Benutzer:Franzpaul/Oberamt

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Übersicht über den Stand des Projekts, die Artikel zu den württembergischen Oberämtern zu vereinheitlichen und mit Karten zu illustrieren. Änderungen anderer Benutzer sind hier willkommen.

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Im Abschnitt Änderungen im Gemeindebestand sollen die folgenden das jeweilige Oberamt betreffenden Ereignisse vollständig dokumentiert werden:

  • Änderungen der Landesgrenze,
  • Änderungen der Grenze zu einem anderen Oberamt,
  • Eingemeindungen und Zusammenschlüsse,
  • Ausgemeindungen (Neubildung von Gemeinden),
  • Umgemeindungen, sofern ganze Markungen betroffen sind,
  • Namensänderungen, die über bloße Orthografie (etwa Thalheim > Talheim) und Namenszusätze (am Neckar usw.) hinausgehen.

Kleinere Änderungen können angegeben werden.

Der Zeitraum von 1819 (kommunale Selbstverwaltung kraft Verfassung) bis 1938 (umfassende Kreisreform) soll vollständig behandelt werden. Vor 1819 kann nur in einem sehr eingeschränkten Sinn von „Gemeinden“ gesprochen werden, denn Herzog/König Friedrich hatte die kommunale Selbstverwaltung und die Mitwirkung der Stände praktisch abgeschafft. So verwendet das Staatshandbuch von 1815 parallel die Bezeichnungen „Amtsorte“, „Schultheisereien“ und „Stäbe“ für die späteren Gemeinden. Es dürfte in jener Zeit eine Reihe von Änderungen gegeben haben, die allenfalls aus den OA-Beständen der Staatsarchive zu erschließen sind.

Als zuverlässige Quellen gelten:

  • Oberamtsbeschreibungen (OAB) des 19. und frühen 20. Jahrhunderts,
  • Amtliche Kreisbeschreibungen (aKB),
  • die achtbändige Übersicht Das Land Baden-Württemberg – Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden (LandBW),
  • Staatshandbücher und amtliche Ortsverzeichnisse,
  • Regierungsblatt (RegBl) des Königreichs Württemberg. (Änderungen weitgehend vollständig 1835 bis 1850 und wieder ab 1900.)

Zuverlässige Quellen müssen nicht einzeln nachgewiesen werden. Bei allen anderen Angaben ist die Quelle zu nennen.

Als Kartengrundlage dient der Topographische Atlas 1:50.000 (TA) mit eingezeichneten Markungsgrenzen. Um schlecht zu erkennende oder anderweitig unsichere Grenzen abzuklären, können die Erstausgaben der Flurkarten (FKe, Mikrofiche in der UB Tübingen und WLB Stuttgart) herangezogen werden. Bei der Beschreibung der historischen Bestandteile kann ferner Karte VI,13 des Historischen Atlas von Baden-Württemberg (HABW) von Nutzen sein.

Einwohnerzahlen siehe: 1910, 1933

Bearbeitungszeichen

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roter Kreis {{Wertung|Red}}
gelber Kreis {{Wertung|Yellow}}
grüner Kreis {{Wertung|Green}}

Für jedes bearbeitete Oberamt drei Einträge:

  • Mk (Markungskarte)
gelber Kreis Karte erstellt, noch offene Fragen (Grenzverläufe, Zuordnung von Exklaven, unklares Datum einer Grenzänderung usw.)
grüner Kreis Karte erstellt, keine offenen Fragen
  • Hk (Historische Territorien um 1800)
gelber Kreis Karte erstellt, noch offene Fragen
grüner Kreis Karte erstellt, keine offenen Fragen
  • Gemeinden (Änderungen im Gemeindebestand)
gelber Kreis noch offene Fragen
grüner Kreis alle Daten im Artikel eingearbeitet

Einzelne Oberämter

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grüner Kreis Mk
grüner Kreis Hk
grüner Kreis Gemeinden

gelber Kreis Mk

  • Neuhaus (ehemals „Fornsbach, die Hub“) hatte im 19. Jahrhundert keine eigene Markung. Inwieweit die 1935 geänderte Gdegrenze historische Grenzen wieder aufgreift, ist unklar. Abgrenzung zwischen Murrhardt und Fornsbach im Bereich Harnersberg ebenfalls unklar.
  • Schloss Katharinenhof 1847 erbaut, vermutlich zu diesem Zeitpunkt eigene Markung geschaffen.

grüner Kreis Hk

  • Mittelschöntal ist im HABW falsch eingezeichnet, Stabsamt Spiegelberg in der OAB falsch einsortiert.
  • Darstellung Löwenstein mit Farbsaum (württ. Landeshoheit) wie im HABW.

