Benutzer:Orloeg/Territoriale Entwicklung von Oldenburg

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Mitte 12. Jhd.: Rund um die 1108 erstmals erwähnte Siedlung Oldenburg entwickelte sich unter dem gleichnamigen Herrscherhaus die Grafschaft Oldenburg in Vasallität des Herzogtums Sachsen, das nach der Entmachtung Heinrichs des Löwen 1180 Reichsunmittelbarkeit erlangte.

Die erste Landesteilung - Wildeshausen

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um 1142: Nach dem Tod des Grafen Egilmar II. teilten dessen Söhne das väterliche Erbe, wobei Heinrich I., der ältere Bruder, den Landesteil Wildeshausen übernahm.

Dessen Enkel Heinrich III. und Burchard überließen die Herrschaft am 2. März 1229 Erzbischof Gerhard II. von Bremen, um sie als Lehen zurückzuempfangen. Mit dem Tod von Burchards Sohn Heinrich IV. um 1270 fiel Wildeshausen als erledigtes Lehen an das Erzstift Bremen, obwohl der Gemahl seiner einzigen Tochter Hedwig, Graf Christian IV. von Oldenburg-Delmenhorst, deren Besitzansprüche jahrzehntelang durchzusetzen versuchte.

1234: Zur Urbarmachung des westlich von Bremen gelegenen Marschenhochlandes forcierten die Bremer Erzbischöfe ab der Mitte des 12. Jahrhundert die Besiedlung durch Deichbau-erfahrene Kolonisten aus Rüstringen und Holland. Diese entwickelten allmählich ein gemeinschaftliches Bewusstsein, dass zur genossenschaftlichen Organisation der Stedinger führte, die sich immer weiter von der Oberhoheit des Erzbistums emanzipierten. Nach einer Reihe von Versuchen zur Besteuerung, der sich die Bauern auch militärisch erwehrten, erklärte sie die Bremer Fastensynode am 17. März 1230 der Häresie für schuldig. Auf dieser Grundlage begann 1233 auch mit Unterstützung Oldenburgs der als Kreuzzug verbrämte Stedingerkrieg, den die überlegenen Angreifer am 27. Mai 1234 in der Schlacht von Altenesch für sich entschieden. In der Folge wurde das Stedingerland zwischen der Grafschaft und dem Erzbistum aufgeteilt.

um 1278: Nach dem Tod des Grafen Johann I. übernahm um 1270 zunächst dessen Bruder Otto, der Abt des Klosters Rastede, die Regentschaft für seine minderjährigen Neffen Christian III. und Otto II., ehe diese 1272 gemeinsam in die Nachfolge eintraten. Nach etwa sechs Jahren einigten sie sich auf eine Teilung des Besitzes, wobei der jüngere Otto II. die Herrschaft über Delmenhorst, Hasbergen und die Kirchspiele Bardewisch (bei Lemwerder), Berne, Ganderkesee, Holle, Schönemoor sowie Stuhr erhielt.

Vereinigung mit Delmenhorst

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1447: Am 7. Januar 1414 verpfändete der hochverschuldete Graf Otto IV. von Delmenhorst sein Land für 3000 Mark an das Erzbistum Bremen und bot zudem die Eingliederung der Grafschaft in das Stiftsgebiet ein, wenn sein Sohn Nikolaus beim Ableben des Erzbischofs Johannes II. von Schlamstorf zu dessen Nachfolger gewählt würde. Nach Ottos Tod 1418 folgte ihm Nikolaus als regierender Graf nach und übertrug Burg und Herrschaft am 20. Dezember 1420 dem Erzstift, um sie als Lehen zurück zu empfangen, ehe ihn das Domkapitel am 16. Januar 1421 zum neuen Erzbischof erwählte. Nach einer Reihe teurer und mißglückter Fehden musste Nikolaus 1435 zugunsten des Lüneburger Abtes Baldwin II. von Wenden als Erzbischof zurücktreten und erhielt Delmenhorst zu seiner Altersversorgung zurück. Entgegen des vereinbarten Heimfalls nach seinem Tod überschrieb er den Besitz unter Berufung auf einen Vertrag von 1370 an Graf Dietrich von Oldenburg, der dafür dem Bremer Rat 2000 Gulden zahlte, so dass der Erzstift, als Nikolaus 1447 verstarb, seine Rechte nicht mehr geltend machen konnte.

