Benutzer:Karsten11/Tarnliste

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Als Tarnliste wird eine Wahlliste bezeichnet, die über die dahinter stehende politische Partei täuscht.

Typischerweise wirkt der Parteiname als Marke und die Partei tritt bei Wahlen eben unter dieser Marke auf. In manchen Fällen entscheiden sich Parteien jedoch dazu, unter abweichenden Namen aufzutreten ohne dies offenzulegen. Zwei Grundtypen kommen dabei vor:

  • Tarnlisten im engerene Sinne: Die Partei selbst ist verboten oder unbeliebt und tritt daher unter falschem Namen auf
  • Zweitlisten: Die Partei selbst tritt zur Wahl an, stellt aber eine (oder mehrere) zusätzliche Listen auf, um zusätzliche Wählerkreise anzusprechen

Ob eine Tarnliste vorliegt, ist typischerweise umstritten. Während die betroffene Partei bzw. Liste die Unabhängigkeit behauptet, wird von Seite der anderen Parteien der Vorwurf der Tarnlisteneigenschaft erhoben. Hinweise auf Tarnlisten ergeben sich aus der Kandidatur von Mitgliedern der Partei auf der Liste (siehe auch Doppelmitgliedschaft in mehreren Parteien), programmatische Überschneidungen des Parteiprogramms und des Wahlprogramms der Liste und organisatorische Verflechtungen.

Die rechtliche Zulässigkeit von Tarn- und Zweitlisten ist je nach dem gültigen Wahlrecht unterschiedlich geregelt. Die Aufklärung über die Verbindungen der Partei und der Liste ist wesentliche Aufgabe der Medien.

Tarnliste kommen vielfach nach Parteiverboten zum Einsatz. Da Nachfolgeparteien Gefahr laufen, selbst wieder verboten zu werden, kandidieren die Politiker der verbotenen Partei auf Tarnlisten. Um die Tarnlisten nicht zu enttarnen, ist es notwendig, dass neben den Politikern der verbotenen Partei auch Dritte auf diesen Listen stehen.

Nach dem Verbot der NSDAP 1923 kandidierten Politiker der NSDAP 1924 auf Ersatzlisten, die als Völkisch-Nationaler Block gemeinsam mit der Deutschvölkische Freiheitspartei eine Listenvereinigung bildeten.

Verbot von Parteikandidaturen

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Bei Wahlen zu Selbstverwaltungsgremien, Betriebsräten oder ähnlichem ist es teilweise unüblich oder gar verboten, dass politische Parteien kandidieren.