grüner Kreis Gemeinden

  • Eingemeindungen nach [LandBW] und [1]. Die zahlreichen Umgemeindungen anhand der Staatshandbücher überprüft.

grüner Kreis Mk
grüner Kreis Hk

  • Die Herrschaften Kallenberg und Werenwag (als österreichische Lehen im Besitz der Freiherren von Ulm-Erbach) werden in den OAB Balingen und Spaichingen zu den ritterschaftlichen Orten gerechnet. Zwar umfasste das Lehen auch Blutbann und Forsthoheit(!), also deutlich mehr als in vielen anderen Fällen, aber ohne Eintrag in die Matrikel des Ritterkantons blieben die Gebiete unbestritten unter österreichischer Landeshoheit. Hk folgt hier dem HABW.

grüner Kreis Gemeinden

grüner Kreis Mk

  • Bis 1842 war Wüstenhausen zwischen den Gemeinden Ilsfeld und Untergruppenbach aufgeteilt. Zu Untergruppenbach gehörte offenbar nur ein kleiner Teil[2]. Die genaue Abgrenzung ist unklar.

grüner Kreis Hk
grüner Kreis Gemeinden

  • Lauffen am Neckar 1914 war keine Gemeindefusion (wie oft missverständlich formuliert), sondern Aufhebung der Teilgemeinden.[3] Deshalb in den ÄiG nicht erwähnt.

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grüner Kreis Hk
grüner Kreis Gemeinden

gelber Kreis Mk

  • Die alte Grenze (vor 1834) zwischen Schmiechen und Hausen lässt sich aus TA und FKe nur bedingt rekonstruieren.

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grüner Kreis Gemeinden

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  • Alt- und Neu-Cleebronn waren bereits 1817 bis 1825 vorübergehend zu einer Gemeinde zusammengeschlossen, siehe Heimatbuch.

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  • Kondominate zwischen zwei württembergischen Ämtern (hier: Altensteig und Calw) lassen sich nicht befriedigend darstellen.

gelber Kreis Gemeinden

  • Die u.a. in [LandBW] aufgestellte Behauptung, Hornberg und Zwerenberg hätten sich 1842 getrennt, ist wohl falsch. Bereits im Staatshandbuch von 1824 sind beide Orte als selbständige Gemeinden aufgeführt.
  • Namensänderung Hirschau/Hirsau siehe Staatshandbücher 1869 und 1875, genaues Datum?
  • Eingemeindungen usw. teils nach [4]

gelber Kreis Mk

  • NO 2711. Das Rentkammergut Berg hatte keine eigene Markung. Die Anlage des Rosensteinparks (für den das Rentkammergut durch Zukäufe erweitert wurde), verschliff die (in unserer Hk benötigte) Grenze derart, dass sie in der FKe nicht mehr zu erkennen ist. Als Approximation kann der im HABW dargestellte Grenzverlauf dienen.

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grüner Kreis Gemeinden

grüner Kreis Mk

  • Markung Anhausen 1841 aufgehoben (OAB).

grüner Kreis Hk

  • Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde darauf verzichtet, die 1796 unter preußische Hoheit gezwungenen Gebiete durch Farbsaum oder Querstreifen hervorzuheben. Hier muss die Erläuterung im Text genügen.

grüner Kreis Gemeinden

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  • Im Raum Ehingen-Dettingen-Berkach-Nasgenstadt-Öpfingen weichen die Grenzverläufe des TA von der FKe und vom heutigen Zustand ab. Offenbar wurden die Grenzen um 1830(?) begradigt und Exklaven beseitigt. Ob der TA den „Urzustand“ oder ein Zwischenstadium wiedergibt, ist unklar.

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  • Grafenwald wird im HABW zum Rittergut Alberweiler gerechnet, gehörte aber zur Herrschaft Berg.

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  • Eingemeindungen usw. siehe [5]

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  • Achtung! Landespurifikation betrifft Bartenstein und Kirchberg.

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  • Birenbach 1827[6]
  • Ottenbach Details[7]


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  • Die erst im 18.Jh. endgültig württembergisch gewordenen Höfe Bibersohl und Kerben wurden zum Rentkammergut geschlagen, siehe aKB. OAB führt diese Orte irrtümlich unter Klosteramt Königsbronn auf.

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  • NW 0415. Die Markungsgrenze zwischen Unter- und Oberöschelbronn, in der FKe bereits aufgehoben, verlief im Ort (seinerzeit auf freiem Feld) im Bereich der heutigen Mozartstraße. Verlauf außer Etters im Detail unklar.