Verbindung zum Königreich Dänemark

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Als am 5. Januar 1448 der dänische König Christoph III. kinderlos starb, trug der dänische Reichsrat, dem in der dänischen Wahlmonarchie die Königswahl oblag, die Krone Herzog Adolf VIII. von Holstein an, der in weiblicher Linie von der Estridsson-Dynastie abstammte. Da aber auch dieser keine Nachkommen hatte, lehnte er das Angebot ab und empfahl seinen Neffen Christian, den ältesten Sohn seiner Schwester Heilwig und des Grafen Dietrich von Oldenburg und Delmenhorst, der dort seit 1440 als Nachfolger seines verstorbenen Vaters regierte. Im Einvernehmen mit der Hanse und dem Wendischen Städtebund fand am 1. September 1448 dessen Wahl zum dänischen König statt und am 28. September 1448 übernahm er als Christian I. die Regentschaft. Nach der Krönung am 28. Oktober 1449 übertrug er 1450 die Herrschaft in Oldenburg und Delmenhorst an seinen jüngeren Bruder Gerd den Mutigen.

Nach dem Tod seines Onkels Adolf VIII. erbte Christian I. 1459 auch das Herzogtum Schleswig (ein dänisches Lehen) und folgte ihm 1460 mit Hilfe der Landstände, denen an der Fortführung einer gemeinsamen Herrschaft gelegen war, durch den Vertrag von Ripen unter Umgehung der eigentlich erbberechtigten Linie Holstein-Pinneberg auch in der zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Grafschaft Holstein nach. Dadurch erlangte Dänemark bis zur Auflösung des Reiches 1806 Sitz und Stimme auf dessen Reichstagen. Die damit begründete Personalunion zwischen dem Königreich Dänemark und den Herzogtümern Schleswig und Holstein hatte bis 1864 Bestand.

1482: Nachdem ihm bereits 1476 die Rechte an Delmenhorst bestätigt worden waren, eroberte Erzbischof Heinrich von Bremen das Gebiet, gliederte es allerdings dem Hochstift Münster an, dem er ebenfalls als Bischof vorstand.

1514: In der Schlacht an der Hartwarder Landwehr gelang

2. April 1547: Aufgrund seiner Sympathie für die Reformation verweigerte Bischof Franz von Münster während des Schmalkaldischen Krieges die von Kaiser Karl V. geforderte Beteiligung an der Belagerung von Bremen, woraufhin Graf Anton I. von Oldenburg mit kaiserlicher Billigung Delmenhorst eroberte und in Besitz nahm. Spätere Klagen des Bischofs vor dem Reichskammergericht blieben erfolglos.

1597:

Nach dem Tod Antons I. übernahm zunächst sein ältester Sohn Johann XVI. von Oldenburg die Regentschaft der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Am 3. November 1577 erstritt sein jüngerer Bruder Anton II. mittels eines Teilungsvertrages die Herrschaft über die Grafschaft Delmenhorst und weiterer Besitzungen. 1597 bestätigte der kaiserliche Reichshofrat die vollständige Abspaltung der Grafschaft von Oldenburg. Damit wurde Anton II. 1577 der Begründer einer jüngeren Linie Oldenburg-Delmenhorst.

Herrschaft Jever

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Maria von Jever wurde als drittes Kind des Häuptlings Edo Wiemken des Jüngeren geboren. Ihre Mutter Heilwig, Edos zweite Ehefrau und Schwester des Grafen Johann V. von Oldenburg, starb bereits, als Maria ein Jahr alt war, vermutlich bei der Geburt der jüngsten Schwester. Ihr Vater starb 1511. Sein Schwager, der Graf von Oldenburg, übernahm die Vormundschaft für die Kinder und setzte fünf von Edo dazu bestimmte Dorfoberhäupter als Regenten ein. Als mit Junker Christoph der einzige männliche Erbe am 21. Juni 1517 bereits im Alter von 18 Jahren plötzlich verstarb, fanden sich die Fräuleins Maria und ihre Schwestern Anna (1499–1536) und Dorothea (1501–vor 1527) von verschiedenen Seiten bedroht

