Benutzer:Indlekoferw/Spielwiese2

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Familienpass Region Basel
Rechtsform Verein
Gründung 2004 in Basel
Sitz Basel, Schweiz
Zweck Gemeinsam für das Wohl von Familien
Geschäftsführung Chantal Keller
Mitglieder 11'000 (Stand 2022)
Website www.familienpass.ch

Der Familienpass Region Basel wurde 2004 als Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel gegründet.[1] Er ist ein für die Schweiz einmaliges Gemeinschaftsprojekt. Gemeinsam unterstützen die Träger den Verein finanziell sowie ideell und leisten damit einen grossen Beitrag zur Familienförderung in der Nordwestschweiz.[2][3][4]

Für CHF 30.– pro Jahr bietet der «Familienpass Region Basel» Familien in der Nordwestschweiz ein umfangreiches Angebot an Vergünstigungen und Gratisangeboten. Der Familienpass umfasst aber nicht nur zahlreiche Vergünstigungen, die das Haushaltsbudget entlasten. Das «Familienpass Magazin»[5] liefert zudem dreimal jährlich viele Tipps, wichtige Adressen und aktuelle Informationen rund um das Thema Familie. Darüber hinaus werden auch regelmässig attraktive Wettbewerbe ausgeschrieben.

Für Familien mit kleinem Budget gibt es den speziellen «FamilienpassPlus». Er kostet gleich viel, bietet aber zusätzliche Vorteile und Vergünstigungen. Anspruch auf den FamilienpassPlus haben Familien, die Sozialhilfe empfangen, die Ergänzungsleistungen zur IV erhalten oder die keine Unterstützungsgelder der öffentlichen Hand beziehen, aber mit einem besonders tiefen Einkommen auskommen müssen.[6]

Der Vorstand besteht aus dem Präsidium sowie sieben Delegierten der Trägerorganisationen. Er definiert u.a. die Richtlinien und Vorgaben für die Geschäftsstelle.[7]

Geschäftsstelle

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Der Familienpass ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Für das operative Geschäft zeichnet die Geschäftsstelle verantwortlich.[8]

Trägerorganisationen

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Anspruch auf einen Familienpass haben alle Eltern und Erziehungsberechtigten,

  • die ein oder mehrere Kinder bis und mit 14 Jahren haben;
  • die mit ihren Kindern im gleichen Haushalt wohnen;
  • die den Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft oder in den Bezirken Dorneck/Thierstein SO oder Rheinfelden/Laufenburg AG haben;
  • die von der Sozialhilfe unterstützt werden;
  • die im Kanton Basel-Stadt Krankenkassen-Prämienverbilligung erhalten (Stufen 1-15);
  • die Ergänzungsleistungen zur IV beziehen;
  • die nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, aber dennoch mit wenig Geld auskommen müssen.[10]

Einzelnachweise

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  1. Familienpass Region Basel. Abgerufen am 28. Februar 2022.
  2. a b Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Abgerufen am 28. Februar 2022.
  3. Colourkey. Abgerufen am 28. Februar 2022.
  4. Kleines Budget - noch grössere Wirkung. Abgerufen am 28. März 2022.
  5. Wir liefern Ihrer Freizeit Lesestoff. Abgerufen am 28. März 2022.
  6. Der Familienpass - gehört in jede Tasche. Abgerufen am 28. Februar 2022.
  7. Familienpass - Organisation. Abgerufen am 6. April 2022.
  8. Familienpass - Geschäftsstelle. Abgerufen am 6. April 2022.
  9. Fachbereich Familien, Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Familienpass Region Basel. Abgerufen am 28. Februar 2022.
  10. Anmeldeformular für den Familienpass Region Basel. Abgerufen am 28. Februar 2022.