Benutzer:Josshh/Gemeindedirektor

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Gemeindedirektor, in Städten Stadtdirektor oder Oberstadtdirektor, ist die Bezeichnung einer Leitungsfunktion in der Kommunalverwaltung. Die damit verbundene Rechtsstellung und Aufgaben sind nicht einheitlich geregelt.

Hauptverwaltungsbeamter

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In der Norddeutschen Ratsverfassung ist der Gemeindedirektor der Hauptverwaltungsbeamte einer Gemeinde. Die Bezeichnung lautet in Städten Stadtdirektor oder Oberstadtdirektor, in niedersächsischen Samtgemeinden Samtgemeindedirektor. Ihm obliegt die Leitung der Verwaltung und die rechtliche Vertretung der Gemeinde nach außen. Er wird vom Rat für eine feste Amtszeit berufen und ist in der Regel hauptamtlich tätig. Den Vorsitz im Rat und die politische Repräsentation der Gemeinde übernimmt dagegen der Bürgermeister, den der Rat aus seiner Mitte wählt. Dieses Nebeneinander von Bürgermeister und Gemeindedirektor wird umgangssprachlich als Zweigleisigkeit oder kommunale Doppelspitze bezeichnet.

Eine solche Kommunalverfassung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in den Flächenländern der Britischen Besatzungszone eingeführt. In Schleswig-Holstein galt sie nur kurze Zeit (1946–1950), während sie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen deutlich länger in Kraft war. In Nordrhein-Westfalen wurde sie 1994 durch eine Novelle der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zugunsten der Süddeutschen Ratsverfassung abgeschafft, in der der Bürgermeister – nunmehr direkt gewählt und hauptamtlich tätig – auch die Aufgaben des bisherigen Gemeindedirektors übernimmt. Mit Ablauf der Kommunalwahlperiode am 30. September 1999 schieden hier die letzten Gemeindedirektoren aus dem Amt. Im Jahre 1996 beschloss auch Niedersachsen den grundsätzlichen Wechsel zur Eingleisigkeit. Die Übergangszeit war hier länger, da der Systemwechsel in den Kommunen erst nach Ablauf der Amtszeit des amtierenden Gemeindedirektors in Kraft trat. Als letzter hauptamtlicher „zweigleisiger“ Hauptverwaltungsbeamter wurde 2008 der Samtgemeindedirektor der Samtgemeinde Fintel verabschiedet.

Heute gibt es das Amt des Gemeindedirektors in diesem Sinne nur noch in niedersächsischen Gemeinden, die einer Samtgemeinde angehören. In solchen Mitgliedsgemeinden wird der Bürgermeister weiterhin durch den Rat gewählt und ist ehrenamtlich tätig. [...]

Kommunaler Beamter

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