Graf Edzard I. von Ostfriesland, der bereits mit Edo Wiemken in Dauerfehde gelegen hatte wegen seiner angeblichen Ansprüche auf das Jeverland, demonstrierte seine militärische Stärke an der jeversch-ostfriesischen Landesgrenze. Er legte einen gefälschten Lehnsbrief vor, um seinen angeblich von 1454 stammenden Anspruch der Cirksena auf Jever zu dokumentieren. Er erreichte die Zustimmung der Regenten und Vormünder der Mädchen, durch einen Heiratsvertrag die Schutzherrschaft über das Jeverland zu erzwingen. Innerhalb von sieben Jahren sollte eins der Fräuleins einen der Grafensöhne heiraten. Die Herrschaft Jever solle die Mitgift darstellen. Bis dahin sollte Jever von Ostfriesland regiert werden.

1573 setzte die verbliebene Regentin Erbfräulein Maria ihren Cousin Graf Johann VII. von Oldenburg entgegen den Ansprüchen des ostfriesischen Grafen testamentarisch als Erben des am 12. April 1532 Kaiser Karls V. als Lehen aufgetragenen Gebietes ein. Der Brüsseler Hof als Lehnsherr stimmte dieser Verfügung zu. Graf Edzard II. von Ostfriesland hielt nach Marias Tod im Jahre 1575 seine Herrschaftsansprüche aufrecht, die aber am 12. August 1588 endgültig durch Urteil des Brabanter Lehenhofs abgewiesen wurden. Nun war die Herrschaft Jever durch den gleichen Landesherrn mit der Grafschaft Oldenburg verbunden.

Der Sohn und Nachfolger Graf Johanns VII., Anton Günther, legte testamentarisch fest, dass nach seinem Tode die Herrschaft Jever an seinen Neffen, den Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst fallen sollte. Die Herrschaft Kniphausen sollte sein unehelicher Sohn Anton I. von Aldenburg erhalten. 1667 starb Anton Günther, und die gräflich-oldenburgische Linie des Hauses Oldenburg hatte keinen legitimen männlichen Erben. Der dänische König Christian V., der Mitglied einer oldenburgischen Nebenlinie war und die Grafschaft Oldenburg erbte, erhob ebenfalls Anspruch auf die Herrschaft Jever, die er 1675 besetzen ließ.

Der französische König Ludwig XIV., der zwischenzeitlich den Titel des Herzogs von Burgund erworben hatte und daraus die Lehnsoberhoheit über Jever beanspruchte, unterstützte ihn, indem er ihn 1682 formell mit der Herrschaft Jever belehnte. Die Beamten des Fürsten von Anhalt-Zerbst wurden vertrieben. Anhalt-Zerbst legte auf dem Reichstag Protest ein. Am 16. Julijul. / 26. Juli 1689greg. konnte man sich in Kopenhagen auf einen Vergleich einigen. Anhalt-Zerbst erhielt die Herrschaft Jever als reichsunmittelbares Gebiet zurück und konnte seine Anwartschaft auf die Herrschaft Kniphausen wahren, musste aber dafür andere Landstriche, die Dänemark beanspruchte, abgeben und einen Betrag von 100.000 Talern entrichten.

Herrschaft Inn- und Knyphausen

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1624: Aufgrund der haltlosen Behauptung, Philipp Wilhelm von Innhausen und Knyphausen stände in Opposition zum Kaiser, gestattete dieser 1623 Graf Anton Günther von Oldenburg die Besetzung der Herrschaften Innhausen und Knyphausen. Im folgenden Jahr darauf verglichen sich Philipp Wilhelm und Anton Günther in einem Prozess vor dem Reichskammergericht in Speyer darauf, dass Philipp Wilhelm gegen die Zahlung einer jährlichen Rente und der Wahrung des Titels Freiherr zu Innhausen und Knyphausen auf seine Erbrechte verzichtete. Der Vertrag fand 1648 Bestätigung und gewährte der Familie ein 340 Jahre dauerndes Einkommen.

Vereinigung mit Delmenhorst

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1647: Nach dem Tod von Graf Christian IX. fiel Delmenhorst endgültig an Oldenburg zurück.

Ein Teil Dänemarks

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1667:

27. August 1773:

§ 8.

