Benutzer:Jens2asl/Ehrlich währt am besten

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Dieser Artikel ist noch nicht komplett. Er soll das Thema Abmahnungen am Beispiel des "Vereins
Ehrlich währt am Besten" bei eBay behandeln. Ein Ausbau bzw. die Umgestaltung zum allg.
Thema Abmahnungen bei eBay ist nicht ausgeschlossen

Über den Verein Ehrlich währt am längsten wurde erstmals im Oktober 2006 in diversen Foren und durch die Berichterstattung von Heise.de und wortfilter.de berichtet.

Der Verein wurde im Sommer 2006 im schweizerischen Zug in das Vereinsregister eingetragen. Im Oktober wurden erste Abmahnungen gegen gewerblicher Verkäufer bei eBay bekannt. Gegenstand der Abmahnungen war der Vorwurf, die Verkäufer würden Vorgaben, die sich aus dem deutschen Fernabsatzgesetz ergeben würden nicht einhalten. Ein Punkt, der oft gerügt wurde war die Frage, ob bei der Handelsplattform eBay ein Widerrufs- und Rückgaberecht von 14 Tagen oder 4 Wochen gelten würde. Ein Großteil der Meinungen tendiert zu der Auffassung, es gilt ein vierwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht.

Schätzungen von Axel Grohen (www.wahrheit-waehrt-am-laengsten.de) zufolge soll der Verein seit Oktober ca. 4000 Abmahnungen versandt haben.

Aufgrund der relativ hohen Anzahl von Abmahnungen in kurzer Zeit und dem Vorwurf der Verein würde wahllos Abmahnungen versenden, ohne die Gründe der Abmahnung zu prüfen (so sollen z.B. auch Verkäufer abgemahnt worden sein, die ein ein vierwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht anbieten abgemahnt worden sein)haben sich auch einige Rechtsanwälte mit der Tätigkeit des Vereins beschäftigt und festgestellt, dass der Verein in Deutschland berechtigt sei, Abmahnungen auszusprechen. Dem Verein würde eine sog. Aktivlegitimation fehlen.

Aufgrund verschiedener Beschwerden und Strafanzeigen gegen den Verein beschäftigte sich auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit dem Verein Ehrlich währt am längsten. Am 14. Dezember hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Vereinsvorsitzenden Peter W. einen Haftbefehl erlassen. Außerdem hat das Landgericht Oldenburg dem Verein per Einstweiliger Verfügung untersagt, weiter Abmahnungen an deutsche eBay-Verkäufer zu versenden.