Benutzer:Hausmaus/test

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Vor allem durch den unsachgemäßen Gebrauch von Spritzen sowie kontaminierte Blutprodukte kam es seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur Übertragung von Hepatitis-C-Viren durch ärztliche Maßnahmen. Während Blutprodukte durch die Einführung des Genomnachweis für Hepatitis-C-Viren bei Blutspenden - in Deutschland im Jahre 1999 - zunehmend sicherer geworden sind, wird geschätzt, dass im Jahr 2000 zwei Millionen neue Hepatitis-C-Infektionen durch verunreinigte Kanülen verursacht wurden.[1]

Übertragung durch verunreinigte Kanülen

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Übertragung im Rahmen einer Bilharziose-Behandlung

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In Ägypten weisen rund 20 Prozent der Menschen Antikörper gegen Hepatitis-C-Viren im Blut auf. Dort stellte Bilharziose traditionell das wichtigste Gesundheitsproblem dar und verursacht die meisten Leberkrankheiten. Um Bilharziose zu bekämpfen, ließ das ägyptische Gesundheitsministerium - unterstützt durch die Weltgesundheitsorganisation - von den 1950er bis in die 1980er Jahre in großen Kampagnen Brechweinstein (tartar emetic) intravenös spritzen. Dabei wurden anscheinend die Spritzen nicht ausreichend desinfiziert, sodass das Hepatitis-C-Virus von bereits infizierten Menschen übertragen werden konnte. Mitte der 1980er Jahre wurde diese Behandlung durch Praziquantel abgelöst, das geschluckt wird. Als in den 1990er Jahren das Hepatitis-C-Virus erstmals serologisch nachgewiesen werden konnte, stellte sich heraus, dass die meisten Lebererkrankungen, die man bis dahin der Bilharziose zugeschrieben hatte, tatsächlich von dem Virus ausgelöst waren. Klinische Studien zeigten, dass 70 bis 90 Prozent der Patienten mit einer chronischen Hepatitis, Zirrhose oder Leberzellkarzinom mit Hepatitis-C-Viren infiziert waren. Besonders stark waren ländliche Regionen mit endemisch vorkommender Bilharziose betroffen. Das kann auch daran liegen, dass eine Ko-Infektion mit Schistosomen, den Erregern der Bilharziose, die Leberkrankheiten verschlimmert. Die Zahl der betroffenen Personen wird auf sechs Millionen geschätzt. Da die Komplikationen einer Hepatitis-C-Virusinfektion normalerweise nach etwa zwanzig Jahren ihren Gipfel erreichen, hat die Epidemie von Leberkrankheiten erst jetzt ihr größtes Ausmaß erreicht.[2] Es handelt sich vermutlich um den schwersten Fall von durch ärztliche Maßnahmen (iatrogen) übertragene Krankheitserreger in der Geschichte.[3]

Weitere Fälle der Übertragung durch kontaminierte Spritzen

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Nach einer Studie der Universität Valencia hat der Anästhesist Juan Maeso Vélez zwischen 1994 und 1998 in zwei Krankenhäusern von Valencia mindestens 171 Patienten mit Hepatitis C infiziert. Die Studie, mit der es gelang, Maeso als einzige Quelle dingfest zu machen, wurde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens im Jahr 2000 angefertigt. [4]

In einer Klinik in Las Vegas haben sich nach Presseberichten mehrere Menschen durch unsaubere Spritzen mit Hepatitis-Viren bzw. dem Aids-Erreger HIV infiziert. Seit März 2004 sollen die Mitarbeiter im "Endoscopy Center of Southern Nevada" Einweg-Spritzen und Einweg-Injektionsfläschchen gemäß Anweisung des Klinikdirektors mehrfach verwendet haben, sodass auf diesem Weg die Viren übertragen werden konnten. Der Skandal kam ans Licht, als im Februar 2008 sechs Hepatitis-C-Erkrankungen an den zuständigen Bezirk gemeldet wurden.[5]