Dem Herzoge von Holstein-Oldenburg für die Aufhebung des Elsflether Zolls, die Abtretung der Dörfer in dem weiter unten bezeichneten Landesstriche von Lübeck, und für die ihm und dem Domkapitel zuständigen Rechte und Besitzungen in der Stadt dieses Namens: das Bisthum und Domkapitel Lübeck, das Hannöverische Amt Wildeshausen und die schon erwähnten Aemter Vechte und Kloppenburg im Münsterschen.

§ 27

Die Stadt Lübeck, für die Abtretung der von ihrem Hospital abhängenden Dörfer und Weiler im Mecklenburgischen: denjenigen ganzen Landesbezirk des Bisthums und Domkapitels zu Lübeck, mit allen und jeden Rechten, Gebäuden, Eigenthum und Einkünften, welcher zwischen der Trave, der Ostsee, dem Himmelsdorfer See und einer Linie begriffen ist, die von da oberhalb Swartau in einer Entfernung von wenigstens 500 französischen Toisen von der Trave, dem Dänischen Holstein, und dem Hannöverischen, gezogen wird.

Ueber die, von der Stadt Lübeck abhängigen einzelnen Stücke, welche außerhalb des eben bezeichneten Bezirkes in den Landen des Herzogs von Holstein-Oldenburg eingeschlossen liegen, wird man sich gütlich vereinigen.

25. Februar 1803: Als Entschädigung für die Aufhebung des Elsflether Weserzolls erhielt das Herzogtum Oldenburg aus dem Fürstbistum Münster die Ämter Vechta und Cloppenburg, vom Kurfürstentum Hannover das Amt Wildeshausen und das säkularisierte Hochstift Lübeck, ausschließlich eines Gebietes zwischen Schwartau, der Trave, dem Hemmelsdorfer See und der Ostsee, das an die Reichsstadt Lübeck fiel.

1804: In einem Vergleich einigten sich Oldenburg und die Reichsstadt Lübeck auf die Verteilung der Stiftsgrundstücke innerhalb der Stadt und der Ländereien des Domkapitels, so dass eine wechselseitige Gebietsbereinigung erfolgte:

  • an Lübeck:
    • Ivendorf
    • Brodten
    • Teutendorf
    • Gneversdorf
    • Hof Dänischburg
  • an Eutin:
    • Wilmsdorf
    • Warnsdorf
    • Häven
    • Niendorf

13. Dezember 1810: Um die Kontinentalsperre entlang der gesamten deutschen Nordseeküste durchzusetzen, entschied der französische Senat nach dem am 1. März 1810 vollzogenen Anschluss des Kurfürstentums Hannover an das Königreich Westphalen und der französischen Annexion des Königreiches Holland am 9. Juli 1810 auch die Auflösung des nun isoliert gelegenen Herzogtums Oldenburg.

1. Januar 1811: Innerhalb der aus weiteren französischen Annexionen geschaffenen vier Hanseatischen Departements gehörten die früheren Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst als Arrondissement Oldenburg zum Departement der Wesermündungen, die 1803 gewonnenen Gebiete fielen an das Department der Ober-Ems und der südliche Teil des Fürstentums Lübeck bildete eine Exklave des Départements des Bouches de l’Elbe. Vor die Wahl gestellt, in Oldenburg zu bleiben oder als Substitution das Fürstentum Erfurt zu regieren, entschied sich Herzog Peter I. mit seiner Familie am 27. Februar 1811 für das russische Exil.

28. Februar 1811: Durch einen Festakt in der Lambertikirche nahm Frankreich das Herzogtum Oldenburg offiziell in Besitz.

27. November 1813: Im Zuge des französischen Rückzuges kehrte Herzog Peter I. im Gefolge des russischen Zaren nach Oldenburg zurück und übernahm erneut die Regierung.

Artikel 33 - Abtretungen an den Herzog von Oldenburg.

Se. brittische Maj. der König von Hannover, in Rücksicht des Wunsches Sr. Maj. des Königs von Preussen, Sr. Durchlaucht dem Herzoge von Oldenburg eine schickliche Vergrößerung des Gebiets zu verschaffen, versprechen, demselben einen District mit einer Bevölkerung von 5000 Einwohnern abzutreten.