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grüner Kreis Gemeinden

  • Öschelbronn 1824[8]

gelber Kreis Mk

  • SW 0524. Bei der Markungsgrenze Horb/Bildechingen weichen TA und FKe voneinander ab.
  • SW 0621. Die Markung des Ritterguts Eutingertal war bei der Landesvermessung bereits aufgehoben. Verlauf der Grenze (wird in der Hk benötigt) im Detail unklar.

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  • Bei dem im Besitz des Johanniterordens befindlichen Anteil an Gündringen handelte es sich um Kirchensatz, Zehnt und evtl. Grundherrschaft, aber ohne Hoheitsrechte. (Soweit ich weiß. Bitte korrigieren, wenn dies falsch ist!) Deshalb auf der Hk nicht markiert.

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  • Achtung! Die Karten der aKB (1790 und 1832/34) sind, zumindest was Rossach betrifft, falsch.
  • Gemäß Archivalienübersicht HZA gehörte Mäusberg zum Amt Weikersheim.

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Oberamt Laupheim (bis 1842/45 OA Wiblingen)

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  • Umgemeindung Holzmühle ist unklar, weil selbige bereits im TA zur Markung Oberholzheim gehört.

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  • Markungsgrenze Leonberg/Eltingen nach Vertrag von 1859. Vorheriger Zustand lässt sich aus FKe nur bedingt rekonstruieren. (Grobe Skizze Heimatbuch S.167.)

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  • Perouse 1839[11]
  • Leonberg/Eltingen 1859[12]
  • Solitude 1861[13]

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  • SO 7368. Hitzenlinde, im Ortsverzeichnis 1936 als eigene Markung genannt, in TA und FKe nicht abgegrenzt, in der OAB (Wangen) zu Gde. und Gmkg. Winterstetten gerechnet.

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  • Kirschenhardthof 1882[14]
  • Abstetter Hof (ohne eigene Markung)[15]

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  • NW 4716. Die Markung Elfinger Hof ist auf einigen, aber nicht allen Blättern der FKe abgegrenzt, auf neueren Karten (um 1970) nicht mehr. Die Grenze wurde anhand einer neueren Ausgabe des TA ergänzt.
  • Die diversen Teile der Markung Kleinvillars sind im TA – im Gegensatz zur FKe – nicht verzeichnet, wurden also erst um 1840 abgegrenzt.

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  • Kondominate zwischen zwei württembergischen Ämtern (hier: Klosterämter Maulbronn und Herrenalb) lassen sich nicht befriedigend darstellen.

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  • Großvillars 1866[16]

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  • NW 1125. Markungsgrenze Wenden/Schönbronn verläuft im TA anders als in der FKe, die dem heutigen Zustand entspricht. Vermutlich wurde die Grenze um 1830 geändert.

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  • Die hinsichtlich Landeshoheit umstrittene Herrschaft Talheim wird in zeitgenössischen Werken meist zur Grafschaft Hohenberg gerechnet, so auch in der OAB, im HABW dagegen unter Reichsritterschaft aufgeführt, aber mit „österreichischem Farbsaum“ versehen. Nachdem jetzt klar ist, wie man das technisch umsetzt, folgt Hk der zweiten Variante.

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  • Die Markungsgrenzen im Bereich Korb-Unterkessach lassen sich aus der FKe weitgehend rekonstruieren; im TA sind diese Orte bereits badisch.
  • Markung Falkenstein wurde 1846 (also gleich nachdem Baden auf seine Ansprüche verzichtet hatte) zwischen Oedheim und Untergriesheim aufgeteilt. (Danke an Kjunix!)

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  • Eingemeindungen siehe [5]

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  • Die Karte um 1790 der aKB ist im Bereich Ramstein-Butschhof-Wenthof falsch. Die Karte des HABW auch, aber anders ;-)
  • OAB S. 2 ist Bochingen im falschen Abschnitt aufgeführt.

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  • Reichenbächle 1866[17]

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  • Amtszugehörigkeit Hohenlohe-Öhringen könnte in den Texten der aKB deutlicher herausgearbeitet sein. Hoffentlich stimmt die Karte.

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  • Karte etwas vereinfacht (unvermeidlich).

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  • Fasanenhof hat im TA (noch?) keine eigene Markung, auf FKe teilweise eingetragen. Sollte nach neuerer Ausgabe TA ergänzt werden.

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  • Hailfingen wurde in der Landeseinteilung 1810[18] dem OA Herrenberg zugewiesen. Diese Umgliederung wurde entweder nicht vollzogen oder sehr schnell wieder rückgängig gemacht, denn in allen Staatshandbüchern des 19. Jh. gehört das Dorf zum OA Rottenburg.

