Benutzer:Karsten11/In Dubio

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In Löschdiskussionen fällt öfter mal der Spruch "Im Zweifel lieber behalten" in den unterschiedlichsten Varianten. Er ist als Argument in allen Fällen ungeeignet. Vielmehr muss gelten "Im Zweifel leider löschen".

Im Strafrecht gilt der bewährte Spruch: Im Zweifel für den Angeklagten (In dubio pro reo). Der Sinn ist im Rechtsstaat einleuchtend: Es ist besser 10 Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen ins Gefängnis zu stecken. Der Schaden eines Fehlurteils ist unterschiedlich hoch: Ein fehlerhafter Freispruch ist eine (unvermeidliche) Einzelfallentscheidung. Ein fehlerhafter Schuldspruch gefährdet das Vertrauen in Rechtstaat und Rechtsprechung.

Falsche Inhalte und Fakes

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Auch in der Wikipedia haben wir die gleiche Herausforderung: Eine fehlende Information in der Wikipedia (und davon haben wir noch gigantisch viele) ist ein (unvermeidliches) Ärgernis. Eine falsche Information in der Wikipedia gefährdet das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Wikipedia an sich. WP:Q schreibt daher zu Recht:

„Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.“

Wikipedia:Belege

Was auf einzelne Teile zutrifft, trifft auch auf ganze Artikel zu. Wenn der ganze Inhalt umstritten ist und die Richtigkeit nicht über geeignete Belege bestätigt werden kann, dann muss der Artikel gelöscht werden. Und wenn ein Zweifel besteht: Dann ist eben der geforderte Beleg nicht erbracht und eine Löschung im Artikelnamensraum ist sachgerecht. Ebenso sachgerecht ist es natürlich, in Zweifelsfällen Benutzern die Möglichkeit zu geben, in Ruhe im Benutzernamensraum die notwendigen Belege zu ergänzen.

Theoriefindung- und Etablierung

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