Artikel 34 - Großherzog von Oldenburg.

Se. Durchlaucht der Herzog von Holstein-Oldenburg wird den Titel als Großherzog von Oldenburg annehmen.

Artikel 49 - Gebiete, die für die Häuser Oldenburg, Sachsen-Coburg, Mecklenburg-Strelitz und für den Grafen Pappenheim reservirt worden sind.

In dem ehemaligen Saar-Departement, an den Gränzen der Staaten des Königs von Preussen, wird ein District mit 69,000 Seelen reservirt, der auf folgende Weise vertheilt werden soll. Der Herzog von Sachsen-Coburg und der Herzog von Oldenburg erhalten ein jeder ein Gebiet mit 20,000 Einwohnern, der Herzog von Mecklenburg-Strelitz und der Landgraf von Hessen-Homburg ein Gebiet mit 10,000 Einwohnern, und der Graf Pappenheim ein Gebiet mit 9000 Einwohnern. Das Gebiet des Grafen Pappenheim kommt unter preussische Hoheit.

Artikel 50 - Zukünftige Arrangements in Bezug auf diese Länder.

Da die in dem vorigen Artikel den Herzogen von Sachsen-Coburg, Oldenburg, Mecklenburg-Strelitz und dem Landgrafen von Hessen-Homburg angewiesenen Vergrößerungen nicht mit ihren respectiven Staaten in Berührung stehen; so werden Ihre Majestäten, der Kaiser von Österreich, der Kaiser aller Reussen, der König von Großbrittanien und der König von Preussen, nach Beendigung des gegenwärtigen Krieges, oder so bald es die Umstände erlauben, sich dahin verwenden, den genannten Fürsten durch Austauschungen oder andere Arrangements die Vortheile zu verschaffen, welche sie ihnen zuzusichern beschlossen haben. Um aber die Verwaltungen genannter Districte nicht zu sehr zu vervielfältigen, so ist beschlossen worden, sie provisorisch von Preussen, jedoch zum Nutzen der neuen Besitzer, verwalten zu lassen.

9. Juni 1815: Durch den Wiener Kongress wurde das Herzogtum zum Großherzogtum erhöht (Artikel 34) und das Königreich Hannover verpflichtete sich, diesem ein Gebiet mit 5.000 Einwohnern abzutreten (Artikel 33). Zudem legte Artikel 49 fest, dass ein noch zu bestimmender Teil des früheren französischen Départements de la Saar mit 20.000 Einwohnern an Oldenburg fallen sollte.

16. April 1817: In Erfüllung von Artikel 49 der Wiener Kongressakte gingen der Kanton Birkenfeld sowie Teile der Kantone Herrstein, Hermeskeil (Bosen, Schwarzenbach, Sötern), Wadern, St. Wendel, Baumholder (Nohen, Nohfelden, Gimbweiler, Wolfersweiler) und Rhaunen als Fürstentum Birkenfeld offiziell in den Besitz des Großherzogtums über.

Herrschaften Jever und Kniphausen

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20. Dezember 1813: Nach der am 25. November 1813 erfolgten Wiederinbesitznahme der Herrschaften Jever und Kniphausen durch den russischen General Ferdinand von Wintzingerode übertrug Russland die provisorische Administration über die Herrschaft Kniphausen an Oldenburg.

1818: Der russische Zar Alexander I. trat die Herrschaft Jever an das Großherzogtum ab.

8. Juni 1825: Infolge langer und mühsamer Verhandlungen erreichte Erbgraf Wilhelm Gustav Friedrich Bentinck dank preußischer und russischer Fürsprache im Berliner Abkommen die Wiederherstellung einer begrenzten Landeshoheit über die Herrschaft Kniphausen, wenn auch ohne volle Souveränität, die er am 31. Juli 1826 übernahm.

14. Februar 1842: Um die zersplitterten Herrschaftsverhältnisse in Holstein zu bereinigen und dadurch eine vereinfachte Verwaltung zu ermöglichen, schlossen der dänische König Christian VIII. in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein und Großherzog Paul Friedrich August von Oldenburg als Fürst von Lübeck den Plöner Vertrag.

