Benutzer:Olag/Stimmenkauf

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Als Stimmenkauf wird die Gewährung eines Vorteils oder Geschenks als Gegenleistung dafür bezeichnet, dass ein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne ausgeübt wird. In Deutschland wird Stimmenkauf als Wählerbestechung gemäß § 108c StGB strafrechtlich geahndet oder - wenn sich der Käufer an Abgeordnete des EP, BT, Länder oder Gemeindevertretungen oder Gemeindeverbände richtet - als Abgeordnetenbestechung gem. 108e StGB. Vergleich...

Fälle von Stimmenkauf http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stimmenverkauf-per-Internet-bedroht-Grundfeste-der-Demokratie-29772.html, http://www.heise.de/tp/artikel/8/8894/1.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ddr-wollte-sozialliberaler-koalition-mit-stimmenkauf-helfen-a-927575.html

Stimmenkauf ist von der Stimmrechtsbindung im Sinne des Aktienrechts zu unterscheiden...