Benutzer:Geiserich77/Oberösterreichischer Landtag

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Organisation des Landtags

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siehe auch: Liste der Präsidenten des Oberösterreichischen Landtags‎

Nach dem Landes-Verfassungsgesetz führt der Erste Präsident des Landtags den Vorsitz bei den Landtagssitzungen und leitet die Verhandlungen. Er sorgt für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal und handhabt die Landtagsgeschäftsordnung. Des Weiteren verkehrt der Landtag über den Ersten Präsidenten schriftlich mit der Landesregierung sowie nach außen. In seiner Arbeit wird der Präsident von drei Schriftführern unterstützt, die Schriftstücke verlesen und Hilfe bei der Ermittlung der Abstimmungs- oder Wahlergebnisse leisten. Das Stimmrecht des Präsidenten bei Wahlen und Abstimmungen bleibt während der Vorsitzführung erhalten. Im Falle seiner Verhinderung wird der Erste Präsident vom Zweiten oder Dritten Präsidenten vertreten. Sind auch diese verhindert, so übernimmt die Vertretung der jeweils älteste Landtagsabgeordnete einer Partei, die einen der Präsidenten stellt.[1]

Die drei Landtagspräsidenten werden vom Landtag aus der Reihe der gewählten Landtagsabegordneten gewählt. Mitglieder der Landesregierung sind von diesen Funtionen ausgeschlossen. Sofern die Landtagsparteien nicht anders übereinkommen, stellt die mandatsstärkste Fraktion den Ersten Präsidenten. Bei gleicher Mandatsstärke fällt der Partei mit der höchsten Stimmenanzahl bei der vorangegangenen Landtagswahl der Anspruch auf den ersten Präsidenten zu. Der Zweite und Dritte Präsident werden nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt. Hat die drittstärkste Landtagspartei nach dem Verhältniswahlrecht keinen Anspruch auf den Dritten Präsidenten, so fällt ihr im Falle eines Sitzes in der Landesregierung dennoch der Anspruch auf den Dritten Landtagspräsidenten zu. Wenn nur zwei Parteien in der Landesregierung vertreten sind und die zweitstärkste Partei nach dem Verhältnisrecht keinen Anspruch auf einen Landtagspräsidenten hätte, so erhält sie dennoch den Dritten Präsidenten zugesprochen. Im Falle eines Übereinkommens der im Landtag vertretenen Parteien können der Zweite und der Dritte Präsident auch mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt werden.

Die drei Präsidenten können auf Grund eines Mißtrauensantrages von ihrer Funktion abberufen werden. Der Mißtrauensantrag muss dabei von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten jener Partei gestellt werden, über deren Wahlvorschlag der Präsident gewählt wurde. Der Beschluß des Mißtrauensantrags benötigt eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gültigen Stimmen. Bis zur Beschlußfassung ist der Betroffene von der Ausübung der Funktion ausgeschlossen.

Ausschüsse des Landtages
Ausschuss Vorsitzender Fraktion
Verfassung und Verwaltung Karl Frais SPÖ
Finanzen Michael Strugl ÖVP
Allgemeine innere Angelegenheiten Arnold Schenner SPÖ
Volkswirtschaftliche Angelegenheiten Johann Hingsamer ÖVP
Bauauschuss Friedrich Bernhofer ÖVP
Verkehrsangelegenheiten Helmut Kapeller ÖVP
Umweltangelegenheiten Gunther Trübswasser Grüne
Sozialausschuss Gertrude Schreiberhuber SPÖ
Bildung, Jugend und Sport Walter Aichinger ÖVP
Kulturausschuss Angela Orthner ÖVP
Geschäftsordnung Thomas Stelzer ÖVP
Frauenangelegenheiten Gerda Weichsler-Hauer ÖVP
Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss Fritz Sulzbacher SPÖ
Kontrollausschuss Günther Steinkellner FPÖ
EU-Angelegenheiten Wolfgang Schürrer ÖVP
Petitionen und Rechtsbereinigungen Kordula Schmidt SPÖ

Den Ausschüssen des Oberösterreichischen Landtags obliegt es, Volksbegehren, Regierungsvorlagen und Initiativanträge für die Plenarsitzungen vorzubereiten. Sie tagen nicht öffentlich und verfügen über das Recht, selbständige Anträge an den Landtag zu stellen. Die Ausschussmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Obmann, einen Obmann-Stellvertreter sowie zwei Schriftführer. Über die Beratungen wird dem Landtag durch den Berichterstatter berichtet. Im Zuge der ersten Landtagssitzung wird die Anzahl der Ausschüsse, deren Zuständigkeiten sowie die Anzahl der Ausschussmitglieder und deren Verteilung auf die Fraktionen beschlossen. In der ersten Sitzung der aktuellen Gesetzgebungsperiode des Oberösterreichischen Landtags wurden 16 Ausschüsse eingerichtet. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wurde von 14 auf 13 verringert und im Verhältnis 6 (ÖVP), 5 (SPÖ), 1 (Grüne) und 1 (FPÖ) auf die Fraktionen verteilt.

Einzelnachweise

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  1. Pesendorfer: Der Oberösterreichische Landtag S. 109
  • Wolfgang Pesendorfer: Der Oberösterreichische Landtag. Historische Entwicklung, Wesen und Bedeutung einer Institution. Universitätsverlag Rudolf Trauner, Linz 1989