Obwohl in Deutschland eine Übertragung durch medizinisches Personal nur noch sporadisch vorkommt, ist sie nach wie vor möglich. In einer Arztpraxis in Niedersachsen sind in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt 24 Patienten mit Hepatitis-C-Viren infiziert worden. Es wird angenommen, dass die Infektionen durch unsachgemäße Injektionen verursacht wurden.[6]

Übertragung durch kontaminierte Blutprodukte

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Übertragung im Rahmen einer Anti-D-Immunprophylaxe

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Die Anti-D-Immunprophylaxe soll dazu dienen, bei einer Mutter, der der Rhesusfaktor D fehlt (rhesus-negativ), in einer zweiten Schwangerschaft eine Abstoßungsreaktion gegen einen rhesus-positiven Fötus zu unterbinden. Bei der Geburt gelangt immer Blut des Kindes in den Blutkreislauf der Mutter. Ist die Frau rhesus-negativ, ihr Kind dagegen rhesus-positiv, so kann die Frau Antikörper gegen den für sie fremden Rhesusfaktor entwickeln. Bei einer weiteren Schwangerschaft mit einem ebenfalls rhesus-positiven Fötus können die mütterlichen Antikörper dann die Plazenta passieren und zu Behinderungen beim Fötus bis hin zum Absterben führen. Um das zu vermeiden, werden direkt nach der Geburt des ersten und weiterer Kinder Anti-D-Immunglobuline gespritzt und so die nachfolgenden Geschwister geschützt.

In der DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben. In den Jahren 1978 und 1979 erhielten dabei mehrere tausend Frauen - in Presseberichten war von 6.700 die Rede[7] - mit Hepatitis-C-Viren verseuchte Immunglobuline übertragen. Der Hersteller (Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirkes Halle) und Patentinhaber der DDR-Anti-D-Immunprophylaxe hatte 1978, bereits vor der Produktion der relevanten Serum-Chargen, von der Hepatitis-C-Viruskontamination des Ausgangsmaterials (Blutplasma) Kenntnis. Die Spender des Blutplasmas (Produktionsrohstoff der Anti-D-Immunprophylaxe) befanden sich wegen akuter NonA-nonB-Hepatitis (Hepatitis-C-Virus)in stationärer Behandlung und damit stand bereits vor der AntiD-Serumherstellung fest, dass das von den stationär Erkrankten zuvor gespendete Blutplasma NonA-nonB-(Hepatitis_C-)viruskontaminiert war. Es handelte sich somit nicht nur um einen Arzneimittelskandal, sondern um die größte Arzneimittelstraftat der DDR, wie in den Akten der Nichtöffentlichen Hauptverhandlung des 4. Strafsenates des Bezirksgerichtes Halle/Saale[8] dokumentiert ist. Die viruskontaminierten Chargen waren vom BIBT und vom Staatlichen Kontrollinstitut für Seren und Impfstoffe[9] freigegeben worden.

Die AntiD-Arzneimittelstraftatsopfer wurden zunächst nach dem "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen" (GüK) der DDR unterstützt. Die Bundesregierung im wiedervereinigten Deutschland argumentierte dann, die Entschädigung sei Ländersache. Die betroffenen Frauen galten als impfgeschädigt und erhielten deswegen Leistungen nach dem Bundesseuchengesetz. Am 9. Juni 2000 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen" (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG).[10] In ihm erhalten infizierte Frauen, ihre nach der Immunprophylaxe geborenen infizierten Kinder sowie andere infizierte Kontaktpersonen einen Anspruch auf Krankenbehandlung und finanzielle Hilfe. Die Rentenleistungen liegen zwischen 271 und 1082 Euro monatlich (Stand: 2004). 2464 Anträge wurden anerkannt. Der Höhepunkt der Einmalzahlungen wurde im Jahr 2000 mit sieben Millionen Euro erreicht; außerdem werden jährlich rund zwei Millionen Euro an Renten ausgezahlt, die mindestens zur Hälfte vom Bund finanziert werden. 2001 prüfte der Bundesrechnungshof die Umsetzung des Gesetzes und bemängelte den uneinheitlichen Umgang mit den Anträgen in den Ländern; er regte eine schärfere Bundesaufsicht an.[11]

