Benutzer:Schlesinger/Kriterien für die Artikelbebilderung
Hier werden Kriterien für Relevanz und Qualität von Abbildungen gesammelt, die zukünftig eine enzyklopädisch angemessene Bebilderung von Personenartikeln regeln könnten. Bisher gelten in der Wikipedia die Hinweise auf der Seite Wikipedia:Artikel illustrieren, die aber eher allgemein gehalten sind und Spezialfälle nicht berücksichtigen.
- Voraussetzung für die Verwendung von Abbildungen in Personenartikeln sind
- Die Beachtung der Persönlichkeitsrechte
- Eine passende Lizenz der Abbildungen und Beachtung der Bildrechte
- Abbildungen von Personen in Biografieartikeln
- Das Bild darf die Person nicht entstellend oder karikierend darstellen. Dazu gehört auch eine das Hauptmotiv verändernde Bildbearbeitung zwecks Verschönerung
- Das Bild darf die Person nicht in einer kompromittierenden, peinlichen oder außergewöhnlichen Situation zeigen, wenn diese nicht Gegensatnd im Artikel ist
- Bilder in Biografieartikeln sollen in einer sachlichen, nüchternen Weise das Hauptmotiv illustrieren, in möglichst neutraler Umgebung
- Bilder, die von PR-Agenturen, Unternehmen, politischen Parteien und weltanschaulichen Gruppen zur Verfügung gestellt werden, sollen genau geprüft werden
- ist das Bild korrekt lizenziert?
- sieht die dargestellte Person wirklich so aus?
- ist sie es überhaupt?
- wie stark ist das Bild bearbeitet worden?
- ist neben dem Hauptmotiv des Bildes Werbung platziert?
- dient das Bild vorrangig der Werbung?
- Technisch-qualitative Anforderungen an Bilder (müssten Fotografen oder Techniker ausarbeiten)
- Tiefenschärfe
- Hintergrund
- Licht
- Verzerrungen
Bei historischen Abbildungen können diese Kriterien natürlich nicht gelten. Ebenso nicht, wenn es für die im Artikel beschriebene Person nur ganz wenige oder schwer zu beschaffende Bilder gibt.
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass ein Artikel nur dann bebildert werden kann, wenn angemessenes Bildmaterial zur Verfügung steht. Fragwürdiges Bildmaterial ist für Wikipediaartikel nicht zu verwenden. Im Zweifelsfall wird auf eine Bebilderung verzichtet.
Das Verhältnis von Textanteil zum Bildanteil muss ausgeglichen sein. Eine Überbebilderung ist zu vermeiden.
- Beispiele (nur eine subjektive Ansicht)
- geeignetes Foto: Hans-Werner Sinn
- reines PR-Foto: Sabatina James
- kein PR-Foto, aber technisch qualitativ unbefriedigend : Eva Weissweiler
- Überbebilderung: Ulrich Wickert, Heidi Klum