019 veröffentlichtes Regelwerk und Leitfaden für die Gestaltung und Planung von Ausstellungen und räumlichen Gestaltungen wie Showrooms oder anderen, thematisch gestalteten Räumen und Flächen, auch unter dem Begriff "Kommunikation im Raum" bekannt[1]. Die HOAS definiert Leistungen und Leistungsbausteine auf dem Weg von der Idee bis zur Realisierung eines Ausstellungsvorhabens. Im Unterschied zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) stellt die HOAS keine öffentliche Verordnung dar, sondern ein Regelwerk im Sinne einer "Allgemeinen Vertragsbedingung", auf die sich Auftraggeber oder Auftragnehmer im Rahmen eines Planungsvertrages verständigen können.

Die HOAS wurde vom Verband der Ausstellungsgestalter Deutchlands e.V. (VerA) zusammen mit dem Autor Stefan Kleßmann entwickelt und wird in der Branche der Ausstellungsgestalter und Szenographen für die Angebotslegung, für die Definition von Leistungsumfängen und die Honorar-Ermittlung häufig angewendet. Öffentliche Auftraggeber und Museen nutzen die HOAS inbesondere für die Leistungs-Definition bei Ausschreibungen. Einige öffentliche Auftraggeber möchten die HOAS aber wegen der fehlenden öffentlichen Verordnungskraft nicht zur Vertragsgrundlage machen. Angebote werden dann nur in "Anlehnung an das Leistungsbild der HOAS" abgefragt. Ende 2021 soll eine überarbeitete Fassung entstehen, die Kritikpunkte von Gestaltern und Museen berücksichtigt und auch für den Markt in Österreich und der Schweiz angepasst wird.

Öffentliche Auftraggeber schrieben lange Jahre vielfach Leistungen der Ausstellungsgestaltung auf der Grundlage der HOAI aus. Da die HOAI dem breit gefächterten Leistungsbild der Ausstellungsgetaltung [2], etwa grafische Leistungen, die Entwicklung interaktiver Erlebnis-Stationen, künstlerische Gestaltungen innerhalb einer Ausstellung, Entwicklung inhaltlicher Konzeptionen u.ä. nicht gerecht wurde und Juristen die zwingende Anwendung der HOAI in Frage stellten[3] wurde die Entwicklung einer Honorarordnung, die diesem interdisziplinären Leistungebild gerecht wird, gefordert. Auch für die Auftraggeber wurde es immer schwerer, den Umfang der besonderen Leistungen, angemessen zu definieren und standardisierte Angebotsabfragen zu erstellen, die einen Preisvergleich ermöglichen. Die HOAS fand daher in der Branche viel Zustimmung und wird bereits vielfach angewendet. Es gibt aber auch Kritikpunkte, etwa an der Ausgestaltung der Schwierigkeitsgrade oder der Höhe der empfohlenen Honorierungen oder der fehlenden Verordnungskraft der HOAS. Wegen der Problematik der EU-Konformität bei der HOAI und auch der insgesamt wirtschaftlich geringeren Bedeutung der Branche der Ausstellungsgestaltung ist fraglich, ob die HOAS in der Zukunft eine solche Verordnungskraft erlangen kann. Sie wird insofern nur wirksam, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

2. Inhalte der HOAS

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Die HOAS definiert branchenübliche Begriffe aus der Ausstellungsgestaltung und unterteilt Ausstellungsvorhaben nach Schwierigkeitsgraden. Dabei lehnt sie sich an die HOAI an, wo etwa für Architekten unterschiedliche Schwierigkeitsgrade etwa für Lagerhäuser oder Krankenhäuser definiert werden. In der HOAS wird zwischen einfachen Foto- oder Textausstellungen unterschieden und komplexeren Vorhaben mit umfassenden, interaktiven medialen Anwendungen und Anforderungen. Für die Leistungserbringung werden sogenannten "Kernleistungen" definiert, die von der Konzeptskizze über verschiedene Planungsschritte bis zur Inbetriebnahme der Ausstellung reichen. Für diese Leistungen enthält die HOAS Honorartabellen, die auf die Höhe der zu verarbeitenden Ausstellungsbudgets und dem Schwierigkeitsgrad des Ausstellungsvorhabens abstellen. Dazu enthält die HOAS einen Katalog sogenannter "besonderer Leistungen", die zusätzlich zu den Kernleistungen gefordert oder geschuldet sein können. Weiter enthält die HOAS Regelungen für den Fall von Leistungsänderungen, Zeitverzug, die Vergütung für den Fall, dass der Planer auch Realisierungsleistungen erbringen soll. Die HOAS macht auch Vorgaben zu häufigen Abgrenzungsthemen im Bereich der Ausstellungsgestaltung, etwa der Frage, welche Leistungen zum gestalterisch-planerischen Bereich gehören und welche Leistungen zum Realisierungsbereich oder zum Bereich der Gebäudearchitektur. Die HOAS enthält auch Regelungen über die Nutzungsrechte, vorzeitige Kündigungen, Zahlungspläne und Sicherheiten. Dabei wird das Ziel verfolgt, typische Regelungsthemen zwischen dem Auftraggeber und dem Gestalter und Planer standardisiert abzudecken. In der Gesamtheit ist die HOAS insofern mehr ein Regelungsleitfaden für Ausstellungsprojekte als eine Honorarordnung im engeren Sinne. Die HOAS erlaubt auch ausdrücklich, bei preislichen Angeboten die empfohlenen Honorarwerte zu unterschreiten.

  • Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung, herausgegeben von VerA, Autor: Stefan Kleßmann, AV-Edition, 2019, ISBN 978-3-89986-310-9
  • Szenografie. Das Kompendium zur vernetzten Gestaltungsdisziplin. Hrsg. P.Kiedaisch, S.Marinescu, AV-Edition, ISBN 978-3-89986-285-0
  • 1) Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung, herausgegeben von VerA, Autor: Stefan Kleßmann, AV-Edition, 2019, ISBN 978-3-89986-310-9
  • 2) Szenografie. Das Kompendium zur vernetzten Gestaltungsdisziplin. Hrsg. P.Kiedaisch, S.Marinescu, AV-Edition, ISBN 978-3-89986-285-0
  • 3) Thomas Weischede: Rechtliche Einordnung. In: Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung, AV-Edition, 2019, ISBN 978-3-89986-310-9
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