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  • Die Einfärbung von Zimmern unter der Burg orientiert sich am HABW: Ehemalige Rittergüter im Besitz von Reichsständen (hier: Waldburg-Zeil-Trauchburg) werden in der jeweiligen Flächenfarbe dargestellt, auch wenn Steuer- und Waffenrecht beim Ritterkanton verblieben. (Im HABW wäre letzteres durch ein r gekennzeichnet.)

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  • SW 3518. Grenze der erst 1860 geschaffenen und deshalb in der FKe noch nicht vorhandenen Markung Delkhofen nach Karten des 20. Jahrhunderts!

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  • NO 2505 u.a. Der 1815–16 geschaffene Rot- und Schwarzwildpark ist auf einigen Blättern der FKe bereits als eigene Markung gekennzeichnet, auf anderen noch nicht. Ergo wurde die Markung um 1830 abgetrennt.

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  • SW 1437. Wälde und Breitenau haben in der FKe noch gemeinsame Markung.

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  • Weiherhof (gehörte mit Kloster Kirchberg zur Grafschaft Hohenberg) ist auf der Karte um 1790 der aKB zu Mühlheim gezogen und deshalb falsch eingefärbt. Im HABW richtig.

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  • Im Staatshandbuch 1824 ist Kirchberg (mit Bernstein und Weiherhof) als Domäne außerhalb des Gemeindeverbands aufgeführt. Die Domänen wurden spätestens mit Ausführung des Gesetzes vom 1849-06-18 in den Gemeindeverband integriert. Wann genau dies bei Kirchberg der Fall war, ist noch zu klären.

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  • SO 0302. Die Markung des Ritterguts Bläsiberg war bei der Landesvermessung bereits aufgehoben. Verlauf der Grenze (wird in der Hk benötigt) im Detail unklar.

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  • Rübgarten wird in der OAB zum altwürttembergischen Amt Tübingen gerechnet. In der Tat war der Status spätestens seit dem Dreißigjährigen Krieg umstritten. Württemberg als Lehnsherr beanspruchte auch das ius collectandi für sich, aber 1769 wurde es definitiv dem Ritterkanton zugesprochen.[19] Im HABW ist das Gebiet mit einem „württembergischen“ Farbsaum versehen, der einzelne landeshoheitliche oder sonstige übergeordnete Rechte versinnbildlicht.

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  • Kreßbach 1849[20]
  • Laut Artikel Ammern (Tübingen) soll Ammern im 19. Jh. der Gemeinde Derendingen zugeteilt worden sein. Die interessante Frage ist hier nicht, ob das stimmt (das lässt sich mit dem Weblink, insbesondere Bestand A070/3288, schnell klären), sondern wie diese Information in den Artikel kommt.

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(seit 1819 einschließlich des ehemaligen OA Albeck)
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  • Die OAB stuft Einsingen als „ritterschaftlich“ ein. Das ist falsch oder zumindest grob vereinfachend.

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  • Kleinglattbach 1894. Die in manchen Quellen angegebene Jahreszahl 1874 ist falsch.[21]

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  • Erbachhof hatte in der FKe keine eigene Markung. Grenze des Kammerschreibereiguts im Detail unklar.

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Einzelnachweise

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  1. Der Rems-Murr-Kreis, ISBN 3-8062-0243-5
  2. im Staatshandbuch 1824 überhaupt nicht erwähnt, später nicht mehr als 20 Einwohner
  3. Heimatbuch Lauffen a. N.
  4. www.verwaltungsgeschichte.de: Speßhardt aufgehoben 1935 (nicht 1933), Umbenennung Bergorte 1938
  5. a b c Der Kreis Esslingen, ISBN 3-8062-0171-4, S. 163ff.
  6. www.birenbach.de
  7. Schellenberger: Ottenbach und das Tal der Höfe, ISBN 3-87437-465-3
  8. Zusammenschluss „um 1820“ [LandBW], Jahr 1824 von www.gaeufelden.de
  9. Heimatbuch Dettingen unter Teck
  10. www.sulpach.de
  11. www.perouse.info
  12. Heimatbuch Eltingen
  13. siehe Artikel Weilimdorf und dort angegebene Literatur
  14. RegBl 1882/211
  15. Staatshandbücher 1928 und 1936
  16. Bürgerverein Großvillars
  17. siehe Artikel Reichenbächle und dort angegebene Literatur
  18. Landeseinteilung 1810
  19. aKB Reutlingen
  20. www.schlosskressbach.de
  21. RegBl 1894/134