Benutzer:Rolz Reus/Teilkönigreich

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Unter einem Teilkönigreich versteht man zur Zeit des frühen Mittelalters einen Reichsteil, der zusammen mit anderen Teilkönigreichen ein Gesamtreich ergibt. Jedes Teilreich ist dabei insoweit unabhängig, da es keine höhere Instanz gibt, die diesem vorsteht. Es besteht also kein Unterordnungsverhältnis wie es später im Lehenswesen üblich wurde und dies wird auch durch den hohen Titel König deutlich. Der Idee nach vertreten die Teilkönigreiche das Gesamtreich nach außen und verteidigen es entsprechend.

Schon im Römischen Reich bestand durchgehend die Idee eines ewigen und ungeteilten Reiches, obwohl es gerade auch durch seine schiere Größe schrittweise als unregierbar angesehen wurde. So teilte Diokletian schon 284/285 das Reich unter fähigen Generälen auf und erschuf mit der Tetrarchie eine entsprechende Verfassung.

Später folgten dann dynastisch bedingte Aufteilungen. So zum Beispiel nach dem Tod Konstantin I. unter seinen drei Söhnen, aber später auch mit der Teilung von 395, die im damaligen Verständnis kein zukünftiges Auseinanderdriften von Westrom und Byzanz verursachen sollte.

Vermutlich griff Chlodwig I., der sich nach den Anerkennungen durch Kaiser Anastasios I. im Jahr 497 (Konsul) und 508 (Patrizius) römischer Tradition verpflichtet fühlte, diese Tradition der Reichsteilung wieder auf.

Auf jeden Fall gilt es heute als widerlegt, dass die merowingischen Reichsteilungen von 511, 561 und 596 salfränkischer bäuerlicher Tradition entsprachen.

Daher wurde nach dem Tod Chlodwigs im Jahr 511 das Reich unter seinen vier Söhnen aufgeteilt. Sein erstgeborener Theuderich erhielt dabei aber den größten Reichsteil, vielleicht auch deswegen, weil er die am schwierigsten zu verteidigenden Grenzen in Richtung wilder germanischer Norden hatte. Die Aufteilung erfolgte in folgende Teilreiche:

Unter Chlothar I. wurde das Reich 558 wieder vereint, jedoch schon 561 nach seinem Tod wieder entsprechend geteilt:

Eine weitere Teilung erfolgte 596 nach dem Tod Childebert II. unter seinen Söhnen in die beiden Teilkönigreiche

Durchbrechung des Prinzips der Teilkönigreiche

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Als im Jahr 524 Chlodomer im Krieg gegen die Burgunder in Gefangenschaft starb, wurde sein Teilkönigreich Orleans nicht unter seinen drei Söhnen geteilt. Eventuell erkannte man, dass bei Fortführung dieses Prinzips das Gesamtreich am Ende nur noch aus verschiedentlichsten Kleinsteinheiten bestehen würde. Es blieb dann bis zum Jahr 532 bei dieser unklaren Situation. In diesen acht Jahren scheint die Großmutter Chrodechild die Regentschaft für diesen Reichsteil inne gehabt zu haben.

Auch beim Tod Chlodwig II. 657 in Neustrien und beim Tod Theuderich II. 612 wurde von einer weiteren Teilung abgesehen.

Unterschied zum Unterkönigtum

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Das Teilkönigreich ist von den Unterkönigreichen wie Aquitanien und Italien zu unterscheiden. Beim Unterkönigtum wird oft ein Sohn des Königs noch zu Lebzeiten des Vaters zum König ernannt, quasi auch um sich gleichsam in das Tätigkeitsfeld eines Königs einzuarbeiten.