Benutzer:Karsten11/Stadtgericht
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Stadtgericht bezeichnet
- ein Gericht einer Stadt mit eigener Gerichtsbarkeit, siehe Städtische Gerichtsbarkeit
- ein Gericht, dessen Gerichtssprengel eine Stadt umfasste
- in Preußen von 1808 bis 1849 diejenigen Stadt- und Landgerichte deren Sprengel eine Stadt bildeten
- in Preußen von 1849 bis 1879 diejenigen Kreisgerichte deren Sprengel eine Stadt bildeten, das waren
- im Großherzogtum Hessen von 1821 bis 1879 diejenigen Landgerichte deren Sprengel eine Stadt bildeten, das waren
- in den anhaltinischen Herzogtümer von 1812 bis 1850 diejenigen Justizämter deren Sprengel eine Stadt bildeten, das waren
- im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha von 1858 bis 1879 diejenigen Justizämter deren Sprengel eine Stadt bildeten, das war
- im Königreich Bayern von 1802 bis 1879 diejenigen Landgerichte älterer Ordnung deren Sprengel eine kreisunmittelbare Stadt bildeten, das waren
- Stadtgericht Regensburg
- Stadtgericht München
- Kreisunmittelbar waren alle mediatisierten Freien Reichsstädte kreisunmittelbar, ebenso die früheren Residenzstädte und die Bischofssitze, da fehlen hier noch einige
- Stadtgericht Berlin, von Mai bis September 1945 bestehendes Obergericht für Berlin, siehe Gerichtsorganisation in Berlin #Neuaufbau (1945)
- Stadtgericht Berlin, für Ost-Berlin zuständiges Bezirksgericht in der DDR, siehe Gerichtsorganisation in Berlin #Ost-Berlin