Der darin vereinbarte Gebietstausch verschmolz das zuvor in zehn Teilen 400 km² umfassende Fürstentum Lübeck auf zwei arrondierte Exklaven um Eutin und Schwartau. Die ursprünglich von Oldenburg beabsichtigte Vereinigung kam nicht zustande, da der Großherzog keinen der historischen Zentren des Fürstentums aufgeben wollte und Dänemark eine Verkehrsachse zwischen Altona und Neustadt plante, die allein über Holsteiner Gebiet führen sollte.

Im Einzelnen erhielt Oldenburg von Dänemark:

  • aus dem Amt Ahrensbök
    • Fassendorf mit dem Döbelsee
    • Garkau
    • Gothendorf
    • Schulendorf
    • Gleschendorf (Holsteiner Anteil)
    • Ratekau (Holsteiner Anteil)
    • Schürsdorf (Holsteiner Anteil)
  • aus dem Amt Reinfeld
    • Cashagen (Holsteiner Anteil) - fünf Gebäude
  • sowie
    • Gleschendorf (Hoheitsrechte über den Oldenburger Anteil)
    • Scharbeutz (Dorf und Hof)
    • Röbel (eine Hufe)
    • Wulfsdorf (eine Hufe)

Im Gegenzug verzichtete Oldenburg auf:

  • aus dem Amt Kollegialstift
    • Altgalendorf
    • Klein Wessek
    • Nanndorf
    • Neuratjensdorf
    • Techelwitz
    • Teschendorf
    • Rellin (Oldenburger Anteil)
  • aus dem Amt Großvogtei
    • Gießelrade
    • Groß Barnitz
    • Klein Barnitz
    • Hamberge
    • Hansfelde
    • Tankenrade
    • Travenhorst
    • Kesdorf (gutsherrschaftliche Rechte)

Die Absprachen des Vertrages traten am 1. Januar 1843 in Kraft.

20. Juli 1853: 1815 hatte Preußen auf dem Wiener Kongress unter britischem Druck das Fürstentum Ostfriesland an das Königreich Hannover abtreten müssen, wodurch es seinen Zugang zur Nordsee verlor. Für ihr ab 1852 begonnenes Flottenbauprogramm suchte die Regierung in Berlin daher nach einer alternativen Marinebasis. Die einzige Möglichkeit dafür bot sich im Großherzogtum Oldenburg, das im Sinne seiner preußenfreundlichen Politik eine entsprechende Anfrage positiv beschied.

In ihren Verhandlungen einigten sich der preußische Geheime Admiralitätsrat Samuel Gottfried Kerst und der oldenburgische Geheime Hofrat Theodor Erdmann auf die Überlassung eines Küstenabschnitts an der Außenjade bei Heppens und Fährhuck, dem einzigen natürlichen Tiefwasserhafen an der deutschen Nordseeküste. Dieser umfasste zwei Gebietsteile:

  • südöstliches Gemeindegebiet von Heppens im Amt Jever mit 137 Einwohnern (1853)
  • Wohnplatz Eckwarderhörne im Amt Burhave ohne Einwohner (1853)

Für die Abtretung zahlte Preußen eine halbe Million Taler in drei Raten und verpflichtete sich zur Errichtung einer Marineanlage sowie dem Schutz der oldenburgischen Schifffahrt. Um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten und etwaige Bodenspekulationen zu vermeiden, beauftragte Erdmann seinen Schwager, den Juristen Maximilian Heinrich Rüder, mit dem privaten Ankauf der benötigten Grundstücke. Am 23. November 1854 erfolgte schließlich die offizielle Übergabe des 313 Hektar - davon 94 Hektar Festland - umfassenden Terrains, das von Prinz Adalbert von Preußen, dem Admiral der preußischen Marine, als Königliches Preußisches Jadegebiet in Besitz genommen wurde.

