Benutzer:Hilke Kreusel/Baustelle

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Pflegenotdienst

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der Notdienst zur Erhaltung der Pflege, wird durch Pflegedienstleistungen in der Ambulanten oder Mobilen Pflege, sowie durch freiberufliches Pflegepersonal übernommen, um pflegesuchende in schnellem Umfang in der Erstversorgung und Erhaltungspflege gegen Bezahlung zu unterstützen. Adressen der Pflegedienste werden von den Pflegekassen aufgezeigt. Auch Vermittlungsagenturen können (ggf. mit Zusatzkosten verbunden) können eine schnelle Hilfestellung bieten.

Die Aufgaben des Pflegenotdienstes sind als Lotse anzusehen, wobei Unterstützung bei der Einleitung der Erstversorgung bis zur Abklärung einer laufenden Versorgung oder Unterbringung geregelt ist (max vier Wochen) ähnlich der Kurzzeitpflege. Sind die Hilfesuchenden mit den vermittelten Helfern einverstanden, schließen sie einen Vertrag (schriftlich empfohlen). Darin ist enthalten, Art und Umfang der Pflege, ebenso die hauswirtschaftliche Tätigkeit. Die Erarbeitung dieser wichtigen Lebensfragen Bedarf einem längeren Zeitraum und sollte laufend fortgeschrieben werden. Die Vertragsparteien haben jederzeit das Recht den Vertrag zurück zu nehmen. In der Verhinderungspflege kann ein privater Vertrag fester Bestandteil sein (ratsam). Die Patientenverfügung sollte Bestandteil des Vertrags des Pflegenotdienstes und der Hilfesuchenden sein. Die Aufrechterhaltung der Pflege und Sicherstellung der Hauswirtschaft ist Schwerpunkt des Notdienstes.