Benutzer:Lucius Castus/Mamluken-Sultanat/Lehnssystem

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Der Grundbesitz lässt sich in 4 Kategorien unterscheiden:

  1. al-khâss al-sultāni (Kronland)
  2. iqṭāʿ (Konzessionsland)
  3. waqf (Grundstücke wohltätiger Stiftungen)
  4. rizqa (Grundstücke frommer Stiftungen)
  5. milkʿ (Privatgrundstücke)


Staatsvermögen (Fiskus) und Kronland waren praktisch nicht unterschieden.

Es gab keine Unterscheidung zwischen Sultanseigentum und Staatseigentum

Grundsätzlich war das landwirtschaftlich genutzte Land mit seinen Dörfern Eigentum des Staates. Dieses Land wurde durch leibeigene Bauern (Fellachen) bewirtschaftet. Die Bauern hatten dafür Abgaben in Form einer Pacht (kharāj) oder in Form eines vorher festgelegten Anteils des Ernteertrags (muqasama) an den Staat zu leisten.

Konzessionsland

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Der Grund und Boden außerhalb der Städte war Staatsland.

Die höherrangigen Persönlichkeiten des Militärs und der Verwaltung wurden durch den Sultan durch die Überlassung von im Staatseigentum befindliche Kulturland vergütet.

Katastrierung (al-rawk)

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qirat

  • Saladin in 1176 (al-rawk al-Salahi): 4/24 Kronland, 10/24 Amirs, 10/24 Halqa
  • al-Mansur Ladschin in 1298 (al-rawk al-Husāmī): 4/24 Kronland, 9/24 neu zu errichtende Halqa-Armee, Halqa + Mamluk 10+1/24 --> niemals installiert
  • al-Nasir Muhammad in 1315-16 (al-rawk al-Nasiri) 10/24 Kronland, 14/24 Iqta
  • Modifizierung durch Barquq in 1395





Anteile des Staatslandes wurden zu diesen Zwecke bestimmt


Von den landwirtschaftlich nutzbares Staatsland

Bei Konzessionsland handelt es sich um Staatsland, das durch den Sultan an einer anderen Person zur Nutzung vergeben wurde. Faktisch handelte es sich hierbei um landwirtschaftlich nutzbare Flächen


al-Rauk al-Husami

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Das ar-Rauk al-Ḥusāmī bzw. das Ḥusāmī rauk war eine auf Anordnung des ägyptischen Sultans Ladschin im Jahr 1298 durchgeführte Katastrierung zum Zweck der Neuverteilung des ägyptischen Kulturlandes. Um seine Position als Sultan gegenüber den hochrangigen Führern des Mamluken- und des Halqakorps zu stärken, beabsichtigte Ladschin deren bisherigen Anteil bei der Neuverteilung um ein bedeutendes Maß zu reduzieren. Allerdings stieß er dabei auf Widerstand und wurde ermordet infolge die Mamlukenführer ihre Position weiter ausbauen konnten. Ein weiterer, aber diesmal erfolgreiche Versuch (ar-Rauk an-Nāṣirī), gelang Sultan an-Nāsir.


Rauk bezeichnet im mittelalterlichen Ägypten die Katastrierung als Vorbereitung für eine darauf folgende Neuverteilung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen (Kulturland). Das Verfahren umfasste folgende Schritte:

  1. Vermessung des Kulturlandes (misaha)
  2. Feststellung der Eigentumsverhältnisse
  3. Feststellung der Bodenqualität
  4. Feststellung des Steuerwerts (ʿibra)


Die Flächen wurde nach der Einheit Feddan bemessen. Der Steuerwert wurde anhand des voraussichtlichen jährlichen Steueraufkommens bewertet und in der fiktiven Einheit dinâr gaysî angegeben. Das Land wurde nach folgenden Eigentumsverhältnissen unterschieden:

  1. al-khâss al-sultāni (Kronland)
  2. iqṭāʿ (Konzessionsland)
  3. waqf (Grundstücke wohltätiger Stiftungen)
  4. rizqa (Grundstücke frommer Stiftungen)
  5. milkʿ (Privatgrundstücke)

Der ayyubidische Herrscher Saladin führte Ende des 12. Jahrhunderts die Praxis ein, hochrangige Offiziere anstatt mit Sold mit der Verleihung von Iqta-Land zu vergüten (ar-Rauk al-Salahi). Den Durch seiner Landverteilung Dabei vergab er 5/6

20/24 4/24 10/12 5/6 1/6


1250 wurde in Ägypten die Herrschaft der Ayyubiden durch die der Mamluken abgelöst.

4/24 Kronland, 10/24 Amirs, 10/24 Halqa