Herrschaft Kniphausen

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1854: Da Reichsgraf Wilhelm Gustav Friedrich Bentinck nur Erben aus einer nicht standesgemässen, zudem unehelichen und erst nachträglich legitimierten Verbindung mit Margarethe Gerdes, der Tochter eines Landeigners, hinterließ, bestritt dessen Bruder Johann Karl Bentinck die Erbrechte seines Neffen Gustav Adolf

23. Februar 1867: Im Ergebnis des Deutsch-Dänischen Krieges von 1864 musste Dänemark auf die Herrschaft in den Herzogtümern Lauenburg, Holstein und Schleswig zugunsten von Preußen und Österreich verzichten, wobei Preußen die Verwaltung von Schleswig und Österreich die von Holstein übernahm. 1866 löste der preußische Einmarsch in Holstein den Deutschen Krieg aus, an dem der Deutsche Bund zerbrach und durch den Preußen neben weiteren Annexionen auch Holstein gewann.

Demgegenüber standen jedoch die Erbansprüche des Oldenburger Großherzogs Peter II., der seit dem Tod des dänischen Königs Friedrich VII. 1863 - mit dem die ältere Linie des Hauses Oldenburg erloschen war - als Oberhaupt der Gottorfer Linie die Hoheit über die Herzogtümer für sich einforderte. Nach Verhandlungen in Berlin erklärte sich Preußen schließlich am 27. September 1866 bereit, für die Aufgabe der oldenburgischen Erbrechte 1 Million Reichstalern zu zahlen und einen Teil Holsteins an das Großherzogtum abzutreten, durch den eine Verbindung der räumlich getrennten Teile des Fürstentums Lübeck sowie dessen Zugang zur Ostsee ermöglicht werden sollte. Der konkrete Umfang der Abtretung betraf:

  • das Amt Ahrensbök mit
    • Fleckgemeinde Ahrensbök
    • Vorwerk Ahrensbök
    • Barghorst
    • Barkau
    • Curau
    • Dakendorf
    • Ekelsdorf
    • Gießelrade
    • Gnissau
    • Grebenhagen
    • Gronenberg
    • Groß Steinrade
    • Haffkrug
    • Havekost
    • Hohenhorst
    • Holstendorf
    • Kesdorf
    • Lebatz
    • Middelburg
    • Neuhof
    • Ottendorf
    • Pönitz
    • Schwienkuhlen
    • Siblin
    • Spechserholz
    • Steenrade
    • Süsel mit Vorwerk Süsel
    • Tankenrade
    • Woltersmühlen
      • aber ohne das Dorf Travenhorst
  • die Lübeckischen Güter
    • Eckhorst
    • Mori (mit Klein Steinrade und Ravensbusch)
    • Stockelsdorf (mit Mariental und Fackenburg)
  • die dem Heilig-Geist-Hospital zu Lübeck gehörenden Dörfer Böbs und Schwochel
  • die Hoheit über den Diecksee

Am 19. Juni 1867 nahm Oldenburg die abgetretenen Gebietsteile offiziell in Besitz, vereinigte sie aber erst am 25. März 1870 förmlich durch ein Gesetz mit dem Fürstentum Lübeck.

Artikel II

Andere Gebietsvereinigungen

§ 7

(1) Der Stadtkreis Wilhelmshaven (ohne Wohnplatz Eckwarderhörn) geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadtkreis Rüstringen zusammengeschlossen. Der Stadtkreis führt den Namen Wilhelmhaven.

(2) Der Wohnplatz Eckwarderhörn geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird in die Gemeinde Butjadingen, Amt Wesermarsch, eingegliedert.

§ 8

(1) Der oldenburgische Landesteil Birkenfeld geht auf das Land Preußen über und bildet einen Landkreis der Rheinprovinz.

(2) Der oldenburgische Landesteil Lübeck geht auf das Land Preußen über und bildet mit den bisher lübischen Gemeinden Kurau (lüb. Anteils), Dissau, Krumbeck und Malkendorf den Landkreis Eutin im Regierungsbezirk Schleswig.

26. Januar 1937: Um der gewachsenen Bedeutung Hamburgs als Hafen und Wirtschaftszentrum gerecht zu werden, aber auch um die Konkurrenz der benachbarten Städte auszuschalten, wurde durch die deutsche Reichsregierung das Groß-Hamburg-Gesetz erlassen, welches die Städte Altona, Wandsbeck und Harburg-Wilhelmsburg sowie 27 Gemeinden und zwei Gemeindeteile aus den umliegenden Landkreisen mit Hamburg vereinigte.

