Benutzer:LeaWaldmann/UeberarbeitungRegG

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Entwicklung der Regionalisierungsmittel

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Jahr Höhe der Mittel

(in Mio. Euro)

1996 4448
1997 6136
1998 6136
1999 6340
2000 6697
2001 6822
2002 6745
2003 6846
2004 6949
2005 7053
2006 7053
2007 6710
2008 6675
2009 6775
2010 6877
2011 6980
2012 7085
2013 7191
2014 7299

Für das Jahr 2002 wurden die Regionalisierungsmittel auf 6,745 Milliarden Euro festgelegt und sollten ausgehend davon jährlich um 1,5 Prozent steigen. Abweichend davon verständigten sich Bund und Länder für das Jahr 2004 auf eine Kürzung der Mittel von 137 Millionen Euro. Im Frühjahr 2006 wurde aufgrund der Haushaltslage eine weitere Kürzung der Mittel vorgeschlagen. Die Kürzungen wurden am 1. Juli 2006 wirksam. Die Regionalisierungsmittel wurden von diesem Tag an auf einen jährlich sinkenden Pauschalbetrag bis zum Jahr 2008 festgeschrieben. Die Kürzung für die Jahre 2006 bis 2008 sollte insgesamt 1,4 Milliarden Euro umfassen.

Im November 2007 wurde eine weitere Anpassung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Es sah für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von 6,675 Milliarden Euro (−34 Mio. Euro zu 2007) vor. Diese Mittel stiegen jährlich um 1,5 % und erreichten etwa 7,3 Milliarden Euro im Jahr 2014. Mit der Neufassung des Gesetzes wurden die Bundesländer verpflichtet, die Verwendung der Bundesmittel jährlich transparent zu machen. Über das Jahr 2014 hinaus wurden 2007 noch keine Festlegungen getroffen.

Auf der Verkehrsministerkonferenz am 1. und 2. Oktober 2014 in Kiel forderten angesichts der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel die Landesverkehrsminister eine Aufstockung von damals 7,3 Milliarden Euro auf jährlich 8,5 Milliarden Euro. Die Mittel sollen jährlich um 2 Prozent (anstatt zuvor um 1,5 Prozent) steigen, um die stetig steigenden Kosten für Infrastrukturnutzung, Energie und Personal ausgleichen zu können. Die Verteilung der Mittel zwischen den einzelnen Ländern sollte sich zugunsten bevölkerungsreicher Bundesländer ändern und nach dem Kieler Schlüssel festgelegt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 28. November 2014 vom Bundesrat eingebracht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah dagegen zunächst eine Fortführung der bisherigen Regelung vor, nach der die Mittel für das Jahr 2015 nur um 1,5 % auf etwa 7,4 Milliarden Euro steigen würden, für die Folgejahre sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Einigung gefunden werden. Für das Gesetz wurde am 27. März 2015 der Vermittlungsausschuss angerufen. Bis ein neues Gesetz in Kraft trat, zahlte der Bund Regionalisierungsmittel nur unter Vorbehalt aus.

Im September 2015 einigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Anhebung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8 Milliarden Euro mit einer jährlichen Steigerung von 1,8 Prozent. Die Festlegung war Teil eines zehnseitigen Papiers zur Flüchtlingspolitik. Für das Jahr 2015 wurden rückwirkend die Regionalisierungsmittel auf etwa 7,4 Mrd. Euro festgelegt. Bei einem Bund-Länder-Spitzengespräch wurde am 16. Juni 2016 beschlossen, vom Jahr 2016 an weitere Mittel von jährlich 200 Millionen Euro für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereitzustellen.

2020 wurden die Regionalisierungsmittel für den Zeitraum von 2020 bis 2031 um insgesamt 5,2 Milliarden Euro erhöht. Im Zuge der Diskussion über ein Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket forderten die Verkehrsminister der Länder im August 2022 eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um steigende Energiepreise zu kompensieren und weiterhin ein günstiges Ticket anbieten zu können.

Auswirkungen der Entwicklung der Höhe der Regionalisierungsmittel

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In der Folge reduzierte allein der Marktführer DB Regio im Jahr 2007 seine Leistungen um 5,3 Mio. Zugkilometer. Gegner der Reduzierung der Mittel hatten zuvor vor einer Kürzung des Angebots, vor allem im ländlichen Raum und höheren Fahrpreisen gewarnt.

Gegner verwiesen auf die positive Entwicklung der letzten acht Jahre. Mit einer Erhöhung der Mittel um 14 % konnten 27 % mehr Fahrgäste für den Schienennahverkehr gewonnen werden. Laut Angaben der Allianz pro Schiene sei bei einer Steigerung der Regionalisierungsmittel von 2000 bis 2013 um 8,7 Prozent die Verkehrsleistung im Schienenpersonennahverkehr (in Personenkilometern) um 31,9 Prozent gewachsen. Von 1996 bis 2013 sei die Zahl der Fahrgäste im regionalen Schienenverkehr um über 60 Prozent gestiegen.

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