Geht man nach der Zahl der Betroffenen, handelt es sich - nach dem Contergan-Skandal - um die größte Arzneimittelstraftat der deutschen Nachkriegsgeschichte. In der alten Bundesrepublik Deutschland scheint es keine derartigen Vorfälle gegeben zu haben. Das ist entweder einer sorgfältigeren Spenderauswahl oder einfach nur Glück zu verdanken. Das verantwortliche Hepatitis-C-Virus wurde erst 1989 identifiziert.

In Irland werden Blutspenden seit Oktober 1991 auf Antikörper gegen das Hepatitis-C-Virus getestet. In einer regionalen Studie stellte sich dabei heraus, dass 13 von 15 infizierten Frauen rhesus-negativ waren (zu erwarten gewesen wären drei); sie waren zugleich erheblich älter als der Durchschnitt der Spender. Zwölf dieser Frauen hatten 1977 eine Anti-D-Immunprophylaxe erhalten. Diese Entdeckung löste eine Vertrauenskrise in den Blutspendedienst (Irish Blood Transfusion Service Board) aus. 1996 wurde eine Nationale Untersuchungskommission eingerichtet. Über 62.000 Frauen, die zwischen 1970 und 1994 eine Immunprophylaxe erhalten hatten, wurden getestet, wobei sich bestätigte, dass Chargen von Anti-D-Immunglobulinen, die 1977 und 1978 verwendet worden waren, mit Hepatitis-C-Viren kontaminiert gewesen waren. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass das Blutplasma einer einzigen kontaminierten Person zu der Verseuchung geführt hatte. 1997 wurde ein Tribunal eingerichtet, dass über Entschädigungsansprüche entscheiden sollte. Von 1871 Anträgen wurden 1042 (Stand: November 1998) als berechtigt anerkannt und Entschädigungen im Gegenwert von insgesamt 219 Millionen US-Dollar gezahlt. Das entspricht einer durchschnittlichen Entschädigung von 210.173 Dollar pro Fall.[12]

22 Jahre nach der ursprünglichen Infektion wurden 155 Frauen nachuntersucht. Die häufigsten berichteten Symptome waren Müdigkeit und Gelenkschmerzen; 77 Prozent der Frauen zeigten außerdem klinisch bedeutsame Angstsymptome. Nur bei 87 Frauen ließ sich die Hepatitis-C-Infektion noch mit PCR nachweisen, die anderen schienen das Virus spontan eliminiert zu haben; allerdings zeigten knapp die Hälfte von diesen noch Antikörper. Auffälligerweise war ausgerechnet in dieser Gruppe jede fünfte Frau an Hepatitis erkrankt, während die Frauen mit nachweisbaren Viren nur zu 3,4 Prozent an einer Hepatitis litten. Die Viruslast scheint also nicht die Stärke der klinischen Symptome wiederzugeben. In keinem einzigen Fall konnte eine Zirrhose oder ein Leberzellkarzinom nachgewiesen werden. Insgesamt zeigte diese Studie, dass in einem überraschend hohen Anteil der Frauen ihr Körper die Viren eliminiert hatte und dass die Krankheit nicht dazu neigt, im Laufe der Jahre schlimmer zu werden.[13]