Daneben regelte das Gesetz auch eine Reihe weiterer Gebietsbereinigungen im norddeutschen Raum. Als Konsequenz daraus musste Oldenburg seine Exklaven Birkenfeld und Lübeck an Preußen abtreten, erhielt im Gegenzug aber die 1853 im Jade-Vertrag an Preußen abgetretene Stadt Wilhelmshaven, die mit dem benachbarten Rüstingen verschmolz.

Das Gesetz trat am 1. April 1937 in Kraft.

8. November 1946: Nach Ende des Zweiten Weltkrieges ernannte die Britische Militärregierung den früheren Regierungschef Theodor Tantzen am 16. Mai 1945 zum vorläufigen Ministerpräsidenten des Landes Oldenburg. Zudem konstituierte sich ein Ausschuss zur Erarbeitung einer neuen Verfassung, die im April 1946 vom ernannten Landtag beschlossen wurde.

Mit Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ wurde auf dem Gebiet der preußischen Provinz Hannover das Land Hannover geschaffen. Dessen Oberpräsident Hinrich Wilhelm Kopf verfolgte bereits seit Juni 1945 Pläne zur Bildung eines Landes Niedersachsen, dem ein möglichst großes Gebiet der britischen Zone angehören sollte.

Um die drohende Auflösung des Landes Oldenburg zu verhindern, strebten dessen Politiker die Schaffung eines aus Oldenburg, der Hansestadt Bremen sowie den hannoveranischen Regierungsbezirken Aurich und Osnabrück bestehenden Landes "Weser-Ems" an. Darüberhinausgehende Forderungen erstreckten sich auch auf die Landkreise Diepholz, Syke, Osterholz-Scharmbeck und Wesermünde.

Letztlich konnte sich aber Kopf mit seinen Vorstellungen durchsetzen, so dass durch Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung rückwirkend zum 1. November unter Einschluss des Landes Oldenburg das Land Niedersachsen gebildet wurde, in dem das frühere Gebiet Oldenburgs als Verwaltungsbezirk erhalten blieb.

23. November 1946: Durch Erlass des niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Wilhelm Kopf wurde die Behörde des Präsidenten des Verwaltungsbezirks Oldenburg errichtet.

Der Verwaltungsbezirk gliederte sich in die

1964: Nach 340 Jahren stellte das Land Niedersachsen aufgrund eines Ablösevertrages die jährlichen Rentenzahlungen an die Familie Kniphausen ein.

1. Juli 1972: Die Gemeinde Gödens aus dem Landkreis Wittmund (Regierungsbezirk Aurich) wurde nach Sande im Landkreis Friesland eingemeindet.

1. März 1974:

1. August 1977: Auflösung des Landkreises Friesland

  • Bockhorn, Zetel und Varel wurden in den Landkreis Ammerland eingegliedert.
  • Jever, Sande, Schortens, Wangerland und Wangerooge wurden mit den Gemeinden des aufgelösten Landkreises Wittmund zu einem neuen Landkreis Friesland mit der Kreisstadt Wittmund im Regierungsbezirk Aurich zusammengefasst.
  • Die Samtgemeinde Harpstedt aus dem aufgelösten Landkreis Grafschaft Hoya wurde dem Landkreis Oldenburg angeschlossen.

1. Februar 1978: Der Verwaltungsbezirk Oldenburg wurde mit Inkrafttreten des "8. Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform" vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. S. 233)) aufgelöst und ging im neuen Regierungsbezirk Weser-Ems auf.

1. Januar 1980: Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs wurden die Landkreise Ammerland, Friesland und Wittmund in ihrer alten Form wiedererrichtet.

10. November 2011: Da Teile der früheren Verfassung des Freistaates Oldenburg als einfaches Landesrecht weiterhin Bestand hatten, aber durch Bestimmungen in verschiedenen Landesgesetzen unwirksam geworden waren, beschloss der Landtag von Niedersachsen mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und zur Aufhebung vorkonstitutionellen Verfassungsrechts die Aufhebung der „Verfassung für den Freistaat Oldenburg vom 17. Juni 1919 in der Fassung des Abschnitts II Kapitel 1 Teil 1 § 2 des Gesetzes vom 27. April 1933 (Nds. GVBl. Sb. II S. 6), zuletzt geändert durch § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes vom 10. Februar 1972 (Nds. GVBl. S. 109)“.