Übertragung durch Blutgerinnungsmittel

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In Japan haben seit dem Oktober 2002 etwa 240 Personen den Staat wegen Infektion mit Hepatitis-C-Viren durch Blutgerinnungsmittel, speziell Fibrinogen, verklagt. Die meisten Erkrankten hatten die Blutprodukte während einer Entbindung übertragen bekommen. Im Januar 2008 beendete die Regierung die Gerichtsverfahren mit einem Vergleich: Auf dieser Grundlage erließ das japanische Parlament am 15. Januar ein Gesetz, das den Opfern Entschädigungen zwischen 12 und 40 Millionen Yen (etwa 75- bis 250.000 Euro) zusprach.[14] Als anspruchsberechtigt wurden zunächst etwa 1000 Menschen bezeichnet. Premierminister Yasuo Fukuda entschuldigte sich bei den Betroffenen und übernahm im Namen des Staates die Verantwortung. Der Entschädigungsfonds wird mit 20 Milliarden Yen ausgestattet, in ihn sollen auch die Hersteller der kontaminierten Blutprodukte einzahlen.[15] Am 15. Februar 2008 enthüllte das Gesundheitsministerium, dass die tatsächliche Zahl der infizierten Personen sich vermutlich auf 8.896 beläuft. Bisher seien erst rund 40 Prozent der Betroffenen informiert worden. Als Hersteller der kontaminierten Blutprodukte werden drei Firmen, die Mitsubishi Tanabe Pharma Corp., sowie ihre Tochterunternehmen Benesis Corp. und Nihon Pharmaceutical Co., genannt. Bei Mitsubishi Tanabe handelt es sich um den Nachfolger der Green Cross Corp., die das Fibrinogen ursprünglich herstellte. Green Cross war in Japan bekannt geworden, weil zahlreiche Menschen Aids entwickelten, nachdem es mit HIV kontaminierte Blutprodukte verkauft hatte.[16]

Einzelnachweise

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  1. Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten in Deutschland. Virushepatitis B, C und D im Jahre 2008. In: Epidemiologisches Bulletin. Nr. 20, 2009, S. 189-199. Diese Zahl bezieht auch intravenösen Drogengebrauch ein.
  2. G. T. Strickland: Liver disease in Egypt: hepatitis C superseded schistosomiasis as a result of iatrogenic and biological factors. In: Hepatology. Bd. 43, Nr. 5, 2006, S. 915-922.
  3. C. Frank u. a.: The role of parenteral antischistosomal therapy in the spread of hepatitis C virus in Egypt. In: Lancet. Bd. 355, Nr. 9207, 2000, S. 887-891.
  4. El ADN revela que el anestesista Maeso contagió la hepatitis C a 171 pacientes. In: El País 24. Februar 2000. ([1])
  5. Klinikpersonal benutzte verseuchte Spritzen an 40.000 Patienten - auf Anweisung. In: Spiegel Online. 29. Februar 2008. ([2])
  6. Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten in Deutschland. Virushepatitis B, C und D im Jahre 2008. In: Epidemiologisches Bulletin. Nr. 20, 2009, S. 197.
  7. Entschädigung für Hepatitis-C-Infizierte. In: Deutsches Ärzteblatt. Bd. 94, Nr. 9, 1997, S. A-500 / B-422 / C-398. ([3])
  8. Aktenzeichen 4 BS 13/79 vom 27. November 1979
  9. Ermittlungsakten zu Aktenzeichen 4 BS 13/79
  10. Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG) ([4])
  11. Deutscher Bundestag, Drucksache 15/2792 ([5]).
  12. Elizabeth Kenny-Walsh: Clinical Outcomes after Hepatitis C Infection from Contaminated Anti-D Immune Globulin. In: The New England Journal of Medicine. Bd. 340, Nr. 16, 1999, S. 1228-1233.
  13. S. Barrett u. a.: The natural course of hepatitis C virus infection after 22 years in a unique homogenous cohort: spontaneous viral clearance and chronic HCV infection. In: Gut. Bd. 49, 2001, S. 423-430.
  14. Hepatitis C victims settle lawsuits filed against state. In: The Japan Times. 5. Februar 2008. ([6])
  15. Hepatitis C bill offering aid, apology clears Diet. In: The Japan Times. 12. Januar 2008. ([7])
  16. Report increases hepatitis C exposure cases to 8,896. In: The Japan Times. 16. Februar 2008. ([8])

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